Wahlprogramme 2025 im Vergleich
Die Bundestagswahl 2025 steht an und wir haben uns die Wahlprogrammentwürfe der Parteien angeschaut. Hier findest du einen Vergleich der Positionen zu den Themen Gesundheit.

Die Parteien
Die Themen
So geht's
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Union
Christlich Demokratische Union Deutschlands und Christlich-Soziale Union in Bayern
Ausschnitte
Prävention in den Mittelpunkt stellen. Große Chancen sehen wir in der Verhinderung gängiger Volkskrankheiten. Wir wollen Präventionsangebote in allen Lebensbereichen verbessern und die Menschen in ihrer Eigenverantwortung und Gesundheitskompetenzstärken.
Hochwertige Versorgung in der Stadt und auf dem Land. Dies muss auch Grundgedanke einer Krankenhausreform sein. Die Planungshoheit der Länder für Krankenhäuser bleibt dabei unberührt. Die stationäre Versorgung mit einer flächendeckenden Grund- und Regelversorgung insbesondere im ländlichen Raum sowie der erforderlichen Konzentration von spezialisierten Leistungen denken wir zusammen mit der ambulanten haus- und fachärztlichen Versorgung sowie den Leistungen der anderen Gesundheitsberufe, die mehr Verantwortung für die Versorgung übernehmen sollen. Ziel muss sein, einen kalten Strukturwandel in der Krankenhauslandschaft zu verhindern. Fehlsteuerungen in Folge der Krankenhausreform werden wir korrigieren.
Vorsorge bezahlbar und nachhaltig machen. Wir setzen bei der Vorsorge für den Pflegefall auf einen Finanzierungsmix bestehend aus der gesetzlichen Pflegeversicherung, der betrieblichen Mitfinanzierung, Steuermitteln sowie einer eigenverantwortlichen Vorsorge. Bezahlbare Pflegezusatzversicherungen können die Finanzierungslücke in der Pflege schließen. Wir prüfen die bessere steuerliche Absetzbarkeit solcher Modelle als Teil einer nachhaltigen Vorsorge. Unser Ziel ist eine bestmögliche Absicherung der pflegebedingten Kosten gerade für diejenigen, die andernfalls Sozialhilfe in Anspruch nehmen müssten.
Angehörigen den Rücken stärken. Wir stellen die häusliche Pflegesituation in den Mittelpunkt und wollen die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf stärken. Wir wollen mehr Vereinfachung mit einem Pflegebudget erreichen, das flexibel für pflegerische Leistungen eingesetzt werden kann. Durch starke Netzwerke im direkten Umfeld und Chancen der Digitalisierung ermöglichen wir es weiterhin einer hohen Anzahl von Pflegebedürftigen, so lang wie möglich in den eigenen vier Wänden zu wohnen.
Prävention und Rehabilitation vor Pflege. Die Vermeidung von Pflegebedürftigkeit ist für uns nicht nur ein Gebot der Menschlichkeit. Mit Prävention und Reha wollen wir Pflegebedürftigkeit möglichst lange aufschieben. Somit entlasten wir das System tiefgreifend.
Pflegeberufe attraktiver machen. Eine zukunftsfeste Pflege braucht Menschen, die in den vielfältigen Berufen arbeiten. Um dem Personalnotstand entgegenzuwirken, setzen wir auf attraktive Arbeitsbedingungen wie planbare Einsatzzeiten und Springerpools zum Abfedern von Belastungsspitzen, Aufstiegsmöglichkeiten, neue Berufsbilder und Anwerbungen im Ausland. Gleichzeitig unterstützen wir den Einsatz und die Zusammenarbeit multiprofessioneller Teams und von Fachkräften unterschiedlicher Qualifikationsstufen. Wir stärken die Rolle von Pflegefachpersonen in der gesundheitlichen Versorgung und vereinfachen Dokumentationsprozesse, die viel Zeit in Anspruch nehmen.
