Wahlprogramme 2025 im Vergleich
Die Bundestagswahl 2025 steht an und wir haben uns die Wahlprogrammentwürfe der Parteien angeschaut. Hier findest du einen Vergleich der Positionen zu den Themen Gesundheit.

Die Parteien
Die Themen
So geht's
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Union
Christlich Demokratische Union Deutschlands und Christlich-Soziale Union in Bayern
Ausschnitte
Prävention in den Mittelpunkt stellen. Große Chancen sehen wir in der Verhinderung gängiger Volkskrankheiten. Wir wollen Präventionsangebote in allen Lebensbereichen verbessern und die Menschen in ihrer Eigenverantwortung und Gesundheitskompetenzstärken.
Hochwertige Versorgung in der Stadt und auf dem Land. Dies muss auch Grundgedanke einer Krankenhausreform sein. Die Planungshoheit der Länder für Krankenhäuser bleibt dabei unberührt. Die stationäre Versorgung mit einer flächendeckenden Grund- und Regelversorgung insbesondere im ländlichen Raum sowie der erforderlichen Konzentration von spezialisierten Leistungen denken wir zusammen mit der ambulanten haus- und fachärztlichen Versorgung sowie den Leistungen der anderen Gesundheitsberufe, die mehr Verantwortung für die Versorgung übernehmen sollen. Ziel muss sein, einen kalten Strukturwandel in der Krankenhauslandschaft zu verhindern. Fehlsteuerungen in Folge der Krankenhausreform werden wir korrigieren.
Versorgung stärken. Wir entwickeln die Haus- und Kinderarztpraxen innovativ weiter. Sie soll eine stärkere Steuerungsfunktion der Patienten übernehmen, um zu einer besseren Koordination der Behandlungsabläufe beizutragen und die Wartezeiten auf Arzttermine zu senken. Gleichzeitig müssen wir alle Berufsgruppen von Bürokratie entlasten. Es gilt mehr Zeit für Behandlung zu schaffen. Geburtshilfe und medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen gestalten wir zukunftsfest um. Familien müssen dort, wo sie wohnen, bestmögliche medizinische Versorgung erhalten. Wir wollen die ambulanten und stationären Versorgungsangebote für psychische Erkrankungen bedarfsgerecht verbessern, insbesondere für Kinder und Jugendliche.
Prävention und Rehabilitation vor Pflege. Die Vermeidung von Pflegebedürftigkeit ist für uns nicht nur ein Gebot der Menschlichkeit. Mit Prävention und Reha wollen wir Pflegebedürftigkeit möglichst lange aufschieben. Somit entlasten wir das System tiefgreifend.
Kinder- und Jugendschutz statt beliebiger Identitätspolitik. Das Selbstbestimmungsgesetz der Ampel erlaubt bei Kindern und Jugendlichen, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen auch ohne Gutachten oder Beratung und gerichtliche Entscheidung zu ändern. Das lehnen wir entschieden ab. Gerade in der altersbedingt volatilen Lebensphase der Pubertät muss ausgeschlossen werden, dass Persönlichkeitszweifeln mit einem leichtfertigen Geschlechtswechsel begegnet wird. Es braucht in jedem Fall unabhängige psychologische Gutachten. Operative Eingriffe vor der Volljährigkeit lehnen wir grundsätzlich ab.
Kein leichtfertiger Geschlechtswechsel bei Erwachsenen. Der Wechsel des Geschlechtseintrags darf nicht der Beliebigkeit hingegeben werden. Auch gilt: Jeder geschlechtsangleichenden Operation muss eine ausführliche unabhängige Zweitberatung vorausgehen.
Sozialleistungsmissbrauch bekämpfen. Großangelegter Sozialleistungsmissbrauch, im Inland und von im Ausland lebenden Menschen, muss beendet werden. Dazu wollen wir einen vollständigen Datenaustausch zwischen den Sozial-, Finanz-, Sicherheits- und Ausländerbehörden. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit stärken wir weiter und gehen so härter gegen die vor, die illegale Beschäftigung betreiben oder „schwarz“ arbeiten.
Steuererklärungspflichten für Rentner und Pensionäre vereinfachen. Wir führen einen Quellenabzug ein, damit im Regelfall keine Steuererklärung mehr abgegeben werden muss. Doppelbesteuerung von Renten vermeiden wir.
