Wahlprogramme 2025 im Vergleich
Die Bundestagswahl 2025 steht an und wir haben uns die Wahlprogrammentwürfe der Parteien angeschaut. Hier findest du einen Vergleich der Positionen zu den Themen Gesundheit.

Die Parteien
Die Themen
So geht's
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Union
Christlich Demokratische Union Deutschlands und Christlich-Soziale Union in Bayern
Ausschnitte
Wir stehen dabei zu den Grundpfeilern des deutschen Gesundheitssystems mit seiner bewährten Selbstverwaltung, zur Dualität von gesetzlicher und privater Krankenversicherung, zu unserem Bekenntnis zum Grundsatz der Freiberuflichkeit und zur solidarischen Beitragsfinanzierung.
Versorgung stärken. Wir entwickeln die Haus- und Kinderarztpraxen innovativ weiter. Sie soll eine stärkere Steuerungsfunktion der Patienten übernehmen, um zu einer besseren Koordination der Behandlungsabläufe beizutragen und die Wartezeiten auf Arzttermine zu senken. Gleichzeitig müssen wir alle Berufsgruppen von Bürokratie entlasten. Es gilt mehr Zeit für Behandlung zu schaffen. Geburtshilfe und medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen gestalten wir zukunftsfest um. Familien müssen dort, wo sie wohnen, bestmögliche medizinische Versorgung erhalten. Wir wollen die ambulanten und stationären Versorgungsangebote für psychische Erkrankungen bedarfsgerecht verbessern, insbesondere für Kinder und Jugendliche.
Kinder- und Jugendschutz statt beliebiger Identitätspolitik. Das Selbstbestimmungsgesetz der Ampel erlaubt bei Kindern und Jugendlichen, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen auch ohne Gutachten oder Beratung und gerichtliche Entscheidung zu ändern. Das lehnen wir entschieden ab. Gerade in der altersbedingt volatilen Lebensphase der Pubertät muss ausgeschlossen werden, dass Persönlichkeitszweifeln mit einem leichtfertigen Geschlechtswechsel begegnet wird. Es braucht in jedem Fall unabhängige psychologische Gutachten. Operative Eingriffe vor der Volljährigkeit lehnen wir grundsätzlich ab.
Kein leichtfertiger Geschlechtswechsel bei Erwachsenen. Der Wechsel des Geschlechtseintrags darf nicht der Beliebigkeit hingegeben werden. Auch gilt: Jeder geschlechtsangleichenden Operation muss eine ausführliche unabhängige Zweitberatung vorausgehen.
Steuererklärungspflichten für Rentner und Pensionäre vereinfachen. Wir führen einen Quellenabzug ein, damit im Regelfall keine Steuererklärung mehr abgegeben werden muss. Doppelbesteuerung von Renten vermeiden wir.
Für Verlässlichkeit beim Renteneintrittsalter. An der bestehenden gesetzlichen Regelung zum Renteneintrittsalter halten wir fest. Die Regelung für besonders langjährige Versicherte mit 45 Versicherungsjahren behalten wir mit Blick auf die Planungssicherheit für Unternehmen und rentennahe Jahrgänge bei.
Keine Rentenkürzungen. Wenn Menschen 45 Jahre Vollzeit gearbeitet und Beiträge ge-zahlt, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, muss die gesetzliche Rente deutlich oberhalb der Grundsicherung im Alter liegen. Mit der Union wird es keine Rentenkürzungen geben. Unser Ziel: ein durch wirtschaftliches Wachstum garantiertes stabiles Rentenniveau und weiterhin steigende Renten. Wer vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden muss, soll sich auf eine auskömmliche Alterssicherung verlassen können.
Beitragsstabilität sichern – im Sinne der Generationengerechtigkeit. Wir spielen Jung und Alt nicht gegeneinander aus. Unser Ziel ist es daher, die Beitragssätze stabil zu halten, auch um gerade kleine und mittlere Einkommen zu schützen.
Mehr Anreize für freiwilliges längeres Arbeiten. Wir wollen mehr Flexibilität beim Übergang vom Beruf in die Rente. Arbeiten im Alter machen wir mit einer Aktivrente attraktiv. Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet, bekommt sein Gehalt bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei. Darüber hinaus heben wir die Hinzuverdienstgrenzen bei Witwenrenten deutlich an.
Betriebliche und private Vorsorge stärken. Die Alterssicherung soll stabil auf mehreren Säulen beruhen, die gesetzliche Rente also wirksam durch zusätzliche betriebliche und private Vorsorge ergänzt werden. Dabei wollen wir insbesondere kleinere und mittlere Arbeitgeber bei Abschluss von Betriebsrenten unterstützen.