Pflege ganzheitlich denken. Stationäre und ambulante Einrichtungen sollen mehr Gestaltungsmöglichkeiten in der Versorgung erhalten. Durch neue Wohn- und Betreuungsformen, in denen Pflege- und Betreuungskräfte sowie Angehörige die Versorgung gemeinsam übernehmen, wollen wir starre Sektorengrenzen abbauen.
Weniger Bürokratie, mehr Zeit für menschliches Miteinander. Wir bringen die Digitalisierung in der Pflege voran, streben die enge Verzahnung von Medizinischem Dienst und Heimaufsicht zur Vermeidung von Doppelstrukturen an und prüfen deren Zusammenlegung. Wir bekämpfen überbordende Bürokratie und wollen Öffnungsklauseln und Erprobungsmöglichkeiten für flexible Lösungen und neue Modelle schaffen. Unser Ziel ist: Mehr Zeit für den Menschen und weniger Zeit für Verwaltung.
Kinder- und Jugendschutz statt beliebiger Identitätspolitik. Das Selbstbestimmungsgesetz der Ampel erlaubt bei Kindern und Jugendlichen, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen auch ohne Gutachten oder Beratung und gerichtliche Entscheidung zu ändern. Das lehnen wir entschieden ab. Gerade in der altersbedingt volatilen Lebensphase der Pubertät muss ausgeschlossen werden, dass Persönlichkeitszweifeln mit einem leichtfertigen Geschlechtswechsel begegnet wird. Es braucht in jedem Fall unabhängige psychologische Gutachten. Operative Eingriffe vor der Volljährigkeit lehnen wir grundsätzlich ab.
Kein leichtfertiger Geschlechtswechsel bei Erwachsenen. Der Wechsel des Geschlechtseintrags darf nicht der Beliebigkeit hingegeben werden. Auch gilt: Jeder geschlechtsangleichenden Operation muss eine ausführliche unabhängige Zweitberatung vorausgehen.
AfD
Alternative für Deutschland
Ausschnitte
Die Situation der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen wollen wir erleichtern, indem wir die häusliche Pflege deutlich höher finanziell honorieren. So können es sich mehr Familien leisten, ihre pflegebedürftigen Angehörigen in vertrauter häuslicher Umgebung selbst zu betreuen. Die Unterstützung bei Krankheit oder Urlaubswunsch der pflegenden Angehörigen durch verbesserte ambulante und befristete stationäre Angebote ausgeweitet werden. Insgesamt werden so der Pflegebedürftige und pflegende Angehörige bessergestellt und gleichzeitig die Pflegekasse entlastet, da weniger und kürzere Heimbetreuungen anfallen.
In der stationären Versorgung hat sich das DRG-Fallpauschalensystem nicht bewährt. Ständige Anpassungen konnten die Grundprobleme, wie das Setzen von finanziellen Fehlanreizen und enormer bürokratischer Aufwand, nicht beseitigen. Auch die anstehende Krankenhausreform ist nicht geeignet, diese Probleme zu lösen. Notwendig ist die vollständige Abschaffung der Fallpauschalen und mittelfristig die Rückkehr zu individuellen Budgetvereinbarungen zwischen den Krankenhäusern und den Spitzenverbänden der GKV auf Landesebene.
Seit der Einführung des DRG-Fallpauschalensystems im Krankenhaus ist ein anhaltendes Sinken der Verweildauer zu verzeichnen, die durch eine frühzeitige Krankenhausentlassung nichtselbständiger Patienten bewirkt wird. Dies führt zu einer weiteren Zunahme der Arbeitsverdichtung und -belastung des Pflegepersonals, was durch den zunehmenden Personalmangel noch verschärft wird. Eine bundeseinheitliche, gesetzliche Personalbemessung für alle pflegesensitiven Bereiche ist zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung unerlässlich. Eine angemessene Finanzierung des notwendigen Personalaufwuchses ist von existenzieller Bedeutung und sicherzustellen. Pflegekammern lehnen wir ab, da nur mit zusätzlicher Bürokratie, staatlichem Zugriff und Zwangsbeiträgen zu rechnen ist.
