Wahlprogramme 2025 im Vergleich
Die Bundestagswahl 2025 steht an und wir haben uns die Wahlprogrammentwürfe der Parteien angeschaut. Hier findest du einen Vergleich der Positionen zu den Themen Gesundheit.
Die Parteien
Die Themen
So geht's
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SPD
Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Ausschnitte
Wir sorgen dafür, dass das Leben bezahlbar bleibt – mit einem höheren Mindestlohn, Entlastungen für Gering- und Normalverdiener bei der Einkommenssteuer, weniger Mehrwertsteuer auf Lebensmittel sowie wirksamen Regeln für bezahlbares Wohnen.
Mit der Umstellung auf günstige Erneuerbare Energien ist ein massiver Ausbau der Stromnetze verbunden. Der kostet viel Geld, das als Netzentgelte auf den Strompreis aufgeschlagen wird. Das ist eine Herausforderung insbesondere für die im internationalen Wettbewerb stehende Wirtschaft und die Verbraucherinnen und Verbraucher. Wir werden die Entgelte für das Übertragungsnetz, das die Regionen in Deutschland verbindet und massiv ausgebaut wird, zunächst stabilisieren, dann schnellstmöglich auf 3 Cent pro Kilowattstunde deckeln und so den Netzausbau unterstützen. Das ist wegen der milliardenschweren Investitionen in dieses Netz erforderlich.
Für junge Menschen am Beginn von Ausbildung oder Studium sind derzeit – noch mehr als in der Bevölkerung insgesamt – die steigenden Lebenshaltungskosten das zentrale Problem. Wir wollen deshalb die Mindestausbildungsvergütung anheben. Mit einer Reform des BAföG wollen wir dafür sorgen, dass die Höhe der Ausbildungsförderung regelmäßig an die steigenden Lebenshaltungskosten angepasst wird. Zu wenige Studierende profitieren derzeit vom BAföG. Daher sollen für uns schrittweise mehr Studierende einen Anspruch haben. Langfristig wollen wir das BAföG elternunabhängiger machen. Eine schrittweise Rückkehr zum Vollzuschuss streben wir an. Darüber hinaus müssen die Bearbeitungszeiten für BAföG Anträge verkürzt werden – durch weitere Digitalisierung und Vereinfachung. Das erfolgreiche Bundesprogramm Junges Wohnen wollen wir fortsetzen und aufstocken, um bezahlbaren Wohnraum für Auszubildende und Studierende zu schaffen.
Wenn eine nicht selbst genutzte Immobilie privat verkauft wird, ist der Gewinn nach Ablauf einer Spekulationsfrist von zehn Jahren aktuell steuerfrei. Das wollen wir ändern und damit für mehr Steuergerechtigkeit sorgen. Außerdem werden auf diese Weise Anreize für rein spekulative Immobilienkäufe reduziert und gleichzeitig Anreize für langfristige Investitionen in Immobilien erhöht. Daraus können sich auch positive Effekte auf das Angebot auf dem Wohnungsmarkt ergeben.
Wir wollen den akuten Wohnraummangel mit einer Investitions-, Steuer- und Entbürokratisierungsoffensive überwinden und Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen. Wohnungslosigkeit wollen wir 2030 überwunden haben. Die Schaffung und der Erhalt von bezahlbarem Wohnraum ist eine staatliche Daueraufgabe. Wir stärken gleichzeitig den privaten Wohnungsbau, in dem wir unter anderem durch einen weiteren Bürokratieabbau gute Rahmenbedingungen für private Investitionen setzen. Mieterinnen und Mieter wollen wir vor Mietwucher und Überforderung schützen.
