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Wahlprogramme 2025 im Vergleich

Die Bundestagswahl 2025 steht an und wir haben uns die Wahlprogrammentwürfe der Parteien angeschaut. Hier findest du einen Vergleich der Positionen zu den Themen Gesundheit.

Die Parteien

Die Themen

So geht's

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Union

Christlich Demokratische Union Deutschlands und Christlich-Soziale Union in Bayern

Ausschnitte

Wir stehen dabei zu den Grundpfeilern des deutschen Gesundheitssystems mit seiner bewährten Selbstverwaltung, zur Dualität von gesetzlicher und privater Krankenversicherung, zu unserem Bekenntnis zum Grundsatz der Freiberuflichkeit und zur solidarischen Beitragsfinanzierung.
Hochwertige Versorgung in der Stadt und auf dem Land. Dies muss auch Grundgedanke einer Krankenhausreform sein. Die Planungshoheit der Länder für Krankenhäuser bleibt dabei unberührt. Die stationäre Versorgung mit einer flächendeckenden Grund- und Regelversorgung insbesondere im ländlichen Raum sowie der erforderlichen Konzentration von spezialisierten Leistungen denken wir zusammen mit der ambulanten haus- und fachärztlichen Versorgung sowie den Leistungen der anderen Gesundheitsberufe, die mehr Verantwortung für die Versorgung übernehmen sollen. Ziel muss sein, einen kalten Strukturwandel in der Krankenhauslandschaft zu verhindern. Fehlsteuerungen in Folge der Krankenhausreform werden wir korrigieren.
Vorsorge bezahlbar und nachhaltig machen. Wir setzen bei der Vorsorge für den Pflegefall auf einen Finanzierungsmix bestehend aus der gesetzlichen Pflegeversicherung, der betrieblichen Mitfinanzierung, Steuermitteln sowie einer eigenverantwortlichen Vorsorge. Bezahlbare Pflegezusatzversicherungen können die Finanzierungslücke in der Pflege schließen. Wir prüfen die bessere steuerliche Absetzbarkeit solcher Modelle als Teil einer nachhaltigen Vorsorge. Unser Ziel ist eine bestmögliche Absicherung der pflegebedingten Kosten gerade für diejenigen, die andernfalls Sozialhilfe in Anspruch nehmen müssten.
Angehörigen den Rücken stärken. Wir stellen die häusliche Pflegesituation in den Mittelpunkt und wollen die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf stärken. Wir wollen mehr Vereinfachung mit einem Pflegebudget erreichen, das flexibel für pflegerische Leistungen eingesetzt werden kann. Durch starke Netzwerke im direkten Umfeld und Chancen der Digitalisierung ermöglichen wir es weiterhin einer hohen Anzahl von Pflegebedürftigen, so lang wie möglich in den eigenen vier Wänden zu wohnen.
Pflegeberufe attraktiver machen. Eine zukunftsfeste Pflege braucht Menschen, die in den vielfältigen Berufen arbeiten. Um dem Personalnotstand entgegenzuwirken, setzen wir auf attraktive Arbeitsbedingungen wie planbare Einsatzzeiten und Springerpools zum Abfedern von Belastungsspitzen, Aufstiegsmöglichkeiten, neue Berufsbilder und Anwerbungen im Ausland. Gleichzeitig unterstützen wir den Einsatz und die Zusammenarbeit multiprofessioneller Teams und von Fachkräften unterschiedlicher Qualifikationsstufen. Wir stärken die Rolle von Pflegefachpersonen in der gesundheitlichen Versorgung und vereinfachen Dokumentationsprozesse, die viel Zeit in Anspruch nehmen.
Pflege ganzheitlich denken. Stationäre und ambulante Einrichtungen sollen mehr Gestaltungsmöglichkeiten in der Versorgung erhalten. Durch neue Wohn- und Betreuungsformen, in denen Pflege- und Betreuungskräfte sowie Angehörige die Versorgung gemeinsam übernehmen, wollen wir starre Sektorengrenzen abbauen.
Weniger Bürokratie, mehr Zeit für menschliches Miteinander. Wir bringen die Digitalisierung in der Pflege voran, streben die enge Verzahnung von Medizinischem Dienst und Heimaufsicht zur Vermeidung von Doppelstrukturen an und prüfen deren Zusammenlegung. Wir bekämpfen überbordende Bürokratie und wollen Öffnungsklauseln und Erprobungsmöglichkeiten für flexible Lösungen und neue Modelle schaffen. Unser Ziel ist: Mehr Zeit für den Menschen und weniger Zeit für Verwaltung.
Kinder- und Jugendschutz statt beliebiger Identitätspolitik. Das Selbstbestimmungsgesetz der Ampel erlaubt bei Kindern und Jugendlichen, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen auch ohne Gutachten oder Beratung und gerichtliche Entscheidung zu ändern. Das lehnen wir entschieden ab. Gerade in der altersbedingt volatilen Lebensphase der Pubertät muss ausgeschlossen werden, dass Persönlichkeitszweifeln mit einem leichtfertigen Geschlechtswechsel begegnet wird. Es braucht in jedem Fall unabhängige psychologische Gutachten. Operative Eingriffe vor der Volljährigkeit lehnen wir grundsätzlich ab.
Kein leichtfertiger Geschlechtswechsel bei Erwachsenen. Der Wechsel des Geschlechtseintrags darf nicht der Beliebigkeit hingegeben werden. Auch gilt: Jeder geschlechtsangleichenden Operation muss eine ausführliche unabhängige Zweitberatung vorausgehen.
Das sogenannte „Bürgergeld“ senkt die Anreize, eine Arbeit aufzunehmen. Es fördert nur und fordert nicht mehr, es schadet mehr, als es nützt, und spaltet unser Land. Wir stehen für eine Neue Grundsicherung, die das Prinzip „Fördern und Fordern“ wieder einführt und den Zusammenhalt stärkt, weil sie klarmacht: Unser Staat unterstützt Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind. Zugleich stellt er eine klare Forderung: Wer arbeiten kann, muss auch arbeiten und darf nicht auf Kosten der Gemeinschaft leben.
„Bürgergeld“ abschaffen. Das sogenannte „Bürgergeld“ in der jetzigen Form schaffen wir ab und ersetzen es durch eine Neue Grundsicherung. Den Vermittlungsvorrang führen wir wieder ein. Wenn jemand grundsätzlich nicht bereit ist, Arbeit anzunehmen, muss der Staat davon ausgehen, dass er nicht bedürftig ist. Dann muss die Grundsicherung komplett gestrichen werden.
Mitwirkungspflicht stärken, Karenzzeit abschaffen. Persönliche Gespräche mit den Arbeitsvermittlern sind essenziell für die Beratung, Qualifizierung und Vermittlung. Wir werden die Mitwirkungspflichten der Grundsicherungsbezieher konsequenter einfordern und sanktionieren. Künftig führen wir wieder ab dem ersten Tag in der Grundsicherung eine Vermögensprüfung durch und machen das Schonvermögen von der Zahl der Arbeitsjahre abhängig.
Jährliche Anpassung der Grundsicherung modernisieren. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer konnten die überproportionale Erhöhung des sogenannten „Bürgergelds“ nicht nachvollziehen. Denn ihre Löhne sind nicht im selben Maße gestiegen. Solche Fälle wollen wir in Zukunft verhindern.

