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Wahlprogramme 2025 im Vergleich

Die Bundestagswahl 2025 steht an und wir haben uns die Wahlprogrammentwürfe der Parteien angeschaut. Hier findest du einen Vergleich der Positionen zu den Themen Gesundheit.

Die Parteien

Die Themen

So geht's

Wähle eine oder mehrere Parteien, um sie zu vergleichen. Wähle eines oder mehrere Themen, um die Ausschnitte aus den Wahlprogrammen danach zu filtern.

SPD

Sozialdemokratische Partei Deutschlands

Ausschnitte

Femizide stellen extreme Formen der Gewalt gegen Frauen dar. Frauen werden getötet, allein auf Grund der Tatsache, dass sie Frauen sind. Es sind die zugrundeliegenden gesellschaftlichen und patriarchalen Strukturen, die diese Taten erst ermöglichen. Diese sind Ausdruck tiefer Menschenfeindlichkeit. Dagegen gehen wir präventiv wie repressiv mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln vor. Wir wollen die strafrechtliche Position von Opfern von sexualisierter Gewalt weiter stärken. Jede ohne eindeutiges Einverständnis vorgenommene sexuelle Handlung muss unter Strafe gestellt werden. Wir verbessern die Strafverfolgung und unterstützen die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften durch die Länder. Wir setzen uns für eine vollständige Umsetzung der Istanbul-Konvention ein. Häusliche Gewalt und Partnerschaftsgewalt sind auch im Sorge- und Umgangsverfahren zu berücksichtigen.

Die Grünen

Bündnis 90/Die Grünen

Ausschnitte

Um Betroffene bei Partnerschaftsgewalt, häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt besser zu schützen, sollen alle Betroffenen und ihre Kinder einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung erhalten. Durch eine Bundesbeteiligung stellen wir gemeinsam mit den Ländern kostenfreie Hilfen wie Frauenhäuser, Beratungsstellen und Schutzwohnungen flächendeckend sicher. Das muss auch einen Ausbau von Angeboten für Menschen mit Behinderung oder mit Sprachbarrieren beinhalten. Nach einer Trennung muss Partnerschaftsgewalt in Sorge- und Umgangsverfahren verpflichtend berücksichtigt werden. Dazu müssen Justiz sowie Polizei umfassend geschult werden. Annäherungsverbote müssen in Fällen von häuslicher Gewalt effektiv kontrolliert und durchgesetzt werden können, auch zum Beispiel durch den Einsatz der elektronischen Fußfessel. Opfer von Vergewaltigungen brauchen flächendeckend qualifizierte medizinische Notfallversorgung – inklusive anonymer Spurensicherung und der „Pille danach“.
Die Istanbul-Konvention ist ein Instrument, das die notwendigen Maßnahmen für den Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt und die Förderung ihrer Rechte festlegt. Diese setzen wir konsequent um, durch verstärkte Präventionsmaßnahmen, den Ausbau der Täterarbeit, konsequente Strafverfolgung und eine verbesserte Datenerhebung. Damit bekämpfen wir auch Femizide, also die gezielte Tötung von Frauen aufgrund ihres Geschlechts. Zudem prüfen wir, ob das geltende Sexualstrafrecht um eine Neuregelung in der Form der Zustimmungslösung ergänzt werden muss, um Straftaten besser verfolgen zu können. Auch der Einsatz von K.-o.-Tropfen und ähnlichen Substanzen bei sexuellen Übergriffen muss als strafverschärfender Umstand in das Strafgesetzbuch aufgenommen werden. Onlinegewalt gegen Frauen wächst in rasantem Ausmaß. KI-generierte und echte Nacktbilder werden als Waffe gegen Frauen und Mädchen gezielt eingesetzt. Bei der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen setzen wir uns dafür ein, dass die Verbreitung von KI-generierten oder echten Nacktbildern gegen den Willen der Betroffenen grundsätzlich eine Straftat darstellt. Um die Würde der Opfer zu schützen, wollen wir rechtssichere Regelungen finden, wie der Besitz und die Verbreitung von Bildmaterial, das die Vergewaltigung einer erwachsenen Person zeigt, unter Strafe gestellt werden können. Wir wollen das geltende Sexualstrafrecht mit der Zustimmungslösung reformieren.