Ende 2025 laufen die Mietpreisbremsen aus. Die Mietpreisbremse ist ein sehr gutes Instrument, um die steigenden Mieten einzudämmen. Und wir wollen langfristig für stabile und bezahlbare Mieten in angespannten Wohnungsmärkten sorgen. In Ballungsgebieten soll Kurzzeitvermietung auf ein Mindestmaß reduziert werden. Die Mietpreisbremse soll unbefristet und auch für Immobilien, die bis 2019 bezogen wurden, gelten, um langfristig für stabile und bezahlbare Mieten in angespannten Wohnungsmärkten zu sorgen. Wir werden dafür sorgen, dass die Mietpreisbremse nicht durch zum Beispiel (teil-)möblierte und befristete Wohnungsangebote umgangen werden kann. Auch Indexmietverträge werden in Zukunft durch die Kappungsgrenzen normaler Mietverträge, wie der ortsüblichen Vergleichsmiete, gedeckelt. Zweckentfremdung und Leerstand von Wohnraum durch Kurzzeitvermietung sind zu unterbinden. Es soll mehr Transparenz über Bestandsmieten und Neuvermietungsmieten geben. Mietwucher muss wirksam unterbunden werden, unter anderem durch Verschärfung des Wirtschaftsstrafrechts. Die Möglichkeit zum Verbot der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen im BauGB wollen wir über 2025 hinaus verlängern. Zugleich wollen wir das Recht der Eigenbedarfskündigung reformieren und es auf die Wohnnutzung durch die Kernfamilie beschränken.
Wir wollen den dramatischen Anstieg der Mieten in Ballungsgebieten stoppen. Deswegen wollen wir, dass in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt nur eine maximale Mietsteigerung von sechs Prozent in drei Jahren bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete gestattet ist. Wir wollen für Bundesländer die Möglichkeit eröffnen, darüber hinausgehende eigenständige Regelungen zu treffen, um in extrem angespannten Wohnungsmärkten Mieterhöhungen stärker zu begrenzen. Den Mietspiegel-Betrachtungszeitraum wollen wir auf zehn Jahre ausweiten und preisgebundenen Wohnraum in die Betrachtung einbeziehen. Die Nebenkosten für Mieterinnen und Mieter sollen transparenter und einfacher nachvollziehbar sein.
Mit dem Wohngeld unterstützen wir gezielt Erwerbstätige sowie Rentnerinnen und Rentner. Wir haben die Erweiterung des Wohngelds zu Wohngeld plus umgesetzt, das heißt, deutlich mehr Menschen profitieren von einer Unterstützung. Im Wohngeldgesetz haben wir außerdem die regelmäßige automatische Erhöhung des Wohngelds an die reale Preis- und Mietpreisentwicklung festgeschrieben. Ähnlich wollen wir auch für Menschen in Ausbildung eine regelmäßige und automatische Erhöhung der BAföG-Wohnkostenpauschale festschreiben. Die Unterstützung muss kontinuierlich den realen Mietpreisentwicklungen folgen.
Wir wollen sicherstellen, dass Studierende und Azubis für ein WG-Zimmer möglichst nicht mehr als 400 Euro zahlen. Dafür wollen wir die Mittel in den Ausbau von Studierenden- und Azubi-Wohnheimen verstetigen und erhöhen und sicherstellen, dass diese Mittel von den Ländern tatsächlich für den Neubau von Wohnheimen verwendet werden. Indem wir den Anwendungsbereich der Mietpreisbremse ausweiten, werden deutlich mehr Azubis und Studierende erfasst. Indem wir in Kooperation mit Studierenden- und Azubi-Werken eine Online-Plattform schaffen, die als Rechtsdienstleister kostenlos und unkompliziert die Ansprüche von Azubis und Studierenden aus der Mietpreisbremse geltend macht, stellen wir sicher, dass die Mietpreisbremse auch durchgesetzt wird. Über die gleiche Plattform werden wir Studierenden und Azubis, deren Mietverträge in den Anwendungsbereich der Mietpreisbremse fallen und von der Plattform überprüft und ggf. die Einhaltung der Mietpreisbremse eingeklagt wurde, die Differenz erstatten, wenn die Miete für ihr Zimmer oberhalb von 400 Euro liegt.
Wir wollen die Investitionen in den sozialen Wohnungsbau auf hohem Niveau stärken und verstetigen. Wir werden künftig staatliche Bedarfsprognosen nach Regionen differenzieren. Das ist die Grundlage für die Neubauziele der Bundesregierung und für die dazu notwendige Förderung. Über den Deutschlandfonds werden wir Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften mit dem nötigen Eigenkapital versorgen und damit den Wohnungsbau ankurbeln. Mit der neuen Wohngemeinnützigkeit hat die SPD in der vergangenen Wahlperiode einen wichtigen Grundstein für eine weitere Säule für dauerhaft bezahlbaren Wohnraum neben dem sozialen Wohnungsbau gelegt. Wir streben an, die finanziellen Anreize für den Bau von neuen Wohnungen nach den Bedingungen der Wohngemeinnützigkeit mit einem Investitionskostenzuschuss weiterzuentwickeln.