Linke

Die Linke

Ausschnitte

Wir setzen uns für eine solidarische Gesundheits- und Pflegeversicherung ein. Alle zahlen ein, Beiträge werden auf alle Einkommen erhoben, alle werden gut versorgt. Die Beitragsbemessungsgrenze fällt weg. Auch für Einkommen aus Kapitalerträgen und andere Einkommensarten müssen Beiträge gezahlt werden. Privatversicherte werden in die gesetzliche Krankenversicherung übernommen. Dadurch fällt der Beitrag für die Krankenversicherung von derzeit 17,1 auf etwa13,3 Prozent des Bruttolohns. Für alle Menschen mit einem Monatseinkommen von unter etwa 7.100 Euro (brutto) sinken die Beiträge. Der allergrößte Teil der Bevölkerung wird durch dieses Konzept finanziell entlastet, auch viele Selbstständige und Rentner*innen
Unsere solidarische Pflegevollversicherung soll alle pflegerischen Leistungen abdecken. Menschen mit Pflegebedarf und ihre Familien zahlen häufig mehr als 3.000 Euro im Monat für einen Heimplatz – das würde dann entfallen. Keine Pflegeleistung darf aus Kostengründen verweigert werden!
Mit der Pflegevollversicherung werden die Kommunen entlastet, weil sie nicht mehr für die Eigenanteile der Pflegebedürftigen aufkommen müssen.
Wir unterstützen die Kämpfe um flächendeckende Entlastungstarifverträge und bessere Arbeitsbedingungen. Wir fordern eine bundesweite Offensive zur Rückanwerbung von Pflegekräften und anderen Gesundheitsarbeiter*innen, die ihren Beruf verlassen haben, außerdem eine Ausbildungsoffensive, die Refinanzierung von Tarifverträgen und dass Tarifverträge leichter für allgemeinverbindlich erklärt werden können [...].
Wir setzen uns für eine gesetzlich vorgeschriebene Personalbemessung ein, bei der es am Ende auch mehr Personal gibt, sowie für Schichtpläne ohne Stress. Es braucht mindestens 100 000 zusätzliche Pflegekräfte in den Krankenhäusern!
Es braucht eine wohnortnahe, kostenlose Gesundheitsversorgung. Dafür muss der Bund sektorenübergreifende Behandlung und regionale Grundversorgung verlässlich und ausreichend finanzieren und sektorenübergreifendes Arbeiten in öffentlicher oder gemeinnütziger Hand gesetzlich möglich machen.

