Wahlprogramme 2025 im Vergleich
Die Bundestagswahl 2025 steht an und wir haben uns die Wahlprogrammentwürfe der Parteien angeschaut. Hier findest du einen Vergleich der Positionen zu den Themen Gesundheit.

Die Parteien
Die Themen
So geht's
Wähle eine oder mehrere Parteien, um sie zu vergleichen. Wähle eines oder mehrere Themen, um die Ausschnitte aus den Wahlprogrammen danach zu filtern.
Union
Christlich Demokratische Union Deutschlands und Christlich-Soziale Union in Bayern
Ausschnitte
Prävention in den Mittelpunkt stellen. Große Chancen sehen wir in der Verhinderung gängiger Volkskrankheiten. Wir wollen Präventionsangebote in allen Lebensbereichen verbessern und die Menschen in ihrer Eigenverantwortung und Gesundheitskompetenzstärken.
Prävention und Rehabilitation vor Pflege. Die Vermeidung von Pflegebedürftigkeit ist für uns nicht nur ein Gebot der Menschlichkeit. Mit Prävention und Reha wollen wir Pflegebedürftigkeit möglichst lange aufschieben. Somit entlasten wir das System tiefgreifend.
Sozialleistungsmissbrauch bekämpfen. Großangelegter Sozialleistungsmissbrauch, im Inland und von im Ausland lebenden Menschen, muss beendet werden. Dazu wollen wir einen vollständigen Datenaustausch zwischen den Sozial-, Finanz-, Sicherheits- und Ausländerbehörden. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit stärken wir weiter und gehen so härter gegen die vor, die illegale Beschäftigung betreiben oder „schwarz“ arbeiten.
AfD
Alternative für Deutschland
Ausschnitte
Das nicht zielführende Bürgergeld wollen wir mittels unseres Konzepts „Aktivierende Grundsicherung“ neugestalten. Die übrigen Systeme der Grundsicherung behalten wir bei wie bisher.
Wir wollen erwerbsfähige Grundsicherungsbezieher schneller wieder in Arbeit bringen, damit sie wieder auf eigenen Beinen stehen können. Gleichzeitig senken wir so die Kosten für die Steuerzahler, die unsere Grundsicherungssysteme finanzieren. Dabei gehen wir vom Grundsatz aus, dass jeder, der arbeiten kann, auch arbeiten soll, anstatt der Gesellschaft zur Last zu fallen. Dazu wollen wir
* erwerbsfähige Bürgergeldempfänger, die nach 6 Monaten noch immer im Leistungsbezug sind, zu gemeinnütziger Arbeit heranziehen,
* den gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet als Voraussetzung für den Grundsicherungsbezug wieder einführen und kontrollieren,
* Geflüchteten den Aufenthaltsstatus bei Reisen ins Heimatland entziehen,
* eine sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit ohne „aufstockende“ Sozialleistungen von mindestens zehn Jahren in Deutschland zur Voraussetzung für den Bürgergeld-Bezug ausländischer Staatsangehöriger machen und ihren Bürgergeld-Bezug auf ein Jahr begrenzen,
* ukrainische Kriegsflüchtlinge unter Beibehaltung ihrer Arbeitsmöglichkeiten aus dem Bürgergeld wieder ausgliedern und im Leistungsbezug den Asylbewerbern gleichstellen,
* die tatsächlich nicht erwerbsfähigen Bürgergeld-Bezieher aus den Jobcentern in die personengerechte Betreuung durch die Sozialämter überstellen bei gleichbleibender finanzieller Unterstützung, um die Jobcenter zu entlasten,
* Arbeitsagenturen und Jobcenter berufsfeldorientiert organisieren und vorrangig mit branchenerfahrenen Vermittlern besetzen,
* stellenorientierte, passgenauere „Matching“-Verfahren fürArbeitssuchende einführen,
* Weiterbildungsmaßnahmen nur noch bei Bildungsträgern durchführen, die den Vermittlungserfolg ihrer Maßnahmen nachweisen,
* die direkte Kontaktpflege zwischen Arbeitsvermittler und relevanten Arbeitgebern organisieren,
* die persönliche Sicherheit der Mitarbeiter in den Jobcentern erhöhen,
* den Mehrfachbezug von Bürgergeldleistungen durch biometrische Identitätsfeststellung und digitale Vernetzung der Jobcenter und Agenturen verhindern,
* die Regelbedarfssätze an die tatsächliche Inflationsentwicklungdes Bürgergeld-Warenkorbs anpassen.
Linke
Die Linke
Ausschnitte
Wir stärken Präventions-, Beratungs- und Hilfsangebote.
Die Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt muss i in Deutschland endlich vollständig umgesetzt werden. Dafür muss die Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention ihre Arbeit aufnehmen und die Gesamtstrategie zur Bekämpfung und Prävention von Gewalt gegen Frauen umgesetzt werden. Frauenhäuser müssen bedarfsgerecht, einzelfallunabhängig und verlässlich finanziert werden. Schutz und Beratung müssen für alle Frauen und ihre Kinder überall in Deutschland kostenfrei, anonym, pauschal und barrierefrei zur Verfügung stehen. Das Gewaltschutzgesetz und die Regelungen zum Umgangs- und Sorgerecht widersprechen sich teilweise. Hier muss eine Klarstellung erfolgen, dass der Schutz vor Gewalt gegen Frauen und Kinder Vorrang hat vor der Regelung des Umgangs.