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Wahlprogramme 2025 im Vergleich

Die Bundestagswahl 2025 steht an und wir haben uns die Wahlprogrammentwürfe der Parteien angeschaut. Hier findest du einen Vergleich der Positionen zu den Themen Gesundheit.

Die Parteien

Die Themen

So geht's

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Union

Christlich Demokratische Union Deutschlands und Christlich-Soziale Union in Bayern

Ausschnitte

Wir stehen dabei zu den Grundpfeilern des deutschen Gesundheitssystems mit seiner bewährten Selbstverwaltung, zur Dualität von gesetzlicher und privater Krankenversicherung, zu unserem Bekenntnis zum Grundsatz der Freiberuflichkeit und zur solidarischen Beitragsfinanzierung.
Hochwertige Versorgung in der Stadt und auf dem Land. Dies muss auch Grundgedanke einer Krankenhausreform sein. Die Planungshoheit der Länder für Krankenhäuser bleibt dabei unberührt. Die stationäre Versorgung mit einer flächendeckenden Grund- und Regelversorgung insbesondere im ländlichen Raum sowie der erforderlichen Konzentration von spezialisierten Leistungen denken wir zusammen mit der ambulanten haus- und fachärztlichen Versorgung sowie den Leistungen der anderen Gesundheitsberufe, die mehr Verantwortung für die Versorgung übernehmen sollen. Ziel muss sein, einen kalten Strukturwandel in der Krankenhauslandschaft zu verhindern. Fehlsteuerungen in Folge der Krankenhausreform werden wir korrigieren.
Vorsorge bezahlbar und nachhaltig machen. Wir setzen bei der Vorsorge für den Pflegefall auf einen Finanzierungsmix bestehend aus der gesetzlichen Pflegeversicherung, der betrieblichen Mitfinanzierung, Steuermitteln sowie einer eigenverantwortlichen Vorsorge. Bezahlbare Pflegezusatzversicherungen können die Finanzierungslücke in der Pflege schließen. Wir prüfen die bessere steuerliche Absetzbarkeit solcher Modelle als Teil einer nachhaltigen Vorsorge. Unser Ziel ist eine bestmögliche Absicherung der pflegebedingten Kosten gerade für diejenigen, die andernfalls Sozialhilfe in Anspruch nehmen müssten.
Angehörigen den Rücken stärken. Wir stellen die häusliche Pflegesituation in den Mittelpunkt und wollen die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf stärken. Wir wollen mehr Vereinfachung mit einem Pflegebudget erreichen, das flexibel für pflegerische Leistungen eingesetzt werden kann. Durch starke Netzwerke im direkten Umfeld und Chancen der Digitalisierung ermöglichen wir es weiterhin einer hohen Anzahl von Pflegebedürftigen, so lang wie möglich in den eigenen vier Wänden zu wohnen.
Pflegeberufe attraktiver machen. Eine zukunftsfeste Pflege braucht Menschen, die in den vielfältigen Berufen arbeiten. Um dem Personalnotstand entgegenzuwirken, setzen wir auf attraktive Arbeitsbedingungen wie planbare Einsatzzeiten und Springerpools zum Abfedern von Belastungsspitzen, Aufstiegsmöglichkeiten, neue Berufsbilder und Anwerbungen im Ausland. Gleichzeitig unterstützen wir den Einsatz und die Zusammenarbeit multiprofessioneller Teams und von Fachkräften unterschiedlicher Qualifikationsstufen. Wir stärken die Rolle von Pflegefachpersonen in der gesundheitlichen Versorgung und vereinfachen Dokumentationsprozesse, die viel Zeit in Anspruch nehmen.
Pflege ganzheitlich denken. Stationäre und ambulante Einrichtungen sollen mehr Gestaltungsmöglichkeiten in der Versorgung erhalten. Durch neue Wohn- und Betreuungsformen, in denen Pflege- und Betreuungskräfte sowie Angehörige die Versorgung gemeinsam übernehmen, wollen wir starre Sektorengrenzen abbauen.
Weniger Bürokratie, mehr Zeit für menschliches Miteinander. Wir bringen die Digitalisierung in der Pflege voran, streben die enge Verzahnung von Medizinischem Dienst und Heimaufsicht zur Vermeidung von Doppelstrukturen an und prüfen deren Zusammenlegung. Wir bekämpfen überbordende Bürokratie und wollen Öffnungsklauseln und Erprobungsmöglichkeiten für flexible Lösungen und neue Modelle schaffen. Unser Ziel ist: Mehr Zeit für den Menschen und weniger Zeit für Verwaltung.
Steuererklärungspflichten für Rentner und Pensionäre vereinfachen. Wir führen einen Quellenabzug ein, damit im Regelfall keine Steuererklärung mehr abgegeben werden muss. Doppelbesteuerung von Renten vermeiden wir.
Für Verlässlichkeit beim Renteneintrittsalter. An der bestehenden gesetzlichen Regelung zum Renteneintrittsalter halten wir fest. Die Regelung für besonders langjährige Versicherte mit 45 Versicherungsjahren behalten wir mit Blick auf die Planungssicherheit für Unternehmen und rentennahe Jahrgänge bei.
Keine Rentenkürzungen. Wenn Menschen 45 Jahre Vollzeit gearbeitet und Beiträge ge-zahlt, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, muss die gesetzliche Rente deutlich oberhalb der Grundsicherung im Alter liegen. Mit der Union wird es keine Rentenkürzungen geben. Unser Ziel: ein durch wirtschaftliches Wachstum garantiertes stabiles Rentenniveau und weiterhin steigende Renten. Wer vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden muss, soll sich auf eine auskömmliche Alterssicherung verlassen können.
Beitragsstabilität sichern – im Sinne der Generationengerechtigkeit. Wir spielen Jung und Alt nicht gegeneinander aus. Unser Ziel ist es daher, die Beitragssätze stabil zu halten, auch um gerade kleine und mittlere Einkommen zu schützen.
Mehr Anreize für freiwilliges längeres Arbeiten. Wir wollen mehr Flexibilität beim Übergang vom Beruf in die Rente. Arbeiten im Alter machen wir mit einer Aktivrente attraktiv. Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet, bekommt sein Gehalt bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei. Darüber hinaus heben wir die Hinzuverdienstgrenzen bei Witwenrenten deutlich an.
Betriebliche und private Vorsorge stärken. Die Alterssicherung soll stabil auf mehreren Säulen beruhen, die gesetzliche Rente also wirksam durch zusätzliche betriebliche und private Vorsorge ergänzt werden. Dabei wollen wir insbesondere kleinere und mittlere Arbeitgeber bei Abschluss von Betriebsrenten unterstützen.
Altersvorsorge von Kindesbeinen an – Frühstart-Rente einführen. Junge Menschen sollen möglichst früh selbst kapitalgedeckt vorsorgen. So entwickeln sie ein Bewusstsein für Altersvorsorge und Kapitalbildung. Deshalb werden wir für jedes Kind vom 6. bis zum 18. Lebensjahr pro Monat 10 Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot einzahlen. Der in dieser Zeit angesparte Betrag kann durch private Einzahlungen ab dem 18. Lebensjahr bis zum Renteneintritt wei-ter bespart werden. Erst so entfaltet die Frühstart-Rente durch eine renditeorientierte, kapitalgedeckte Anlage ohne Garantien ihren vollen Effekt. Die Erträge aus dem Depot sollen bis zum Renteneintritt steuerfrei sein. Das Sparkapital ist vor staatlichem Zugriff geschützt und wird erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze ausgezahlt.
Altersvorsorge für Selbständige. Wir führen eine verbindliche Altersvorsorge für Selbständige ein, die nicht anderweitig ausreichend abgesichert sind.