Pharmakologische und operative Eingriffe bei Minderjährigen zur Verzögerung der Geschlechtsentwicklung sowie zur Änderung des Geschlechts sind häufig fremdgesteuert und ideologisch begründet und können lebenslang psychische und physische Schäden bewirken. Deshalb werden wir Pubertätsblocker und nicht medizinisch indizierte Eingriffe zur Änderung des Geschlechts verbieten.
BSW
Bündnis Sarah Wagenknecht
Ausschnitte
Krankenhausschließungen und die aktuelle Krankenhausreform lehnen wir ab, da der ambulante Sektor die Versorgung nicht über-nehmen kann und die Reform nicht in eine wirksame Entwicklungsperspektive eingebunden ist.
Besonders Hausärzte als Ansprechpartner der Patienten müssen höher vergütet werden. Generell darf der Wegfall der Privatversicherung nicht zu Einkommenseinbußen für niedergelassene Ärzte und Zahnärzte führen
Das Pflegeheim darf nicht Armutsfalle sein! Die Eigenanteile für Pflegeheimbewohner müssen deutlich sinken. Deshalb fordern wir eine Pflegevollversicherung, die überwiegend mit Steuermitteln finanziert wird. Eine würdige Pflege im Alter darf keine Frage des Geldes sein.
Nach dem neuen Selbstbestimmungsgesetz können sich Männer durch bloße Unterschrift zur Frau erklären und erhalten damit potenziell Zugang zu Bereichen wie Frauensport, Frauenumkleiden und -toiletten sowie Frauengefängnissen und anderen frauenspezifischen (Schutz-) Räumen. Das stellt eine Gefährdung und Beeinträchtigung für Frauen und Mädchen dar. Frauenrechte dürfen nicht auf dem Altar der politischen Korrektheit geopfert werden. Das neue Selbstbestimmungsgesetz, das einmal jährlich den Wechsel des Geschlechts ermöglicht, höhlt die Schutzrechte für Frauen aus. Wir lehnen dieses Gesetz ausdrücklich ab. Der Wechsel der Geschlechtsidentität sollte für die Wenigen, die ihn für ein zufriedenes Leben wirklich benötigen, diskriminierungsfrei mit einem ärztlichen Gutachten möglich sein.
Prävention, alternative Behandlungsformen, Psychotherapie und die schlichte menschliche Betreuung kommen unter die Räder zugunsten einer immer teureren „Reparaturmedizin“, der Bevorzugung von eingriffsbezogenen Diagnosen und der Behandlung von Akuterkrankungen zuungunsten von chronischen Mehrfacherkrankungen. Diese Fehlanreize müssen überwunden werden.
Linke
Die Linke
Ausschnitte
Unsere solidarische Pflegevollversicherung soll alle pflegerischen Leistungen abdecken. Menschen mit Pflegebedarf und ihre Familien zahlen häufig mehr als 3.000 Euro im Monat für einen Heimplatz – das würde dann entfallen. Keine Pflegeleistung darf aus Kostengründen verweigert werden!
Mit der Pflegevollversicherung werden die Kommunen entlastet, weil sie nicht mehr für die Eigenanteile der Pflegebedürftigen aufkommen müssen.
Wir unterstützen die Kämpfe um flächendeckende Entlastungstarifverträge und bessere Arbeitsbedingungen. Wir fordern eine bundesweite Offensive zur Rückanwerbung von Pflegekräften und anderen Gesundheitsarbeiter*innen, die ihren Beruf verlassen haben, außerdem eine Ausbildungsoffensive, die Refinanzierung von Tarifverträgen und dass Tarifverträge leichter für allgemeinverbindlich erklärt werden können [...].
Wir setzen uns für eine gesetzlich vorgeschriebene Personalbemessung ein, bei der es am Ende auch mehr Personal gibt, sowie für Schichtpläne ohne Stress. Es braucht mindestens 100 000 zusätzliche Pflegekräfte in den Krankenhäusern!