Altersvorsorge von Kindesbeinen an – Frühstart-Rente einführen. Junge Menschen sollen möglichst früh selbst kapitalgedeckt vorsorgen. So entwickeln sie ein Bewusstsein für Altersvorsorge und Kapitalbildung. Deshalb werden wir für jedes Kind vom 6. bis zum 18. Lebensjahr pro Monat 10 Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot einzahlen. Der in dieser Zeit angesparte Betrag kann durch private Einzahlungen ab dem 18. Lebensjahr bis zum Renteneintritt wei-ter bespart werden. Erst so entfaltet die Frühstart-Rente durch eine renditeorientierte, kapitalgedeckte Anlage ohne Garantien ihren vollen Effekt. Die Erträge aus dem Depot sollen bis zum Renteneintritt steuerfrei sein. Das Sparkapital ist vor staatlichem Zugriff geschützt und wird erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze ausgezahlt.
Altersvorsorge für Selbständige. Wir führen eine verbindliche Altersvorsorge für Selbständige ein, die nicht anderweitig ausreichend abgesichert sind.
Die Grünen
Bündnis 90/Die Grünen
Ausschnitte
Auch der demografische Wandel verstärkt die Arbeitskräftelücke. Daher müssen wir für ältere Arbeitnehmer*innen und Rentner*innen, die länger arbeiten möchten, finanzielle Anreize bei den Sozialversicherungsbeiträgen bieten.
Statt Patient*innen lange und aufwendig mit der Suche nach passenden Behandlungsterminen allein zu lassen, wollen wir insbesondere auch auf die stärkere Nutzung von Telemedizin, Digitalisierung und einer guten Allgemeinmedizin setzen. Praxen sollen aber auch weiterhin niedrigschwellig erreichbar sein. Deshalb werden wir die hausärztlich-zentrierte Primärversorgung stärken, um eine bessere Behandlungsqualität und Effizienz zu erreichen.
Gesundheitsfachberufe und Vertragsärzt*innen wollen wir von unnötiger Bürokratie und überflüssigen Regressverfahren entlasten und den Sprechstundenanteil für gesetzlich Versicherte erhöhen, damit Patient*innen schneller Termine erhalten.
Die Versorgung von Kindern und Jugendlichen werden wir weiter verbessern und hierbei auch auf eine verlässliche Arzneimittelversorgung und den Abbau von Versorgungslücken bei Kinderärzt*innen und -psychotherapeut*innen achten.
Wir wollen sowohl die Situation der pflegebedürftigen Menschen als auch derjenigen verbessern, die selbst Angehörige oder nahestehende Personen pflegen. Eine Aufgabe, die erfüllend sein kann, aber auch Kraft und Zeit kostet und ohne die die Versorgung der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland nicht möglich wäre. Wer die eigene Arbeitszeit für die Pflege reduziert, braucht finanzielle Unterstützung in Form eines zeitlich begrenzten Ausgleichs der entgangenen Einkünfte. Auch Beiträge für die Rente der pflegenden Angehörigen müssen übernommen werden. Die Leistung soll so ausgestaltet sein, dass mehrere Personen sich die Pflege teilen können. Berufliche Freistellungen sollen besser und flexibler möglich sein. So wie es zur guten Vereinbarkeit von Kindern und Beruf ausreichend Kitaplätze braucht, müssen zur besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf die Angebote der Tages- und Kurzzeitpflege gestärkt und ausgebaut werden. Das stärkt einerseits die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege von Angehörigen und schafft andererseits attraktive Arbeitsbedingungen in der Langzeitpflege jenseits von Schichtarbeit. Pflegebedürftige sollen Pflege, therapeutische Leistungen oder Unterstützung bei der Haushaltsführung von professionellen Anbietern sowie ehrenamtlichen oder privaten Netzwerken flexibler als bisher in Anspruch nehmen und miteinander kombinieren können, zum Beispiel in Form eines Pflegebudgets.
Unser Gesundheits- und Pflegesystem ist dafür da, Erkrankungen und Pflegebedürftigkeit vorzubeugen, kranke Menschen zu heilen und Pflegebedürftige gut zu pflegen. In den vergangenen Jahren wurden den Versicherungen jedoch viele Kosten zugeschoben, die aus Steuermitteln hätten finanziert werden sollen. Diesen Trend wollen wir umkehren und damit die Versicherten und die Arbeitgeber von versicherungsfremden Leistungen entlasten. Dazu gehört, dass wir die Finanzierung der Rentenbeiträge von pflegenden Angehörigen oder die Beiträge für Empfänger*innen von Bürgergeld angemessener über den Staat finanzieren. Damit bleibt auch mehr Geld im System, um in gute Gesundheit und Pflege zu investieren.
