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Wahlprogramme 2025 im Vergleich

Die Bundestagswahl 2025 steht an und wir haben uns die Wahlprogrammentwürfe der Parteien angeschaut. Hier findest du einen Vergleich der Positionen zu den Themen Gesundheit.

Die Parteien

Die Themen

So geht's

Wähle eine oder mehrere Parteien, um sie zu vergleichen. Wähle eines oder mehrere Themen, um die Ausschnitte aus den Wahlprogrammen danach zu filtern.

Union

Christlich Demokratische Union Deutschlands und Christlich-Soziale Union in Bayern

Ausschnitte

Hochwertige Versorgung in der Stadt und auf dem Land. Dies muss auch Grundgedanke einer Krankenhausreform sein. Die Planungshoheit der Länder für Krankenhäuser bleibt dabei unberührt. Die stationäre Versorgung mit einer flächendeckenden Grund- und Regelversorgung insbesondere im ländlichen Raum sowie der erforderlichen Konzentration von spezialisierten Leistungen denken wir zusammen mit der ambulanten haus- und fachärztlichen Versorgung sowie den Leistungen der anderen Gesundheitsberufe, die mehr Verantwortung für die Versorgung übernehmen sollen. Ziel muss sein, einen kalten Strukturwandel in der Krankenhauslandschaft zu verhindern. Fehlsteuerungen in Folge der Krankenhausreform werden wir korrigieren.

AfD

Alternative für Deutschland

Ausschnitte

In der stationären Versorgung hat sich das DRG-Fallpauschalensystem nicht bewährt. Ständige Anpassungen konnten die Grundprobleme, wie das Setzen von finanziellen Fehlanreizen und enormer bürokratischer Aufwand, nicht beseitigen. Auch die anstehende Krankenhausreform ist nicht geeignet, diese Probleme zu lösen. Notwendig ist die vollständige Abschaffung der Fallpauschalen und mittelfristig die Rückkehr zu individuellen Budgetvereinbarungen zwischen den Krankenhäusern und den Spitzenverbänden der GKV auf Landesebene.

SPD

Sozialdemokratische Partei Deutschlands

Ausschnitte

Wir haben eine längst überfällige Reform zur Verbesserung der Versorgungsqualität in unseren Krankenhäusern durchgesetzt und Maßnahmen für eine bessere ambulante Versorgung – wie beispielsweise die Entbudgetierung der Hausärztinnen und Hausärzte, die Erleichterung der Gründung von kommunalen MVZ und die Einführung der Advanced Practice Nurse und Gemeindeschwestern und eine Verbesserung bei der Hilfsmittelversorgung insbesondere für Menschen mit Beeinträchtigung – vorbereitet. Diese möchten wir künftig ebenfalls umsetzen.
Femizide stellen extreme Formen der Gewalt gegen Frauen dar. Frauen werden getötet, allein auf Grund der Tatsache, dass sie Frauen sind. Es sind die zugrundeliegenden gesellschaftlichen und patriarchalen Strukturen, die diese Taten erst ermöglichen. Diese sind Ausdruck tiefer Menschenfeindlichkeit. Dagegen gehen wir präventiv wie repressiv mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln vor. Wir wollen die strafrechtliche Position von Opfern von sexualisierter Gewalt weiter stärken. Jede ohne eindeutiges Einverständnis vorgenommene sexuelle Handlung muss unter Strafe gestellt werden. Wir verbessern die Strafverfolgung und unterstützen die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften durch die Länder. Wir setzen uns für eine vollständige Umsetzung der Istanbul-Konvention ein. Häusliche Gewalt und Partnerschaftsgewalt sind auch im Sorge- und Umgangsverfahren zu berücksichtigen.