Es braucht eine wohnortnahe, kostenlose Gesundheitsversorgung. Dafür muss der Bund sektorenübergreifende Behandlung und regionale Grundversorgung verlässlich und ausreichend finanzieren und sektorenübergreifendes Arbeiten in öffentlicher oder gemeinnütziger Hand gesetzlich möglich machen.
Das Krankenhaus-Reformgesetz aus dem Hause Lauterbach verschärft den kalten Strukturwandel in der Kliniklandschaft. Das Sterben insbesondere von kleinen Krankenhäusern ist eingeplant und soll zur Hälfte auch noch mit Beiträgen der gesetzlichen Kassen finanziert werden. Eine bedarfsgerechte wohnortnahe Krankenhausplanung ist nicht vorgesehen. Die Fallpauschalen mit ihren falschen Anreizen und Auswirkungen auf die medizinische Behandlung sollen bleiben. Notwendige Strukturanpassungen aufgrund von Änderungen der medizinischen Versorgungsstrategien, des Forschungsstands, aber auch der Bevölkerungsstruktur müssen planvoll und bedarfsgerecht stattfinden statt über die kalte Strukturbereinigung durch Krankenhaus-Insolvenzen.
Wir wollen, dass die notwendigen Betriebskosten der Krankenhäuser von den Krankenkassen vollständig finanziert werden. Die Fallpauschalen müssen vollständig abgeschafft werden. Dadurch sind Gewinne und Verluste weitgehend unmöglich. Private Konzerne sollen zwar weiter Krankenhäuser betreiben dürfen, aber ohne Gewinnmöglichkeit werden sie daran kein Interesse haben. Wir wollen Krankenhäuser, die von privaten Betreibern aufgeben werden, in die öffentliche Hand überführen. Zu diesem Zweck können Kommunen und Länder auf einen sogenannten den Re-Kommunalisierungsfonds zugreifen [...].
Die Länder sind für die Investitionskosten der Krankenhäuser zuständig, stellen dafür aber seit Jahrzehnten viel zu wenig Geld zur Verfügung. Dadurch haben wir einen massiven Investitionsstau. Obwohl Personalmittel für Baumaßnahmen eingesetzt werden, sind die Krankenhäuser baulich und hinsichtlich ihrer Ausstattung in einem schlechten Zustand. Bund und Ländermüssen nachhaltig in die Krankenhäuser investieren! Die Vermögensteuer kann ihnen dabei helfen.
Apotheker*innen, Pflegekräfte, Therapeut*innen, Hebammen, medizinische Fachangestellte und Notfall-sanitäter*innen bringen ihre speziellen Kompetenzen mit und sind für eine gute Versorgung unentbehrlich. Siesollen stärker eigenverantwortlich behandeln und beraten können. Wir wollen die Befugnisse der Heilberufe ausweiten und eine flächendeckende Versorgung gewährleisten.
Private Kapitalgesellschaften (insbesondere Private Equity) investieren in großem Stil in Pflegeeinrichtungen und medizinische Versorgungszentren (MVZ), trimmen sie auf Profite und verkaufen sie teurer weiter. Das wollen wir stoppen!
Die Eigenanteile in der Pflege sind so hoch, dass sie meist alle Rücklagen und die Rente auffressen, dann müssen die Kosten von den Kommunen getragen werden. Pflegeeinrichtungen gelten inzwischen als lukratives Investment. Die Gewinne steigen, aber das hat seinen Preis: Der Stress für die Pflegekräfte nimmt zu und die Versorgung der Bewohner*innen wird schlechter. Die Finanzierung muss auf Kostendeckung ausgerichtet werden. Wir setzen uns für einen Systemwechsel in der Pflege ein: Für gute Arbeitsbedingungen und Entlastung der Beschäftigten in den Pflegeeinrichtungen. Wir wollen Pflegekonzerne aus der stationären Pflege herausdrängen. Wir wollen private Pflegeeinrichtungen in öffentliche Hand überführen. Wir wollen die ineffektive Struktur kleiner Pflegeanbieter, die häufig auch zu schlechten Arbeitsbedingungen führen, ineffektivere öffentlich-gemeinnützige Strukturen überführen.
