Wahlprogramme 2025 im Vergleich
Die Bundestagswahl 2025 steht an und wir haben uns die Wahlprogrammentwürfe der Parteien angeschaut. Hier findest du einen Vergleich der Positionen zu den Themen Gesundheit.

Die Parteien
Die Themen
So geht's
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Union
Christlich Demokratische Union Deutschlands und Christlich-Soziale Union in Bayern
Ausschnitte
Wir stehen dabei zu den Grundpfeilern des deutschen Gesundheitssystems mit seiner bewährten Selbstverwaltung, zur Dualität von gesetzlicher und privater Krankenversicherung, zu unserem Bekenntnis zum Grundsatz der Freiberuflichkeit und zur solidarischen Beitragsfinanzierung.
Kinder- und Jugendschutz statt beliebiger Identitätspolitik. Das Selbstbestimmungsgesetz der Ampel erlaubt bei Kindern und Jugendlichen, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen auch ohne Gutachten oder Beratung und gerichtliche Entscheidung zu ändern. Das lehnen wir entschieden ab. Gerade in der altersbedingt volatilen Lebensphase der Pubertät muss ausgeschlossen werden, dass Persönlichkeitszweifeln mit einem leichtfertigen Geschlechtswechsel begegnet wird. Es braucht in jedem Fall unabhängige psychologische Gutachten. Operative Eingriffe vor der Volljährigkeit lehnen wir grundsätzlich ab.
Kein leichtfertiger Geschlechtswechsel bei Erwachsenen. Der Wechsel des Geschlechtseintrags darf nicht der Beliebigkeit hingegeben werden. Auch gilt: Jeder geschlechtsangleichenden Operation muss eine ausführliche unabhängige Zweitberatung vorausgehen.
Das sogenannte „Bürgergeld“ senkt die Anreize, eine Arbeit aufzunehmen. Es fördert nur und fordert nicht mehr, es schadet mehr, als es nützt, und spaltet unser Land. Wir stehen für eine Neue Grundsicherung, die das Prinzip „Fördern und Fordern“ wieder einführt und den Zusammenhalt stärkt, weil sie klarmacht: Unser Staat unterstützt Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind. Zugleich stellt er eine klare Forderung: Wer arbeiten kann, muss auch arbeiten und darf nicht auf Kosten der Gemeinschaft leben.
„Bürgergeld“ abschaffen. Das sogenannte „Bürgergeld“ in der jetzigen Form schaffen wir ab und ersetzen es durch eine Neue Grundsicherung. Den Vermittlungsvorrang führen wir wieder ein. Wenn jemand grundsätzlich nicht bereit ist, Arbeit anzunehmen, muss der Staat davon ausgehen, dass er nicht bedürftig ist. Dann muss die Grundsicherung komplett gestrichen werden.
Arbeitsanreize verstärken. Wir reformieren die Hinzuverdienstgrenzen und die Transferentzugsraten, um die Anreize zu erhöhen, eine Arbeit aufzunehmen oder mehr zu arbeiten.
Vermitteln, vermitteln, vermitteln. Viele Menschen sind seit vielen Jahren auf Unterstützung angewiesen. Wir legen den Fokus der Jobcenter auf eine intensive und qualifizierende Unterstützung der Hilfeempfänger.
Jährliche Anpassung der Grundsicherung modernisieren. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer konnten die überproportionale Erhöhung des sogenannten „Bürgergelds“ nicht nachvollziehen. Denn ihre Löhne sind nicht im selben Maße gestiegen. Solche Fälle wollen wir in Zukunft verhindern.
Sozialleistungsmissbrauch bekämpfen. Großangelegter Sozialleistungsmissbrauch, im Inland und von im Ausland lebenden Menschen, muss beendet werden. Dazu wollen wir einen vollständigen Datenaustausch zwischen den Sozial-, Finanz-, Sicherheits- und Ausländerbehörden. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit stärken wir weiter und gehen so härter gegen die vor, die illegale Beschäftigung betreiben oder „schwarz“ arbeiten.
Steuererklärungspflichten für Rentner und Pensionäre vereinfachen. Wir führen einen Quellenabzug ein, damit im Regelfall keine Steuererklärung mehr abgegeben werden muss. Doppelbesteuerung von Renten vermeiden wir.
Für Verlässlichkeit beim Renteneintrittsalter. An der bestehenden gesetzlichen Regelung zum Renteneintrittsalter halten wir fest. Die Regelung für besonders langjährige Versicherte mit 45 Versicherungsjahren behalten wir mit Blick auf die Planungssicherheit für Unternehmen und rentennahe Jahrgänge bei.
Keine Rentenkürzungen. Wenn Menschen 45 Jahre Vollzeit gearbeitet und Beiträge ge-zahlt, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, muss die gesetzliche Rente deutlich oberhalb der Grundsicherung im Alter liegen. Mit der Union wird es keine Rentenkürzungen geben. Unser Ziel: ein durch wirtschaftliches Wachstum garantiertes stabiles Rentenniveau und weiterhin steigende Renten. Wer vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden muss, soll sich auf eine auskömmliche Alterssicherung verlassen können.
Beitragsstabilität sichern – im Sinne der Generationengerechtigkeit. Wir spielen Jung und Alt nicht gegeneinander aus. Unser Ziel ist es daher, die Beitragssätze stabil zu halten, auch um gerade kleine und mittlere Einkommen zu schützen.
Mehr Anreize für freiwilliges längeres Arbeiten. Wir wollen mehr Flexibilität beim Übergang vom Beruf in die Rente. Arbeiten im Alter machen wir mit einer Aktivrente attraktiv. Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet, bekommt sein Gehalt bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei. Darüber hinaus heben wir die Hinzuverdienstgrenzen bei Witwenrenten deutlich an.
Betriebliche und private Vorsorge stärken. Die Alterssicherung soll stabil auf mehreren Säulen beruhen, die gesetzliche Rente also wirksam durch zusätzliche betriebliche und private Vorsorge ergänzt werden. Dabei wollen wir insbesondere kleinere und mittlere Arbeitgeber bei Abschluss von Betriebsrenten unterstützen.
