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Wahlprogramme 2025 im Vergleich

Die Bundestagswahl 2025 steht an und wir haben uns die Wahlprogrammentwürfe der Parteien angeschaut. Hier findest du einen Vergleich der Positionen zu den Themen Gesundheit.

Die Parteien

Die Themen

So geht's

Wähle eine oder mehrere Parteien, um sie zu vergleichen. Wähle eines oder mehrere Themen, um die Ausschnitte aus den Wahlprogrammen danach zu filtern.

Union

Christlich Demokratische Union Deutschlands und Christlich-Soziale Union in Bayern

Ausschnitte

Wir stehen dabei zu den Grundpfeilern des deutschen Gesundheitssystems mit seiner bewährten Selbstverwaltung, zur Dualität von gesetzlicher und privater Krankenversicherung, zu unserem Bekenntnis zum Grundsatz der Freiberuflichkeit und zur solidarischen Beitragsfinanzierung.
Prävention in den Mittelpunkt stellen. Große Chancen sehen wir in der Verhinderung gängiger Volkskrankheiten. Wir wollen Präventionsangebote in allen Lebensbereichen verbessern und die Menschen in ihrer Eigenverantwortung und Gesundheitskompetenzstärken.
Versorgung stärken. Wir entwickeln die Haus- und Kinderarztpraxen innovativ weiter. Sie soll eine stärkere Steuerungsfunktion der Patienten übernehmen, um zu einer besseren Koordination der Behandlungsabläufe beizutragen und die Wartezeiten auf Arzttermine zu senken. Gleichzeitig müssen wir alle Berufsgruppen von Bürokratie entlasten. Es gilt mehr Zeit für Behandlung zu schaffen. Geburtshilfe und medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen gestalten wir zukunftsfest um. Familien müssen dort, wo sie wohnen, bestmögliche medizinische Versorgung erhalten. Wir wollen die ambulanten und stationären Versorgungsangebote für psychische Erkrankungen bedarfsgerecht verbessern, insbesondere für Kinder und Jugendliche.
Prävention und Rehabilitation vor Pflege. Die Vermeidung von Pflegebedürftigkeit ist für uns nicht nur ein Gebot der Menschlichkeit. Mit Prävention und Reha wollen wir Pflegebedürftigkeit möglichst lange aufschieben. Somit entlasten wir das System tiefgreifend.
Kinder- und Jugendschutz statt beliebiger Identitätspolitik. Das Selbstbestimmungsgesetz der Ampel erlaubt bei Kindern und Jugendlichen, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen auch ohne Gutachten oder Beratung und gerichtliche Entscheidung zu ändern. Das lehnen wir entschieden ab. Gerade in der altersbedingt volatilen Lebensphase der Pubertät muss ausgeschlossen werden, dass Persönlichkeitszweifeln mit einem leichtfertigen Geschlechtswechsel begegnet wird. Es braucht in jedem Fall unabhängige psychologische Gutachten. Operative Eingriffe vor der Volljährigkeit lehnen wir grundsätzlich ab.
Kein leichtfertiger Geschlechtswechsel bei Erwachsenen. Der Wechsel des Geschlechtseintrags darf nicht der Beliebigkeit hingegeben werden. Auch gilt: Jeder geschlechtsangleichenden Operation muss eine ausführliche unabhängige Zweitberatung vorausgehen.

AfD

Alternative für Deutschland

Ausschnitte

Insbesondere im Facharztbereich ist die ambulante Versorgung aufgrund der weitgehend bestehenden Budgetierung ärztlicher Leistungen längst an ihre Grenzen gestoßen. Terminengpässe und monatelange Wartezeiten sind für die Patienten unzumutbar. Die Rationierung ärztlicher Leistungen durch den Zwang, Behandlungen ohne Vergütungsanspruch zu erbringen, muss beendet werden. Um einer ungesteuerten Leistungsausweitung durch Bagatellbehandlungen zu begegnen, sind gestaffelte Bonus- bzw. Rückvergütungssysteme sinnvoll. Die freiberuflich geführte Inhaberpraxis soll weiterhin das Rückgrat der ambulanten Versorgung bilden. Zur Förderung der Niederlassung von Ärzten im ländlichen Räumen sind finanzielle und organisatorische Niederlassungshilfen zu etablieren.
Pharmakologische und operative Eingriffe bei Minderjährigen zur Verzögerung der Geschlechtsentwicklung sowie zur Änderung des Geschlechts sind häufig fremdgesteuert und ideologisch begründet und können lebenslang psychische und physische Schäden bewirken. Deshalb werden wir Pubertätsblocker und nicht medizinisch indizierte Eingriffe zur Änderung des Geschlechts verbieten.

