Was macht der Gemeinsame Bundesausschuss?
Der Gemeinsame Bundesausschuss, kurz G-BA, entscheidet, welche medizinischen Leistungen gesetzlich krankenversicherte Patient*innen in Anspruch nehmen können. Darunter fallen sowohl Behandlungen als auch Medikamente. Zudem legt der G-BA Qualitätsstandards fest, die für diese Leistungen erforderlich sind, etwa, über welche Mitarbeitenden und welche Technik ein Krankenhaus verfügen muss, um bestimmte Operationen vornehmen zu können.
Der Ausschuss setzt sich dabei aus unparteiischen Mitgliedern sowie Vertreter*innen der Krankenversicherungen und der Ärzt*innenschaft zusammen. Beratend kommen Patient*innenvertretungen dazu. Wie der G-BA arbeitet, ist im Sozialgesetzbuch geregelt. Rechtlich untersteht der G-BA dem Bundesministerium für Gesundheit.
Um neue Formen der Versorgung zu erproben und zu fördern, gibt es beim G-BA zudem den Innovationsausschuss und -fonds.