Altersvorsorge von Kindesbeinen an – Frühstart-Rente einführen. Junge Menschen sollen möglichst früh selbst kapitalgedeckt vorsorgen. So entwickeln sie ein Bewusstsein für Altersvorsorge und Kapitalbildung. Deshalb werden wir für jedes Kind vom 6. bis zum 18. Lebensjahr pro Monat 10 Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot einzahlen. Der in dieser Zeit angesparte Betrag kann durch private Einzahlungen ab dem 18. Lebensjahr bis zum Renteneintritt wei-ter bespart werden. Erst so entfaltet die Frühstart-Rente durch eine renditeorientierte, kapitalgedeckte Anlage ohne Garantien ihren vollen Effekt. Die Erträge aus dem Depot sollen bis zum Renteneintritt steuerfrei sein. Das Sparkapital ist vor staatlichem Zugriff geschützt und wird erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze ausgezahlt.
Altersvorsorge für Selbständige. Wir führen eine verbindliche Altersvorsorge für Selbständige ein, die nicht anderweitig ausreichend abgesichert sind.
AfD
Alternative für Deutschland
Ausschnitte
In Deutschland sind die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung mit insgesamt 21,1 bis 21,7 % etwa doppelt so hoch wie in Österreich oder der Schweiz, ohne dass dies durch entsprechende höhere Leistungen gerechtfertigt wäre. Weitere Beitragssatzerhöhungen sind vorprogrammiert. Das werden wir verhindern, indem die beitragsfreie Mitversicherung der Bürgergeldempfänger, die heute zu zwei Dritteln vom Beitragszahler finanziert wird, zukünftig vollständig aus dem Bundeshaushalt aufgebracht wird. Ein weiterer Ansatzpunkt zur Senkung der Krankenversicherungsbeiträge sind die exorbitant hohen Verwaltungskosten, die wir durch eine Zusammenführung von Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Ver
Pharmakologische und operative Eingriffe bei Minderjährigen zur Verzögerung der Geschlechtsentwicklung sowie zur Änderung des Geschlechts sind häufig fremdgesteuert und ideologisch begründet und können lebenslang psychische und physische Schäden bewirken. Deshalb werden wir Pubertätsblocker und nicht medizinisch indizierte Eingriffe zur Änderung des Geschlechts verbieten.
Das nicht zielführende Bürgergeld wollen wir mittels unseres Konzepts „Aktivierende Grundsicherung“ neugestalten. Die übrigen Systeme der Grundsicherung behalten wir bei wie bisher.
Wir wollen erwerbsfähige Grundsicherungsbezieher schneller wieder in Arbeit bringen, damit sie wieder auf eigenen Beinen stehen können. Gleichzeitig senken wir so die Kosten für die Steuerzahler, die unsere Grundsicherungssysteme finanzieren. Dabei gehen wir vom Grundsatz aus, dass jeder, der arbeiten kann, auch arbeiten soll, anstatt der Gesellschaft zur Last zu fallen. Dazu wollen wir
* erwerbsfähige Bürgergeldempfänger, die nach 6 Monaten noch immer im Leistungsbezug sind, zu gemeinnütziger Arbeit heranziehen,
* den gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet als Voraussetzung für den Grundsicherungsbezug wieder einführen und kontrollieren,
* Geflüchteten den Aufenthaltsstatus bei Reisen ins Heimatland entziehen,
* eine sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit ohne „aufstockende“ Sozialleistungen von mindestens zehn Jahren in Deutschland zur Voraussetzung für den Bürgergeld-Bezug ausländischer Staatsangehöriger machen und ihren Bürgergeld-Bezug auf ein Jahr begrenzen,
* ukrainische Kriegsflüchtlinge unter Beibehaltung ihrer Arbeitsmöglichkeiten aus dem Bürgergeld wieder ausgliedern und im Leistungsbezug den Asylbewerbern gleichstellen,
* die tatsächlich nicht erwerbsfähigen Bürgergeld-Bezieher aus den Jobcentern in die personengerechte Betreuung durch die Sozialämter überstellen bei gleichbleibender finanzieller Unterstützung, um die Jobcenter zu entlasten,
* Arbeitsagenturen und Jobcenter berufsfeldorientiert organisieren und vorrangig mit branchenerfahrenen Vermittlern besetzen,
* stellenorientierte, passgenauere „Matching“-Verfahren fürArbeitssuchende einführen,
* Weiterbildungsmaßnahmen nur noch bei Bildungsträgern durchführen, die den Vermittlungserfolg ihrer Maßnahmen nachweisen,
* die direkte Kontaktpflege zwischen Arbeitsvermittler und relevanten Arbeitgebern organisieren,
* die persönliche Sicherheit der Mitarbeiter in den Jobcentern erhöhen,
* den Mehrfachbezug von Bürgergeldleistungen durch biometrische Identitätsfeststellung und digitale Vernetzung der Jobcenter und Agenturen verhindern,
* die Regelbedarfssätze an die tatsächliche Inflationsentwicklungdes Bürgergeld-Warenkorbs anpassen.
Wir streben eine Rentenversicherung an, mit der Erwerbstätige sich wieder einen finanziell gesicherten Lebensabend erarbeiten können. Wir halten es dabei für zwingend erforderlich, auch unseren derzeitigen Senioren, die in einem langen Arbeitsleben unser Land und unseren Wohlstand aufgebaut haben, einen Lebensabend in Würde zu ermöglichen. Dazu gehört vor allem eine signifikante Erhöhung ihrer Renten. Unser ferneres Ziel ist es, in mehreren Schritten das durchschnittliche Rentenniveau der westeuropäischen Länder zu erreichen, das nach Rechnung der EU (Eurostat) derzeit bei gut 70 Prozent des letzten Nettoeinkommens und damit deutlich höher liegt als das deutsche.
Wir wollen der Rentenversicherung mehr Beitragszahler zuführen, die Verrentung flexibler und gerechter gestalten und Anreize für eine freiwillige Verlängerung der Lebensarbeitszeit setzen, indem wir:
* Verbeamtungen nur noch für diejenigen vorsehen, die mit Hoheitsaufgaben betraut sind, so dass die große Mehrheit der Staatsbediensteten in die Rentenversicherung einzahlt,
* Politiker in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen,
* ein flexibles Renteneintrittsalter, abschlagsfrei nach 45 beitragsberechtigten Arbeitsjahren, ermöglichen,
* alle nicht beitragsgedeckten Leistungen mittelfristig aus demBundeshaushalt finanzieren,
* das Fremdrentenrecht in Anbetracht der systematischen Benachteiligung von Spätaussiedlern reformieren,
* die anstehenden Rentenbeitragsanhebungen durch Steuersenkungen für Beschäftigte und Unternehmen ausgleichen,
* die Zuverdienste von Witwen und Witwern nicht auf die Hinterbliebenenrente anrechnen,
* die Elternschaft bei der Rente höher vergüten.
