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Wahlprogramme 2025 im Vergleich

Die Bundestagswahl 2025 steht an und wir haben uns die Wahlprogrammentwürfe der Parteien angeschaut. Hier findest du einen Vergleich der Positionen zu den Themen Gesundheit.

Die Parteien

Die Themen

So geht's

Wähle eine oder mehrere Parteien, um sie zu vergleichen. Wähle eines oder mehrere Themen, um die Ausschnitte aus den Wahlprogrammen danach zu filtern.

Union

Christlich Demokratische Union Deutschlands und Christlich-Soziale Union in Bayern

Ausschnitte

Schutz und Würde des Lebens. Wir bauen die Angebote der Hospiz- und Palliativversorgung aus und wollen so einen würdevollen Abschied aus dem Leben ermöglichen. Dieaktive Sterbehilfe lehnen wir ab. Für einen wirksamen Lebensschutz beschließen wir ein umfassendes Suizidpräventionsgesetz.
Kinder- und Jugendschutz statt beliebiger Identitätspolitik. Das Selbstbestimmungsgesetz der Ampel erlaubt bei Kindern und Jugendlichen, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen auch ohne Gutachten oder Beratung und gerichtliche Entscheidung zu ändern. Das lehnen wir entschieden ab. Gerade in der altersbedingt volatilen Lebensphase der Pubertät muss ausgeschlossen werden, dass Persönlichkeitszweifeln mit einem leichtfertigen Geschlechtswechsel begegnet wird. Es braucht in jedem Fall unabhängige psychologische Gutachten. Operative Eingriffe vor der Volljährigkeit lehnen wir grundsätzlich ab.
Kein leichtfertiger Geschlechtswechsel bei Erwachsenen. Der Wechsel des Geschlechtseintrags darf nicht der Beliebigkeit hingegeben werden. Auch gilt: Jeder geschlechtsangleichenden Operation muss eine ausführliche unabhängige Zweitberatung vorausgehen.

AfD

Alternative für Deutschland

Ausschnitte

Pharmakologische und operative Eingriffe bei Minderjährigen zur Verzögerung der Geschlechtsentwicklung sowie zur Änderung des Geschlechts sind häufig fremdgesteuert und ideologisch begründet und können lebenslang psychische und physische Schäden bewirken. Deshalb werden wir Pubertätsblocker und nicht medizinisch indizierte Eingriffe zur Änderung des Geschlechts verbieten.
Die Sterbehilfe in der Form der „Tötung auf Verlangen“ ist in Deutschland aus gutem Grunde verboten. Ein „Rechtsanspruch“, wie er auch durch die Gerichte immer wieder thematisiert wird, ist strikt abzulehnen. Denn hierdurch könnte ein bestimmter Personenkreis (Ärzte, Pfleger) entgegen des individuellen Gewissens zur Vornahme entsprechender Handlungen verpflichtet werden. Stattdessen sind alle Möglichkeiten der palliativmedizinischen Behandlung zu nutzen. Mit der Sterbehilfe kann der Druck zur Selbsttötung auf schwerkranke Menschen erhöht werden.