Barrierefreiheit und lebensphasengerechtes Wohnen sind unser Ziel. Wir wollen den Abbau von Barrieren für generationenübergreifendes gemeinschaftliches Leben fördern. Barrierefreiheit soll als Standard stärker in der Fördersystematik verankert werden.
Uns ist dabei wichtig, dass die Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, darüber zu entscheiden, wo und in welcher Trägerschaft die Einrichtungen und Pflegedienste sich ansiedeln. Die Versorgung muss sich an den pflegerischen und haushaltswirtschaftlichen Bedürfnissen der Pflegebedürftigen orientieren und so organisiert werden. Pflegebedürftige und ihre pflegenden Angehörigen sollen zudem bei der Vergabe von sozialem Wohnraum aufgrund der besonderen Raumvoraussetzungen für die Pflege bevorzugt werden. Darüber hinaus wollen wir die Chancen der Digitalisierung nutzen, um die Pflege durch digitale Produkte und Beratungsangebote noch besser zu unterstützen. Denn die Digitalisierung in der Pflege kann Prävention fördern, Pflegebedürftigkeit vorbeugen, verlässliches Monitoring ermöglichen und bestehende Versorgungsangebote besser vernetzen.
Windkraft und Fotovoltaik sind schon heute die günstigste Form der Stromproduktion. Ihr konsequenter Ausbau und die Einbindung von Speichern macht unsere Energieversorgung sicher und dauerhaft bezahlbar. Damit diese geringen Kosten auch bei den Verbrauchern ankommen, werden wir darauf achten, dass die Netzentgelte nicht weiter steigen. Bis es soweit ist, wollen wir die aufsuchende Beratung des Strom-Spar-Checks für die ärmsten Haushalte deutschlandweit ausbauen und verstetigen. Ärmeren Haushalten wollen wir Heiz-Mietmodelle anbieten (soziales Wärmepumpen-Leasing). Vor allem in städtischen Räumen wird Fernwärme sehr wichtig werden und Millionen von Menschen ihr Zuhause wärmen. Damit sie bezahlbar bleibt, wollen wir eine bundesweite Preisaufsicht für Fernwärme einsetzen.
Wir wollen ein Tempolimit von 130 km/h auf Bundesautobahnen einführen. Ein Tempolimit bringt so viele Vorteile, dass man fast gar nicht begründen kann, es nicht einzuführen. Wir hinken hier im europäischen und internationalen Vergleich massiv hinterher. Wenn ein Tempolimit Menschenleben schützt, warum tun wir das nicht? Wenn ein Tempolimit Stress, Staus und Unfälle massiv reduziert, warum tun wir das nicht? Wenn ein Tempolimit gut für die Natur, das Klima und die umliegende Wohngegend ist, warum führen wir es nicht ein? Es ist Zeit.
Die Grünen
Bündnis 90/Die Grünen
Ausschnitte
Wir sorgen dafür, dass auch Mieter*innen mit knappem Budget eine moderne Heizung und eine verbesserte Dämmung bekommen. Wir sorgen dafür, dass der Zugang zu elektrischer Mobilität die Fortbewegung komfortabler und erschwinglicher macht – ob mit dem Bus, der Bahn oder dem E-Auto. Wir sorgen dafür, dass durch Klimaanpassung die Wohnungen von Mieter*innen und das Eigentum von Hausbesitzer*innen geschützt werden.
Wir werden einen wirksamen Schutz vor Wärme- und Stromsperren auf den Weg bringen. Damit für Stromkund*innen schnell und einfach sichtbar wird, ob sie aufgrund eines überteuerten Altvertrags Monat um Monat zu viel für ihren Strom bezahlen, machen wir die Stromrechnungen transparenter, unter anderem durch die Angabe des mittleren Strompreises und der Preisspanne für Neukund*innen auf der Energierechnung. Dann weiß jede und jeder, wann sich ein Wechsel besonders lohnt. Das wirkt als Teuer- Bremse für Stromtarife. Um die Verbraucher*innen vor übermäßig hohen Kosten bei der Fernwärme zu schützen, führen wir eine bundesweite Preisaufsicht ein und sorgen für mehr Transparenz bei der Preiskalkulation durch die Fernwärmeversorger.