Die Chancen des Kapitalmarktes zur Sicherung unserer Renten wurden in den letzten Jahrzehnten sträflich vernachlässigt. Die AfD setzt sich dafür ein, dass die individuelle private wie auch betriebliche Altersvorsorge bspw. mit Aktien, ETFs und herkömmlichen Fonds endlich systematisch steuerlich gefördert wird. Dazu wollen wir von den erfolgreichen Modellen anderer Länder lernen und deren bewährte Konzepte an unsere Bedürfnisse anpassen. Die hochbürokratischen und komplexen bisherigen Modelle der Vorsorgeförderung wollen wir dabei ablösen.
Das „Junior-Spardepot“ ergänzt das bestehende Altersvorsorgesystem um eine aus Steuermitteln finanzierte, kapitalgedeckte Altersvorsorge. Für jedes neugeborene Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit und dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland wird ein individuelles Altersvorsorge-Depot eingerichtet. Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sollen monatlich 100 Euro aus Steuermitteln in einen ETF-Sparplan oder Aktienfonds-Sparplan eingezahlt werden. Ab dem 18. Geburtstag kann der Sparplan mit eigenen Beiträgen weitergeführt werden. Die Auszahlung erfolgt ab dem 65. Lebensjahr über einen Auszahlplan, wobei bis dahin eine Verwendung des Kapitals ausgeschlossen ist.
SPD
Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Ausschnitte
Soziale Standards sind ein geopolitischer Standortvorteil unseres Wirtschaftsraumes. Wir unterstützen Industrie und Wirtschaft, nehmen sie aber auch in die Pflicht. Wirtschaftliche Stärke und soziale Sicherheit sind zwei Seiten derselben Medaille. Deswegen setzen wir die Europäische Säule sozialer Rechte entschieden national wie europäisch um. Wir wollen eine echte Europäische Sozialunion. Wir wollen einen Binnenmarkt, der den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern dient. Um eine angemessene soziale Absicherung zu gewährleisten und Armut zu bekämpfen, setzen wir uns für europäische Mindeststandards bei den nationalen Grundsicherungssystemen ein.
Wir wissen, dass die meisten Menschen im Bürgergeldbezug, die arbeiten können, auch arbeiten wollen. Das Bürgergeld ist eine steuerfinanzierte Grundsicherung und kein bedingungsloses Grundeinkommen. Deswegen wird zu Recht Mitwirkung eingefordert. An diesem Prinzip des Forderns halten wir fest. Ziel des Bürgergelds ist es, Menschen mithilfe von Qualifizierung und Weiterbildung zu unterstützen, die eigene Hilfebedürftigkeit zu beenden. Wir wollen die Jobcenter dafür personell und finanziell so ausstatten, dass sie eine individuelle und engmaschige Beratung sicherstellen können. Wir müssen jedoch auch anerkennen, dass ein erheblicher Anteil von Bürgergeldbeziehenden gesundheitlich eingeschränkt ist. Sie müssen besser im Betreuungs- und Integrationsprozess unterstützt werden. Neben Weiterbildung hat sich auch das Instrument des sozialen Arbeitsmarktes, der neue Chancen einer sozialversicherten Arbeit nachzugehen eröffnet, bewährt. Wir haben die Regelungen für den sozialen Arbeitsmarkt deshalb entfristet. Wir wollen so Arbeitsuchenden Teilhabe ermöglichen und sie aus der Langzeitarbeitslosigkeit und dem Bürgergeldbezug holen, und Perspektiven für die Aufnahme einer regulären Beschäftigung schaffen.
Wir sorgen dafür, dass das Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung dauerhaft bei mindestens 48 Prozent gesichert wird. Dies ist auch im Interesse derjenigen, die in Zukunft in Rente gehen. Denn nach geltendem Recht läuft diese Stabilisierung des Rentenniveaus schon zum 1. Juli 2025 aus. Damit würde es in Zukunft sinken bzw. stärker von der allgemeinen Lohnentwicklung entkoppelt. Auch wenn die Renten in absoluten Werten nicht sinken, wäre dies faktisch eine Rentenkürzung in der Zukunft. Ein abschlagsfreier Renteneintritt nach 45 Beitragsjahren wird mit der SPD auch künftig zwei Jahre früher möglich bleiben. Das haben sich gerade Menschen verdient, die früh begonnen haben zu arbeiten. Eine Anhebung der Regelaltersgrenze lehnen wir ab.
Wir haben die Grundrente eingeführt und die Leistung für Erwerbsgeminderte verbessert. Darauf werden wir aufbauen.
Wir wollen mehr und langfristig alle Erwerbstätigen in die Solidarität der gesetzlichen Rentenversicherung einbeziehen. Wir wollen zunächst alle Selbstständigen absichern, die oft ein hohes Schutzbedürfnis haben. Dabei kommt es auf gute Lösungen an, die auch bei zunehmenden Wechseln der Beschäftigungsform eine grundlegende Altersabsicherung und eine Versicherung gegen das Risiko der Erwerbsminderung bieten.
Wir wollen eine attraktive betriebliche Altersvorsorge stärker fördern, die im Rahmen von Tarifverträgen ausgestaltet werden kann. Angebote ohne Beitragsgarantie, aber mit höherer Renditeerwartung wollen wir stärker verbreitern. Hierzu werden wir insbesondere die steuerliche Förderung der Betriebsrente für Geringverdiener ausbauen.
Eine ergänzende private Altersvorsorge kann einen Beitrag dazu leisten, den Lebensstandard im Alter zu halten. Staatliche Förderung für private Altersvorsorge wollen wir nur für solche neuen Altersvorsorgeprodukte zulassen, deren Kosten transparent und gedeckelt sind. Die staatliche Förderung soll differenziert ausgestaltet und auf kleine und mittlere Einkommensbezieher konzentriert werden, die sich sonst gar keine oder nur eine geringe private Altersvorsorge leisten können.