Die Grünen

Bündnis 90/Die Grünen

Ausschnitte

Auch der demografische Wandel verstärkt die Arbeitskräftelücke. Daher müssen wir für ältere Arbeitnehmer*innen und Rentner*innen, die länger arbeiten möchten, finanzielle Anreize bei den Sozialversicherungsbeiträgen bieten.
Wir wollen für alle Menschen eine angemessene und unkomplizierte soziale Absicherung, die die elementaren Dinge eines Lebens in Würde abdeckt und an der alle Bevölkerungsgruppen fair mitwirken. Das gilt für ein gutes und solidarisches Gesundheitssystem, das für alle da ist. Das gilt für ein Pflegesystem, das verlässlich und bezahlbar ist und allen Menschen ein Alter in Würde ermöglicht. Das gilt ganz besonders für Kinder und Jugendliche, deren Zukunft nicht von der Lotterie ihrer sozialen Umstände abhängen darf. Es gilt für Menschen, die unverschuldet ihre Arbeit verlieren. Und es gilt für eine soziale Sicherung im Alter, die Geleistetes würdigt und die Angst vor der Armut nimmt.
Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit: Dieser Slogan wird Wirklichkeit, wenn Frauen ihr Recht auf gleiche Bezahlung auch in der Praxis durchsetzen können. Die Realität sind aber Gender-Pay-Gap, Gender-Care-Gap und Gender-Pension-Gap. Deshalb werden wir die EU-Entgelttransparenzrichtlinie zügig und vollständig umsetzen. Wir wollen mehr Transparenz über Lohngefälle herstellen, die Regeln verbindlicher und besser einklagbar machen und dadurch Gleichstellung wirksam voranbringen. Die Erwerbsmöglichkeiten für Frauen verbessern wir durch gleiche Löhne und mehr Zeitsouveränität. Sie sollen mehr Einfluss nehmen können auf Lage und Dauer ihrer Arbeitszeit, um eine bessere Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Familie und eine gerechte Aufteilung von Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern zu ermöglichen. Dazu gehört auch die Möglichkeit, im Homeoffice und mobil zu arbeiten – mit klaren Regeln und fairen Absprachen. Die Brückenteilzeit und das damit verbundene Rückkehrrecht in Vollzeit wollen wir weiten und individueller gestalten. Eine gute Kinderbetreuung und ein verlässliches Pflegesystem sind dabei wesentliche Voraussetzung für die Erwerbstätigkeit aller Erziehenden und Pflegenden.
Wir wollen die interdisziplinäre Zusammenarbeit von Ärzt*innen und Angehörigen anderer Gesundheitsberufe wie zum Beispiel Community Health Nurses, Hebammen und Pflegekräfte weiter vorantreiben.
Die Umsetzung der Krankenhausreform werden wir weiter vorantreiben und gemeinsam mit den Ländern umsetzen. Wo erforderlich werden wir diese für eine bestmögliche Versorgung der Patient*innen weiterentwickeln, insbesondere im Hinblick auf bestmögliche Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität sowie eine sachgerechte Vorhaltevergütung. Wir werden weiter darauf achten, dass sich auch die privaten Versicherungen an den Transformationskosten beteiligen. Oberste Priorität hat für uns dabei, dass sich Menschen in unserem Land darauf verlassen können, eine gute Grund- und Notfallversorgung überall erreichen zu können und in spezialisierten Zentren in bester Qualität versorgt zu werden. Ziel muss es deshalb auch sein, umgehend eine umfassende Reform der Notfallversorgung einschließlich des Rettungsdienstes auf den Weg zu bringen.
Alle pflegebedürftigen Menschen sollen die Pflege erhalten, die sie benötigen, egal ob durch Fachkräfte oder nahestehende Mitmenschen, ob zu Hause oder in einer Einrichtung. Wir wollen, dass Menschen sich darauf verlassen können, so lange und so weit wie möglich über ihre Pflege selbst zu bestimmen und würdevoll behandelt zu werden, wenn sie der Pflege bedürfen. Durch eine gute Versorgung mit Hilfsmitteln und Barrierefreiheit erhöhen wir dabei die Selbstständigkeit und entlasten die Pflegenden. Wir wollen Angebote im Quartier, also vor Ort, fördern und so auch Pflegebedürftigkeit hinauszögern. Wir schaffen den gesetzlichen Rahmen dafür, dass Länder und Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, die pflegerische Versorgung vor Ort verbindlich zu planen und zu gestalten
Für uns ist es wichtig, dass die Pflege wieder bezahlbar wird. Wer nichts ansparen konnte oder anderweitig vorgesorgt hat, soll nicht regelhaft auf Sozialhilfe angewiesen sein, weil die Pflegekosten über längere Zeiträume sehr teuer geworden sind. Deshalb haben wir die Leistungen der Pflegeversicherung erhöht und sorgen weiter für dringend benötigte Entlastung der Pflegebedürftigen. Die Verbesserung der Finanzierung ambulanter Pflegeangebote und Pflege-Wohngemeinschaften treiben wir voran
