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Wahlprogramme 2025 im Vergleich

Die Bundestagswahl 2025 steht an und wir haben uns die Wahlprogrammentwürfe der Parteien angeschaut. Hier findest du einen Vergleich der Positionen zu den Themen Gesundheit.

Die Parteien

Die Themen

So geht's

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Die Grünen

Bündnis 90/Die Grünen

Ausschnitte

Wir engagieren uns für eine Beitragsstabilität in der Sozialversicherung, um den Anstieg der Lohnnebenkosten zu begrenzen. Um Menschen in ganz Europa besser gegen wirtschaftliche Krisen abzusichern und gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, setzen wir uns für europäische Mindeststandards für soziale Sicherungssysteme ein.
Um insbesondere niedrige Einkommen, Alleinerziehende und auch Menschen, die mit Bürgergeld aufstocken müssen, zielgenau und unbürokratisch zu entlasten, führen wir Steuergutschriften ein. So ersparen wir den Menschen und unseren Behörden immer mehr und kompliziertere Antragsverfahren und erreichen, dass jede Stunde mehr an Erwerbsarbeit immer auch zu spürbar mehr verfügbarem Einkommen bei den Menschen führt. Den Grundfreibetrag erhöhen wir. Unser Ziel ist es auch, in Zukunft niedrige Einkommen zu entlasten. Den Solidaritätszuschlag werden wir in den Einkommensteuertarif integrieren.
Junge Menschen haben das Anrecht auf einen besonderen Schutz. Besonders wichtig sind der Schutz und ein entschiedenes Vorgehen gegen sexualisierte und jede andere Form der Gewalt. Wir werden die vorhandenen Strukturen zum Kinder- und Jugendschutz mit einem ganzheitlichen Ansatz stärken und wissenschaftlich fundiert weiterentwickeln. Maßnahmen denken wir vom Kind aus – durch einheitliche Kinderschutzstandards, gesetzlich geregelte Mindeststandards für Gutachter*innen, eine gesetzliche Grundlage für die Arbeit des oder der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Strafverfolgung durch die Polizei im Netz und offline, bessere Meldestellen und gezielte Löschungen von Missbrauchsdarstellungen sowie Prävention in Schule, Jugendhilfe und Familie. Um Gewalt gegen Kinder zu verhindern, bevor sie geschieht, setzen wir uns zudem für täterbasierte Primärprävention ein.
Die Umsetzung der Krankenhausreform werden wir weiter vorantreiben und gemeinsam mit den Ländern umsetzen. Wo erforderlich werden wir diese für eine bestmögliche Versorgung der Patient*innen weiterentwickeln, insbesondere im Hinblick auf bestmögliche Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität sowie eine sachgerechte Vorhaltevergütung. Wir werden weiter darauf achten, dass sich auch die privaten Versicherungen an den Transformationskosten beteiligen. Oberste Priorität hat für uns dabei, dass sich Menschen in unserem Land darauf verlassen können, eine gute Grund- und Notfallversorgung überall erreichen zu können und in spezialisierten Zentren in bester Qualität versorgt zu werden. Ziel muss es deshalb auch sein, umgehend eine umfassende Reform der Notfallversorgung einschließlich des Rettungsdienstes auf den Weg zu bringen.
Unser Gesundheits- und Pflegesystem ist dafür da, Erkrankungen und Pflegebedürftigkeit vorzubeugen, kranke Menschen zu heilen und Pflegebedürftige gut zu pflegen. In den vergangenen Jahren wurden den Versicherungen jedoch viele Kosten zugeschoben, die aus Steuermitteln hätten finanziert werden sollen. Diesen Trend wollen wir umkehren und damit die Versicherten und die Arbeitgeber von versicherungsfremden Leistungen entlasten. Dazu gehört, dass wir die Finanzierung der Rentenbeiträge von pflegenden Angehörigen oder die Beiträge für Empfänger*innen von Bürgergeld angemessener über den Staat finanzieren. Damit bleibt auch mehr Geld im System, um in gute Gesundheit und Pflege zu investieren.