Zudem wollen wir die Umlagefähigkeit der Grundsteuer beenden, damit diese nicht mehr auf Mieter*innen umgewälzt werden kann.
Wir werden die Mietpreisbremse verlängern und sie durch die Abschaffung von Ausnahmen verschärfen. Wir wollen die Mietpreisbremse außerdem bereits auf Wohnungen anwenden, die älter als fünf Jahre sind. Und wir werden Schlupflöcher schließen, etwa wenn Wohnungen nicht zu fairen Preisen, sondern überteuert als möblierte Wohnung oder Ferienwohnung angeboten werden. Mietspiegel sollen durch die Verlängerung des Betrachtungszeitraums besser qualifiziert werden. Kommunen sollen angespannte Wohnungsmärkte eigenständig nachweisen können. Wir werden in angespannten Wohnungsmärkten einen Mietenstopp ermöglichen. Mietwucher muss durch die Stärkung des § 5 Wirtschaftsstrafgesetzbuch bekämpft werden, um den Nachweis für Mieter*innen zu erleichtern und somit Verstöße gegen die Mietpreisbremse stärker zu ahnden. Indexmieten sollen durch Obergrenzen reguliert werden und Sanierungen müssen warmmietenneutral umgelegt werden. Die Vermietung möblierter Wohnungen muss streng reguliert und die Zweckentfremdung von Wohnraum geahndet werden. Zudem werden wir Mieterhöhungen durch eine Senkung der Kappungsgrenzen begegnen. Auch Gewerbemieter*innen brauchen einen Mieter*innenschutz.
Obdachlosigkeit sollte in einem reichen Land wie Deutschland nicht vorkommen – ein eigenes Zuhause ist eine wichtige Voraussetzung für ein Leben in Würde und für gesellschaftliche Teilhabe. Deshalb wollen wir den Nationalen Aktionsplan zur Vermeidung und Bewältigung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit weiterentwickeln. Ziel bleibt es, Obdach- und Wohnungslosigkeit bis 2030 zu überwinden. Zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit sind niedrigschwellige präventive Hilfen und zielgruppengerechte Angebote, etwa für Frauen und Familien, unerlässlich. Zwangsräumungen auf die Straße darf es nicht geben. Der Housing-First-Ansatz ist ein zentraler Baustein, bei dem obdachlose Personen in eine Wohnung einziehen können, ohne sich zuvor für Hilfe qualifizieren zu müssen. Auch andere Instrumente wie soziale Wohnraumagenturen werden wir nutzen. Unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft und ihrem Aufenthaltsstatus müssen Menschen einen gleichberechtigten Zugang zum Hilfesystem erhalten.
Wir entlasten bei den Nebenkosten wie den Makler- und Notargebühren. Eine Wohnungsbauprämie, deren Höhe mit der Inflation steigt und die an den Klimaschutzzielen ausgerichtet ist, erleichtert auch Menschen mit geringem und mittlerem Einkommen den Zugang zu Wohneigentum.
Wir wollen Spekulationen mit dem Zuhause von Mieter*innen verhindern. Wir akzeptieren nicht, dass Wohnkonzerne und Immobiliengesellschaften Rendite ausschütten, während Wohnungen verfallen, in denen Menschen leben. Diesen Geschäftsmodellen wollen wir einen Riegel vorschieben. Darum wollen wir diese Akteure darauf verpflichten, ihrer Verantwortung nachzukommen, und die Ausschüttung von Renditen begrenzen, wenn sie dieser Verantwortung nicht gerecht werden.