Wir wollen sowohl die Situation der pflegebedürftigen Menschen als auch derjenigen verbessern, die selbst Angehörige oder nahestehende Personen pflegen. Eine Aufgabe, die erfüllend sein kann, aber auch Kraft und Zeit kostet und ohne die die Versorgung der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland nicht möglich wäre. Wer die eigene Arbeitszeit für die Pflege reduziert, braucht finanzielle Unterstützung in Form eines zeitlich begrenzten Ausgleichs der entgangenen Einkünfte. Auch Beiträge für die Rente der pflegenden Angehörigen müssen übernommen werden. Die Leistung soll so ausgestaltet sein, dass mehrere Personen sich die Pflege teilen können. Berufliche Freistellungen sollen besser und flexibler möglich sein. So wie es zur guten Vereinbarkeit von Kindern und Beruf ausreichend Kitaplätze braucht, müssen zur besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf die Angebote der Tages- und Kurzzeitpflege gestärkt und ausgebaut werden. Das stärkt einerseits die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege von Angehörigen und schafft andererseits attraktive Arbeitsbedingungen in der Langzeitpflege jenseits von Schichtarbeit. Pflegebedürftige sollen Pflege, therapeutische Leistungen oder Unterstützung bei der Haushaltsführung von professionellen Anbietern sowie ehrenamtlichen oder privaten Netzwerken flexibler als bisher in Anspruch nehmen und miteinander kombinieren können, zum Beispiel in Form eines Pflegebudgets.
Pflegekräfte brauchen Arbeitsbedingungen, die ihnen die Zuwendung zu ihren Patient*innen möglich machen. Fachkräfte, die aufgrund von Überlastung den Job verlassen haben, wollen wir mit einer Rückkehroffensive zurückgewinnen. Hunderttausende wären dazu bereit, wenn sich die Arbeitsbedingungen verbessern – dazu zählt auch eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dieses Potenzial wollen wir durch die weitere Umsetzung höherer Personalschlüssel, mehr Kompetenzen und Eigenverantwortlichkeit für den Pflegeberuf sowie durch bessere Aufstiegschancen nutzen. Wir wollen die Repräsentanz der professionellen Pflege im Gemeinsamen Bundesausschuss weiter stärken.
Das Studium der Pflege wollen wir weiterentwickeln und stärken, um Karrieremöglichkeiten durch durchlässige Weiterentwicklungswege zu fördern – von der Pflegeassistenz bis hin zu akademischen Graden. Dazu gehört es, neue Rollen wie Advanced Practice Nurses (APN) und Community Health Nurses (CHN) auf Masterniveau zu etablieren. Unser Ziel sind eine starke berufsständische Vertretung der Pflege und eine hohe Tarifbindung in der Branche. Auch die Etablierung von Pflegekammern in allen Bundesländern sehen wir als wichtiges Selbstbestimmungsorgan der Berufsgruppe an. Wir wollen die Ausbildungsbedingungen verbessern und die Pflegeassistenzausbildung bundesweit einheitlich regeln.
Bei der Ausbildung wollen wir die besonderen Bedarfe der pflegebedürftigen Menschen besser berücksichtigen, etwa von LSBTIQ*, Menschen mit Behinderungen oder Menschen mit Migrationshintergrund. Und wir wollen Dokumentationspflichten und Bürokratie in der Pflege auf ein Mindestmaß reduzieren und die Möglichkeiten der KI zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen nutzen, damit Pflegekräfte wieder dafür Zeit haben, wofür sie ihren Beruf gewählt haben: den Menschen.
Bundesweit werden viele Tausend Pflegebedürftige zu Hause von Frauen aus dem östlichen Europa („Live-Ins“) betreut. Hierfür sorgen wir für eine rechtssichere Grundlage für die sogenannte 24-StundenBetreuung im familiären Bereich.
Unser Gesundheits- und Pflegesystem ist dafür da, Erkrankungen und Pflegebedürftigkeit vorzubeugen, kranke Menschen zu heilen und Pflegebedürftige gut zu pflegen. In den vergangenen Jahren wurden den Versicherungen jedoch viele Kosten zugeschoben, die aus Steuermitteln hätten finanziert werden sollen. Diesen Trend wollen wir umkehren und damit die Versicherten und die Arbeitgeber von versicherungsfremden Leistungen entlasten. Dazu gehört, dass wir die Finanzierung der Rentenbeiträge von pflegenden Angehörigen oder die Beiträge für Empfänger*innen von Bürgergeld angemessener über den Staat finanzieren. Damit bleibt auch mehr Geld im System, um in gute Gesundheit und Pflege zu investieren.