Die Grünen

Bündnis 90/Die Grünen

Ausschnitte

Junge Menschen haben das Anrecht auf einen besonderen Schutz. Besonders wichtig sind der Schutz und ein entschiedenes Vorgehen gegen sexualisierte und jede andere Form der Gewalt. Wir werden die vorhandenen Strukturen zum Kinder- und Jugendschutz mit einem ganzheitlichen Ansatz stärken und wissenschaftlich fundiert weiterentwickeln. Maßnahmen denken wir vom Kind aus – durch einheitliche Kinderschutzstandards, gesetzlich geregelte Mindeststandards für Gutachter*innen, eine gesetzliche Grundlage für die Arbeit des oder der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Strafverfolgung durch die Polizei im Netz und offline, bessere Meldestellen und gezielte Löschungen von Missbrauchsdarstellungen sowie Prävention in Schule, Jugendhilfe und Familie. Um Gewalt gegen Kinder zu verhindern, bevor sie geschieht, setzen wir uns zudem für täterbasierte Primärprävention ein.
Statt Patient*innen lange und aufwendig mit der Suche nach passenden Behandlungsterminen allein zu lassen, wollen wir insbesondere auch auf die stärkere Nutzung von Telemedizin, Digitalisierung und einer guten Allgemeinmedizin setzen. Praxen sollen aber auch weiterhin niedrigschwellig erreichbar sein. Deshalb werden wir die hausärztlich-zentrierte Primärversorgung stärken, um eine bessere Behandlungsqualität und Effizienz zu erreichen.
Gesundheitsfachberufe und Vertragsärzt*innen wollen wir von unnötiger Bürokratie und überflüssigen Regressverfahren entlasten und den Sprechstundenanteil für gesetzlich Versicherte erhöhen, damit Patient*innen schneller Termine erhalten.
Die Versorgung von Kindern und Jugendlichen werden wir weiter verbessern und hierbei auch auf eine verlässliche Arzneimittelversorgung und den Abbau von Versorgungslücken bei Kinderärzt*innen und -psychotherapeut*innen achten.
Wir setzen uns für eine Finanzierung von Gesundheit und Pflege unserer Gesellschaft ein, die verlässlicher und gerechter ist als der Status quo. Basis hierfür ist eine faire Beteiligung aller Versicherten an der Finanzierung. Unser Ziel ist die Bürgerversicherung, die neben den gesetzlich Krankenversicherten auch die Privatversicherten in den solidarischen Finanzausgleich des Gesundheitssystems einbezieht. Auch in der Pflege wollen wir auf dem Weg hin zu einer Pflegebürgerversicherung mit einem Ausgleich zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung dafür sorgen, dass sich alle gerecht an der Finanzierung des Pflegerisikos beteiligen. So tragen Versicherte mit finanziell starken Schultern stärker zur Finanzierung von Pflege und Gesundheit bei als solche, die nur über geringe Einkünfte verfügen. Die Beitragsbemessung werden wir reformieren und beispielsweise auch Kapitaleinnahmen zur Finanzierung unseres Gesundheitsund Pflegesystems heranziehen. Damit schützen wir auch Löhne und Gehälter vor höheren Beitragsabgaben. Um freiwillig versicherte, geringverdienende oder in Teilzeit beschäftigte Soloselbstständige besser abzusichern, werden wir die Mindestbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung reformieren. Für Menschen ohne Wohnung, ohne Papiere oder mit ungeklärtem Versicherungsstatus werden wir den Zugang zur Versorgung vereinfachen, beispielsweise über anonyme Behandlungsscheine. Ein flächendeckender Ausbau der Clearingstellen sowie multiprofessionelle Teams für aufsuchende, niedrigschwellige Versorgung wohnungsund obdachloser Menschen sind unerlässlich. Die zum Teil ehrenamtlich besetzten Anlaufstellen wollen wir ebenfalls stärker unterstützen. Auch die gesundheitliche Versorgung von Inhaftierten möchten wir verbessern. Für die Beamt*innen werden wir die Wahlfreiheit stärken und insbesondere eine pauschale Beihilfe auch für Bundesbeamt*innen einführen.