Für Verlässlichkeit beim Renteneintrittsalter. An der bestehenden gesetzlichen Regelung zum Renteneintrittsalter halten wir fest. Die Regelung für besonders langjährige Versicherte mit 45 Versicherungsjahren behalten wir mit Blick auf die Planungssicherheit für Unternehmen und rentennahe Jahrgänge bei.
Keine Rentenkürzungen. Wenn Menschen 45 Jahre Vollzeit gearbeitet und Beiträge ge-zahlt, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, muss die gesetzliche Rente deutlich oberhalb der Grundsicherung im Alter liegen. Mit der Union wird es keine Rentenkürzungen geben. Unser Ziel: ein durch wirtschaftliches Wachstum garantiertes stabiles Rentenniveau und weiterhin steigende Renten. Wer vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden muss, soll sich auf eine auskömmliche Alterssicherung verlassen können.
Beitragsstabilität sichern – im Sinne der Generationengerechtigkeit. Wir spielen Jung und Alt nicht gegeneinander aus. Unser Ziel ist es daher, die Beitragssätze stabil zu halten, auch um gerade kleine und mittlere Einkommen zu schützen.
Mehr Anreize für freiwilliges längeres Arbeiten. Wir wollen mehr Flexibilität beim Übergang vom Beruf in die Rente. Arbeiten im Alter machen wir mit einer Aktivrente attraktiv. Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet, bekommt sein Gehalt bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei. Darüber hinaus heben wir die Hinzuverdienstgrenzen bei Witwenrenten deutlich an.
Betriebliche und private Vorsorge stärken. Die Alterssicherung soll stabil auf mehreren Säulen beruhen, die gesetzliche Rente also wirksam durch zusätzliche betriebliche und private Vorsorge ergänzt werden. Dabei wollen wir insbesondere kleinere und mittlere Arbeitgeber bei Abschluss von Betriebsrenten unterstützen.
Altersvorsorge von Kindesbeinen an – Frühstart-Rente einführen. Junge Menschen sollen möglichst früh selbst kapitalgedeckt vorsorgen. So entwickeln sie ein Bewusstsein für Altersvorsorge und Kapitalbildung. Deshalb werden wir für jedes Kind vom 6. bis zum 18. Lebensjahr pro Monat 10 Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot einzahlen. Der in dieser Zeit angesparte Betrag kann durch private Einzahlungen ab dem 18. Lebensjahr bis zum Renteneintritt wei-ter bespart werden. Erst so entfaltet die Frühstart-Rente durch eine renditeorientierte, kapitalgedeckte Anlage ohne Garantien ihren vollen Effekt. Die Erträge aus dem Depot sollen bis zum Renteneintritt steuerfrei sein. Das Sparkapital ist vor staatlichem Zugriff geschützt und wird erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze ausgezahlt.
Altersvorsorge für Selbständige. Wir führen eine verbindliche Altersvorsorge für Selbständige ein, die nicht anderweitig ausreichend abgesichert sind.
AfD
Alternative für Deutschland
Ausschnitte
In der stationären Versorgung hat sich das DRG-Fallpauschalensystem nicht bewährt. Ständige Anpassungen konnten die Grundprobleme, wie das Setzen von finanziellen Fehlanreizen und enormer bürokratischer Aufwand, nicht beseitigen. Auch die anstehende Krankenhausreform ist nicht geeignet, diese Probleme zu lösen. Notwendig ist die vollständige Abschaffung der Fallpauschalen und mittelfristig die Rückkehr zu individuellen Budgetvereinbarungen zwischen den Krankenhäusern und den Spitzenverbänden der GKV auf Landesebene.
Insbesondere im Facharztbereich ist die ambulante Versorgung aufgrund der weitgehend bestehenden Budgetierung ärztlicher Leistungen längst an ihre Grenzen gestoßen. Terminengpässe und monatelange Wartezeiten sind für die Patienten unzumutbar. Die Rationierung ärztlicher Leistungen durch den Zwang, Behandlungen ohne Vergütungsanspruch zu erbringen, muss beendet werden. Um einer ungesteuerten Leistungsausweitung durch Bagatellbehandlungen zu begegnen, sind gestaffelte Bonus- bzw. Rückvergütungssysteme sinnvoll. Die freiberuflich geführte Inhaberpraxis soll weiterhin das Rückgrat der ambulanten Versorgung bilden. Zur Förderung der Niederlassung von Ärzten im ländlichen Räumen sind finanzielle und organisatorische Niederlassungshilfen zu etablieren.
