Wahlprogramme 2025 im Vergleich
Die Bundestagswahl 2025 steht an und wir haben uns die Wahlprogrammentwürfe der Parteien angeschaut. Hier findest du einen Vergleich der Positionen zu den Themen Gesundheit.
Die Parteien
Die Themen
So geht's
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Die Grünen
Bündnis 90/Die Grünen
Ausschnitte
Wir sorgen dafür, dass auch Mieter*innen mit knappem Budget eine moderne Heizung und eine verbesserte Dämmung bekommen. Wir sorgen dafür, dass der Zugang zu elektrischer Mobilität die Fortbewegung komfortabler und erschwinglicher macht – ob mit dem Bus, der Bahn oder dem E-Auto. Wir sorgen dafür, dass durch Klimaanpassung die Wohnungen von Mieter*innen und das Eigentum von Hausbesitzer*innen geschützt werden.
Auch der demografische Wandel verstärkt die Arbeitskräftelücke. Daher müssen wir für ältere Arbeitnehmer*innen und Rentner*innen, die länger arbeiten möchten, finanzielle Anreize bei den Sozialversicherungsbeiträgen bieten.
Wir werden einen wirksamen Schutz vor Wärme- und Stromsperren auf den Weg bringen. Damit für Stromkund*innen schnell und einfach sichtbar wird, ob sie aufgrund eines überteuerten Altvertrags Monat um Monat zu viel für ihren Strom bezahlen, machen wir die Stromrechnungen transparenter, unter anderem durch die Angabe des mittleren Strompreises und der Preisspanne für Neukund*innen auf der Energierechnung. Dann weiß jede und jeder, wann sich ein Wechsel besonders lohnt. Das wirkt als Teuer- Bremse für Stromtarife. Um die Verbraucher*innen vor übermäßig hohen Kosten bei der Fernwärme zu schützen, führen wir eine bundesweite Preisaufsicht ein und sorgen für mehr Transparenz bei der Preiskalkulation durch die Fernwärmeversorger.
Zudem wollen wir die Umlagefähigkeit der Grundsteuer beenden, damit diese nicht mehr auf Mieter*innen umgewälzt werden kann.
Wir werden die Mietpreisbremse verlängern und sie durch die Abschaffung von Ausnahmen verschärfen. Wir wollen die Mietpreisbremse außerdem bereits auf Wohnungen anwenden, die älter als fünf Jahre sind. Und wir werden Schlupflöcher schließen, etwa wenn Wohnungen nicht zu fairen Preisen, sondern überteuert als möblierte Wohnung oder Ferienwohnung angeboten werden. Mietspiegel sollen durch die Verlängerung des Betrachtungszeitraums besser qualifiziert werden. Kommunen sollen angespannte Wohnungsmärkte eigenständig nachweisen können. Wir werden in angespannten Wohnungsmärkten einen Mietenstopp ermöglichen. Mietwucher muss durch die Stärkung des § 5 Wirtschaftsstrafgesetzbuch bekämpft werden, um den Nachweis für Mieter*innen zu erleichtern und somit Verstöße gegen die Mietpreisbremse stärker zu ahnden. Indexmieten sollen durch Obergrenzen reguliert werden und Sanierungen müssen warmmietenneutral umgelegt werden. Die Vermietung möblierter Wohnungen muss streng reguliert und die Zweckentfremdung von Wohnraum geahndet werden. Zudem werden wir Mieterhöhungen durch eine Senkung der Kappungsgrenzen begegnen. Auch Gewerbemieter*innen brauchen einen Mieter*innenschutz.
Obdachlosigkeit sollte in einem reichen Land wie Deutschland nicht vorkommen – ein eigenes Zuhause ist eine wichtige Voraussetzung für ein Leben in Würde und für gesellschaftliche Teilhabe. Deshalb wollen wir den Nationalen Aktionsplan zur Vermeidung und Bewältigung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit weiterentwickeln. Ziel bleibt es, Obdach- und Wohnungslosigkeit bis 2030 zu überwinden. Zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit sind niedrigschwellige präventive Hilfen und zielgruppengerechte Angebote, etwa für Frauen und Familien, unerlässlich. Zwangsräumungen auf die Straße darf es nicht geben. Der Housing-First-Ansatz ist ein zentraler Baustein, bei dem obdachlose Personen in eine Wohnung einziehen können, ohne sich zuvor für Hilfe qualifizieren zu müssen. Auch andere Instrumente wie soziale Wohnraumagenturen werden wir nutzen. Unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft und ihrem Aufenthaltsstatus müssen Menschen einen gleichberechtigten Zugang zum Hilfesystem erhalten.