Im nächsten Schritt wollen wir erreichen, dass Familien – insbesondere auch Alleinerziehende - mit eigenem niedrigen Lohneinkommen mit einer Kombination aus Kindergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld nicht auf ergänzendes Bürgergeld angewiesen sind. Mit einer zentralen Ansprechstelle soll zudem die Zugänglichkeit dieser Leistungen weiter verbessert und die (digitale) Beantragung weiter erleichtert werden. Wo möglich sollen Leistungen automatisch beantragt und ausgezahlt werden.
Unsere Strukturreformen verbessern Effizienz und Qualität, sie stärken die Prävention und stellen dabei die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten in den Mittelpunkt: eine verlässliche und sichere Versorgung jederzeit dann, wenn es nötig ist. Leistungsverschlechterungen für die Patientinnen und Patienten lehnen wir ab. Wir setzen auf ein solidarisches System einer Bürgerversicherung, das allen Menschen gleichen Zugang zu Gesundheitsleistungen in gleicher Qualität ermöglicht. Für Beamtinnen und Beamte des Bundes schaffen wir ein echtes Wahlrecht zur gesetzlichen Krankenversicherung durch eine pauschale Beihilfe.
Der Finanzausgleich zwischen den Krankenkassen soll gerechter ausgestaltet werden, und auch die privaten Versicherungen sollen zum Risikostrukturausgleich beitragen. Ein solidarisches Finanzierungssystem schafft Vertrauen und nimmt den Bürgerinnen und Bürgern die Sorge vor finanziellen Belastungen. Deshalb stärken wir das beitragsfinanzierte Umlagesystem. Krankenkassen und private Krankenversicherungen bilden so ein System einer solidarischen Bürgerversicherung aus, an dem alle beteiligt sind und mit dem für alle die medizinische und pflegerische Versorgung sowie den Zugang zu dieser Versorgung gleichermaßen sichergestellt ist.
Frauen sollen besser vor Altersarmut geschützt werden. Wir stärken die Anerkennung von Erziehungs- und Pflegezeiten in der Rente und schaffen eine faire Absicherung für alle Lebensphasen. Kostengünstige und transparente Altersvorsorgemodelle bewirken, dass Frauen im Alter gut versorgt sind.
Den Aktionsplan „queer Leben“ der Bundesregierung werden wir unter Beteiligung der Zivilgesellschaft weiterentwickeln: Der Aktionsplan wird in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft fortgeschrieben, um die Lebensrealität queerer Menschen besser zu berücksichtigen. Die SPD steht hinter dem Selbstbestimmungsgesetz und den bisherigen queerpolitischen Errungenschaften. Ein Zurück wird es mit uns nicht geben.
Die Grünen
Bündnis 90/Die Grünen
Ausschnitte
Wir engagieren uns für eine Beitragsstabilität in der Sozialversicherung, um den Anstieg der Lohnnebenkosten zu begrenzen. Um Menschen in ganz Europa besser gegen wirtschaftliche Krisen abzusichern und gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, setzen wir uns für europäische Mindeststandards für soziale Sicherungssysteme ein.
Auch der demografische Wandel verstärkt die Arbeitskräftelücke. Daher müssen wir für ältere Arbeitnehmer*innen und Rentner*innen, die länger arbeiten möchten, finanzielle Anreize bei den Sozialversicherungsbeiträgen bieten.
Um insbesondere niedrige Einkommen, Alleinerziehende und auch Menschen, die mit Bürgergeld aufstocken müssen, zielgenau und unbürokratisch zu entlasten, führen wir Steuergutschriften ein. So ersparen wir den Menschen und unseren Behörden immer mehr und kompliziertere Antragsverfahren und erreichen, dass jede Stunde mehr an Erwerbsarbeit immer auch zu spürbar mehr verfügbarem Einkommen bei den Menschen führt. Den Grundfreibetrag erhöhen wir. Unser Ziel ist es auch, in Zukunft niedrige Einkommen zu entlasten. Den Solidaritätszuschlag werden wir in den Einkommensteuertarif integrieren.
Wir wollen sowohl die Situation der pflegebedürftigen Menschen als auch derjenigen verbessern, die selbst Angehörige oder nahestehende Personen pflegen. Eine Aufgabe, die erfüllend sein kann, aber auch Kraft und Zeit kostet und ohne die die Versorgung der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland nicht möglich wäre. Wer die eigene Arbeitszeit für die Pflege reduziert, braucht finanzielle Unterstützung in Form eines zeitlich begrenzten Ausgleichs der entgangenen Einkünfte. Auch Beiträge für die Rente der pflegenden Angehörigen müssen übernommen werden. Die Leistung soll so ausgestaltet sein, dass mehrere Personen sich die Pflege teilen können. Berufliche Freistellungen sollen besser und flexibler möglich sein. So wie es zur guten Vereinbarkeit von Kindern und Beruf ausreichend Kitaplätze braucht, müssen zur besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf die Angebote der Tages- und Kurzzeitpflege gestärkt und ausgebaut werden. Das stärkt einerseits die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege von Angehörigen und schafft andererseits attraktive Arbeitsbedingungen in der Langzeitpflege jenseits von Schichtarbeit. Pflegebedürftige sollen Pflege, therapeutische Leistungen oder Unterstützung bei der Haushaltsführung von professionellen Anbietern sowie ehrenamtlichen oder privaten Netzwerken flexibler als bisher in Anspruch nehmen und miteinander kombinieren können, zum Beispiel in Form eines Pflegebudgets.
Unser Gesundheits- und Pflegesystem ist dafür da, Erkrankungen und Pflegebedürftigkeit vorzubeugen, kranke Menschen zu heilen und Pflegebedürftige gut zu pflegen. In den vergangenen Jahren wurden den Versicherungen jedoch viele Kosten zugeschoben, die aus Steuermitteln hätten finanziert werden sollen. Diesen Trend wollen wir umkehren und damit die Versicherten und die Arbeitgeber von versicherungsfremden Leistungen entlasten. Dazu gehört, dass wir die Finanzierung der Rentenbeiträge von pflegenden Angehörigen oder die Beiträge für Empfänger*innen von Bürgergeld angemessener über den Staat finanzieren. Damit bleibt auch mehr Geld im System, um in gute Gesundheit und Pflege zu investieren.