In Zeiten steigender Pflegekosten und Versicherungsbeiträge müssen wir auch dafür sorgen, dass öffentliches und beitragsfinanziertes Geld in der Versorgung bleibt und für die Menschen arbeitet. Neben dem bestehenden Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsgebot wollen wir auch das Ziel der Nachhaltigkeit stärker im Sozialgesetzbuch verankern. Spekulation und hohe Renditeerwartungen, die zulasten der Versorgungsqualität gehen, sind im Gesundheits- und Pflegebereich fehl am Platz. Wir wollen daher das Prinzip der Gemeinwohlorientierung stärker etablieren und öffentliche und gemeinnützige Träger fördern, denn eine Profitorientierung birgt Risiken für die Versorgungsqualität und -sicherheit. Den Einfluss von Finanzinvestoren begrenzen wir, stellen Transparenz über die Eigentumsverhältnisse von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen her und sorgen so für eine bezahlbare und gerechtere Kranken- und Pflegeversorgung.
Wir setzen uns für eine Finanzierung von Gesundheit und Pflege unserer Gesellschaft ein, die verlässlicher und gerechter ist als der Status quo. Basis hierfür ist eine faire Beteiligung aller Versicherten an der Finanzierung. Unser Ziel ist die Bürgerversicherung, die neben den gesetzlich Krankenversicherten auch die Privatversicherten in den solidarischen Finanzausgleich des Gesundheitssystems einbezieht. Auch in der Pflege wollen wir auf dem Weg hin zu einer Pflegebürgerversicherung mit einem Ausgleich zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung dafür sorgen, dass sich alle gerecht an der Finanzierung des Pflegerisikos beteiligen. So tragen Versicherte mit finanziell starken Schultern stärker zur Finanzierung von Pflege und Gesundheit bei als solche, die nur über geringe Einkünfte verfügen. Die Beitragsbemessung werden wir reformieren und beispielsweise auch Kapitaleinnahmen zur Finanzierung unseres Gesundheitsund Pflegesystems heranziehen. Damit schützen wir auch Löhne und Gehälter vor höheren Beitragsabgaben. Um freiwillig versicherte, geringverdienende oder in Teilzeit beschäftigte Soloselbstständige besser abzusichern, werden wir die Mindestbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung reformieren. Für Menschen ohne Wohnung, ohne Papiere oder mit ungeklärtem Versicherungsstatus werden wir den Zugang zur Versorgung vereinfachen, beispielsweise über anonyme Behandlungsscheine. Ein flächendeckender Ausbau der Clearingstellen sowie multiprofessionelle Teams für aufsuchende, niedrigschwellige Versorgung wohnungsund obdachloser Menschen sind unerlässlich. Die zum Teil ehrenamtlich besetzten Anlaufstellen wollen wir ebenfalls stärker unterstützen. Auch die gesundheitliche Versorgung von Inhaftierten möchten wir verbessern. Für die Beamt*innen werden wir die Wahlfreiheit stärken und insbesondere eine pauschale Beihilfe auch für Bundesbeamt*innen einführen.
Daher werden wir das gesetzliche Rentenniveau bei mindestens 48 Prozent halten und nachhaltig stabilisieren. Auch Menschen mit geringem Einkommen unterstützen wir dabei, auskömmliche Rentenansprüche zu erwerben und so Altersarmut zu vermeiden. Die Grundrente werden wir zu einer Garantierente nach 30 Versicherungsjahren weiterentwickeln, die deutlich mehr Menschen als bisher einbezieht und finanziell besserstellt.
Das beste Mittel für eine verlässliche Altersvorsorge und einen möglichst geringen Rentenbeitragssatz sind gute Löhne und eine breite Basis derer, die in die Rente einzahlen. Deshalb fördern wir sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und verbessern insbesondere die Erwerbsmöglichkeiten für Frauen durch gleiche Löhne, gute Kinderbetreuung, gute Rahmenbedingungen für eine bessere Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit, Familie und Sorgearbeit sowie ein einfacheres Rückkehrrecht in Vollzeit. Durch qualifizierte Zuwanderung und Integration in den Arbeitsmarkt stärken wir unsere Wirtschaftskraft und steigern die Beitragszahlungen in die Rente. Und wir schaffen Anreize, um ältere Beschäftigte gesünder und länger im Erwerbsleben zu halten. Dafür investieren wir auch in Präventions- und Rehamaßnahmen und ermöglichen flexible Übergänge in die Altersrente. Um die Renten zu stärken, werden wir auch erneut den Mindestlohn anheben und prekäre Beschäftigung, insbesondere Minijobs, abbauen.
