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Wahlprogramme 2025 im Vergleich

Die Bundestagswahl 2025 steht an und wir haben uns die Wahlprogrammentwürfe der Parteien angeschaut. Hier findest du einen Vergleich der Positionen zu den Themen Gesundheit.

Die Parteien

Die Themen

So geht's

Wähle eine oder mehrere Parteien, um sie zu vergleichen. Wähle eines oder mehrere Themen, um die Ausschnitte aus den Wahlprogrammen danach zu filtern.

SPD

Sozialdemokratische Partei Deutschlands

Ausschnitte

Unsere Strukturreformen verbessern Effizienz und Qualität, sie stärken die Prävention und stellen dabei die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten in den Mittelpunkt: eine verlässliche und sichere Versorgung jederzeit dann, wenn es nötig ist. Leistungsverschlechterungen für die Patientinnen und Patienten lehnen wir ab. Wir setzen auf ein solidarisches System einer Bürgerversicherung, das allen Menschen gleichen Zugang zu Gesundheitsleistungen in gleicher Qualität ermöglicht. Für Beamtinnen und Beamte des Bundes schaffen wir ein echtes Wahlrecht zur gesetzlichen Krankenversicherung durch eine pauschale Beihilfe.

Der Finanzausgleich zwischen den Krankenkassen soll gerechter ausgestaltet werden, und auch die privaten Versicherungen sollen zum Risikostrukturausgleich beitragen. Ein solidarisches Finanzierungssystem schafft Vertrauen und nimmt den Bürgerinnen und Bürgern die Sorge vor finanziellen Belastungen. Deshalb stärken wir das beitragsfinanzierte Umlagesystem. Krankenkassen und private Krankenversicherungen bilden so ein System einer solidarischen Bürgerversicherung aus, an dem alle beteiligt sind und mit dem für alle die medizinische und pflegerische Versorgung sowie den Zugang zu dieser Versorgung gleichermaßen sichergestellt ist.
Femizide stellen extreme Formen der Gewalt gegen Frauen dar. Frauen werden getötet, allein auf Grund der Tatsache, dass sie Frauen sind. Es sind die zugrundeliegenden gesellschaftlichen und patriarchalen Strukturen, die diese Taten erst ermöglichen. Diese sind Ausdruck tiefer Menschenfeindlichkeit. Dagegen gehen wir präventiv wie repressiv mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln vor. Wir wollen die strafrechtliche Position von Opfern von sexualisierter Gewalt weiter stärken. Jede ohne eindeutiges Einverständnis vorgenommene sexuelle Handlung muss unter Strafe gestellt werden. Wir verbessern die Strafverfolgung und unterstützen die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften durch die Länder. Wir setzen uns für eine vollständige Umsetzung der Istanbul-Konvention ein. Häusliche Gewalt und Partnerschaftsgewalt sind auch im Sorge- und Umgangsverfahren zu berücksichtigen.
Mit einer Verschärfung des Gewaltschutzgesetzes wollen wir Betroffenen häuslicher Gewalt und anderer Nachstellungen besser schützen: Maßnahmen wie elektronische Fußfesseln, verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings für Täter und Aufenthaltsverbote sowie Hausarreste bieten besseren Schutz vor Tätern und ermöglichen eine engmaschigere Überwachung in Gefahrensituationen. Hierfür passen wir die einschlägigen Rechtsgrundlagen an.
Wir wollen, dass geschlechtsspezifische Gewalt EU-weit als Straftatbestand festgeschrieben wird. Unser Ziel sind einheitliche Standards im Schutz und in der Strafverfolgung in allen Mitgliedstaaten.
Wir wollen einen Anspruch auf Schutz und Beratung: Mit einem bundesweiten Rechtsanspruch stellen wir sicher, dass Betroffene jederzeit Zugang zu Schutzunterkünften wie Frauenhäusern und Beratungsstellen erhalten. Wir wollen mehr Vorbeugung gegen geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt. Mit dem Gewalthilfegesetz wollen wir diese Strukturen weiter ausbauen und nachhaltig absichern.
Wir wollen auch gefüchtete Frauen besser vor Gewalt schützen. Für Opfer häuslicher Gewalt wollen wir Erleichterungen bei Residenzpficht und Wohnsitzaufage schaffen, außerdem wollen wir das eigenständige – vom Ehegatten unabhängige – Aufenthaltsrecht praxistauglicher ausgestalten.

BSW

Bündnis Sarah Wagenknecht

Ausschnitte

Das BSW will ein Ende der Zwei-Klassen-Medizin, die Kassenpatienten schon bei der Terminvergabe systematisch benachteiligt und ihnen immer mehr Kosten aufbürdet, die eigentlich von der Allgemeinheit zu tragen wären.

Wir fordern die Steuerfinanzierung von versicherungsfremden Leistungen (z. B. Beiträge von Bürgergeld-Empfängern).

Wir fordern die Abschaffung der Zusatzbeiträge und die Einführung einer Bürgerversicherung, in die alle Bürger nach ihrem Einkommen einzahlen und grundsätzlich gleiche Leistungen auf dem Niveau der höchsten medizinischen Standards erhalten.
Jeden dritten Tag wird in Deutschland eine Frau von ihrem (Ex-) Partner getötet. Bundesweit fehlen über 12.000 Frauenhausplätze. Wir setzen uns das Ziel, die Gewaltschutz- und Hilfesysteme auszubauen, und die Zahl an Schutzwohnungen und Frauenhausplätzen signifikant zu erhöhen. Die Finanzierung der Frauenhäuser muss durch den Bund langfristig gesichert sein. Die Inanspruchnahme von Frauenhäusern und Schutzräumen muss grundsätzlich kostenfrei für Frauen sein.

Linke

Die Linke

Ausschnitte

Wir setzen uns für eine solidarische Gesundheits- und Pflegeversicherung ein. Alle zahlen ein, Beiträge werden auf alle Einkommen erhoben, alle werden gut versorgt. Die Beitragsbemessungsgrenze fällt weg. Auch für Einkommen aus Kapitalerträgen und andere Einkommensarten müssen Beiträge gezahlt werden. Privatversicherte werden in die gesetzliche Krankenversicherung übernommen. Dadurch fällt der Beitrag für die Krankenversicherung von derzeit 17,1 auf etwa13,3 Prozent des Bruttolohns. Für alle Menschen mit einem Monatseinkommen von unter etwa 7.100 Euro (brutto) sinken die Beiträge. Der allergrößte Teil der Bevölkerung wird durch dieses Konzept finanziell entlastet, auch viele Selbstständige und Rentner*innen
Die Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt muss i in Deutschland endlich vollständig umgesetzt werden. Dafür muss die Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention ihre Arbeit aufnehmen und die Gesamtstrategie zur Bekämpfung und Prävention von Gewalt gegen Frauen umgesetzt werden. Frauenhäuser müssen bedarfsgerecht, einzelfallunabhängig und verlässlich finanziert werden. Schutz und Beratung müssen für alle Frauen und ihre Kinder überall in Deutschland kostenfrei, anonym, pauschal und barrierefrei zur Verfügung stehen. Das Gewaltschutzgesetz und die Regelungen zum Umgangs- und Sorgerecht widersprechen sich teilweise. Hier muss eine Klarstellung erfolgen, dass der Schutz vor Gewalt gegen Frauen und Kinder Vorrang hat vor der Regelung des Umgangs.