Pharmakologische und operative Eingriffe bei Minderjährigen zur Verzögerung der Geschlechtsentwicklung sowie zur Änderung des Geschlechts sind häufig fremdgesteuert und ideologisch begründet und können lebenslang psychische und physische Schäden bewirken. Deshalb werden wir Pubertätsblocker und nicht medizinisch indizierte Eingriffe zur Änderung des Geschlechts verbieten.
Das nicht zielführende Bürgergeld wollen wir mittels unseres Konzepts „Aktivierende Grundsicherung“ neugestalten. Die übrigen Systeme der Grundsicherung behalten wir bei wie bisher.
Wir wollen erwerbsfähige Grundsicherungsbezieher schneller wieder in Arbeit bringen, damit sie wieder auf eigenen Beinen stehen können. Gleichzeitig senken wir so die Kosten für die Steuerzahler, die unsere Grundsicherungssysteme finanzieren. Dabei gehen wir vom Grundsatz aus, dass jeder, der arbeiten kann, auch arbeiten soll, anstatt der Gesellschaft zur Last zu fallen. Dazu wollen wir
* erwerbsfähige Bürgergeldempfänger, die nach 6 Monaten noch immer im Leistungsbezug sind, zu gemeinnütziger Arbeit heranziehen,
* den gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet als Voraussetzung für den Grundsicherungsbezug wieder einführen und kontrollieren,
* Geflüchteten den Aufenthaltsstatus bei Reisen ins Heimatland entziehen,
* eine sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit ohne „aufstockende“ Sozialleistungen von mindestens zehn Jahren in Deutschland zur Voraussetzung für den Bürgergeld-Bezug ausländischer Staatsangehöriger machen und ihren Bürgergeld-Bezug auf ein Jahr begrenzen,
* ukrainische Kriegsflüchtlinge unter Beibehaltung ihrer Arbeitsmöglichkeiten aus dem Bürgergeld wieder ausgliedern und im Leistungsbezug den Asylbewerbern gleichstellen,
* die tatsächlich nicht erwerbsfähigen Bürgergeld-Bezieher aus den Jobcentern in die personengerechte Betreuung durch die Sozialämter überstellen bei gleichbleibender finanzieller Unterstützung, um die Jobcenter zu entlasten,
* Arbeitsagenturen und Jobcenter berufsfeldorientiert organisieren und vorrangig mit branchenerfahrenen Vermittlern besetzen,
* stellenorientierte, passgenauere „Matching“-Verfahren fürArbeitssuchende einführen,
* Weiterbildungsmaßnahmen nur noch bei Bildungsträgern durchführen, die den Vermittlungserfolg ihrer Maßnahmen nachweisen,
* die direkte Kontaktpflege zwischen Arbeitsvermittler und relevanten Arbeitgebern organisieren,
* die persönliche Sicherheit der Mitarbeiter in den Jobcentern erhöhen,
* den Mehrfachbezug von Bürgergeldleistungen durch biometrische Identitätsfeststellung und digitale Vernetzung der Jobcenter und Agenturen verhindern,
* die Regelbedarfssätze an die tatsächliche Inflationsentwicklungdes Bürgergeld-Warenkorbs anpassen.
Wir streben eine Rentenversicherung an, mit der Erwerbstätige sich wieder einen finanziell gesicherten Lebensabend erarbeiten können. Wir halten es dabei für zwingend erforderlich, auch unseren derzeitigen Senioren, die in einem langen Arbeitsleben unser Land und unseren Wohlstand aufgebaut haben, einen Lebensabend in Würde zu ermöglichen. Dazu gehört vor allem eine signifikante Erhöhung ihrer Renten. Unser ferneres Ziel ist es, in mehreren Schritten das durchschnittliche Rentenniveau der westeuropäischen Länder zu erreichen, das nach Rechnung der EU (Eurostat) derzeit bei gut 70 Prozent des letzten Nettoeinkommens und damit deutlich höher liegt als das deutsche.
