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Wahlprogramme 2025 im Vergleich

Die Bundestagswahl 2025 steht an und wir haben uns die Wahlprogrammentwürfe der Parteien angeschaut. Hier findest du einen Vergleich der Positionen zu den Themen Gesundheit.

Die Parteien

Die Themen

So geht's

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Union

Christlich Demokratische Union Deutschlands und Christlich-Soziale Union in Bayern

Ausschnitte

Hochwertige Versorgung in der Stadt und auf dem Land. Dies muss auch Grundgedanke einer Krankenhausreform sein. Die Planungshoheit der Länder für Krankenhäuser bleibt dabei unberührt. Die stationäre Versorgung mit einer flächendeckenden Grund- und Regelversorgung insbesondere im ländlichen Raum sowie der erforderlichen Konzentration von spezialisierten Leistungen denken wir zusammen mit der ambulanten haus- und fachärztlichen Versorgung sowie den Leistungen der anderen Gesundheitsberufe, die mehr Verantwortung für die Versorgung übernehmen sollen. Ziel muss sein, einen kalten Strukturwandel in der Krankenhauslandschaft zu verhindern. Fehlsteuerungen in Folge der Krankenhausreform werden wir korrigieren.
Kinder- und Jugendschutz statt beliebiger Identitätspolitik. Das Selbstbestimmungsgesetz der Ampel erlaubt bei Kindern und Jugendlichen, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen auch ohne Gutachten oder Beratung und gerichtliche Entscheidung zu ändern. Das lehnen wir entschieden ab. Gerade in der altersbedingt volatilen Lebensphase der Pubertät muss ausgeschlossen werden, dass Persönlichkeitszweifeln mit einem leichtfertigen Geschlechtswechsel begegnet wird. Es braucht in jedem Fall unabhängige psychologische Gutachten. Operative Eingriffe vor der Volljährigkeit lehnen wir grundsätzlich ab.
Kein leichtfertiger Geschlechtswechsel bei Erwachsenen. Der Wechsel des Geschlechtseintrags darf nicht der Beliebigkeit hingegeben werden. Auch gilt: Jeder geschlechtsangleichenden Operation muss eine ausführliche unabhängige Zweitberatung vorausgehen.
Das sogenannte „Bürgergeld“ senkt die Anreize, eine Arbeit aufzunehmen. Es fördert nur und fordert nicht mehr, es schadet mehr, als es nützt, und spaltet unser Land. Wir stehen für eine Neue Grundsicherung, die das Prinzip „Fördern und Fordern“ wieder einführt und den Zusammenhalt stärkt, weil sie klarmacht: Unser Staat unterstützt Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind. Zugleich stellt er eine klare Forderung: Wer arbeiten kann, muss auch arbeiten und darf nicht auf Kosten der Gemeinschaft leben.
„Bürgergeld“ abschaffen. Das sogenannte „Bürgergeld“ in der jetzigen Form schaffen wir ab und ersetzen es durch eine Neue Grundsicherung. Den Vermittlungsvorrang führen wir wieder ein. Wenn jemand grundsätzlich nicht bereit ist, Arbeit anzunehmen, muss der Staat davon ausgehen, dass er nicht bedürftig ist. Dann muss die Grundsicherung komplett gestrichen werden.
Mitwirkungspflicht stärken, Karenzzeit abschaffen. Persönliche Gespräche mit den Arbeitsvermittlern sind essenziell für die Beratung, Qualifizierung und Vermittlung. Wir werden die Mitwirkungspflichten der Grundsicherungsbezieher konsequenter einfordern und sanktionieren. Künftig führen wir wieder ab dem ersten Tag in der Grundsicherung eine Vermögensprüfung durch und machen das Schonvermögen von der Zahl der Arbeitsjahre abhängig.
Jährliche Anpassung der Grundsicherung modernisieren. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer konnten die überproportionale Erhöhung des sogenannten „Bürgergelds“ nicht nachvollziehen. Denn ihre Löhne sind nicht im selben Maße gestiegen. Solche Fälle wollen wir in Zukunft verhindern.