Wir entlasten bei den Nebenkosten wie den Makler- und Notargebühren. Eine Wohnungsbauprämie, deren Höhe mit der Inflation steigt und die an den Klimaschutzzielen ausgerichtet ist, erleichtert auch Menschen mit geringem und mittlerem Einkommen den Zugang zu Wohneigentum.
Wir wollen Spekulationen mit dem Zuhause von Mieter*innen verhindern. Wir akzeptieren nicht, dass Wohnkonzerne und Immobiliengesellschaften Rendite ausschütten, während Wohnungen verfallen, in denen Menschen leben. Diesen Geschäftsmodellen wollen wir einen Riegel vorschieben. Darum wollen wir diese Akteure darauf verpflichten, ihrer Verantwortung nachzukommen, und die Ausschüttung von Renditen begrenzen, wenn sie dieser Verantwortung nicht gerecht werden.
Den sozialen und gemeinnützigen Wohnungsbau unterstützen wir, indem im Bund die Fördermittel für sozialen Wohnungsbau erhöht werden. Gemeinnützige und genossenschaftliche Wohnungsunternehmen wollen wir besonders unterstützen. Mit Investitions- und Baukostenzuschüssen für den sozialen Wohnungsbau und die Neue Wohngemeinnützigkeit sorgen wir dafür, dass die Belegungs- und Mietpreisbindungen nicht mehr befristet sind. Die Neue Wohngemeinnützigkeit wollen wir so zu einem schlagkräftigen Instrument des sozialen Wohnungsmarktes ausbauen. Wir wollen den Trend zu einem steigenden Anteil von barrierefreien Neubaumietwohnungen im sozialen Wohnungsbau deutlich beschleunigen und unterstützen die Betroffenen stärker bei Umbaumaßnahmen, damit sie in ihren Wohnungen selbstbestimmt leben können.
Wir stellen die soziale Gerechtigkeit beim Bauen und Sanieren in den Mittelpunkt und fokussieren die Förderung stärker auf geringe und mittlere Einkommen. Vorschüsse sollen ihnen Sanierungen ermöglichen. Die Effizienz steht zukünftig stärker im Mittelpunkt einer finanziellen Förderung. Je kleiner das Einkommen und je mehr Energie eingespart wird, desto höher die Förderung. Kleine Sanierungsmaßnahmen wie die isolierte Kellerdecke, die gedämmte oberste Geschossdecke und die Optimierung der bestehenden Heizung erzeugen eine große Wirkung bei geringem Mitteleinsatz.
Wohnen ist eine entscheidende Voraussetzung, um eine Ausbildung oder ein Studium erfolgreich zu absolvieren. Für mehr bezahlbaren, inklusiven und barrierefreien Wohnraum möchten wir den Bau sowie die Sanierung von Wohnheimen über das von uns in der laufenden Wahlperiode aufgelegte Programm „Junges Wohnen“ verstetigen und weiter fördern. Dabei achten wir darauf, dass jede und jeder über Unterstützungsangebote informiert wird und diese wahrnehmen kann. Auszubildende nehmen wir dabei verstärkt in den Fokus.
Wir wollen sowohl die Situation der pflegebedürftigen Menschen als auch derjenigen verbessern, die selbst Angehörige oder nahestehende Personen pflegen. Eine Aufgabe, die erfüllend sein kann, aber auch Kraft und Zeit kostet und ohne die die Versorgung der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland nicht möglich wäre. Wer die eigene Arbeitszeit für die Pflege reduziert, braucht finanzielle Unterstützung in Form eines zeitlich begrenzten Ausgleichs der entgangenen Einkünfte. Auch Beiträge für die Rente der pflegenden Angehörigen müssen übernommen werden. Die Leistung soll so ausgestaltet sein, dass mehrere Personen sich die Pflege teilen können. Berufliche Freistellungen sollen besser und flexibler möglich sein. So wie es zur guten Vereinbarkeit von Kindern und Beruf ausreichend Kitaplätze braucht, müssen zur besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf die Angebote der Tages- und Kurzzeitpflege gestärkt und ausgebaut werden. Das stärkt einerseits die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege von Angehörigen und schafft andererseits attraktive Arbeitsbedingungen in der Langzeitpflege jenseits von Schichtarbeit. Pflegebedürftige sollen Pflege, therapeutische Leistungen oder Unterstützung bei der Haushaltsführung von professionellen Anbietern sowie ehrenamtlichen oder privaten Netzwerken flexibler als bisher in Anspruch nehmen und miteinander kombinieren können, zum Beispiel in Form eines Pflegebudgets.