Wir wollen der Rentenversicherung mehr Beitragszahler zuführen, die Verrentung flexibler und gerechter gestalten und Anreize für eine freiwillige Verlängerung der Lebensarbeitszeit setzen, indem wir:
* Verbeamtungen nur noch für diejenigen vorsehen, die mit Hoheitsaufgaben betraut sind, so dass die große Mehrheit der Staatsbediensteten in die Rentenversicherung einzahlt,
* Politiker in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen,
* ein flexibles Renteneintrittsalter, abschlagsfrei nach 45 beitragsberechtigten Arbeitsjahren, ermöglichen,
* alle nicht beitragsgedeckten Leistungen mittelfristig aus demBundeshaushalt finanzieren,
* das Fremdrentenrecht in Anbetracht der systematischen Benachteiligung von Spätaussiedlern reformieren,
* die anstehenden Rentenbeitragsanhebungen durch Steuersenkungen für Beschäftigte und Unternehmen ausgleichen,
* die Zuverdienste von Witwen und Witwern nicht auf die Hinterbliebenenrente anrechnen,
* die Elternschaft bei der Rente höher vergüten.
Die Chancen des Kapitalmarktes zur Sicherung unserer Renten wurden in den letzten Jahrzehnten sträflich vernachlässigt. Die AfD setzt sich dafür ein, dass die individuelle private wie auch betriebliche Altersvorsorge bspw. mit Aktien, ETFs und herkömmlichen Fonds endlich systematisch steuerlich gefördert wird. Dazu wollen wir von den erfolgreichen Modellen anderer Länder lernen und deren bewährte Konzepte an unsere Bedürfnisse anpassen. Die hochbürokratischen und komplexen bisherigen Modelle der Vorsorgeförderung wollen wir dabei ablösen.
Das „Junior-Spardepot“ ergänzt das bestehende Altersvorsorgesystem um eine aus Steuermitteln finanzierte, kapitalgedeckte Altersvorsorge. Für jedes neugeborene Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit und dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland wird ein individuelles Altersvorsorge-Depot eingerichtet. Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sollen monatlich 100 Euro aus Steuermitteln in einen ETF-Sparplan oder Aktienfonds-Sparplan eingezahlt werden. Ab dem 18. Geburtstag kann der Sparplan mit eigenen Beiträgen weitergeführt werden. Die Auszahlung erfolgt ab dem 65. Lebensjahr über einen Auszahlplan, wobei bis dahin eine Verwendung des Kapitals ausgeschlossen ist.
BSW
Bündnis Sarah Wagenknecht
Ausschnitte
Krankenhausschließungen und die aktuelle Krankenhausreform lehnen wir ab, da der ambulante Sektor die Versorgung nicht über-nehmen kann und die Reform nicht in eine wirksame Entwicklungsperspektive eingebunden ist.
Besonders Hausärzte als Ansprechpartner der Patienten müssen höher vergütet werden. Generell darf der Wegfall der Privatversicherung nicht zu Einkommenseinbußen für niedergelassene Ärzte und Zahnärzte führen
Nach dem neuen Selbstbestimmungsgesetz können sich Männer durch bloße Unterschrift zur Frau erklären und erhalten damit potenziell Zugang zu Bereichen wie Frauensport, Frauenumkleiden und -toiletten sowie Frauengefängnissen und anderen frauenspezifischen (Schutz-) Räumen. Das stellt eine Gefährdung und Beeinträchtigung für Frauen und Mädchen dar. Frauenrechte dürfen nicht auf dem Altar der politischen Korrektheit geopfert werden. Das neue Selbstbestimmungsgesetz, das einmal jährlich den Wechsel des Geschlechts ermöglicht, höhlt die Schutzrechte für Frauen aus. Wir lehnen dieses Gesetz ausdrücklich ab. Der Wechsel der Geschlechtsidentität sollte für die Wenigen, die ihn für ein zufriedenes Leben wirklich benötigen, diskriminierungsfrei mit einem ärztlichen Gutachten möglich sein.
Prävention, alternative Behandlungsformen, Psychotherapie und die schlichte menschliche Betreuung kommen unter die Räder zugunsten einer immer teureren „Reparaturmedizin“, der Bevorzugung von eingriffsbezogenen Diagnosen und der Behandlung von Akuterkrankungen zuungunsten von chronischen Mehrfacherkrankungen. Diese Fehlanreize müssen überwunden werden.