Um das Alterssicherungssystem gerechter und zukunftsfest zu machen, wollen wir die gesetzliche Rente schrittweise zu einer Bürgerversicherung weiterentwickeln. Dafür sollen auch Abgeordnete in die gesetzliche Rente einzahlen und auch nicht anderweitig abgesicherte Selbstständige wollen wir unter fairen Bedingungen einbeziehen. Auch Beamt*innen sollen perspektivisch, unter Beibehaltung des Alimentationsprinzips, in die gesetzliche Rente einbezogen werden.
Wir halten an der Rente mit 67 fest. Aber wir schaffen Anreize und machen es den Menschen leichter, länger zu arbeiten, wenn sie dies wollen, auch über die Regelaltersgrenze hinaus. Wir schaffen daher einen flexibleren Übergang in Altersteilzeit und Vorteile, damit sich die Weiterarbeit neben dem Rentenbezug noch mehr lohnt. Dafür werden wir den Arbeitgeberbeitrag zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung an die Arbeitnehmer*innen auszahlen, falls sie sich gegen freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung entscheiden.
Wir schaffen in der gesetzlichen Rentenversicherung eine ergänzende Kapitaldeckung – und zwar ausschließlich mittels Darlehen aus dem Bundeshaushalt und der Übertragung von Eigenmitteln vom Bund. Eine Kapitalanlage aus Rentenbeitragsmitteln schließen wir dagegen dauerhaft aus. Wir führen einen öffentlich verwalteten Bürger*innenfonds ein, der neben sozialen Kriterien auch Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt und sich am 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens ausrichtet. Dies stellen wir durch umfassende parlamentarische Kontrolle sicher. Der Bürger*innenfonds soll solide und professionell geführt werden und in die Realwirtschaft investieren. Die aus den staatlichen Einlagen resultierenden Erträge werden auch zur Finanzierung der Garantierente beitragen, was insbesondere Frauen und Menschen in den ostdeutschen Bundesländern unterstützt.
Darüber hinaus wollen wir, dass mehr Menschen als bisher von einer privaten Altersvorsorge profitieren. Auch hierfür greifen wir auf den Bürger*innenfonds zurück, der kostengünstig die Vorteile des Kapitalmarktes erschließt. Neben der Verwaltung der staatlichen Einlagen sollen in dem Fonds auch Bürger*innen Geld für ihre individuelle Altersvorsorge anlegen können. Sie sollen die Möglichkeit erhalten, zu sehr geringen Kosten in den öffentlich verwalteten Bürger*innenfonds zu investieren und ihre Erträge zur individuellen und freiwilligen Vorsorge zu verwenden. Alternativ dazu können sie auch andere private Angebote wie ETF-Sparpläne nutzen. Dafür werden wir die Freibeträge für Kleinsparer*innen erhöhen, sie dynamisch an die Inflation anpassen und die öffentliche Zulagenförderung auf niedrige und mittlere Einkommen fokussieren. Wer nicht teilnehmen möchte, kann widersprechen. Den Bürger*innenfonds öffnen wir als fairen und transparenten Weg auch für die betriebliche Altersversorgung, damit noch mehr Beschäftigte, insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen, von Betriebsrenten profitieren. Auch weitere Kapitalsammelstellen sollen den Bürger*innenfonds zur Geldanlage für die Altersvorsorge nutzen dürfen. Generell wollen wir mehr Anreize schaffen, um weitere kostengünstige und ertragreiche Alternativen für die private Altersvorsorge zu schaffen.
Menschen, die lange in die Rentenkasse eingezahlt haben, aber aus gesundheitlichen Gründen nicht länger arbeiten können, verdienen unsere solidarische Unterstützung. Deshalb wollen wir die Erwerbsminderungsrente verbessern. Für besonders langjährig Versicherte wollen wir die sogenannte Rente mit 63 beibehalten, welche insbesondere denjenigen zugutekommt, die nach jahrzehntelanger, anspruchsvoller und körperlicher Arbeit ihre Belastungsgrenze erreicht haben.
Familie ist, wo Menschen füreinander Verantwortung übernehmen. Das gilt auch für Regenbogenfamilien. Wir passen deshalb das Familienrecht an, beenden schnellstmöglich die Diskriminierung von Regenbogenfamilien, insbesondere von lesbischen Müttern und ihren Kindern, im Abstammungsrecht und berücksichtigen dabei die Elternschaft von trans*, inter* und nicht binären Menschen. Wir verbessern die rechtliche Situation von Familien mit mehr als zwei Eltern. Außerdem ermöglichen wir es Menschen, jenseits einer Ehe rechtlich verbindlich füreinander sorgen zu können. Wir werden zudem queeres Leben im Alter stärker in den Mittelpunkt rücken. So wollen wir die Bedürfnisse von älteren LSBTIQ*- Personen auch in der Altenhilfe und in der Pflege besser berücksichtigen, damit sie auch im Alter diskriminierungsfrei teilhaben können. Auch junge queere Menschen wollen wir stärken und Beratungsstrukturen weiter ausbauen.