Wir setzen uns für eine Finanzierung von Gesundheit und Pflege unserer Gesellschaft ein, die verlässlicher und gerechter ist als der Status quo. Basis hierfür ist eine faire Beteiligung aller Versicherten an der Finanzierung. Unser Ziel ist die Bürgerversicherung, die neben den gesetzlich Krankenversicherten auch die Privatversicherten in den solidarischen Finanzausgleich des Gesundheitssystems einbezieht. Auch in der Pflege wollen wir auf dem Weg hin zu einer Pflegebürgerversicherung mit einem Ausgleich zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung dafür sorgen, dass sich alle gerecht an der Finanzierung des Pflegerisikos beteiligen. So tragen Versicherte mit finanziell starken Schultern stärker zur Finanzierung von Pflege und Gesundheit bei als solche, die nur über geringe Einkünfte verfügen. Die Beitragsbemessung werden wir reformieren und beispielsweise auch Kapitaleinnahmen zur Finanzierung unseres Gesundheitsund Pflegesystems heranziehen. Damit schützen wir auch Löhne und Gehälter vor höheren Beitragsabgaben. Um freiwillig versicherte, geringverdienende oder in Teilzeit beschäftigte Soloselbstständige besser abzusichern, werden wir die Mindestbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung reformieren. Für Menschen ohne Wohnung, ohne Papiere oder mit ungeklärtem Versicherungsstatus werden wir den Zugang zur Versorgung vereinfachen, beispielsweise über anonyme Behandlungsscheine. Ein flächendeckender Ausbau der Clearingstellen sowie multiprofessionelle Teams für aufsuchende, niedrigschwellige Versorgung wohnungsund obdachloser Menschen sind unerlässlich. Die zum Teil ehrenamtlich besetzten Anlaufstellen wollen wir ebenfalls stärker unterstützen. Auch die gesundheitliche Versorgung von Inhaftierten möchten wir verbessern. Für die Beamt*innen werden wir die Wahlfreiheit stärken und insbesondere eine pauschale Beihilfe auch für Bundesbeamt*innen einführen.
Daher werden wir das gesetzliche Rentenniveau bei mindestens 48 Prozent halten und nachhaltig stabilisieren. Auch Menschen mit geringem Einkommen unterstützen wir dabei, auskömmliche Rentenansprüche zu erwerben und so Altersarmut zu vermeiden. Die Grundrente werden wir zu einer Garantierente nach 30 Versicherungsjahren weiterentwickeln, die deutlich mehr Menschen als bisher einbezieht und finanziell besserstellt.
Das beste Mittel für eine verlässliche Altersvorsorge und einen möglichst geringen Rentenbeitragssatz sind gute Löhne und eine breite Basis derer, die in die Rente einzahlen. Deshalb fördern wir sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und verbessern insbesondere die Erwerbsmöglichkeiten für Frauen durch gleiche Löhne, gute Kinderbetreuung, gute Rahmenbedingungen für eine bessere Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit, Familie und Sorgearbeit sowie ein einfacheres Rückkehrrecht in Vollzeit. Durch qualifizierte Zuwanderung und Integration in den Arbeitsmarkt stärken wir unsere Wirtschaftskraft und steigern die Beitragszahlungen in die Rente. Und wir schaffen Anreize, um ältere Beschäftigte gesünder und länger im Erwerbsleben zu halten. Dafür investieren wir auch in Präventions- und Rehamaßnahmen und ermöglichen flexible Übergänge in die Altersrente. Um die Renten zu stärken, werden wir auch erneut den Mindestlohn anheben und prekäre Beschäftigung, insbesondere Minijobs, abbauen.
Um das Alterssicherungssystem gerechter und zukunftsfest zu machen, wollen wir die gesetzliche Rente schrittweise zu einer Bürgerversicherung weiterentwickeln. Dafür sollen auch Abgeordnete in die gesetzliche Rente einzahlen und auch nicht anderweitig abgesicherte Selbstständige wollen wir unter fairen Bedingungen einbeziehen. Auch Beamt*innen sollen perspektivisch, unter Beibehaltung des Alimentationsprinzips, in die gesetzliche Rente einbezogen werden.
Wir halten an der Rente mit 67 fest. Aber wir schaffen Anreize und machen es den Menschen leichter, länger zu arbeiten, wenn sie dies wollen, auch über die Regelaltersgrenze hinaus. Wir schaffen daher einen flexibleren Übergang in Altersteilzeit und Vorteile, damit sich die Weiterarbeit neben dem Rentenbezug noch mehr lohnt. Dafür werden wir den Arbeitgeberbeitrag zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung an die Arbeitnehmer*innen auszahlen, falls sie sich gegen freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung entscheiden.
Wir schaffen in der gesetzlichen Rentenversicherung eine ergänzende Kapitaldeckung – und zwar ausschließlich mittels Darlehen aus dem Bundeshaushalt und der Übertragung von Eigenmitteln vom Bund. Eine Kapitalanlage aus Rentenbeitragsmitteln schließen wir dagegen dauerhaft aus. Wir führen einen öffentlich verwalteten Bürger*innenfonds ein, der neben sozialen Kriterien auch Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt und sich am 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens ausrichtet. Dies stellen wir durch umfassende parlamentarische Kontrolle sicher. Der Bürger*innenfonds soll solide und professionell geführt werden und in die Realwirtschaft investieren. Die aus den staatlichen Einlagen resultierenden Erträge werden auch zur Finanzierung der Garantierente beitragen, was insbesondere Frauen und Menschen in den ostdeutschen Bundesländern unterstützt.
Darüber hinaus wollen wir, dass mehr Menschen als bisher von einer privaten Altersvorsorge profitieren. Auch hierfür greifen wir auf den Bürger*innenfonds zurück, der kostengünstig die Vorteile des Kapitalmarktes erschließt. Neben der Verwaltung der staatlichen Einlagen sollen in dem Fonds auch Bürger*innen Geld für ihre individuelle Altersvorsorge anlegen können. Sie sollen die Möglichkeit erhalten, zu sehr geringen Kosten in den öffentlich verwalteten Bürger*innenfonds zu investieren und ihre Erträge zur individuellen und freiwilligen Vorsorge zu verwenden. Alternativ dazu können sie auch andere private Angebote wie ETF-Sparpläne nutzen. Dafür werden wir die Freibeträge für Kleinsparer*innen erhöhen, sie dynamisch an die Inflation anpassen und die öffentliche Zulagenförderung auf niedrige und mittlere Einkommen fokussieren. Wer nicht teilnehmen möchte, kann widersprechen. Den Bürger*innenfonds öffnen wir als fairen und transparenten Weg auch für die betriebliche Altersversorgung, damit noch mehr Beschäftigte, insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen, von Betriebsrenten profitieren. Auch weitere Kapitalsammelstellen sollen den Bürger*innenfonds zur Geldanlage für die Altersvorsorge nutzen dürfen. Generell wollen wir mehr Anreize schaffen, um weitere kostengünstige und ertragreiche Alternativen für die private Altersvorsorge zu schaffen.