Für eine gesunde Gesellschaft braucht es eine vorsorgende Politik, die die Ursachen von Krankheiten in den Blick nimmt und angeht. Prävention und Gesundheitsförderung wollen wir grundsätzlich als Querschnittsaufgabe in allen Politikbereichen verfolgen und unsere Gesetzesvorhaben nach dem Prinzip des „Health in All Policies“-Ansatz daraufhin prüfen. Nach dem Grundsatz der Verhältnisprävention wollen wir Produzenten von gesundheitsschädlichen Produkten wie Tabak und Alkohol stärker an den enormen Folgekosten am Gesundheitssystem beteiligen und die Werbung für diese Produkte stärker regulieren. Dabei setzen wir uns auch für einen starken Nichtraucher*innenschutz ein, unter anderem durch die Einführung von einheitlichen, neutralen Verpackungen ohne Markenlogos. Wir wollen den öffentlichen Gesundheitsdienst durch ein eigenes Bundesinstitut stärken und dabei auch Menschen in sozioökonomisch benachteiligten Verhältnissen in den Blick nehmen.
Die Aufklärungsarbeit über HIV sowie andere sexuell übertragbare Infektionen und aktuelle Behandlungs- und Präventionsmöglichkeiten wollen wir ausbauen und niederschwellig zugänglich machen.
Mit dem Cannabisgesetz haben wir Bürgerrechte sowie den Schutz von Gesundheit, Jugend und Verbraucher*innen in der Drogenpolitik in den Mittelpunkt gestellt. Unsere Drogenpolitik setzt auf Vernunft und Hilfe statt auf Kriminalisierung. Grundsätzlich soll sich die Regulierung von Drogen an den tatsächlichen gesundheitlichen und gesellschaftlichen Risiken orientieren. An dem Ziel des Verkaufs von Cannabis in lizenzierten Fachgeschäften halten wir weiter fest und setzen uns auf europäischer und internationaler Ebene dafür ein, auch um damit den Schwarzmarkt und die Organisierte Kriminalität weiter einzudämmen. Die Bekämpfung der Drogenkriminalität muss sich auf den organisierten Handel und die dahinterstehenden Strukturen der Organisierten Kriminalität fokussieren, dafür werden wir die Kriminalpolizei und den Zoll entsprechend stärken. Gleichzeitig wollen wir die Angebote für Prävention, Therapie und den Gesundheitsschutz auch bei legalen Suchtmitteln ausbauen und Menschen unterstützen, damit sie gar nicht erst abhängig werden oder ihnen besser geholfen werden kann, wenn sie suchtkrank sind. Hierzu wollen wir prüfen, wie sich – insbesondere in der Suchtberatung – bundesweit ein Mindestangebot sicherstellen lässt. Dazu gehören auch aufsuchende Sozialarbeit, Substanzanalysen, Aufklärungsmaßnahmen sowie Substitutions- und Diamorphinprogramme. Die wissenschaftliche Forschung wollen wir fördern. Den gesundheitsschädlichen Einfluss von Glücksspiel und süchtig machenden digitalen Angeboten – insbesondere auf Kinder und Jugendliche – möchten wir stärker in den Blick nehmen und wirksame Maßnahmen dagegen ergreifen.
Um das Alterssicherungssystem gerechter und zukunftsfest zu machen, wollen wir die gesetzliche Rente schrittweise zu einer Bürgerversicherung weiterentwickeln. Dafür sollen auch Abgeordnete in die gesetzliche Rente einzahlen und auch nicht anderweitig abgesicherte Selbstständige wollen wir unter fairen Bedingungen einbeziehen. Auch Beamt*innen sollen perspektivisch, unter Beibehaltung des Alimentationsprinzips, in die gesetzliche Rente einbezogen werden.
Queere Menschen haben ein Recht auf gute und diskriminierungsfreie Gesundheitsversorgung. Deshalb soll unter anderem die Kostenübernahme durch die Krankenkassen für medizinische Transitionsmaßnahmen für alle Betroffenen diskriminierungsfrei gewährleistet sowie Beratungsangebote ausgebaut werden. Wir schließen die Gesetzeslücken, um nicht notwendige Operationen an intergeschlechtlichen Kindern zu verbieten. Zudem wollen wir das Unrecht gegenüber trans* und intergeschlechtlichen Menschen, deren körperliche Unversehrtheit verletzt oder Ehen zwangsgeschieden wurden, endlich anerkennen. Lücken beim Verbot sogenannter Konversionstherapien werden wir schließen und die Aufklärungsarbeit über HIV sowie andere sexuell übertragbare Krankheiten und aktuelle Behandlungs- und Präventionsmöglichkeiten bei Ärzt*innen vorantreiben. Wir ermöglichen den diskriminierungsfreien Zugang zu reproduktionsmedizinischen Leistungen für alle und stärken die diskriminierungssensible Weiterbildung von Mitarbeitenden bei der Versorgung rund um Schwangerschaft und Geburt.