Linke

Die Linke

Ausschnitte

Gegen Altersarmut hilft unsere »Solidarische Mindestrente«: Für diejenigen, die wegen schlechter Jobs, erzwungener Teilzeit oder Erwerbslosigkeit keine auskömmliche Rente bekommen. Sie erhalten einen Zuschlag bis zur Höhe der Armutsrisikogrenze von derzeit rund 1.400 Euro. Dazu kommen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und in Regionen mit sehr hohen Wohnkosten ggf. einen Mietzuschuss.
Wir setzen uns für eine solidarische Gesundheits- und Pflegeversicherung ein. Alle zahlen ein, Beiträge werden auf alle Einkommen erhoben, alle werden gut versorgt. Die Beitragsbemessungsgrenze fällt weg. Auch für Einkommen aus Kapitalerträgen und andere Einkommensarten müssen Beiträge gezahlt werden. Privatversicherte werden in die gesetzliche Krankenversicherung übernommen. Dadurch fällt der Beitrag für die Krankenversicherung von derzeit 17,1 auf etwa13,3 Prozent des Bruttolohns. Für alle Menschen mit einem Monatseinkommen von unter etwa 7.100 Euro (brutto) sinken die Beiträge. Der allergrößte Teil der Bevölkerung wird durch dieses Konzept finanziell entlastet, auch viele Selbstständige und Rentner*innen
Unsere solidarische Pflegevollversicherung soll alle pflegerischen Leistungen abdecken. Menschen mit Pflegebedarf und ihre Familien zahlen häufig mehr als 3.000 Euro im Monat für einen Heimplatz – das würde dann entfallen. Keine Pflegeleistung darf aus Kostengründen verweigert werden!
Mit der Pflegevollversicherung werden die Kommunen entlastet, weil sie nicht mehr für die Eigenanteile der Pflegebedürftigen aufkommen müssen.
Wir unterstützen die Kämpfe um flächendeckende Entlastungstarifverträge und bessere Arbeitsbedingungen. Wir fordern eine bundesweite Offensive zur Rückanwerbung von Pflegekräften und anderen Gesundheitsarbeiter*innen, die ihren Beruf verlassen haben, außerdem eine Ausbildungsoffensive, die Refinanzierung von Tarifverträgen und dass Tarifverträge leichter für allgemeinverbindlich erklärt werden können [...].
Wir setzen uns für eine gesetzlich vorgeschriebene Personalbemessung ein, bei der es am Ende auch mehr Personal gibt, sowie für Schichtpläne ohne Stress. Es braucht mindestens 100 000 zusätzliche Pflegekräfte in den Krankenhäusern!
Es braucht eine wohnortnahe, kostenlose Gesundheitsversorgung. Dafür muss der Bund sektorenübergreifende Behandlung und regionale Grundversorgung verlässlich und ausreichend finanzieren und sektorenübergreifendes Arbeiten in öffentlicher oder gemeinnütziger Hand gesetzlich möglich machen.