Menschen, die lange in die Rentenkasse eingezahlt haben, aber aus gesundheitlichen Gründen nicht länger arbeiten können, verdienen unsere solidarische Unterstützung. Deshalb wollen wir die Erwerbsminderungsrente verbessern. Für besonders langjährig Versicherte wollen wir die sogenannte Rente mit 63 beibehalten, welche insbesondere denjenigen zugutekommt, die nach jahrzehntelanger, anspruchsvoller und körperlicher Arbeit ihre Belastungsgrenze erreicht haben.
In herausfordernden Zeiten braucht es einen starken und verlässlichen Sozialstaat. Denn jeder Mensch hat das Recht auf soziale Teilhabe, auf ein würdevolles Leben. Deswegen haben wir Hartz IV überwunden und mit der Einführung des Bürgergeldes einen wichtigen Schritt hin zu mehr sozialer Gerechtigkeit gemacht. Das Bürgergeld soll vor Armut schützen, indem es ein soziokulturelles Existenzminimum gewährleistet und die Teilhabe an unserer Gesellschaft ermöglicht. Wir lassen nicht zu, dass der Regelsatz darunter sinkt. Deshalb passen wir das Bürgergeld regelmäßig an, damit das soziokulturelle Existenzminimum immer garantiert ist. Die Leistungen werden wir perspektivisch individualisieren. Statt arbeitslose und arbeitende Menschen gegeneinander auszuspielen, unterstützen wir die Menschen, fördern gesellschaftliche Teilhabe und sorgen gleichzeitig für gute und auskömmliche Arbeit. Denn unser Ziel ist es, dass Menschen, die arbeiten, immer mehr im Geldbeutel haben. Zu einer verlässlichen sozialen Sicherung gehört für uns daher auch, ein angemessener Mindestlohn und prekäre Beschäftigung abzubauen. So stärken wir Menschen in Zeiten des Wandels, geben Halt und Sicherheit und eröffnen Perspektiven für ein selbstbestimmtes Leben.
Wir verbessern die Anreize zur Aufnahme von Arbeit und schaffen in Zusammenarbeit mit Arbeitgebern und Kammern Maßnahmen, um Menschen wieder an den Arbeitsmarkt heranzuführen. Wenn Menschen trotz Arbeit auf zusätzliche Unterstützung angewiesen sind, soll es sich für sie noch mehr als bisher lohnen, ihren Stundenumfang zu erhöhen.
Damit sich die Menschen in unserem Sozialstaat zurechtfinden und ihn wieder als gerecht empfinden, muss er einfacher, unbürokratischer und transparenter werden. Die Leistungen sollen so pauschal wie möglich und so individuell wie nötig sein. Wer mehr arbeitet, hat am Ende auch mehr auf dem Konto. Niemand muss kompliziert beantragen, was einfach und nach klaren Regeln und Kriterien direkt ausgezahlt werden kann. Diese Reform erfordert einen breiten partizipativen Prozess.
Queere Menschen haben ein Recht auf gute und diskriminierungsfreie Gesundheitsversorgung. Deshalb soll unter anderem die Kostenübernahme durch die Krankenkassen für medizinische Transitionsmaßnahmen für alle Betroffenen diskriminierungsfrei gewährleistet sowie Beratungsangebote ausgebaut werden. Wir schließen die Gesetzeslücken, um nicht notwendige Operationen an intergeschlechtlichen Kindern zu verbieten. Zudem wollen wir das Unrecht gegenüber trans* und intergeschlechtlichen Menschen, deren körperliche Unversehrtheit verletzt oder Ehen zwangsgeschieden wurden, endlich anerkennen. Lücken beim Verbot sogenannter Konversionstherapien werden wir schließen und die Aufklärungsarbeit über HIV sowie andere sexuell übertragbare Krankheiten und aktuelle Behandlungs- und Präventionsmöglichkeiten bei Ärzt*innen vorantreiben. Wir ermöglichen den diskriminierungsfreien Zugang zu reproduktionsmedizinischen Leistungen für alle und stärken die diskriminierungssensible Weiterbildung von Mitarbeitenden bei der Versorgung rund um Schwangerschaft und Geburt.
Familie ist, wo Menschen füreinander Verantwortung übernehmen. Das gilt auch für Regenbogenfamilien. Wir passen deshalb das Familienrecht an, beenden schnellstmöglich die Diskriminierung von Regenbogenfamilien, insbesondere von lesbischen Müttern und ihren Kindern, im Abstammungsrecht und berücksichtigen dabei die Elternschaft von trans*, inter* und nicht binären Menschen. Wir verbessern die rechtliche Situation von Familien mit mehr als zwei Eltern. Außerdem ermöglichen wir es Menschen, jenseits einer Ehe rechtlich verbindlich füreinander sorgen zu können. Wir werden zudem queeres Leben im Alter stärker in den Mittelpunkt rücken. So wollen wir die Bedürfnisse von älteren LSBTIQ*- Personen auch in der Altenhilfe und in der Pflege besser berücksichtigen, damit sie auch im Alter diskriminierungsfrei teilhaben können. Auch junge queere Menschen wollen wir stärken und Beratungsstrukturen weiter ausbauen.
BSW
Bündnis Sarah Wagenknecht
Ausschnitte
Das BSW will ein Ende der Zwei-Klassen-Medizin, die Kassenpatienten schon bei der Terminvergabe systematisch benachteiligt und ihnen immer mehr Kosten aufbürdet, die eigentlich von der Allgemeinheit zu tragen wären.
Wir fordern die Steuerfinanzierung von versicherungsfremden Leistungen (z. B. Beiträge von Bürgergeld-Empfängern).
Wir fordern die Abschaffung der Zusatzbeiträge und die Einführung einer Bürgerversicherung, in die alle Bürger nach ihrem Einkommen einzahlen und grundsätzlich gleiche Leistungen auf dem Niveau der höchsten medizinischen Standards erhalten.