Wir setzen uns für eine Finanzierung von Gesundheit und Pflege unserer Gesellschaft ein, die verlässlicher und gerechter ist als der Status quo. Basis hierfür ist eine faire Beteiligung aller Versicherten an der Finanzierung. Unser Ziel ist die Bürgerversicherung, die neben den gesetzlich Krankenversicherten auch die Privatversicherten in den solidarischen Finanzausgleich des Gesundheitssystems einbezieht. Auch in der Pflege wollen wir auf dem Weg hin zu einer Pflegebürgerversicherung mit einem Ausgleich zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung dafür sorgen, dass sich alle gerecht an der Finanzierung des Pflegerisikos beteiligen. So tragen Versicherte mit finanziell starken Schultern stärker zur Finanzierung von Pflege und Gesundheit bei als solche, die nur über geringe Einkünfte verfügen. Die Beitragsbemessung werden wir reformieren und beispielsweise auch Kapitaleinnahmen zur Finanzierung unseres Gesundheitsund Pflegesystems heranziehen. Damit schützen wir auch Löhne und Gehälter vor höheren Beitragsabgaben. Um freiwillig versicherte, geringverdienende oder in Teilzeit beschäftigte Soloselbstständige besser abzusichern, werden wir die Mindestbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung reformieren. Für Menschen ohne Wohnung, ohne Papiere oder mit ungeklärtem Versicherungsstatus werden wir den Zugang zur Versorgung vereinfachen, beispielsweise über anonyme Behandlungsscheine. Ein flächendeckender Ausbau der Clearingstellen sowie multiprofessionelle Teams für aufsuchende, niedrigschwellige Versorgung wohnungsund obdachloser Menschen sind unerlässlich. Die zum Teil ehrenamtlich besetzten Anlaufstellen wollen wir ebenfalls stärker unterstützen. Auch die gesundheitliche Versorgung von Inhaftierten möchten wir verbessern. Für die Beamt*innen werden wir die Wahlfreiheit stärken und insbesondere eine pauschale Beihilfe auch für Bundesbeamt*innen einführen.
Daher werden wir das gesetzliche Rentenniveau bei mindestens 48 Prozent halten und nachhaltig stabilisieren. Auch Menschen mit geringem Einkommen unterstützen wir dabei, auskömmliche Rentenansprüche zu erwerben und so Altersarmut zu vermeiden. Die Grundrente werden wir zu einer Garantierente nach 30 Versicherungsjahren weiterentwickeln, die deutlich mehr Menschen als bisher einbezieht und finanziell besserstellt.
Das beste Mittel für eine verlässliche Altersvorsorge und einen möglichst geringen Rentenbeitragssatz sind gute Löhne und eine breite Basis derer, die in die Rente einzahlen. Deshalb fördern wir sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und verbessern insbesondere die Erwerbsmöglichkeiten für Frauen durch gleiche Löhne, gute Kinderbetreuung, gute Rahmenbedingungen für eine bessere Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit, Familie und Sorgearbeit sowie ein einfacheres Rückkehrrecht in Vollzeit. Durch qualifizierte Zuwanderung und Integration in den Arbeitsmarkt stärken wir unsere Wirtschaftskraft und steigern die Beitragszahlungen in die Rente. Und wir schaffen Anreize, um ältere Beschäftigte gesünder und länger im Erwerbsleben zu halten. Dafür investieren wir auch in Präventions- und Rehamaßnahmen und ermöglichen flexible Übergänge in die Altersrente. Um die Renten zu stärken, werden wir auch erneut den Mindestlohn anheben und prekäre Beschäftigung, insbesondere Minijobs, abbauen.
Um das Alterssicherungssystem gerechter und zukunftsfest zu machen, wollen wir die gesetzliche Rente schrittweise zu einer Bürgerversicherung weiterentwickeln. Dafür sollen auch Abgeordnete in die gesetzliche Rente einzahlen und auch nicht anderweitig abgesicherte Selbstständige wollen wir unter fairen Bedingungen einbeziehen. Auch Beamt*innen sollen perspektivisch, unter Beibehaltung des Alimentationsprinzips, in die gesetzliche Rente einbezogen werden.
Wir halten an der Rente mit 67 fest. Aber wir schaffen Anreize und machen es den Menschen leichter, länger zu arbeiten, wenn sie dies wollen, auch über die Regelaltersgrenze hinaus. Wir schaffen daher einen flexibleren Übergang in Altersteilzeit und Vorteile, damit sich die Weiterarbeit neben dem Rentenbezug noch mehr lohnt. Dafür werden wir den Arbeitgeberbeitrag zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung an die Arbeitnehmer*innen auszahlen, falls sie sich gegen freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung entscheiden.