Gerade für die gesetzlich Versicherten hat sich die medizinische Versorgung in den letzten Jahren deutlich verschlechtert, trotzdem steigen die Zusatzbeiträge im Januar 2025 drastisch an. Kassenpatienten haben heute große Probleme,nzeitnah einen Facharzttermin zu bekommen, selbst ein neuer Hausarzt ist oft schwer zu finden. Es fehlt an Ärzten und Zahnärzten in der Fläche, besonders in Regionen mit einem geringen Anteil von Privatversicherten. Auch der Weg zum nächsten Krankenhaus wird länger, 40 Krankenhäuser und Notfallaufnahmen wurden allein in den vergangenen drei Jahren geschlossen. Notwendiges Pflegepersonal fehlt überall und klagt über miserable Arbeitsbedingungen. Apotheken sterben und viele Medikamente sind nicht mehr erhältlich.
Das Bürgergeld wollen wir durch eine leistungsstarke und leistungsgerechte Arbeitslosenversicherung und eine faire Grundsicherung ersetzen.
Langjährige Beitragszahler verdienen im Falle der Arbeitslosigkeit eine angemessene Absicherung. Das gilt insbesondere für ältere Arbeitnehmer, für die der Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt oft schwierig ist. Um das Abrutschen in die Grundsicherung zu verhindern, sollen langjährig Versicherte so lange 60 Prozent ihres letzten Nettogehalts erhalten, bis ihnen eine zumutbare Beschäftigung angeboten wird oder sie eigenständig eine gefunden haben. Die Frist zur Erfüllung der Versicherungszeiten soll verlängert werden, Zeiten der Kinderbetreuung und Pflege von Angehörigen müssen anerkannt werden. Für Selbstständige möchten wir den Zugang zur Arbeitslosenversicherung öffnen und die Beitrags- und Leistungsbedingungen, an denen der abhängig Beschäftigten orientieren.
In Deutschland ist die gesetzliche Rente aktuell für Millionen Bürger eine Armutsfalle. Jeder Fünfte hat nach 45 Jahren Arbeit weniger als 1200 Euro Rente. In Zukunft werden es noch weit mehr sein. Immer mehr Rentner beziehen Grundsicherung im Alter, wobei ein Großteil der Berechtigten gar keinen Antrag stellt, weil die bürokratischen Hürden zu hoch sind oder aus Angst vor Stigmatisierung.
Wir fordern eine Mindestrente von 1500 Euro nach 40 Versicherungsjahren. Wir plädieren – ähnlich wie bei unseren Nachbarländern – für ein Stufenmodell: Nach 30 Versicherungsjahren liegt die Mindestrente bei 1300 Euro und nach 15 Jahren bei 1200 Euro.
FPD
Freie Demokratische Partei
Ausschnitte
Wir Freie Demokraten wollen eine aktive Präventionsstrategie starten. Die Digitalisierung bietet hierbei große Chancen, zum Beispiel durch Gesundheits-Apps, Telemedizin und Wearables. Wer Vorsorge betreibt, verursacht dadurch weniger Ausgaben für seine Krankenkasse. Deshalb wollen wir den Krankenkassen ermöglichen, für diese Versicherten einen reduzierten Zusatzbeitrag einzuführen. Auch in der psychischen Gesundheit und im Bereich Mental Health wollen wir durch Entstigmatisierung und niedrigschwellige, digitale Angebote die Lebensqualität der Betroffenen stärken. Wir setzen uns für eine bessere psychotherapeutische Versorgung ein und wollen die Wartezeit auf einen Therapieplatz auf unter vier Wochen verkürzen. Bis zur Verkürzung der Wartezeiten wollen wir das Kostenerstattungsverfahren unbürokratischer machen und stärker standardisieren.
Für uns Freie Demokraten ist die körperliche Selbstbestimmung ein zentraler Aspekt einer liberalen Gesellschaft. Wir wollen die Organspendezahlen steigern und dabei gleichzeitig die selbstbestimmte Entscheidung des Einzelnen wahren. Wir setzen uns außerdem dafür ein, Regelungen zur Lebendorganspende zu liberalisieren. Zu einem freien Leben gehört auch die Selbstbestimmung am Lebensende. Wir stehen fest zum Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben. Dazu gehört auch die Möglichkeit, Sterbehilfe rechtssicher in Anspruch zu nehmen. Zugleich muss der Staat jedem, der Suizidgedanken hat, die helfende Hand reichen. Die Suizidprävention wollen wir deshalb spürbar ausbauen.