Nach dem neuen Selbstbestimmungsgesetz können sich Männer durch bloße Unterschrift zur Frau erklären und erhalten damit potenziell Zugang zu Bereichen wie Frauensport, Frauenumkleiden und -toiletten sowie Frauengefängnissen und anderen frauenspezifischen (Schutz-) Räumen. Das stellt eine Gefährdung und Beeinträchtigung für Frauen und Mädchen dar. Frauenrechte dürfen nicht auf dem Altar der politischen Korrektheit geopfert werden. Das neue Selbstbestimmungsgesetz, das einmal jährlich den Wechsel des Geschlechts ermöglicht, höhlt die Schutzrechte für Frauen aus. Wir lehnen dieses Gesetz ausdrücklich ab. Der Wechsel der Geschlechtsidentität sollte für die Wenigen, die ihn für ein zufriedenes Leben wirklich benötigen, diskriminierungsfrei mit einem ärztlichen Gutachten möglich sein.
Das Bürgergeld wollen wir durch eine leistungsstarke und leistungsgerechte Arbeitslosenversicherung und eine faire Grundsicherung ersetzen.
Langjährige Beitragszahler verdienen im Falle der Arbeitslosigkeit eine angemessene Absicherung. Das gilt insbesondere für ältere Arbeitnehmer, für die der Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt oft schwierig ist. Um das Abrutschen in die Grundsicherung zu verhindern, sollen langjährig Versicherte so lange 60 Prozent ihres letzten Nettogehalts erhalten, bis ihnen eine zumutbare Beschäftigung angeboten wird oder sie eigenständig eine gefunden haben. Die Frist zur Erfüllung der Versicherungszeiten soll verlängert werden, Zeiten der Kinderbetreuung und Pflege von Angehörigen müssen anerkannt werden. Für Selbstständige möchten wir den Zugang zur Arbeitslosenversicherung öffnen und die Beitrags- und Leistungsbedingungen, an denen der abhängig Beschäftigten orientieren.
Um mehr Menschen in Arbeit zu bringen, setzen wir zudem auf eine gezielte Unterstützung der Arbeitssuchenden. Mitwirkungspflichten bei Qualifizierungsangeboten sind notwendig, um Perspektiven zu schaffen. Wer Maßnahmen ohne triftige Gründe ablehnt, muss mit Konsequenzen rechnen.
In Deutschland ist die gesetzliche Rente aktuell für Millionen Bürger eine Armutsfalle. Jeder Fünfte hat nach 45 Jahren Arbeit weniger als 1200 Euro Rente. In Zukunft werden es noch weit mehr sein. Immer mehr Rentner beziehen Grundsicherung im Alter, wobei ein Großteil der Berechtigten gar keinen Antrag stellt, weil die bürokratischen Hürden zu hoch sind oder aus Angst vor Stigmatisierung.
Wir fordern eine Mindestrente von 1500 Euro nach 40 Versicherungsjahren. Wir plädieren – ähnlich wie bei unseren Nachbarländern – für ein Stufenmodell: Nach 30 Versicherungsjahren liegt die Mindestrente bei 1300 Euro und nach 15 Jahren bei 1200 Euro.
FPD
Freie Demokratische Partei
Ausschnitte
Wir bekennen uns zum dualen System aus gesetzlicher (GKV) und privater (PKV) Krankenversicherung. Daher lehnen wir eine Einheitskasse (sog. Bürgersversicherung) ab. In beiden Versicherungssystemen wollen wir Wechsel- und Wahlfreiheit der Versicherten stärken. Um die ungebremste Leistungsausgabenentwicklung in der GKV in den Griff zu bekommen, sollen in Zukunft die Ausgaben nicht stärker wachsen als die Einnahmen. Zusätzlich werden wir alle Leistungsausweitungen der letzten zehn Jahre einem Evidenz-, Effizienz- und Wirtschaftlichkeitscheck unterziehen. Leistungen, die sich nicht bewährt haben, sollen aus dem GKV-Leistungskatalog gestrichen werden.
[...] Arbeit muss sich immer mehr lohnen als Sozialleistungen! Dafür wollen wir Freie Demokraten das Bürgergeld grundlegend reformieren. Wir wollen eine Reform der Grundsicherung, weg von einem alimentierenden Bürgergeld hin zu mehr Aktivierung, wobei Arbeit den Unterschied macht. Unser oberstes Ziel lautet: Arbeit statt Bürgergeld. Dies ist nicht nur als Perspektive für die Menschen in einer Notlage wichtig, sondern es ist auch eine Frage der Fairness gegenüber dem arbeitenden Steuerzahler. Hierzu wollen wir erwerbsfähige Arbeitslose zu einer aktiven Bringschuld und Eigeninitiative inklusive Beweislast verpflichten. Sie müssen sich darum bemühen, die eigene Hilfsbedürftigkeit durch Arbeit und Qualifizierung zu überwinden. Das Jobcenter unterstützt dabei so stark wie möglich und prüft, ob ausreichende Aktivitäten unternommen werden und werden können. Bei fehlender Initiative sollen die Sozialleistungen Stück für Stück reduziert werden. Dazu wollen wir die Sanktionen wirksamer gestalten. Damit sich Arbeitslosigkeit nicht verfestigt, wollen wir eine Intensivphase zu Beginn des Leistungsbezugs einführen, sodass in den ersten 12 Monaten die Kontaktdichte zum Jobcenter besonders hoch ist. Wir wollen die Zumutbarkeitsregeln dahingehend anpassen, dass auch längere Pendelstrecken und Umzüge für Personen ohne Kinder und ohne pflegebedürftige Angehörige zumutbar sind. Zusätzlich wollen wir Arbeitsgelegenheiten für Totalverweigerer einführen. Zuletzt ist das Bürgergeld überproportional zur Inflation angestiegen. Der Regelsatz liegt im Jahr 2025 weiter über dem Bedarf. Deshalb wollen wir mit der Abschaffung der sogenannten Besitzstandsregelung die Voraussetzung dafür schaffen, den Regelsatz abzusenken. Das stärkt die Arbeitsanreize.