Wir schaffen in der gesetzlichen Rentenversicherung eine ergänzende Kapitaldeckung – und zwar ausschließlich mittels Darlehen aus dem Bundeshaushalt und der Übertragung von Eigenmitteln vom Bund. Eine Kapitalanlage aus Rentenbeitragsmitteln schließen wir dagegen dauerhaft aus. Wir führen einen öffentlich verwalteten Bürger*innenfonds ein, der neben sozialen Kriterien auch Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt und sich am 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens ausrichtet. Dies stellen wir durch umfassende parlamentarische Kontrolle sicher. Der Bürger*innenfonds soll solide und professionell geführt werden und in die Realwirtschaft investieren. Die aus den staatlichen Einlagen resultierenden Erträge werden auch zur Finanzierung der Garantierente beitragen, was insbesondere Frauen und Menschen in den ostdeutschen Bundesländern unterstützt.
Darüber hinaus wollen wir, dass mehr Menschen als bisher von einer privaten Altersvorsorge profitieren. Auch hierfür greifen wir auf den Bürger*innenfonds zurück, der kostengünstig die Vorteile des Kapitalmarktes erschließt. Neben der Verwaltung der staatlichen Einlagen sollen in dem Fonds auch Bürger*innen Geld für ihre individuelle Altersvorsorge anlegen können. Sie sollen die Möglichkeit erhalten, zu sehr geringen Kosten in den öffentlich verwalteten Bürger*innenfonds zu investieren und ihre Erträge zur individuellen und freiwilligen Vorsorge zu verwenden. Alternativ dazu können sie auch andere private Angebote wie ETF-Sparpläne nutzen. Dafür werden wir die Freibeträge für Kleinsparer*innen erhöhen, sie dynamisch an die Inflation anpassen und die öffentliche Zulagenförderung auf niedrige und mittlere Einkommen fokussieren. Wer nicht teilnehmen möchte, kann widersprechen. Den Bürger*innenfonds öffnen wir als fairen und transparenten Weg auch für die betriebliche Altersversorgung, damit noch mehr Beschäftigte, insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen, von Betriebsrenten profitieren. Auch weitere Kapitalsammelstellen sollen den Bürger*innenfonds zur Geldanlage für die Altersvorsorge nutzen dürfen. Generell wollen wir mehr Anreize schaffen, um weitere kostengünstige und ertragreiche Alternativen für die private Altersvorsorge zu schaffen.
Menschen, die lange in die Rentenkasse eingezahlt haben, aber aus gesundheitlichen Gründen nicht länger arbeiten können, verdienen unsere solidarische Unterstützung. Deshalb wollen wir die Erwerbsminderungsrente verbessern. Für besonders langjährig Versicherte wollen wir die sogenannte Rente mit 63 beibehalten, welche insbesondere denjenigen zugutekommt, die nach jahrzehntelanger, anspruchsvoller und körperlicher Arbeit ihre Belastungsgrenze erreicht haben.
Queere Menschen haben ein Recht auf gute und diskriminierungsfreie Gesundheitsversorgung. Deshalb soll unter anderem die Kostenübernahme durch die Krankenkassen für medizinische Transitionsmaßnahmen für alle Betroffenen diskriminierungsfrei gewährleistet sowie Beratungsangebote ausgebaut werden. Wir schließen die Gesetzeslücken, um nicht notwendige Operationen an intergeschlechtlichen Kindern zu verbieten. Zudem wollen wir das Unrecht gegenüber trans* und intergeschlechtlichen Menschen, deren körperliche Unversehrtheit verletzt oder Ehen zwangsgeschieden wurden, endlich anerkennen. Lücken beim Verbot sogenannter Konversionstherapien werden wir schließen und die Aufklärungsarbeit über HIV sowie andere sexuell übertragbare Krankheiten und aktuelle Behandlungs- und Präventionsmöglichkeiten bei Ärzt*innen vorantreiben. Wir ermöglichen den diskriminierungsfreien Zugang zu reproduktionsmedizinischen Leistungen für alle und stärken die diskriminierungssensible Weiterbildung von Mitarbeitenden bei der Versorgung rund um Schwangerschaft und Geburt.
Familie ist, wo Menschen füreinander Verantwortung übernehmen. Das gilt auch für Regenbogenfamilien. Wir passen deshalb das Familienrecht an, beenden schnellstmöglich die Diskriminierung von Regenbogenfamilien, insbesondere von lesbischen Müttern und ihren Kindern, im Abstammungsrecht und berücksichtigen dabei die Elternschaft von trans*, inter* und nicht binären Menschen. Wir verbessern die rechtliche Situation von Familien mit mehr als zwei Eltern. Außerdem ermöglichen wir es Menschen, jenseits einer Ehe rechtlich verbindlich füreinander sorgen zu können. Wir werden zudem queeres Leben im Alter stärker in den Mittelpunkt rücken. So wollen wir die Bedürfnisse von älteren LSBTIQ*- Personen auch in der Altenhilfe und in der Pflege besser berücksichtigen, damit sie auch im Alter diskriminierungsfrei teilhaben können. Auch junge queere Menschen wollen wir stärken und Beratungsstrukturen weiter ausbauen.