Das Krankenhaus-Reformgesetz aus dem Hause Lauterbach verschärft den kalten Strukturwandel in der Kliniklandschaft. Das Sterben insbesondere von kleinen Krankenhäusern ist eingeplant und soll zur Hälfte auch noch mit Beiträgen der gesetzlichen Kassen finanziert werden. Eine bedarfsgerechte wohnortnahe Krankenhausplanung ist nicht vorgesehen. Die Fallpauschalen mit ihren falschen Anreizen und Auswirkungen auf die medizinische Behandlung sollen bleiben. Notwendige Strukturanpassungen aufgrund von Änderungen der medizinischen Versorgungsstrategien, des Forschungsstands, aber auch der Bevölkerungsstruktur müssen planvoll und bedarfsgerecht stattfinden statt über die kalte Strukturbereinigung durch Krankenhaus-Insolvenzen.
Wir wollen, dass die notwendigen Betriebskosten der Krankenhäuser von den Krankenkassen vollständig finanziert werden. Die Fallpauschalen müssen vollständig abgeschafft werden. Dadurch sind Gewinne und Verluste weitgehend unmöglich. Private Konzerne sollen zwar weiter Krankenhäuser betreiben dürfen, aber ohne Gewinnmöglichkeit werden sie daran kein Interesse haben. Wir wollen Krankenhäuser, die von privaten Betreibern aufgeben werden, in die öffentliche Hand überführen. Zu diesem Zweck können Kommunen und Länder auf einen sogenannten den Re-Kommunalisierungsfonds zugreifen [...].
Die Länder sind für die Investitionskosten der Krankenhäuser zuständig, stellen dafür aber seit Jahrzehnten viel zu wenig Geld zur Verfügung. Dadurch haben wir einen massiven Investitionsstau. Obwohl Personalmittel für Baumaßnahmen eingesetzt werden, sind die Krankenhäuser baulich und hinsichtlich ihrer Ausstattung in einem schlechten Zustand. Bund und Ländermüssen nachhaltig in die Krankenhäuser investieren! Die Vermögensteuer kann ihnen dabei helfen.
Apotheker*innen, Pflegekräfte, Therapeut*innen, Hebammen, medizinische Fachangestellte und Notfall-sanitäter*innen bringen ihre speziellen Kompetenzen mit und sind für eine gute Versorgung unentbehrlich. Siesollen stärker eigenverantwortlich behandeln und beraten können. Wir wollen die Befugnisse der Heilberufe ausweiten und eine flächendeckende Versorgung gewährleisten.
Private Kapitalgesellschaften (insbesondere Private Equity) investieren in großem Stil in Pflegeeinrichtungen und medizinische Versorgungszentren (MVZ), trimmen sie auf Profite und verkaufen sie teurer weiter. Das wollen wir stoppen!
Die Eigenanteile in der Pflege sind so hoch, dass sie meist alle Rücklagen und die Rente auffressen, dann müssen die Kosten von den Kommunen getragen werden. Pflegeeinrichtungen gelten inzwischen als lukratives Investment. Die Gewinne steigen, aber das hat seinen Preis: Der Stress für die Pflegekräfte nimmt zu und die Versorgung der Bewohner*innen wird schlechter. Die Finanzierung muss auf Kostendeckung ausgerichtet werden. Wir setzen uns für einen Systemwechsel in der Pflege ein: Für gute Arbeitsbedingungen und Entlastung der Beschäftigten in den Pflegeeinrichtungen. Wir wollen Pflegekonzerne aus der stationären Pflege herausdrängen. Wir wollen private Pflegeeinrichtungen in öffentliche Hand überführen. Wir wollen die ineffektive Struktur kleiner Pflegeanbieter, die häufig auch zu schlechten Arbeitsbedingungen führen, ineffektivere öffentlich-gemeinnützige Strukturen überführen.
