Was ist das 1,5°C-Ziel?
Vertreter*innen von über 190 Nationen haben auf der UN-Klimakonferenz 2015 das sogenannte Pariser Abkommen beschlossen. In Artikel 2 ist eines der Hauptziele festgehalten: Der Anstieg der Erderwärmung durch den Treibhauseffekt soll unter 2 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau gehalten werden. Aber auch darüber hinaus sollen “Anstrengungen unternommen werden, um den Temperaturanstieg auf 1,5 °C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen”. Dies würde .
Auch das Bundesverfassungsgericht hat sich 2021 mit einem Urteil auf dieses völkerrechtliche Abkommen bezogen. Die Richter*innen haben festgestellt, dass bei einem ungehinderten Fortschreiten des Klimawandels, würden. Aus dem ergebe sich die Pflicht, verantwortungsvoll mit dem verbleibenden CO2-Budget umzugehen.