Die Grünen

Bündnis 90/Die Grünen

Ausschnitte

Die Umsetzung der Krankenhausreform werden wir weiter vorantreiben und gemeinsam mit den Ländern umsetzen. Wo erforderlich werden wir diese für eine bestmögliche Versorgung der Patient*innen weiterentwickeln, insbesondere im Hinblick auf bestmögliche Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität sowie eine sachgerechte Vorhaltevergütung. Wir werden weiter darauf achten, dass sich auch die privaten Versicherungen an den Transformationskosten beteiligen. Oberste Priorität hat für uns dabei, dass sich Menschen in unserem Land darauf verlassen können, eine gute Grund- und Notfallversorgung überall erreichen zu können und in spezialisierten Zentren in bester Qualität versorgt zu werden. Ziel muss es deshalb auch sein, umgehend eine umfassende Reform der Notfallversorgung einschließlich des Rettungsdienstes auf den Weg zu bringen.
Um Betroffene bei Partnerschaftsgewalt, häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt besser zu schützen, sollen alle Betroffenen und ihre Kinder einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung erhalten. Durch eine Bundesbeteiligung stellen wir gemeinsam mit den Ländern kostenfreie Hilfen wie Frauenhäuser, Beratungsstellen und Schutzwohnungen flächendeckend sicher. Das muss auch einen Ausbau von Angeboten für Menschen mit Behinderung oder mit Sprachbarrieren beinhalten. Nach einer Trennung muss Partnerschaftsgewalt in Sorge- und Umgangsverfahren verpflichtend berücksichtigt werden. Dazu müssen Justiz sowie Polizei umfassend geschult werden. Annäherungsverbote müssen in Fällen von häuslicher Gewalt effektiv kontrolliert und durchgesetzt werden können, auch zum Beispiel durch den Einsatz der elektronischen Fußfessel. Opfer von Vergewaltigungen brauchen flächendeckend qualifizierte medizinische Notfallversorgung – inklusive anonymer Spurensicherung und der „Pille danach“.
Die Istanbul-Konvention ist ein Instrument, das die notwendigen Maßnahmen für den Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt und die Förderung ihrer Rechte festlegt. Diese setzen wir konsequent um, durch verstärkte Präventionsmaßnahmen, den Ausbau der Täterarbeit, konsequente Strafverfolgung und eine verbesserte Datenerhebung. Damit bekämpfen wir auch Femizide, also die gezielte Tötung von Frauen aufgrund ihres Geschlechts. Zudem prüfen wir, ob das geltende Sexualstrafrecht um eine Neuregelung in der Form der Zustimmungslösung ergänzt werden muss, um Straftaten besser verfolgen zu können. Auch der Einsatz von K.-o.-Tropfen und ähnlichen Substanzen bei sexuellen Übergriffen muss als strafverschärfender Umstand in das Strafgesetzbuch aufgenommen werden. Onlinegewalt gegen Frauen wächst in rasantem Ausmaß. KI-generierte und echte Nacktbilder werden als Waffe gegen Frauen und Mädchen gezielt eingesetzt. Bei der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen setzen wir uns dafür ein, dass die Verbreitung von KI-generierten oder echten Nacktbildern gegen den Willen der Betroffenen grundsätzlich eine Straftat darstellt. Um die Würde der Opfer zu schützen, wollen wir rechtssichere Regelungen finden, wie der Besitz und die Verbreitung von Bildmaterial, das die Vergewaltigung einer erwachsenen Person zeigt, unter Strafe gestellt werden können. Wir wollen das geltende Sexualstrafrecht mit der Zustimmungslösung reformieren.

BSW

Bündnis Sarah Wagenknecht

Ausschnitte

Krankenhausschließungen und die aktuelle Krankenhausreform lehnen wir ab, da der ambulante Sektor die Versorgung nicht über-nehmen kann und die Reform nicht in eine wirksame Entwicklungsperspektive eingebunden ist.

Besonders Hausärzte als Ansprechpartner der Patienten müssen höher vergütet werden. Generell darf der Wegfall der Privatversicherung nicht zu Einkommenseinbußen für niedergelassene Ärzte und Zahnärzte führen

FPD

Freie Demokratische Partei

Ausschnitte

Keine Ausschnitte vermerkt

Linke

Die Linke

Ausschnitte

Es braucht eine wohnortnahe, kostenlose Gesundheitsversorgung. Dafür muss der Bund sektorenübergreifende Behandlung und regionale Grundversorgung verlässlich und ausreichend finanzieren und sektorenübergreifendes Arbeiten in öffentlicher oder gemeinnütziger Hand gesetzlich möglich machen.

Das Krankenhaus-Reformgesetz aus dem Hause Lauterbach verschärft den kalten Strukturwandel in der Kliniklandschaft. Das Sterben insbesondere von kleinen Krankenhäusern ist eingeplant und soll zur Hälfte auch noch mit Beiträgen der gesetzlichen Kassen finanziert werden. Eine bedarfsgerechte wohnortnahe Krankenhausplanung ist nicht vorgesehen. Die Fallpauschalen mit ihren falschen Anreizen und Auswirkungen auf die medizinische Behandlung sollen bleiben. Notwendige Strukturanpassungen aufgrund von Änderungen der medizinischen Versorgungsstrategien, des Forschungsstands, aber auch der Bevölkerungsstruktur müssen planvoll und bedarfsgerecht stattfinden statt über die kalte Strukturbereinigung durch Krankenhaus-Insolvenzen.
Wir wollen, dass die notwendigen Betriebskosten der Krankenhäuser von den Krankenkassen vollständig finanziert werden. Die Fallpauschalen müssen vollständig abgeschafft werden. Dadurch sind Gewinne und Verluste weitgehend unmöglich. Private Konzerne sollen zwar weiter Krankenhäuser betreiben dürfen, aber ohne Gewinnmöglichkeit werden sie daran kein Interesse haben. Wir wollen Krankenhäuser, die von privaten Betreibern aufgeben werden, in die öffentliche Hand überführen. Zu diesem Zweck können Kommunen und Länder auf einen sogenannten den Re-Kommunalisierungsfonds zugreifen [...].