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Innovationsausschuss und Innovationsfonds des G-BA

Wie entstehen neue Ansätze in der Gesundheitsversorgung?

Wofür sind der Innovationsausschuss und der Innovationsfonds des G-BA da?

Der Innovationsausschuss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ist seit 2016 dafür zuständig, neue Formen der medizinischen Versorgung zu entwickeln. Der Ausschuss wählt Projekte aus, die über einen bestimmten Zeitraum gefördert werden. Das Geld dafür wird aus dem Innovationsfonds des G-BA bereitgestellt. Jedes Jahr stehen insgesamt 200 Millionen Euro zur Verfügung.

Am Ende dieses Zeitraums legen die Projekte einen Bericht über ihre Ergebnisse ab. Der Ausschuss bewertet diese und entscheidet, ob die gesetzlichen Krankenversicherungen die neue Form der Versorgung in Zukunft bezahlen.

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