Die Grünen

Bündnis 90/Die Grünen

Ausschnitte

Die Umsetzung der Krankenhausreform werden wir weiter vorantreiben und gemeinsam mit den Ländern umsetzen. Wo erforderlich werden wir diese für eine bestmögliche Versorgung der Patient*innen weiterentwickeln, insbesondere im Hinblick auf bestmögliche Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität sowie eine sachgerechte Vorhaltevergütung. Wir werden weiter darauf achten, dass sich auch die privaten Versicherungen an den Transformationskosten beteiligen. Oberste Priorität hat für uns dabei, dass sich Menschen in unserem Land darauf verlassen können, eine gute Grund- und Notfallversorgung überall erreichen zu können und in spezialisierten Zentren in bester Qualität versorgt zu werden. Ziel muss es deshalb auch sein, umgehend eine umfassende Reform der Notfallversorgung einschließlich des Rettungsdienstes auf den Weg zu bringen.
Queere Menschen haben ein Recht auf gute und diskriminierungsfreie Gesundheitsversorgung. Deshalb soll unter anderem die Kostenübernahme durch die Krankenkassen für medizinische Transitionsmaßnahmen für alle Betroffenen diskriminierungsfrei gewährleistet sowie Beratungsangebote ausgebaut werden. Wir schließen die Gesetzeslücken, um nicht notwendige Operationen an intergeschlechtlichen Kindern zu verbieten. Zudem wollen wir das Unrecht gegenüber trans* und intergeschlechtlichen Menschen, deren körperliche Unversehrtheit verletzt oder Ehen zwangsgeschieden wurden, endlich anerkennen. Lücken beim Verbot sogenannter Konversionstherapien werden wir schließen und die Aufklärungsarbeit über HIV sowie andere sexuell übertragbare Krankheiten und aktuelle Behandlungs- und Präventionsmöglichkeiten bei Ärzt*innen vorantreiben. Wir ermöglichen den diskriminierungsfreien Zugang zu reproduktionsmedizinischen Leistungen für alle und stärken die diskriminierungssensible Weiterbildung von Mitarbeitenden bei der Versorgung rund um Schwangerschaft und Geburt.

BSW

Bündnis Sarah Wagenknecht

Ausschnitte

Krankenhausschließungen und die aktuelle Krankenhausreform lehnen wir ab, da der ambulante Sektor die Versorgung nicht über-nehmen kann und die Reform nicht in eine wirksame Entwicklungsperspektive eingebunden ist.

Besonders Hausärzte als Ansprechpartner der Patienten müssen höher vergütet werden. Generell darf der Wegfall der Privatversicherung nicht zu Einkommenseinbußen für niedergelassene Ärzte und Zahnärzte führen
Nach dem neuen Selbstbestimmungsgesetz können sich Männer durch bloße Unterschrift zur Frau erklären und erhalten damit potenziell Zugang zu Bereichen wie Frauensport, Frauenumkleiden und -toiletten sowie Frauengefängnissen und anderen frauenspezifischen (Schutz-) Räumen. Das stellt eine Gefährdung und Beeinträchtigung für Frauen und Mädchen dar. Frauenrechte dürfen nicht auf dem Altar der politischen Korrektheit geopfert werden. Das neue Selbstbestimmungsgesetz, das einmal jährlich den Wechsel des Geschlechts ermöglicht, höhlt die Schutzrechte für Frauen aus. Wir lehnen dieses Gesetz ausdrücklich ab. Der Wechsel der Geschlechtsidentität sollte für die Wenigen, die ihn für ein zufriedenes Leben wirklich benötigen, diskriminierungsfrei mit einem ärztlichen Gutachten möglich sein.
Das Bürgergeld wollen wir durch eine leistungsstarke und leistungsgerechte Arbeitslosenversicherung und eine faire Grundsicherung ersetzen.