Unser Gesundheits- und Pflegesystem ist dafür da, Erkrankungen und Pflegebedürftigkeit vorzubeugen, kranke Menschen zu heilen und Pflegebedürftige gut zu pflegen. In den vergangenen Jahren wurden den Versicherungen jedoch viele Kosten zugeschoben, die aus Steuermitteln hätten finanziert werden sollen. Diesen Trend wollen wir umkehren und damit die Versicherten und die Arbeitgeber von versicherungsfremden Leistungen entlasten. Dazu gehört, dass wir die Finanzierung der Rentenbeiträge von pflegenden Angehörigen oder die Beiträge für Empfänger*innen von Bürgergeld angemessener über den Staat finanzieren. Damit bleibt auch mehr Geld im System, um in gute Gesundheit und Pflege zu investieren.
Daher werden wir das gesetzliche Rentenniveau bei mindestens 48 Prozent halten und nachhaltig stabilisieren. Auch Menschen mit geringem Einkommen unterstützen wir dabei, auskömmliche Rentenansprüche zu erwerben und so Altersarmut zu vermeiden. Die Grundrente werden wir zu einer Garantierente nach 30 Versicherungsjahren weiterentwickeln, die deutlich mehr Menschen als bisher einbezieht und finanziell besserstellt.
Das beste Mittel für eine verlässliche Altersvorsorge und einen möglichst geringen Rentenbeitragssatz sind gute Löhne und eine breite Basis derer, die in die Rente einzahlen. Deshalb fördern wir sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und verbessern insbesondere die Erwerbsmöglichkeiten für Frauen durch gleiche Löhne, gute Kinderbetreuung, gute Rahmenbedingungen für eine bessere Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit, Familie und Sorgearbeit sowie ein einfacheres Rückkehrrecht in Vollzeit. Durch qualifizierte Zuwanderung und Integration in den Arbeitsmarkt stärken wir unsere Wirtschaftskraft und steigern die Beitragszahlungen in die Rente. Und wir schaffen Anreize, um ältere Beschäftigte gesünder und länger im Erwerbsleben zu halten. Dafür investieren wir auch in Präventions- und Rehamaßnahmen und ermöglichen flexible Übergänge in die Altersrente. Um die Renten zu stärken, werden wir auch erneut den Mindestlohn anheben und prekäre Beschäftigung, insbesondere Minijobs, abbauen.
Um das Alterssicherungssystem gerechter und zukunftsfest zu machen, wollen wir die gesetzliche Rente schrittweise zu einer Bürgerversicherung weiterentwickeln. Dafür sollen auch Abgeordnete in die gesetzliche Rente einzahlen und auch nicht anderweitig abgesicherte Selbstständige wollen wir unter fairen Bedingungen einbeziehen. Auch Beamt*innen sollen perspektivisch, unter Beibehaltung des Alimentationsprinzips, in die gesetzliche Rente einbezogen werden.
Wir halten an der Rente mit 67 fest. Aber wir schaffen Anreize und machen es den Menschen leichter, länger zu arbeiten, wenn sie dies wollen, auch über die Regelaltersgrenze hinaus. Wir schaffen daher einen flexibleren Übergang in Altersteilzeit und Vorteile, damit sich die Weiterarbeit neben dem Rentenbezug noch mehr lohnt. Dafür werden wir den Arbeitgeberbeitrag zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung an die Arbeitnehmer*innen auszahlen, falls sie sich gegen freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung entscheiden.
Wir schaffen in der gesetzlichen Rentenversicherung eine ergänzende Kapitaldeckung – und zwar ausschließlich mittels Darlehen aus dem Bundeshaushalt und der Übertragung von Eigenmitteln vom Bund. Eine Kapitalanlage aus Rentenbeitragsmitteln schließen wir dagegen dauerhaft aus. Wir führen einen öffentlich verwalteten Bürger*innenfonds ein, der neben sozialen Kriterien auch Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt und sich am 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens ausrichtet. Dies stellen wir durch umfassende parlamentarische Kontrolle sicher. Der Bürger*innenfonds soll solide und professionell geführt werden und in die Realwirtschaft investieren. Die aus den staatlichen Einlagen resultierenden Erträge werden auch zur Finanzierung der Garantierente beitragen, was insbesondere Frauen und Menschen in den ostdeutschen Bundesländern unterstützt.
