Was ist das 1,5°C-Ziel?

Vertreter*innen von über 190 Nationen haben auf der UN-Klimakonferenz 2015 das sogenannte Pariser Abkommen beschlossen. In Artikel 2 ist eines der Hauptziele festgehalten: Der Anstieg der Erderwärmung durch den Treibhauseffekt soll unter 2 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau gehalten werden. Aber auch darüber hinaus sollen “Anstrengungen unternommen werden, um den Temperaturanstieg auf 1,5 °C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen”. Dies würde Risiken und Auswirkungen der Klimaveränderungen erheblich verringern.

Auch das Bundesverfassungsgericht hat sich 2021 mit einem Urteil auf dieses völkerrechtliche Abkommen bezogen. Die Richter*innen haben festgestellt, dass bei einem ungehinderten fortschreiten des Klimawandels, drastische Eingriffe in die Freiheitsrechte notwendig würden. Aus dem ergebe sich die Pflicht, verantwortungsvoll mit dem verbleibenden CO2-Budget umzugehen.

Lass uns gemeinsam den gesundheitlichen Auswir­kungen von Ungleichheit auf den Grund gehen.

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