Wahlprogramme 2025 im Vergleich | Upstream
Abonnieren

Wahlprogramme 2025 im Vergleich

Die Bundestagswahl 2025 steht an und wir haben uns die Wahlprogrammentwürfe der Parteien angeschaut. Hier findest du einen Vergleich der Positionen zu den Themen Gesundheit.

Die Parteien

Die Themen

So geht's

Wähle eine oder mehrere Parteien, um sie zu vergleichen. Wähle eines oder mehrere Themen, um die Ausschnitte aus den Wahlprogrammen danach zu filtern.

FPD

Freie Demokratische Partei

Ausschnitte

Wir bekennen uns zum dualen System aus gesetzlicher (GKV) und privater (PKV) Krankenversicherung. Daher lehnen wir eine Einheitskasse (sog. Bürgersversicherung) ab. In beiden Versicherungssystemen wollen wir Wechsel- und Wahlfreiheit der Versicherten stärken. Um die ungebremste Leistungsausgabenentwicklung in der GKV in den Griff zu bekommen, sollen in Zukunft die Ausgaben nicht stärker wachsen als die Einnahmen. Zusätzlich werden wir alle Leistungsausweitungen der letzten zehn Jahre einem Evidenz-, Effizienz- und Wirtschaftlichkeitscheck unterziehen. Leistungen, die sich nicht bewährt haben, sollen aus dem GKV-Leistungskatalog gestrichen werden.
Wir Freie Demokraten wollen eine aktive Präventionsstrategie starten. Die Digitalisierung bietet hierbei große Chancen, zum Beispiel durch Gesundheits-Apps, Telemedizin und Wearables. Wer Vorsorge betreibt, verursacht dadurch weniger Ausgaben für seine Krankenkasse. Deshalb wollen wir den Krankenkassen ermöglichen, für diese Versicherten einen reduzierten Zusatzbeitrag einzuführen. Auch in der psychischen Gesundheit und im Bereich Mental Health wollen wir durch Entstigmatisierung und niedrigschwellige, digitale Angebote die Lebensqualität der Betroffenen stärken. Wir setzen uns für eine bessere psychotherapeutische Versorgung ein und wollen die Wartezeit auf einen Therapieplatz auf unter vier Wochen verkürzen. Bis zur Verkürzung der Wartezeiten wollen wir das Kostenerstattungsverfahren unbürokratischer machen und stärker standardisieren.
Für uns Freie Demokraten ist die körperliche Selbstbestimmung ein zentraler Aspekt einer liberalen Gesellschaft. Wir wollen die Organspendezahlen steigern und dabei gleichzeitig die selbstbestimmte Entscheidung des Einzelnen wahren. Wir setzen uns außerdem dafür ein, Regelungen zur Lebendorganspende zu liberalisieren. Zu einem freien Leben gehört auch die Selbstbestimmung am Lebensende. Wir stehen fest zum Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben. Dazu gehört auch die Möglichkeit, Sterbehilfe rechtssicher in Anspruch zu nehmen. Zugleich muss der Staat jedem, der Suizidgedanken hat, die helfende Hand reichen. Die Suizidprävention wollen wir deshalb spürbar ausbauen.
Wir Freie Demokraten wollen das bürokratische Wirr-Warr der verschiedenen Sozialleistungen reduzieren, indem wir die steuerfinanzierten Sozialleistungen – wie das Bürgergeld und das Wohngeld – in einer Leistung und an einer staatlichen Stelle zusammenfassen. So schaffen wir klare Anreize zum Status-quo, bei dem sich mehr zu arbeiten häufig nicht lohnt, weil die verschiedenen Sozialleistungen schlecht aufeinander abgestimmt sind. Die Übernahme von angemessen Mietkosten und Heizkosten ist aufgrund der Berechnung äußerst aufwendig und führt in der Einzelfallbetrachtung zu gewaltigem Verwaltungsaufwand. Deshalb soll diese neue gebündelte Leistung eine regionale Pauschale für Unterkunftskosten beinhalten.
Wir Freie Demokraten stehen für einen wirklich flexiblen Renteneintritt. Die Menschen sollen nach schwedischem Vorbild künftig selbst entscheiden, wann der Ruhestand beginnt, sofern dann keine Sozialleistungen beantragt werden müssen. Je später jemand in Rente geht, desto höher die Rente - wer früher geht, bekommt eine niedrigere Rente. Teilrenten sind unkompliziert möglich. Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, braucht weiter eine starke Unterstützung. Daneben wollen wir die Gesetzliche Aktienrente.

