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Dublin-Abkommen

Das Dublin-Abkommen beziehungsweise die Dublin-Verordnung regelt, welcher EU-Staat verantwortlich ist, für Menschen, die in der EU um Asyl suchen.

Was ist das Dublin-Abkommen?

Das Dublin-Abkommen beziehungsweise die Dublin-Verordnung regelt, welcher EU-Staat verantwortlich ist, für Menschen, die in der EU um Asyl suchen. Laut der Dublin III-Verordnung ist der EU-Staat für den Asylantrag einer Person zuständig, in dem diese zuerst registriert worden ist. Durch diese Regel haben Länder an den EU-Grenzen, besonders im Südosten der EU, üblicherweise mehr Anträge zu bearbeiten als andere.

Wenn beispielsweise, wie in den Fällen, um die es in unserem Interview mit der Aktivistin Zana Fabjan Blažič geht, eine Person zuerst in Kroatien registriert wurde und dann nach Slowenien einreist, kann Slowenien sie nach Kroatien abschieben. Das nennt man eine Dublin-Abschiebung. Hat Kroatien seine Verantwortung für den Fall bestätigt, muss die Abschiebung spätestens sechs Monate danach stattfinden. Ansonsten müsste Slowenien den Asylantrag bearbeiten.

Ob ein EU-Staat Dublin-Abschiebungen durchführt oder nicht, ist seine eigene Entscheidung. Laut Artikel 17 der Dublin-Verordnung sind die Staaten nicht verpflichtet, die Asylbewerber*innen abzuschieben. Sie können die Anträge auch selbst bearbeiten.

Die Bundeszentrale für politische Bildung schaut in ihrem Lexikon auf die Geschichte des Dublin-Abkommens zurück.

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