Den sozialen und gemeinnützigen Wohnungsbau unterstützen wir, indem im Bund die Fördermittel für sozialen Wohnungsbau erhöht werden. Gemeinnützige und genossenschaftliche Wohnungsunternehmen wollen wir besonders unterstützen. Mit Investitions- und Baukostenzuschüssen für den sozialen Wohnungsbau und die Neue Wohngemeinnützigkeit sorgen wir dafür, dass die Belegungs- und Mietpreisbindungen nicht mehr befristet sind. Die Neue Wohngemeinnützigkeit wollen wir so zu einem schlagkräftigen Instrument des sozialen Wohnungsmarktes ausbauen. Wir wollen den Trend zu einem steigenden Anteil von barrierefreien Neubaumietwohnungen im sozialen Wohnungsbau deutlich beschleunigen und unterstützen die Betroffenen stärker bei Umbaumaßnahmen, damit sie in ihren Wohnungen selbstbestimmt leben können.
Wir stellen die soziale Gerechtigkeit beim Bauen und Sanieren in den Mittelpunkt und fokussieren die Förderung stärker auf geringe und mittlere Einkommen. Vorschüsse sollen ihnen Sanierungen ermöglichen. Die Effizienz steht zukünftig stärker im Mittelpunkt einer finanziellen Förderung. Je kleiner das Einkommen und je mehr Energie eingespart wird, desto höher die Förderung. Kleine Sanierungsmaßnahmen wie die isolierte Kellerdecke, die gedämmte oberste Geschossdecke und die Optimierung der bestehenden Heizung erzeugen eine große Wirkung bei geringem Mitteleinsatz.
Wohnen ist eine entscheidende Voraussetzung, um eine Ausbildung oder ein Studium erfolgreich zu absolvieren. Für mehr bezahlbaren, inklusiven und barrierefreien Wohnraum möchten wir den Bau sowie die Sanierung von Wohnheimen über das von uns in der laufenden Wahlperiode aufgelegte Programm „Junges Wohnen“ verstetigen und weiter fördern. Dabei achten wir darauf, dass jede und jeder über Unterstützungsangebote informiert wird und diese wahrnehmen kann. Auszubildende nehmen wir dabei verstärkt in den Fokus.
Die Eingliederungshilfe wollen wir verbessern und vereinfachen, damit Betroffene niedrigschwellig, möglichst digital, schnell und aus einer Hand Zugang zu Leistungen erhalten. Dazu gehört es auch, die Durchsetzung sozialrechtlicher Ansprüche auf Teilhabe bei Behörden und Gerichten zu beschleunigen und die Schnittstellen zu anderen Sozialgesetzen im Sinne der Menschen mit Behinderung zu überarbeiten. Bund, Länder und Kommunen sollen gemeinsam Lösungen zur Sicherstellung der Finanzierung der Eingliederungshilfe entwickeln. Wir wollen, dass Menschen mit Behinderung selbst entscheiden können, wo und wie sie wohnen und wie sie ihre Freizeit verbringen möchten. Dazu bedarf es einer inklusiven Sozialraumplanung in den Städten und Gemeinden. Unterstützungsleistungen müssen unabhängig von Einkommen und Vermögen einfach und schnell zur Verfügung gestellt werden. Wir wollen den Ausbau inklusiver Wohnformen vorantreiben und fördern und die Beratung dazu verbessern. Hürden, die das Wunschund Wahlrecht von Menschen mit Behinderung einschränken, wollen wir abbauen. Wir stärken das persönliche Budget als wichtiges Instrument der Selbstbestimmung.
Wir wollen für mehr bezahlbaren Wohnraum sorgen und die Kommunen mit einer Integrationsoffensive stärker und verlässlicher finanziell unterstützen. Dazu zählt das Angebot von ausfinanzierten, bedarfsgerechten und qualifizierten Integrations- und Sprachkursen, die direkt nach der Ankunft zugänglich sind. Bei diesen muss sichergestellt sein, dass Barrieren für Teilhabe abgebaut werden, insbesondere für Eltern und Mütter, die beim Spracherwerb benachteiligt sind. Ergänzend wollen wir digitale Angebote zum Spracherwerb vom ersten Tag an schaffen. Wir stärken die Migrationsberatungsstellen und die Jugendmigrationsdienste, damit sie Menschen von Beginn an beraten können. Die dezentrale Unterbringung ist zu bevorzugen. Geflüchtete sollten Möglichkeiten nutzen dürfen, aus einer Unterkunft auszuziehen. Familienbezüge und individuelle Anknüpfungspunkte müssen berücksichtigt werden.