Wir Freie Demokraten wollen das bürokratische Wirr-Warr der verschiedenen Sozialleistungen reduzieren, indem wir die steuerfinanzierten Sozialleistungen – wie das Bürgergeld und das Wohngeld – in einer Leistung und an einer staatlichen Stelle zusammenfassen. So schaffen wir klare Anreize zum Status-quo, bei dem sich mehr zu arbeiten häufig nicht lohnt, weil die verschiedenen Sozialleistungen schlecht aufeinander abgestimmt sind. Die Übernahme von angemessen Mietkosten und Heizkosten ist aufgrund der Berechnung äußerst aufwendig und führt in der Einzelfallbetrachtung zu gewaltigem Verwaltungsaufwand. Deshalb soll diese neue gebündelte Leistung eine regionale Pauschale für Unterkunftskosten beinhalten.
Wir Freie Demokraten stehen für einen wirklich flexiblen Renteneintritt. Die Menschen sollen nach schwedischem Vorbild künftig selbst entscheiden, wann der Ruhestand beginnt, sofern dann keine Sozialleistungen beantragt werden müssen. Je später jemand in Rente geht, desto höher die Rente - wer früher geht, bekommt eine niedrigere Rente. Teilrenten sind unkompliziert möglich. Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, braucht weiter eine starke Unterstützung. Daneben wollen wir die Gesetzliche Aktienrente.
Linke
Die Linke
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Gegen Altersarmut hilft unsere »Solidarische Mindestrente«: Für diejenigen, die wegen schlechter Jobs, erzwungener Teilzeit oder Erwerbslosigkeit keine auskömmliche Rente bekommen. Sie erhalten einen Zuschlag bis zur Höhe der Armutsrisikogrenze von derzeit rund 1.400 Euro. Dazu kommen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und in Regionen mit sehr hohen Wohnkosten ggf. einen Mietzuschuss.
Wir setzen uns für eine solidarische Gesundheits- und Pflegeversicherung ein. Alle zahlen ein, Beiträge werden auf alle Einkommen erhoben, alle werden gut versorgt. Die Beitragsbemessungsgrenze fällt weg. Auch für Einkommen aus Kapitalerträgen und andere Einkommensarten müssen Beiträge gezahlt werden. Privatversicherte werden in die gesetzliche Krankenversicherung übernommen. Dadurch fällt der Beitrag für die Krankenversicherung von derzeit 17,1 auf etwa13,3 Prozent des Bruttolohns. Für alle Menschen mit einem Monatseinkommen von unter etwa 7.100 Euro (brutto) sinken die Beiträge. Der allergrößte Teil der Bevölkerung wird durch dieses Konzept finanziell entlastet, auch viele Selbstständige und Rentner*innen
Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) ist in seiner jetzigen Form mangelhaft und muss verbessert werden. Absurde Regelungen etwa mit Blick auf den Kriegsfall oder rassistische Ausschlüsse (etwa von Geflüchteten) müssen gestrichen werden.
Der Regelsatz im Bürgergeld ist kleingerechnet: Der Paritätische Wohlfahrtsverband zeigt, dass der Regelsatz bei mindestens 813 Euro liegen müsste.
Wir wollen das Bürgergeld zu einer sanktionsfreien individuellen Mindestsicherung umbauen. Anspruch haben alle, die kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen haben. Um Armut zu verhindern, orientieren wir uns an der sogenannten Armutsgefährdungsgrenze, gegenwärtig rund 1.400 Euro monatlich (inklusive Miete und sonstigen Wohnkosten; in Regionen mit hohen Mieten entsprechend mehr). Mit einem Mindestlohn von mindestens 15 Euro – spätestens ab 2026 16 Euro – sowie Steuerentlastungen für kleine Einkommen stellen wir sicher, dass sich Erwerbsarbeit lohnt.
Viele legen ihre jährliche „Renteninformation“ schnell wieder weg, weil sie wissen: Das wird nicht reichen. Immer weniger Menschen haben ein planbares Berufsleben und können sicher sein, dass ein erarbeiteter und erkämpfter Lebensstandard auch Bestand hat. Das muss so nicht sein. Die gesetzliche Rente hat kein Demografie-, sondern ein Gerechtigkeitsproblem:
Für ein gerechtes Rentensystem zahlen alle Menschen mit Erwerbseinkommen – auch Beamt*innen, Selbstständige, Freiberufler*innen, Manager*innen und Abgeordnete – in eine solidarische Erwerbstätigenversicherung ein. Das Rentenniveau kann dann steigen. Menschen mit sogenannten Riester-Verträgen und ähnlichen Zusatzrenten sollen ihre Verträge in die gesetzliche Rente überführen können. Es soll leichter möglich werden, freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, um so sicher zusätzlich für das Alter vorsorgen zu können. Ergänzend gibt es Betriebsrenten, die mindestens zu 50 Prozent von den Arbeitgebern finanziert sein müssen.
Wir wollen das Rentenniveau wieder auf 53 Prozent anheben und die Beitragsbemessungsgrenze verdoppeln. Die niedrigen Rentenansprüche von Niedrig- und Geringverdienenden, Erwerbslosen, Erziehenden und Pflegenden wollen wir aufwerten. Ostverdienste wollen wir noch bis 2030 hochwerten, damit sich Renten in Ost- und Westdeutschland angleichen. Dafür braucht es höhere Steuerzuschüsse. Dass die Beitragszahler*innen versicherungsfremde Leistungen wie z. B. die Anerkennung von Kindererziehungszeiten (bekannt als „Mütterrente“) und die Grundrente finanzieren, muss beendet werden.
Die gesetzliche Rente gehört nicht an die Börse! Die angedachte Aktienrente („Generationenkapital“) soll angeblich die Beiträge über den Kapitalmarkt stabil halten. Das ist riskant und teuer und der falsche Weg. Wir weisen das zusammen mit Sozialverbänden, Gewerkschaften und vielen Sachverständigen zurück.
Die Rente erst ab 67 bedeutet Rentenkürzungen für alle, insbesondere in Berufen, in denen Erwerbstätige nicht so lange durchhalten können. Wir fordern eine Regelaltersgrenze von 65 Jahren. Wer 40 Jahre lang gearbeitet und selbst Beiträge gezahlt hat, soll ab 60 abschlagsfrei in Rente gehen können.
Gegen Altersarmut hilft unsere „solidarische Mindestrente“: für diejenigen, die wegen schlechter Jobs, erzwungener Teilzeit oder Erwerbslosigkeit keine auskömmliche Rente bekommen. Sie erhalten einen Zuschlag bis zur Höhe der Armutsrisikogrenze von derzeit rund 1.400 Euro. Dazu kommen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und in Regionen mit sehr hohen Wohnkosten ggf. ein Mietzuschuss.