Wir Freie Demokraten wollen das bürokratische Wirr-Warr der verschiedenen Sozialleistungen reduzieren, indem wir die steuerfinanzierten Sozialleistungen – wie das Bürgergeld und das Wohngeld – in einer Leistung und an einer staatlichen Stelle zusammenfassen. So schaffen wir klare Anreize zum Status-quo, bei dem sich mehr zu arbeiten häufig nicht lohnt, weil die verschiedenen Sozialleistungen schlecht aufeinander abgestimmt sind. Die Übernahme von angemessen Mietkosten und Heizkosten ist aufgrund der Berechnung äußerst aufwendig und führt in der Einzelfallbetrachtung zu gewaltigem Verwaltungsaufwand. Deshalb soll diese neue gebündelte Leistung eine regionale Pauschale für Unterkunftskosten beinhalten.
Wir Freie Demokraten stehen für einen wirklich flexiblen Renteneintritt. Die Menschen sollen nach schwedischem Vorbild künftig selbst entscheiden, wann der Ruhestand beginnt, sofern dann keine Sozialleistungen beantragt werden müssen. Je später jemand in Rente geht, desto höher die Rente - wer früher geht, bekommt eine niedrigere Rente. Teilrenten sind unkompliziert möglich. Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, braucht weiter eine starke Unterstützung. Daneben wollen wir die Gesetzliche Aktienrente.
Linke
Die Linke
Ausschnitte
Gegen Altersarmut hilft unsere »Solidarische Mindestrente«: Für diejenigen, die wegen schlechter Jobs, erzwungener Teilzeit oder Erwerbslosigkeit keine auskömmliche Rente bekommen. Sie erhalten einen Zuschlag bis zur Höhe der Armutsrisikogrenze von derzeit rund 1.400 Euro. Dazu kommen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und in Regionen mit sehr hohen Wohnkosten ggf. einen Mietzuschuss.
Es braucht eine wohnortnahe, kostenlose Gesundheitsversorgung. Dafür muss der Bund sektorenübergreifende Behandlung und regionale Grundversorgung verlässlich und ausreichend finanzieren und sektorenübergreifendes Arbeiten in öffentlicher oder gemeinnütziger Hand gesetzlich möglich machen.
Das Krankenhaus-Reformgesetz aus dem Hause Lauterbach verschärft den kalten Strukturwandel in der Kliniklandschaft. Das Sterben insbesondere von kleinen Krankenhäusern ist eingeplant und soll zur Hälfte auch noch mit Beiträgen der gesetzlichen Kassen finanziert werden. Eine bedarfsgerechte wohnortnahe Krankenhausplanung ist nicht vorgesehen. Die Fallpauschalen mit ihren falschen Anreizen und Auswirkungen auf die medizinische Behandlung sollen bleiben. Notwendige Strukturanpassungen aufgrund von Änderungen der medizinischen Versorgungsstrategien, des Forschungsstands, aber auch der Bevölkerungsstruktur müssen planvoll und bedarfsgerecht stattfinden statt über die kalte Strukturbereinigung durch Krankenhaus-Insolvenzen.
Wir wollen, dass die notwendigen Betriebskosten der Krankenhäuser von den Krankenkassen vollständig finanziert werden. Die Fallpauschalen müssen vollständig abgeschafft werden. Dadurch sind Gewinne und Verluste weitgehend unmöglich. Private Konzerne sollen zwar weiter Krankenhäuser betreiben dürfen, aber ohne Gewinnmöglichkeit werden sie daran kein Interesse haben. Wir wollen Krankenhäuser, die von privaten Betreibern aufgeben werden, in die öffentliche Hand überführen. Zu diesem Zweck können Kommunen und Länder auf einen sogenannten den Re-Kommunalisierungsfonds zugreifen [...].
Arztpraxen sind oft schlecht erreichbar und selten barrierefrei. Die Terminvereinbarung ist kompliziert und die Wartezeit hängt vom Versichertenstatus ab. Die Linke tritt für eine gute, fächendeckende, barrierefreie und bedarfsdeckende gesundheitliche Versorgung in Stadt und Land ein. Wir wollen kommunale Versorgungszentren als Rückgrat der wohnortnahen Gesundheitsversorgung fördern! Sie sollen zentrale Anlaufstelle für Patient*innen sein und die ambulante Versorgung mit akutstationären, notfallmedizinischen, psychotherapeutischen, (gemeinde-)pflegerischen und weiteren therapeutischen Behandlungen verbinden. Wir wollen, dass stationäre und ambulante Versorgung gemeinsam im Interesse des Gemeinwohls geplant und gestaltet wird.
