Wahlprogramme 2025 im Vergleich
Die Bundestagswahl 2025 steht an und wir haben uns die Wahlprogrammentwürfe der Parteien angeschaut. Hier findest du einen Vergleich der Positionen zu den Themen Gesundheit.

Die Parteien
Die Themen
So geht's
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Die Grünen
Bündnis 90/Die Grünen
Ausschnitte
Wir engagieren uns für eine Beitragsstabilität in der Sozialversicherung, um den Anstieg der Lohnnebenkosten zu begrenzen. Um Menschen in ganz Europa besser gegen wirtschaftliche Krisen abzusichern und gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, setzen wir uns für europäische Mindeststandards für soziale Sicherungssysteme ein.
Auch der demografische Wandel verstärkt die Arbeitskräftelücke. Daher müssen wir für ältere Arbeitnehmer*innen und Rentner*innen, die länger arbeiten möchten, finanzielle Anreize bei den Sozialversicherungsbeiträgen bieten.
Wir wollen das Potenzial von Menschen mit Behinderung auch auf den Arbeitsmarkt bringen. Dazu bauen wir bürokratische Hürden und durch Aufklärung Vorurteile ab. Denn die Herstellung von Barrierefreiheit ist eine Investition zur Gewinnung von Fach- und Arbeitskräften.
Wenn Arbeit besser ins Leben passt und alle Frauen mit Kindern so arbeiten könnten, wie sie möchten, hätten wir in Deutschland bis zu 840.000 zusätzliche Arbeitskräfte. Deshalb müssen wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern und die Bedingungen für eine gerechte Aufteilung von Care-Arbeit verbessern. Dafür wollen wir den Beschäftigten mehr Zeitsouveränität und flexible Arbeitszeitmodelle ermöglichen, ohne die Betriebe zu überfordern. Ein gutes und verlässliches Angebot an Betreuungsplätzen ist dafür die Grundlage. Betreuungskosten sowie Kosten für Haushaltshilfen und haushaltsnahe Dienstleistungen sollten umfangreicher von der Steuer absetzbar sein.
In der jetzigen Form stellt das Ehegattensplitting ein Erwerbshindernis für Frauen dar und ist weder gerecht noch zeitgemäß. Deshalb wollen wir es grundlegend geschlechtergerecht reformieren, indem wir für Neuehen eine individuelle Besteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag einführen. Für Paare, die bereits verheiratet sind, ändert sich nichts – außer sie entscheiden sich freiwillig für das neue Modell. Indem wir eine gleichberechtigte Erwerbsbeteiligung von Frauen ermöglichen, stärken wir ihre eigenständige Absicherung, schützen sie so vor Altersarmut und stärken gleichzeitig die Volkswirtschaft.
Wir wollen, dass Menschen, die bei uns arbeiten wollen, ihr Arbeitsvisum online beantragen können und dafür nur eine Ansprechstelle brauchen. Eine digitale Einwanderungsagentur soll den Einwanderungsprozess modernisieren und beschleunigen. Wir setzen uns dafür ein, dass ein Austausch mit Ämtern und Behörden noch leichter auf Englisch erfolgen kann. Wir wollen die Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen deutlich vereinfachen und, wo es möglich ist, praxisorientierte Nachweisoptionen ermöglichen. Dafür schaffen wir eine zentrale Anerkennungsstelle und mehr personelle Ressourcen. Bei der Anwerbung von Fachkräften aus dem Ausland achten wir darauf, eine übermäßige Talentabwanderung in den Herkunftsländern zu verhindern. Die Arbeitshindernisse für Geflüchtete bauen wir weiter ab, auch weil sie über den Arbeitsmarkt schneller in unsere Gesellschaft integriert werden. Wir wollen die Arbeitsaufnahme und Weiterqualifizierungsmöglichkeiten unbürokratisch und gut kombinierbar gestalten.
Faire Löhne verlangen nach einem fairen Mindestlohn, damit Leistung auch anerkannt wird. Um die Inflation der vergangenen Jahre auszugleichen, braucht es jetzt einen schrittweise steigenden Mindestlohn von zunächst 15 Euro in 2025 und das auch für unter 18-Jährige. Hierfür verankern wir den Referenzwert von 60 Prozent des Medianlohns aus der EU-Mindestlohnrichtlinie in das deutsche Mindestlohngesetz. Und es braucht eine stärkere Tarifbindung. Denn wer nach Tarif arbeitet, verdient im Schnitt mehr und das unter besseren Arbeitsbedingungen. Deshalb wollen wir die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen erleichtern.
Durch ein Tariftreuegesetz werden wir größere öffentliche Aufträge des Bundes an Unternehmen vergeben, die nach Tarif bezahlen, was deutlich mehr als 90 Prozent des gesamten Auftragsvolumens des Bundes umfasst. Wir wollen prüfen, wie wir bürokratiearm soziale Kriterien bei großvolumiger Fördermittelvergabe verankern können. Durch eine Angleichung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in Ost und West wollen wir die Lohn- und Gehaltsunterschiede langfristig überwinden.
Den Arbeits- und Gesundheitsschutz in der sich wandelnden Arbeitswelt bauen wir aus und passen ihn neuen Herausforderungen an – insbesondere mit Blick auf die psychische Gesundheit.
Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit: Dieser Slogan wird Wirklichkeit, wenn Frauen ihr Recht auf gleiche Bezahlung auch in der Praxis durchsetzen können. Die Realität sind aber Gender-Pay-Gap, Gender-Care-Gap und Gender-Pension-Gap. Deshalb werden wir die EU-Entgelttransparenzrichtlinie zügig und vollständig umsetzen. Wir wollen mehr Transparenz über Lohngefälle herstellen, die Regeln verbindlicher und besser einklagbar machen und dadurch Gleichstellung wirksam voranbringen. Die Erwerbsmöglichkeiten für Frauen verbessern wir durch gleiche Löhne und mehr Zeitsouveränität. Sie sollen mehr Einfluss nehmen können auf Lage und Dauer ihrer Arbeitszeit, um eine bessere Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Familie und eine gerechte Aufteilung von Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern zu ermöglichen. Dazu gehört auch die Möglichkeit, im Homeoffice und mobil zu arbeiten – mit klaren Regeln und fairen Absprachen. Die Brückenteilzeit und das damit verbundene Rückkehrrecht in Vollzeit wollen wir weiten und individueller gestalten. Eine gute Kinderbetreuung und ein verlässliches Pflegesystem sind dabei wesentliche Voraussetzung für die Erwerbstätigkeit aller Erziehenden und Pflegenden.
Minijobs wollen wir schrittweise in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung überführen, mit Ausnahmen für Rentner*innen, Schüler*innen und Studierende. Denn sie führen vor allem für Frauen und in Kombination mit dem Ehegattensplitting zu einer Teilzeitfalle, weil sie den Anreiz setzen, weniger und ohne soziale Absicherung zu arbeiten. Dies verschärft auch den Arbeitskräftemangel und die Altersarmut. Um mit marktwirtschaftlichen Mitteln die Gehälter am unteren Ende zu erhöhen, wollen wir Gehaltsangebote in Stellenausschreibungen grundsätzlich transparent machen.
Menschen, die lange in die Rentenkasse eingezahlt haben, aber aus gesundheitlichen Gründen nicht länger arbeiten können, verdienen unsere solidarische Unterstützung. Deshalb wollen wir die Erwerbsminderungsrente verbessern. Für besonders langjährig Versicherte wollen wir die sogenannte Rente mit 63 beibehalten, welche insbesondere denjenigen zugutekommt, die nach jahrzehntelanger, anspruchsvoller und körperlicher Arbeit ihre Belastungsgrenze erreicht haben.
Die Rechte und die Gesundheitsversorgung von Sexarbeiter*innen werden wir menschenrechtsbasiert stärken. Denn so wie die Zustände zurzeit sind, können sie nicht bleiben. Gezielte Unterstützung, insbesondere für Prostituierte in prekären Situationen, muss auch durch aufsuchende Hilfen und Beratungen, gerade beim Ausstieg aus der Prostitution, verstärkt werden. Prostitutionsstätten müssen strenger kontrolliert, die Standards zur Betriebserlaubnis erhöht und die Befugnisse des Zolls erweitert werden, um gesetzlich vorgeschriebene Arbeitsbedingungen zu gewährleisten und die Selbstbestimmung und Sicherheit der Betroffenen sicherzustellen. Sobald die Ergebnisse der Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes vorliegen, sollen Bund, Länder und Kommunen sowie Betroffene und Expert*innen auf dieser Grundlage gemeinsam ergebnisoffen beraten, welche Änderungen am Gesetz notwendig sind, um die Situation in der Prostitution zu verbessern, ohne die Prostituierten zu stigmatisieren oder zu kriminalisieren.
Wir setzen uns dafür ein, dass LSBTIQ* besser vor Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt geschützt werden.
Wir wollen, dass Menschen mit Behinderung ihre Potenziale gleichberechtigt auch auf dem ersten Arbeitsmarkt einbringen und ihren Lebensunterhalt selbst verdienen können. Damit Arbeitgeber*innen ihrer Beschäftigungspflicht nachkommen, schließen wir gesetzliche Schlupflöcher und passen die Ausgleichsabgabe an. Menschen mit Behinderung sollen wirklich selbstbestimmt entscheiden können, wo und wie sie arbeiten. Das heutige ausgrenzende Werkstättensystem wollen wir schrittweise in Richtung Inklusionsunternehmen weiterentwickeln, in denen Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam arbeiten, mindestens nach Mindestlohn entlohnt werden und existenzsichernde Rentenansprüche erwerben können. Dafür sollen sie die individuell benötigte Unterstützung erhalten. Die Reform des Werkstättensystems werden wir dabei im engen Dialog gemeinsam mit den Werkstätten und Betroffenen gestalten. Hürden bei Eintritt und Rückkehr ins Berufsleben sowie bei der Qualifizierung beseitigen wir. Zusätzlich setzen wir uns dafür ein, dass in den Bundesverwaltungen Modellprojekte für die berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus geschaffen werden. EU-Mittel sollen nicht in Arbeitsformen fließen, die Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention entgegenstehen. Die Erwerbsminderungsrente wollen wir durchlässiger gestalten und hierbei Fehlanreize beseitigen.
Wenn sich Arbeitgeber*innen und Geflüchtete einig sind, sollte der Staat nicht mit unnötiger Bürokratie im Weg stehen. Damit entlasten wir auch Arbeitgeber*innen. Deswegen werden wir kurze Fristen einführen, nach denen arbeitsbezogene Genehmigungen als erteilt gelten, wenn durch die Ausländerbehörde nicht aktiv Widerspruch eingelegt wird. So schaffen wir auch Planungssicherheit für Arbeitgeber*innen und Geflüchtete. Anstatt Menschen in prekäre, nicht reguläre Arbeitsverhältnisse zu drängen, wollen wir sie in gute Beschäftigungsverhältnisse bringen. Mit frühzeitiger Beratung und einem Kompetenzcheck wollen wir sicherstellen, dass Menschen gute Perspektiven bekommen und ihre Qualifikationen einbringen können. Die Anerkennung ausländischer Abschlüsse und Qualifikationen wollen wir vereinfachen.