Das Krankenhaus-Reformgesetz aus dem Hause Lauterbach verschärft den kalten Strukturwandel in der Kliniklandschaft. Das Sterben insbesondere von kleinen Krankenhäusern ist eingeplant und soll zur Hälfte auch noch mit Beiträgen der gesetzlichen Kassen finanziert werden. Eine bedarfsgerechte wohnortnahe Krankenhausplanung ist nicht vorgesehen. Die Fallpauschalen mit ihren falschen Anreizen und Auswirkungen auf die medizinische Behandlung sollen bleiben. Notwendige Strukturanpassungen aufgrund von Änderungen der medizinischen Versorgungsstrategien, des Forschungsstands, aber auch der Bevölkerungsstruktur müssen planvoll und bedarfsgerecht stattfinden statt über die kalte Strukturbereinigung durch Krankenhaus-Insolvenzen.
Wir wollen, dass die notwendigen Betriebskosten der Krankenhäuser von den Krankenkassen vollständig finanziert werden. Die Fallpauschalen müssen vollständig abgeschafft werden. Dadurch sind Gewinne und Verluste weitgehend unmöglich. Private Konzerne sollen zwar weiter Krankenhäuser betreiben dürfen, aber ohne Gewinnmöglichkeit werden sie daran kein Interesse haben. Wir wollen Krankenhäuser, die von privaten Betreibern aufgeben werden, in die öffentliche Hand überführen. Zu diesem Zweck können Kommunen und Länder auf einen sogenannten den Re-Kommunalisierungsfonds zugreifen [...].
Die Länder sind für die Investitionskosten der Krankenhäuser zuständig, stellen dafür aber seit Jahrzehnten viel zu wenig Geld zur Verfügung. Dadurch haben wir einen massiven Investitionsstau. Obwohl Personalmittel für Baumaßnahmen eingesetzt werden, sind die Krankenhäuser baulich und hinsichtlich ihrer Ausstattung in einem schlechten Zustand. Bund und Ländermüssen nachhaltig in die Krankenhäuser investieren! Die Vermögensteuer kann ihnen dabei helfen.
Apotheker*innen, Pflegekräfte, Therapeut*innen, Hebammen, medizinische Fachangestellte und Notfall-sanitäter*innen bringen ihre speziellen Kompetenzen mit und sind für eine gute Versorgung unentbehrlich. Siesollen stärker eigenverantwortlich behandeln und beraten können. Wir wollen die Befugnisse der Heilberufe ausweiten und eine flächendeckende Versorgung gewährleisten.
Private Kapitalgesellschaften (insbesondere Private Equity) investieren in großem Stil in Pflegeeinrichtungen und medizinische Versorgungszentren (MVZ), trimmen sie auf Profite und verkaufen sie teurer weiter. Das wollen wir stoppen!
Die Eigenanteile in der Pflege sind so hoch, dass sie meist alle Rücklagen und die Rente auffressen, dann müssen die Kosten von den Kommunen getragen werden. Pflegeeinrichtungen gelten inzwischen als lukratives Investment. Die Gewinne steigen, aber das hat seinen Preis: Der Stress für die Pflegekräfte nimmt zu und die Versorgung der Bewohner*innen wird schlechter. Die Finanzierung muss auf Kostendeckung ausgerichtet werden. Wir setzen uns für einen Systemwechsel in der Pflege ein: Für gute Arbeitsbedingungen und Entlastung der Beschäftigten in den Pflegeeinrichtungen. Wir wollen Pflegekonzerne aus der stationären Pflege herausdrängen. Wir wollen private Pflegeeinrichtungen in öffentliche Hand überführen. Wir wollen die ineffektive Struktur kleiner Pflegeanbieter, die häufig auch zu schlechten Arbeitsbedingungen führen, ineffektivere öffentlich-gemeinnützige Strukturen überführen.
Die Kostenspirale der Eigenanteile muss gebrochen werden: Mit unserer Pflegevollversicherung wollen wir Eigenanteile langfristig abschaffen. Die nicht von der Pflegeversicherung erfassten Heimkosten (Unterbringung und Verpflegung) wollen wir deckeln und die Bundesländer verpflichten, die realen Investitionskosten und Ausbildungskosten zu übernehmen. Kurzfristig muss das Schonvermögen erhöht werden.
Es braucht 100 000 zusätzliche Pflegekräfte in den Pflegeheimen, um eine qualitativ hochwertige pflegerische Versorgung sicherstellen zu können, dies umfasst auch den Mix an Pflegefachpersonen. Hunderttausende Pflegekräfte können sich vorstellen, in den Beruf zurückzukehren – bei besseren Arbeitsbedingungen.
Pflegende Angehörige müssen viel besser unterstützt werden! Das Pflegeunterstützungsgeld reicht nicht aus: Wir wollen für alle Beschäftigten sechs Wochen Freistellung bei vollem arbeitgeberfinanziertem Lohnausgleich beim ersten Auftreten eines familiären Pflegefalls. Außerdem setzen wir uns dafür ein, dass alle pflegenden Angehörigen Geldleistungen und Rentenpunkte erhalten. Auch Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollen einen Anspruch auf Urlaub haben.
Die größte Entlastung sowohl für Menschen mit Pflege-bedarf als auch für ihre pflegenden Angehörigen sind Angebote einer wohnortnahen, nichtkommerziellen und von einer solidarischen Pflegevollversicherung abgedeckten professionellen Tages- und Kurzzeitpflege sowie andere unbürokratisch zugängliche Hilfen.
Keine Ausbeutung ausländischer Arbeitskräfte in der Pflege! Die „24-Stunden-Betreuung“ ist eine Zumutung für alle Beteiligten. Die prekäre Lage dieser Menschen in ihren Herkunftsländern wird für eine Beschäftigung unter inakzeptablen Bedingungen ausgenutzt. Es braucht endlich eine Regulierung dieser Beschäftigungsverhältnisse mit Sozialversicherungsschutz, gesetzlicher Arbeitszeit, Urlaub und Mindestlohn.
Eine Ausrichtung der Gesundheitsversorgung und der Pflege an den Bedürfnissen der Patient*innen und Beschäftigten anstatt an Wettbewerb, Kostendruck und Profit. Wir unterstützen Modellprojekte für neue Versorgungsformen wie die bestehenden und entstehenden Stadtteilgesundheitszentren und Polikliniken [...].
Es sollte alles getan werden, um eine wohnortnahe gesundheitliche und pflegerische Versorgung von Patient*innen und Klient*innen zu ermöglichen. Dies sollte zu einer kommunalen Pflichtaufgabe erhoben werden.
Viele legen ihre jährliche „Renteninformation“ schnell wieder weg, weil sie wissen: Das wird nicht reichen. Immer weniger Menschen haben ein planbares Berufsleben und können sicher sein, dass ein erarbeiteter und erkämpfter Lebensstandard auch Bestand hat. Das muss so nicht sein. Die gesetzliche Rente hat kein Demografie-, sondern ein Gerechtigkeitsproblem:

Für ein gerechtes Rentensystem zahlen alle Menschen mit Erwerbseinkommen – auch Beamt*innen, Selbstständige, Freiberufler*innen, Manager*innen und Abgeordnete – in eine solidarische Erwerbstätigenversicherung ein. Das Rentenniveau kann dann steigen. Menschen mit sogenannten Riester-Verträgen und ähnlichen Zusatzrenten sollen ihre Verträge in die gesetzliche Rente überführen können. Es soll leichter möglich werden, freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, um so sicher zusätzlich für das Alter vorsorgen zu können. Ergänzend gibt es Betriebsrenten, die mindestens zu 50 Prozent von den Arbeitgebern finanziert sein müssen.
Wir wollen das Rentenniveau wieder auf 53 Prozent anheben und die Beitragsbemessungsgrenze verdoppeln. Die niedrigen Rentenansprüche von Niedrig- und Geringverdienenden, Erwerbslosen, Erziehenden und Pflegenden wollen wir aufwerten. Ostverdienste wollen wir noch bis 2030 hochwerten, damit sich Renten in Ost- und Westdeutschland angleichen. Dafür braucht es höhere Steuerzuschüsse. Dass die Beitragszahler*innen versicherungsfremde Leistungen wie z. B. die Anerkennung von Kindererziehungszeiten (bekannt als „Mütterrente“) und die Grundrente finanzieren, muss beendet werden.
Die gesetzliche Rente gehört nicht an die Börse! Die angedachte Aktienrente („Generationenkapital“) soll angeblich die Beiträge über den Kapitalmarkt stabil halten. Das ist riskant und teuer und der falsche Weg. Wir weisen das zusammen mit Sozialverbänden, Gewerkschaften und vielen Sachverständigen zurück.
Die Rente erst ab 67 bedeutet Rentenkürzungen für alle, insbesondere in Berufen, in denen Erwerbstätige nicht so lange durchhalten können. Wir fordern eine Regelaltersgrenze von 65 Jahren. Wer 40 Jahre lang gearbeitet und selbst Beiträge gezahlt hat, soll ab 60 abschlagsfrei in Rente gehen können.
Gegen Altersarmut hilft unsere „solidarische Mindestrente“: für diejenigen, die wegen schlechter Jobs, erzwungener Teilzeit oder Erwerbslosigkeit keine auskömmliche Rente bekommen. Sie erhalten einen Zuschlag bis zur Höhe der Armutsrisikogrenze von derzeit rund 1.400 Euro. Dazu kommen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und in Regionen mit sehr hohen Wohnkosten ggf. ein Mietzuschuss.