Wir stärken Präventions-, Beratungs- und Hilfsangebote.
Die Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt muss i in Deutschland endlich vollständig umgesetzt werden. Dafür muss die Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention ihre Arbeit aufnehmen und die Gesamtstrategie zur Bekämpfung und Prävention von Gewalt gegen Frauen umgesetzt werden. Frauenhäuser müssen bedarfsgerecht, einzelfallunabhängig und verlässlich finanziert werden. Schutz und Beratung müssen für alle Frauen und ihre Kinder überall in Deutschland kostenfrei, anonym, pauschal und barrierefrei zur Verfügung stehen. Das Gewaltschutzgesetz und die Regelungen zum Umgangs- und Sorgerecht widersprechen sich teilweise. Hier muss eine Klarstellung erfolgen, dass der Schutz vor Gewalt gegen Frauen und Kinder Vorrang hat vor der Regelung des Umgangs.
Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) ist in seiner jetzigen Form mangelhaft und muss verbessert werden. Absurde Regelungen etwa mit Blick auf den Kriegsfall oder rassistische Ausschlüsse (etwa von Geflüchteten) müssen gestrichen werden.
Viele legen ihre jährliche „Renteninformation“ schnell wieder weg, weil sie wissen: Das wird nicht reichen. Immer weniger Menschen haben ein planbares Berufsleben und können sicher sein, dass ein erarbeiteter und erkämpfter Lebensstandard auch Bestand hat. Das muss so nicht sein. Die gesetzliche Rente hat kein Demografie-, sondern ein Gerechtigkeitsproblem:
Für ein gerechtes Rentensystem zahlen alle Menschen mit Erwerbseinkommen – auch Beamt*innen, Selbstständige, Freiberufler*innen, Manager*innen und Abgeordnete – in eine solidarische Erwerbstätigenversicherung ein. Das Rentenniveau kann dann steigen. Menschen mit sogenannten Riester-Verträgen und ähnlichen Zusatzrenten sollen ihre Verträge in die gesetzliche Rente überführen können. Es soll leichter möglich werden, freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, um so sicher zusätzlich für das Alter vorsorgen zu können. Ergänzend gibt es Betriebsrenten, die mindestens zu 50 Prozent von den Arbeitgebern finanziert sein müssen.
Wir wollen das Rentenniveau wieder auf 53 Prozent anheben und die Beitragsbemessungsgrenze verdoppeln. Die niedrigen Rentenansprüche von Niedrig- und Geringverdienenden, Erwerbslosen, Erziehenden und Pflegenden wollen wir aufwerten. Ostverdienste wollen wir noch bis 2030 hochwerten, damit sich Renten in Ost- und Westdeutschland angleichen. Dafür braucht es höhere Steuerzuschüsse. Dass die Beitragszahler*innen versicherungsfremde Leistungen wie z. B. die Anerkennung von Kindererziehungszeiten (bekannt als „Mütterrente“) und die Grundrente finanzieren, muss beendet werden.
Die gesetzliche Rente gehört nicht an die Börse! Die angedachte Aktienrente („Generationenkapital“) soll angeblich die Beiträge über den Kapitalmarkt stabil halten. Das ist riskant und teuer und der falsche Weg. Wir weisen das zusammen mit Sozialverbänden, Gewerkschaften und vielen Sachverständigen zurück.
Die Rente erst ab 67 bedeutet Rentenkürzungen für alle, insbesondere in Berufen, in denen Erwerbstätige nicht so lange durchhalten können. Wir fordern eine Regelaltersgrenze von 65 Jahren. Wer 40 Jahre lang gearbeitet und selbst Beiträge gezahlt hat, soll ab 60 abschlagsfrei in Rente gehen können.
Gegen Altersarmut hilft unsere „solidarische Mindestrente“: für diejenigen, die wegen schlechter Jobs, erzwungener Teilzeit oder Erwerbslosigkeit keine auskömmliche Rente bekommen. Sie erhalten einen Zuschlag bis zur Höhe der Armutsrisikogrenze von derzeit rund 1.400 Euro. Dazu kommen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und in Regionen mit sehr hohen Wohnkosten ggf. ein Mietzuschuss.