Linke

Die Linke

Ausschnitte

Gegen Altersarmut hilft unsere »Solidarische Mindestrente«: Für diejenigen, die wegen schlechter Jobs, erzwungener Teilzeit oder Erwerbslosigkeit keine auskömmliche Rente bekommen. Sie erhalten einen Zuschlag bis zur Höhe der Armutsrisikogrenze von derzeit rund 1.400 Euro. Dazu kommen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und in Regionen mit sehr hohen Wohnkosten ggf. einen Mietzuschuss.
Wir setzen uns für eine solidarische Gesundheits- und Pflegeversicherung ein. Alle zahlen ein, Beiträge werden auf alle Einkommen erhoben, alle werden gut versorgt. Die Beitragsbemessungsgrenze fällt weg. Auch für Einkommen aus Kapitalerträgen und andere Einkommensarten müssen Beiträge gezahlt werden. Privatversicherte werden in die gesetzliche Krankenversicherung übernommen. Dadurch fällt der Beitrag für die Krankenversicherung von derzeit 17,1 auf etwa13,3 Prozent des Bruttolohns. Für alle Menschen mit einem Monatseinkommen von unter etwa 7.100 Euro (brutto) sinken die Beiträge. Der allergrößte Teil der Bevölkerung wird durch dieses Konzept finanziell entlastet, auch viele Selbstständige und Rentner*innen
Wir stärken Präventions-, Beratungs- und Hilfsangebote.
Die Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt muss i in Deutschland endlich vollständig umgesetzt werden. Dafür muss die Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention ihre Arbeit aufnehmen und die Gesamtstrategie zur Bekämpfung und Prävention von Gewalt gegen Frauen umgesetzt werden. Frauenhäuser müssen bedarfsgerecht, einzelfallunabhängig und verlässlich finanziert werden. Schutz und Beratung müssen für alle Frauen und ihre Kinder überall in Deutschland kostenfrei, anonym, pauschal und barrierefrei zur Verfügung stehen. Das Gewaltschutzgesetz und die Regelungen zum Umgangs- und Sorgerecht widersprechen sich teilweise. Hier muss eine Klarstellung erfolgen, dass der Schutz vor Gewalt gegen Frauen und Kinder Vorrang hat vor der Regelung des Umgangs.
Viele legen ihre jährliche „Renteninformation“ schnell wieder weg, weil sie wissen: Das wird nicht reichen. Immer weniger Menschen haben ein planbares Berufsleben und können sicher sein, dass ein erarbeiteter und erkämpfter Lebensstandard auch Bestand hat. Das muss so nicht sein. Die gesetzliche Rente hat kein Demografie-, sondern ein Gerechtigkeitsproblem:

Für ein gerechtes Rentensystem zahlen alle Menschen mit Erwerbseinkommen – auch Beamt*innen, Selbstständige, Freiberufler*innen, Manager*innen und Abgeordnete – in eine solidarische Erwerbstätigenversicherung ein. Das Rentenniveau kann dann steigen. Menschen mit sogenannten Riester-Verträgen und ähnlichen Zusatzrenten sollen ihre Verträge in die gesetzliche Rente überführen können. Es soll leichter möglich werden, freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, um so sicher zusätzlich für das Alter vorsorgen zu können. Ergänzend gibt es Betriebsrenten, die mindestens zu 50 Prozent von den Arbeitgebern finanziert sein müssen.
Wir wollen das Rentenniveau wieder auf 53 Prozent anheben und die Beitragsbemessungsgrenze verdoppeln. Die niedrigen Rentenansprüche von Niedrig- und Geringverdienenden, Erwerbslosen, Erziehenden und Pflegenden wollen wir aufwerten. Ostverdienste wollen wir noch bis 2030 hochwerten, damit sich Renten in Ost- und Westdeutschland angleichen. Dafür braucht es höhere Steuerzuschüsse. Dass die Beitragszahler*innen versicherungsfremde Leistungen wie z. B. die Anerkennung von Kindererziehungszeiten (bekannt als „Mütterrente“) und die Grundrente finanzieren, muss beendet werden.
Die gesetzliche Rente gehört nicht an die Börse! Die angedachte Aktienrente („Generationenkapital“) soll angeblich die Beiträge über den Kapitalmarkt stabil halten. Das ist riskant und teuer und der falsche Weg. Wir weisen das zusammen mit Sozialverbänden, Gewerkschaften und vielen Sachverständigen zurück.
Die Rente erst ab 67 bedeutet Rentenkürzungen für alle, insbesondere in Berufen, in denen Erwerbstätige nicht so lange durchhalten können. Wir fordern eine Regelaltersgrenze von 65 Jahren. Wer 40 Jahre lang gearbeitet und selbst Beiträge gezahlt hat, soll ab 60 abschlagsfrei in Rente gehen können.
Gegen Altersarmut hilft unsere „solidarische Mindestrente“: für diejenigen, die wegen schlechter Jobs, erzwungener Teilzeit oder Erwerbslosigkeit keine auskömmliche Rente bekommen. Sie erhalten einen Zuschlag bis zur Höhe der Armutsrisikogrenze von derzeit rund 1.400 Euro. Dazu kommen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und in Regionen mit sehr hohen Wohnkosten ggf. ein Mietzuschuss.