Wahlprogramme 2025 im Vergleich | Upstream
Abonnieren

Wahlprogramme 2025 im Vergleich

Die Bundestagswahl 2025 steht an und wir haben uns die Wahlprogrammentwürfe der Parteien angeschaut. Hier findest du einen Vergleich der Positionen zu den Themen Gesundheit.

Die Parteien

Die Themen

So geht's

Wähle eine oder mehrere Parteien, um sie zu vergleichen. Wähle eines oder mehrere Themen, um die Ausschnitte aus den Wahlprogrammen danach zu filtern.

Union

Christlich Demokratische Union Deutschlands und Christlich-Soziale Union in Bayern

Ausschnitte

Versorgung stärken. Wir entwickeln die Haus- und Kinderarztpraxen innovativ weiter. Sie soll eine stärkere Steuerungsfunktion der Patienten übernehmen, um zu einer besseren Koordination der Behandlungsabläufe beizutragen und die Wartezeiten auf Arzttermine zu senken. Gleichzeitig müssen wir alle Berufsgruppen von Bürokratie entlasten. Es gilt mehr Zeit für Behandlung zu schaffen. Geburtshilfe und medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen gestalten wir zukunftsfest um. Familien müssen dort, wo sie wohnen, bestmögliche medizinische Versorgung erhalten. Wir wollen die ambulanten und stationären Versorgungsangebote für psychische Erkrankungen bedarfsgerecht verbessern, insbesondere für Kinder und Jugendliche.
Kinder- und Jugendschutz statt beliebiger Identitätspolitik. Das Selbstbestimmungsgesetz der Ampel erlaubt bei Kindern und Jugendlichen, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen auch ohne Gutachten oder Beratung und gerichtliche Entscheidung zu ändern. Das lehnen wir entschieden ab. Gerade in der altersbedingt volatilen Lebensphase der Pubertät muss ausgeschlossen werden, dass Persönlichkeitszweifeln mit einem leichtfertigen Geschlechtswechsel begegnet wird. Es braucht in jedem Fall unabhängige psychologische Gutachten. Operative Eingriffe vor der Volljährigkeit lehnen wir grundsätzlich ab.
Kein leichtfertiger Geschlechtswechsel bei Erwachsenen. Der Wechsel des Geschlechtseintrags darf nicht der Beliebigkeit hingegeben werden. Auch gilt: Jeder geschlechtsangleichenden Operation muss eine ausführliche unabhängige Zweitberatung vorausgehen.
Die Lage auf dem Arbeitsmarkt bleibt angespannt, die Arbeitslosenversicherung ist unter Druck. Jetzt kommt es darauf an, die Kernaufgaben in den Mittelpunkt zu stellen – neben dem Arbeitslosen- und Kurzarbeitergeld die Beratung, Förderung und Vermittlung von Arbeitslosen. In diesem Sinne machen wir die Arbeitslosenversicherung zukunftsfest.

* Stabile Finanzierung der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter. Es darf keine Verschiebung von steuerfinanzierten Ausgaben in die beitragsfinanzierten Ausgaben geben. Wir wollen einen verlässlichen Aufbau der Rücklage der Bundesagentur für Arbeit, denn nur so kann auf mögliche kommende Krisen reagiert werden.

* Einsatz von KI stärken. KI in den Ämtern ist sinnvoll, weil sie die individuelle Beratung gezielt unterstützt und zeitliche Freiräume schafft.

* Leistung aus einer Hand. Sozialleistungen müssen künftig nicht nur bürokratiearm und digital, sondern auch aus einer Hand bei den Leistungsberechtigten ankommen. Damit helfen wir den Berechtigten und vermeiden Mehrfachleistungen.
Steuererklärungspflichten für Rentner und Pensionäre vereinfachen. Wir führen einen Quellenabzug ein, damit im Regelfall keine Steuererklärung mehr abgegeben werden muss. Doppelbesteuerung von Renten vermeiden wir.
Für Verlässlichkeit beim Renteneintrittsalter. An der bestehenden gesetzlichen Regelung zum Renteneintrittsalter halten wir fest. Die Regelung für besonders langjährige Versicherte mit 45 Versicherungsjahren behalten wir mit Blick auf die Planungssicherheit für Unternehmen und rentennahe Jahrgänge bei.
Keine Rentenkürzungen. Wenn Menschen 45 Jahre Vollzeit gearbeitet und Beiträge ge-zahlt, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, muss die gesetzliche Rente deutlich oberhalb der Grundsicherung im Alter liegen. Mit der Union wird es keine Rentenkürzungen geben. Unser Ziel: ein durch wirtschaftliches Wachstum garantiertes stabiles Rentenniveau und weiterhin steigende Renten. Wer vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden muss, soll sich auf eine auskömmliche Alterssicherung verlassen können.
Beitragsstabilität sichern – im Sinne der Generationengerechtigkeit. Wir spielen Jung und Alt nicht gegeneinander aus. Unser Ziel ist es daher, die Beitragssätze stabil zu halten, auch um gerade kleine und mittlere Einkommen zu schützen.
Mehr Anreize für freiwilliges längeres Arbeiten. Wir wollen mehr Flexibilität beim Übergang vom Beruf in die Rente. Arbeiten im Alter machen wir mit einer Aktivrente attraktiv. Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet, bekommt sein Gehalt bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei. Darüber hinaus heben wir die Hinzuverdienstgrenzen bei Witwenrenten deutlich an.
Betriebliche und private Vorsorge stärken. Die Alterssicherung soll stabil auf mehreren Säulen beruhen, die gesetzliche Rente also wirksam durch zusätzliche betriebliche und private Vorsorge ergänzt werden. Dabei wollen wir insbesondere kleinere und mittlere Arbeitgeber bei Abschluss von Betriebsrenten unterstützen.
Altersvorsorge von Kindesbeinen an – Frühstart-Rente einführen. Junge Menschen sollen möglichst früh selbst kapitalgedeckt vorsorgen. So entwickeln sie ein Bewusstsein für Altersvorsorge und Kapitalbildung. Deshalb werden wir für jedes Kind vom 6. bis zum 18. Lebensjahr pro Monat 10 Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot einzahlen. Der in dieser Zeit angesparte Betrag kann durch private Einzahlungen ab dem 18. Lebensjahr bis zum Renteneintritt wei-ter bespart werden. Erst so entfaltet die Frühstart-Rente durch eine renditeorientierte, kapitalgedeckte Anlage ohne Garantien ihren vollen Effekt. Die Erträge aus dem Depot sollen bis zum Renteneintritt steuerfrei sein. Das Sparkapital ist vor staatlichem Zugriff geschützt und wird erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze ausgezahlt.
Altersvorsorge für Selbständige. Wir führen eine verbindliche Altersvorsorge für Selbständige ein, die nicht anderweitig ausreichend abgesichert sind.