Die Kostenspirale der Eigenanteile muss gebrochen werden: Mit unserer Pflegevollversicherung wollen wir Eigenanteile langfristig abschaffen. Die nicht von der Pflegeversicherung erfassten Heimkosten (Unterbringung und Verpflegung) wollen wir deckeln und die Bundesländer verpflichten, die realen Investitionskosten und Ausbildungskosten zu übernehmen. Kurzfristig muss das Schonvermögen erhöht werden.
Es braucht 100 000 zusätzliche Pflegekräfte in den Pflegeheimen, um eine qualitativ hochwertige pflegerische Versorgung sicherstellen zu können, dies umfasst auch den Mix an Pflegefachpersonen. Hunderttausende Pflegekräfte können sich vorstellen, in den Beruf zurückzukehren – bei besseren Arbeitsbedingungen.
Pflegende Angehörige müssen viel besser unterstützt werden! Das Pflegeunterstützungsgeld reicht nicht aus: Wir wollen für alle Beschäftigten sechs Wochen Freistellung bei vollem arbeitgeberfinanziertem Lohnausgleich beim ersten Auftreten eines familiären Pflegefalls. Außerdem setzen wir uns dafür ein, dass alle pflegenden Angehörigen Geldleistungen und Rentenpunkte erhalten. Auch Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollen einen Anspruch auf Urlaub haben.
Die größte Entlastung sowohl für Menschen mit Pflege-bedarf als auch für ihre pflegenden Angehörigen sind Angebote einer wohnortnahen, nichtkommerziellen und von einer solidarischen Pflegevollversicherung abgedeckten professionellen Tages- und Kurzzeitpflege sowie andere unbürokratisch zugängliche Hilfen.
Keine Ausbeutung ausländischer Arbeitskräfte in der Pflege! Die „24-Stunden-Betreuung“ ist eine Zumutung für alle Beteiligten. Die prekäre Lage dieser Menschen in ihren Herkunftsländern wird für eine Beschäftigung unter inakzeptablen Bedingungen ausgenutzt. Es braucht endlich eine Regulierung dieser Beschäftigungsverhältnisse mit Sozialversicherungsschutz, gesetzlicher Arbeitszeit, Urlaub und Mindestlohn.
Eine Ausrichtung der Gesundheitsversorgung und der Pflege an den Bedürfnissen der Patient*innen und Beschäftigten anstatt an Wettbewerb, Kostendruck und Profit. Wir unterstützen Modellprojekte für neue Versorgungsformen wie die bestehenden und entstehenden Stadtteilgesundheitszentren und Polikliniken [...].
Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) ist in seiner jetzigen Form mangelhaft und muss verbessert werden. Absurde Regelungen etwa mit Blick auf den Kriegsfall oder rassistische Ausschlüsse (etwa von Geflüchteten) müssen gestrichen werden.
Es sollte alles getan werden, um eine wohnortnahe gesundheitliche und pflegerische Versorgung von Patient*innen und Klient*innen zu ermöglichen. Dies sollte zu einer kommunalen Pflichtaufgabe erhoben werden.
Der Regelsatz im Bürgergeld ist kleingerechnet: Der Paritätische Wohlfahrtsverband zeigt, dass der Regelsatz bei mindestens 813 Euro liegen müsste.
Wir wollen das Bürgergeld zu einer sanktionsfreien individuellen Mindestsicherung umbauen. Anspruch haben alle, die kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen haben. Um Armut zu verhindern, orientieren wir uns an der sogenannten Armutsgefährdungsgrenze, gegenwärtig rund 1.400 Euro monatlich (inklusive Miete und sonstigen Wohnkosten; in Regionen mit hohen Mieten entsprechend mehr). Mit einem Mindestlohn von mindestens 15 Euro – spätestens ab 2026 16 Euro – sowie Steuerentlastungen für kleine Einkommen stellen wir sicher, dass sich Erwerbsarbeit lohnt.