Langjährige Beitragszahler verdienen im Falle der Arbeitslosigkeit eine angemessene Absicherung. Das gilt insbesondere für ältere Arbeitnehmer, für die der Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt oft schwierig ist. Um das Abrutschen in die Grundsicherung zu verhindern, sollen langjährig Versicherte so lange 60 Prozent ihres letzten Nettogehalts erhalten, bis ihnen eine zumutbare Beschäftigung angeboten wird oder sie eigenständig eine gefunden haben. Die Frist zur Erfüllung der Versicherungszeiten soll verlängert werden, Zeiten der Kinderbetreuung und Pflege von Angehörigen müssen anerkannt werden. Für Selbstständige möchten wir den Zugang zur Arbeitslosenversicherung öffnen und die Beitrags- und Leistungsbedingungen, an denen der abhängig Beschäftigten orientieren.
Um mehr Menschen in Arbeit zu bringen, setzen wir zudem auf eine gezielte Unterstützung der Arbeitssuchenden. Mitwirkungspflichten bei Qualifizierungsangeboten sind notwendig, um Perspektiven zu schaffen. Wer Maßnahmen ohne triftige Gründe ablehnt, muss mit Konsequenzen rechnen.

Linke

Die Linke

Ausschnitte

Es braucht eine wohnortnahe, kostenlose Gesundheitsversorgung. Dafür muss der Bund sektorenübergreifende Behandlung und regionale Grundversorgung verlässlich und ausreichend finanzieren und sektorenübergreifendes Arbeiten in öffentlicher oder gemeinnütziger Hand gesetzlich möglich machen.

Das Krankenhaus-Reformgesetz aus dem Hause Lauterbach verschärft den kalten Strukturwandel in der Kliniklandschaft. Das Sterben insbesondere von kleinen Krankenhäusern ist eingeplant und soll zur Hälfte auch noch mit Beiträgen der gesetzlichen Kassen finanziert werden. Eine bedarfsgerechte wohnortnahe Krankenhausplanung ist nicht vorgesehen. Die Fallpauschalen mit ihren falschen Anreizen und Auswirkungen auf die medizinische Behandlung sollen bleiben. Notwendige Strukturanpassungen aufgrund von Änderungen der medizinischen Versorgungsstrategien, des Forschungsstands, aber auch der Bevölkerungsstruktur müssen planvoll und bedarfsgerecht stattfinden statt über die kalte Strukturbereinigung durch Krankenhaus-Insolvenzen.
Wir wollen, dass die notwendigen Betriebskosten der Krankenhäuser von den Krankenkassen vollständig finanziert werden. Die Fallpauschalen müssen vollständig abgeschafft werden. Dadurch sind Gewinne und Verluste weitgehend unmöglich. Private Konzerne sollen zwar weiter Krankenhäuser betreiben dürfen, aber ohne Gewinnmöglichkeit werden sie daran kein Interesse haben. Wir wollen Krankenhäuser, die von privaten Betreibern aufgeben werden, in die öffentliche Hand überführen. Zu diesem Zweck können Kommunen und Länder auf einen sogenannten den Re-Kommunalisierungsfonds zugreifen [...].
Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) ist in seiner jetzigen Form mangelhaft und muss verbessert werden. Absurde Regelungen etwa mit Blick auf den Kriegsfall oder rassistische Ausschlüsse (etwa von Geflüchteten) müssen gestrichen werden.
Der Regelsatz im Bürgergeld ist kleingerechnet: Der Paritätische Wohlfahrtsverband zeigt, dass der Regelsatz bei mindestens 813 Euro liegen müsste.
Wir wollen das Bürgergeld zu einer sanktionsfreien individuellen Mindestsicherung umbauen. Anspruch haben alle, die kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen haben. Um Armut zu verhindern, orientieren wir uns an der sogenannten Armutsgefährdungsgrenze, gegenwärtig rund 1.400 Euro monatlich (inklusive Miete und sonstigen Wohnkosten; in Regionen mit hohen Mieten entsprechend mehr). Mit einem Mindestlohn von mindestens 15 Euro – spätestens ab 2026 16 Euro – sowie Steuerentlastungen für kleine Einkommen stellen wir sicher, dass sich Erwerbsarbeit lohnt.