Die Kostenspirale der Eigenanteile muss gebrochen werden: Mit unserer Pflegevollversicherung wollen wir Eigenanteile langfristig abschaffen. Die nicht von der Pflegeversicherung erfassten Heimkosten (Unterbringung und Verpflegung) wollen wir deckeln und die Bundesländer verpflichten, die realen Investitionskosten und Ausbildungskosten zu übernehmen. Kurzfristig muss das Schonvermögen erhöht werden.
Es braucht 100 000 zusätzliche Pflegekräfte in den Pflegeheimen, um eine qualitativ hochwertige pflegerische Versorgung sicherstellen zu können, dies umfasst auch den Mix an Pflegefachpersonen. Hunderttausende Pflegekräfte können sich vorstellen, in den Beruf zurückzukehren – bei besseren Arbeitsbedingungen.
Pflegende Angehörige müssen viel besser unterstützt werden! Das Pflegeunterstützungsgeld reicht nicht aus: Wir wollen für alle Beschäftigten sechs Wochen Freistellung bei vollem arbeitgeberfinanziertem Lohnausgleich beim ersten Auftreten eines familiären Pflegefalls. Außerdem setzen wir uns dafür ein, dass alle pflegenden Angehörigen Geldleistungen und Rentenpunkte erhalten. Auch Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollen einen Anspruch auf Urlaub haben.
Die größte Entlastung sowohl für Menschen mit Pflege-bedarf als auch für ihre pflegenden Angehörigen sind Angebote einer wohnortnahen, nichtkommerziellen und von einer solidarischen Pflegevollversicherung abgedeckten professionellen Tages- und Kurzzeitpflege sowie andere unbürokratisch zugängliche Hilfen.
Keine Ausbeutung ausländischer Arbeitskräfte in der Pflege! Die „24-Stunden-Betreuung“ ist eine Zumutung für alle Beteiligten. Die prekäre Lage dieser Menschen in ihren Herkunftsländern wird für eine Beschäftigung unter inakzeptablen Bedingungen ausgenutzt. Es braucht endlich eine Regulierung dieser Beschäftigungsverhältnisse mit Sozialversicherungsschutz, gesetzlicher Arbeitszeit, Urlaub und Mindestlohn.
Wir stärken Präventions-, Beratungs- und Hilfsangebote.
Eine Ausrichtung der Gesundheitsversorgung und der Pflege an den Bedürfnissen der Patient*innen und Beschäftigten anstatt an Wettbewerb, Kostendruck und Profit. Wir unterstützen Modellprojekte für neue Versorgungsformen wie die bestehenden und entstehenden Stadtteilgesundheitszentren und Polikliniken [...].
Die Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt muss i in Deutschland endlich vollständig umgesetzt werden. Dafür muss die Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention ihre Arbeit aufnehmen und die Gesamtstrategie zur Bekämpfung und Prävention von Gewalt gegen Frauen umgesetzt werden. Frauenhäuser müssen bedarfsgerecht, einzelfallunabhängig und verlässlich finanziert werden. Schutz und Beratung müssen für alle Frauen und ihre Kinder überall in Deutschland kostenfrei, anonym, pauschal und barrierefrei zur Verfügung stehen. Das Gewaltschutzgesetz und die Regelungen zum Umgangs- und Sorgerecht widersprechen sich teilweise. Hier muss eine Klarstellung erfolgen, dass der Schutz vor Gewalt gegen Frauen und Kinder Vorrang hat vor der Regelung des Umgangs.
Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) ist in seiner jetzigen Form mangelhaft und muss verbessert werden. Absurde Regelungen etwa mit Blick auf den Kriegsfall oder rassistische Ausschlüsse (etwa von Geflüchteten) müssen gestrichen werden.
Es sollte alles getan werden, um eine wohnortnahe gesundheitliche und pflegerische Versorgung von Patient*innen und Klient*innen zu ermöglichen. Dies sollte zu einer kommunalen Pflichtaufgabe erhoben werden.