FPD

Freie Demokratische Partei

Ausschnitte

Wir bekennen uns zum dualen System aus gesetzlicher (GKV) und privater (PKV) Krankenversicherung. Daher lehnen wir eine Einheitskasse (sog. Bürgersversicherung) ab. In beiden Versicherungssystemen wollen wir Wechsel- und Wahlfreiheit der Versicherten stärken. Um die ungebremste Leistungsausgabenentwicklung in der GKV in den Griff zu bekommen, sollen in Zukunft die Ausgaben nicht stärker wachsen als die Einnahmen. Zusätzlich werden wir alle Leistungsausweitungen der letzten zehn Jahre einem Evidenz-, Effizienz- und Wirtschaftlichkeitscheck unterziehen. Leistungen, die sich nicht bewährt haben, sollen aus dem GKV-Leistungskatalog gestrichen werden.
Wir Freie Demokraten wollen eine aktive Präventionsstrategie starten. Die Digitalisierung bietet hierbei große Chancen, zum Beispiel durch Gesundheits-Apps, Telemedizin und Wearables. Wer Vorsorge betreibt, verursacht dadurch weniger Ausgaben für seine Krankenkasse. Deshalb wollen wir den Krankenkassen ermöglichen, für diese Versicherten einen reduzierten Zusatzbeitrag einzuführen. Auch in der psychischen Gesundheit und im Bereich Mental Health wollen wir durch Entstigmatisierung und niedrigschwellige, digitale Angebote die Lebensqualität der Betroffenen stärken. Wir setzen uns für eine bessere psychotherapeutische Versorgung ein und wollen die Wartezeit auf einen Therapieplatz auf unter vier Wochen verkürzen. Bis zur Verkürzung der Wartezeiten wollen wir das Kostenerstattungsverfahren unbürokratischer machen und stärker standardisieren.
Für uns Freie Demokraten ist die körperliche Selbstbestimmung ein zentraler Aspekt einer liberalen Gesellschaft. Wir wollen die Organspendezahlen steigern und dabei gleichzeitig die selbstbestimmte Entscheidung des Einzelnen wahren. Wir setzen uns außerdem dafür ein, Regelungen zur Lebendorganspende zu liberalisieren. Zu einem freien Leben gehört auch die Selbstbestimmung am Lebensende. Wir stehen fest zum Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben. Dazu gehört auch die Möglichkeit, Sterbehilfe rechtssicher in Anspruch zu nehmen. Zugleich muss der Staat jedem, der Suizidgedanken hat, die helfende Hand reichen. Die Suizidprävention wollen wir deshalb spürbar ausbauen.

Linke

Die Linke

Ausschnitte

Wir setzen uns für eine solidarische Gesundheits- und Pflegeversicherung ein. Alle zahlen ein, Beiträge werden auf alle Einkommen erhoben, alle werden gut versorgt. Die Beitragsbemessungsgrenze fällt weg. Auch für Einkommen aus Kapitalerträgen und andere Einkommensarten müssen Beiträge gezahlt werden. Privatversicherte werden in die gesetzliche Krankenversicherung übernommen. Dadurch fällt der Beitrag für die Krankenversicherung von derzeit 17,1 auf etwa13,3 Prozent des Bruttolohns. Für alle Menschen mit einem Monatseinkommen von unter etwa 7.100 Euro (brutto) sinken die Beiträge. Der allergrößte Teil der Bevölkerung wird durch dieses Konzept finanziell entlastet, auch viele Selbstständige und Rentner*innen
Arztpraxen sind oft schlecht erreichbar und selten barrierefrei. Die Terminvereinbarung ist kompliziert und die Wartezeit hängt vom Versichertenstatus ab. Die Linke tritt für eine gute, fächendeckende, barrierefreie und bedarfsdeckende gesundheitliche Versorgung in Stadt und Land ein. Wir wollen kommunale Versorgungszentren als Rückgrat der wohnortnahen Gesundheitsversorgung fördern! Sie sollen zentrale Anlaufstelle für Patient*innen sein und die ambulante Versorgung mit akutstationären, notfallmedizinischen, psychotherapeutischen, (gemeinde-)pflegerischen und weiteren therapeutischen Behandlungen verbinden. Wir wollen, dass stationäre und ambulante Versorgung gemeinsam im Interesse des Gemeinwohls geplant und gestaltet wird.
Wir stärken Präventions-, Beratungs- und Hilfsangebote.
Die Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt muss i in Deutschland endlich vollständig umgesetzt werden. Dafür muss die Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention ihre Arbeit aufnehmen und die Gesamtstrategie zur Bekämpfung und Prävention von Gewalt gegen Frauen umgesetzt werden. Frauenhäuser müssen bedarfsgerecht, einzelfallunabhängig und verlässlich finanziert werden. Schutz und Beratung müssen für alle Frauen und ihre Kinder überall in Deutschland kostenfrei, anonym, pauschal und barrierefrei zur Verfügung stehen. Das Gewaltschutzgesetz und die Regelungen zum Umgangs- und Sorgerecht widersprechen sich teilweise. Hier muss eine Klarstellung erfolgen, dass der Schutz vor Gewalt gegen Frauen und Kinder Vorrang hat vor der Regelung des Umgangs.
Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) ist in seiner jetzigen Form mangelhaft und muss verbessert werden. Absurde Regelungen etwa mit Blick auf den Kriegsfall oder rassistische Ausschlüsse (etwa von Geflüchteten) müssen gestrichen werden.