Linke

Die Linke

Ausschnitte

Gegen Altersarmut hilft unsere »Solidarische Mindestrente«: Für diejenigen, die wegen schlechter Jobs, erzwungener Teilzeit oder Erwerbslosigkeit keine auskömmliche Rente bekommen. Sie erhalten einen Zuschlag bis zur Höhe der Armutsrisikogrenze von derzeit rund 1.400 Euro. Dazu kommen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und in Regionen mit sehr hohen Wohnkosten ggf. einen Mietzuschuss.
Arztpraxen sind oft schlecht erreichbar und selten barrierefrei. Die Terminvereinbarung ist kompliziert und die Wartezeit hängt vom Versichertenstatus ab. Die Linke tritt für eine gute, fächendeckende, barrierefreie und bedarfsdeckende gesundheitliche Versorgung in Stadt und Land ein. Wir wollen kommunale Versorgungszentren als Rückgrat der wohnortnahen Gesundheitsversorgung fördern! Sie sollen zentrale Anlaufstelle für Patient*innen sein und die ambulante Versorgung mit akutstationären, notfallmedizinischen, psychotherapeutischen, (gemeinde-)pflegerischen und weiteren therapeutischen Behandlungen verbinden. Wir wollen, dass stationäre und ambulante Versorgung gemeinsam im Interesse des Gemeinwohls geplant und gestaltet wird.
Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) ist in seiner jetzigen Form mangelhaft und muss verbessert werden. Absurde Regelungen etwa mit Blick auf den Kriegsfall oder rassistische Ausschlüsse (etwa von Geflüchteten) müssen gestrichen werden.
Viele legen ihre jährliche „Renteninformation“ schnell wieder weg, weil sie wissen: Das wird nicht reichen. Immer weniger Menschen haben ein planbares Berufsleben und können sicher sein, dass ein erarbeiteter und erkämpfter Lebensstandard auch Bestand hat. Das muss so nicht sein. Die gesetzliche Rente hat kein Demografie-, sondern ein Gerechtigkeitsproblem:

Für ein gerechtes Rentensystem zahlen alle Menschen mit Erwerbseinkommen – auch Beamt*innen, Selbstständige, Freiberufler*innen, Manager*innen und Abgeordnete – in eine solidarische Erwerbstätigenversicherung ein. Das Rentenniveau kann dann steigen. Menschen mit sogenannten Riester-Verträgen und ähnlichen Zusatzrenten sollen ihre Verträge in die gesetzliche Rente überführen können. Es soll leichter möglich werden, freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, um so sicher zusätzlich für das Alter vorsorgen zu können. Ergänzend gibt es Betriebsrenten, die mindestens zu 50 Prozent von den Arbeitgebern finanziert sein müssen.
Wir wollen das Rentenniveau wieder auf 53 Prozent anheben und die Beitragsbemessungsgrenze verdoppeln. Die niedrigen Rentenansprüche von Niedrig- und Geringverdienenden, Erwerbslosen, Erziehenden und Pflegenden wollen wir aufwerten. Ostverdienste wollen wir noch bis 2030 hochwerten, damit sich Renten in Ost- und Westdeutschland angleichen. Dafür braucht es höhere Steuerzuschüsse. Dass die Beitragszahler*innen versicherungsfremde Leistungen wie z. B. die Anerkennung von Kindererziehungszeiten (bekannt als „Mütterrente“) und die Grundrente finanzieren, muss beendet werden.
Die gesetzliche Rente gehört nicht an die Börse! Die angedachte Aktienrente („Generationenkapital“) soll angeblich die Beiträge über den Kapitalmarkt stabil halten. Das ist riskant und teuer und der falsche Weg. Wir weisen das zusammen mit Sozialverbänden, Gewerkschaften und vielen Sachverständigen zurück.
Die Rente erst ab 67 bedeutet Rentenkürzungen für alle, insbesondere in Berufen, in denen Erwerbstätige nicht so lange durchhalten können. Wir fordern eine Regelaltersgrenze von 65 Jahren. Wer 40 Jahre lang gearbeitet und selbst Beiträge gezahlt hat, soll ab 60 abschlagsfrei in Rente gehen können.
Gegen Altersarmut hilft unsere „solidarische Mindestrente“: für diejenigen, die wegen schlechter Jobs, erzwungener Teilzeit oder Erwerbslosigkeit keine auskömmliche Rente bekommen. Sie erhalten einen Zuschlag bis zur Höhe der Armutsrisikogrenze von derzeit rund 1.400 Euro. Dazu kommen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und in Regionen mit sehr hohen Wohnkosten ggf. ein Mietzuschuss.