Darüber hinaus wollen wir, dass mehr Menschen als bisher von einer privaten Altersvorsorge profitieren. Auch hierfür greifen wir auf den Bürger*innenfonds zurück, der kostengünstig die Vorteile des Kapitalmarktes erschließt. Neben der Verwaltung der staatlichen Einlagen sollen in dem Fonds auch Bürger*innen Geld für ihre individuelle Altersvorsorge anlegen können. Sie sollen die Möglichkeit erhalten, zu sehr geringen Kosten in den öffentlich verwalteten Bürger*innenfonds zu investieren und ihre Erträge zur individuellen und freiwilligen Vorsorge zu verwenden. Alternativ dazu können sie auch andere private Angebote wie ETF-Sparpläne nutzen. Dafür werden wir die Freibeträge für Kleinsparer*innen erhöhen, sie dynamisch an die Inflation anpassen und die öffentliche Zulagenförderung auf niedrige und mittlere Einkommen fokussieren. Wer nicht teilnehmen möchte, kann widersprechen. Den Bürger*innenfonds öffnen wir als fairen und transparenten Weg auch für die betriebliche Altersversorgung, damit noch mehr Beschäftigte, insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen, von Betriebsrenten profitieren. Auch weitere Kapitalsammelstellen sollen den Bürger*innenfonds zur Geldanlage für die Altersvorsorge nutzen dürfen. Generell wollen wir mehr Anreize schaffen, um weitere kostengünstige und ertragreiche Alternativen für die private Altersvorsorge zu schaffen.
Menschen, die lange in die Rentenkasse eingezahlt haben, aber aus gesundheitlichen Gründen nicht länger arbeiten können, verdienen unsere solidarische Unterstützung. Deshalb wollen wir die Erwerbsminderungsrente verbessern. Für besonders langjährig Versicherte wollen wir die sogenannte Rente mit 63 beibehalten, welche insbesondere denjenigen zugutekommt, die nach jahrzehntelanger, anspruchsvoller und körperlicher Arbeit ihre Belastungsgrenze erreicht haben.
Familie ist, wo Menschen füreinander Verantwortung übernehmen. Das gilt auch für Regenbogenfamilien. Wir passen deshalb das Familienrecht an, beenden schnellstmöglich die Diskriminierung von Regenbogenfamilien, insbesondere von lesbischen Müttern und ihren Kindern, im Abstammungsrecht und berücksichtigen dabei die Elternschaft von trans*, inter* und nicht binären Menschen. Wir verbessern die rechtliche Situation von Familien mit mehr als zwei Eltern. Außerdem ermöglichen wir es Menschen, jenseits einer Ehe rechtlich verbindlich füreinander sorgen zu können. Wir werden zudem queeres Leben im Alter stärker in den Mittelpunkt rücken. So wollen wir die Bedürfnisse von älteren LSBTIQ*- Personen auch in der Altenhilfe und in der Pflege besser berücksichtigen, damit sie auch im Alter diskriminierungsfrei teilhaben können. Auch junge queere Menschen wollen wir stärken und Beratungsstrukturen weiter ausbauen.
Die Eingliederungshilfe wollen wir verbessern und vereinfachen, damit Betroffene niedrigschwellig, möglichst digital, schnell und aus einer Hand Zugang zu Leistungen erhalten. Dazu gehört es auch, die Durchsetzung sozialrechtlicher Ansprüche auf Teilhabe bei Behörden und Gerichten zu beschleunigen und die Schnittstellen zu anderen Sozialgesetzen im Sinne der Menschen mit Behinderung zu überarbeiten. Bund, Länder und Kommunen sollen gemeinsam Lösungen zur Sicherstellung der Finanzierung der Eingliederungshilfe entwickeln. Wir wollen, dass Menschen mit Behinderung selbst entscheiden können, wo und wie sie wohnen und wie sie ihre Freizeit verbringen möchten. Dazu bedarf es einer inklusiven Sozialraumplanung in den Städten und Gemeinden. Unterstützungsleistungen müssen unabhängig von Einkommen und Vermögen einfach und schnell zur Verfügung gestellt werden. Wir wollen den Ausbau inklusiver Wohnformen vorantreiben und fördern und die Beratung dazu verbessern. Hürden, die das Wunschund Wahlrecht von Menschen mit Behinderung einschränken, wollen wir abbauen. Wir stärken das persönliche Budget als wichtiges Instrument der Selbstbestimmung.
Wir wollen für mehr bezahlbaren Wohnraum sorgen und die Kommunen mit einer Integrationsoffensive stärker und verlässlicher finanziell unterstützen. Dazu zählt das Angebot von ausfinanzierten, bedarfsgerechten und qualifizierten Integrations- und Sprachkursen, die direkt nach der Ankunft zugänglich sind. Bei diesen muss sichergestellt sein, dass Barrieren für Teilhabe abgebaut werden, insbesondere für Eltern und Mütter, die beim Spracherwerb benachteiligt sind. Ergänzend wollen wir digitale Angebote zum Spracherwerb vom ersten Tag an schaffen. Wir stärken die Migrationsberatungsstellen und die Jugendmigrationsdienste, damit sie Menschen von Beginn an beraten können. Die dezentrale Unterbringung ist zu bevorzugen. Geflüchtete sollten Möglichkeiten nutzen dürfen, aus einer Unterkunft auszuziehen. Familienbezüge und individuelle Anknüpfungspunkte müssen berücksichtigt werden.