Für eine gesunde Gesellschaft braucht es eine vorsorgende Politik, die die Ursachen von Krankheiten in den Blick nimmt und angeht. Prävention und Gesundheitsförderung wollen wir grundsätzlich als Querschnittsaufgabe in allen Politikbereichen verfolgen und unsere Gesetzesvorhaben nach dem Prinzip des „Health in All Policies“-Ansatz daraufhin prüfen. Nach dem Grundsatz der Verhältnisprävention wollen wir Produzenten von gesundheitsschädlichen Produkten wie Tabak und Alkohol stärker an den enormen Folgekosten am Gesundheitssystem beteiligen und die Werbung für diese Produkte stärker regulieren. Dabei setzen wir uns auch für einen starken Nichtraucher*innenschutz ein, unter anderem durch die Einführung von einheitlichen, neutralen Verpackungen ohne Markenlogos. Wir wollen den öffentlichen Gesundheitsdienst durch ein eigenes Bundesinstitut stärken und dabei auch Menschen in sozioökonomisch benachteiligten Verhältnissen in den Blick nehmen.
Die Aufklärungsarbeit über HIV sowie andere sexuell übertragbare Infektionen und aktuelle Behandlungs- und Präventionsmöglichkeiten wollen wir ausbauen und niederschwellig zugänglich machen.
Mit dem Cannabisgesetz haben wir Bürgerrechte sowie den Schutz von Gesundheit, Jugend und Verbraucher*innen in der Drogenpolitik in den Mittelpunkt gestellt. Unsere Drogenpolitik setzt auf Vernunft und Hilfe statt auf Kriminalisierung. Grundsätzlich soll sich die Regulierung von Drogen an den tatsächlichen gesundheitlichen und gesellschaftlichen Risiken orientieren. An dem Ziel des Verkaufs von Cannabis in lizenzierten Fachgeschäften halten wir weiter fest und setzen uns auf europäischer und internationaler Ebene dafür ein, auch um damit den Schwarzmarkt und die Organisierte Kriminalität weiter einzudämmen. Die Bekämpfung der Drogenkriminalität muss sich auf den organisierten Handel und die dahinterstehenden Strukturen der Organisierten Kriminalität fokussieren, dafür werden wir die Kriminalpolizei und den Zoll entsprechend stärken. Gleichzeitig wollen wir die Angebote für Prävention, Therapie und den Gesundheitsschutz auch bei legalen Suchtmitteln ausbauen und Menschen unterstützen, damit sie gar nicht erst abhängig werden oder ihnen besser geholfen werden kann, wenn sie suchtkrank sind. Hierzu wollen wir prüfen, wie sich – insbesondere in der Suchtberatung – bundesweit ein Mindestangebot sicherstellen lässt. Dazu gehören auch aufsuchende Sozialarbeit, Substanzanalysen, Aufklärungsmaßnahmen sowie Substitutions- und Diamorphinprogramme. Die wissenschaftliche Forschung wollen wir fördern. Den gesundheitsschädlichen Einfluss von Glücksspiel und süchtig machenden digitalen Angeboten – insbesondere auf Kinder und Jugendliche – möchten wir stärker in den Blick nehmen und wirksame Maßnahmen dagegen ergreifen.
In herausfordernden Zeiten braucht es einen starken und verlässlichen Sozialstaat. Denn jeder Mensch hat das Recht auf soziale Teilhabe, auf ein würdevolles Leben. Deswegen haben wir Hartz IV überwunden und mit der Einführung des Bürgergeldes einen wichtigen Schritt hin zu mehr sozialer Gerechtigkeit gemacht. Das Bürgergeld soll vor Armut schützen, indem es ein soziokulturelles Existenzminimum gewährleistet und die Teilhabe an unserer Gesellschaft ermöglicht. Wir lassen nicht zu, dass der Regelsatz darunter sinkt. Deshalb passen wir das Bürgergeld regelmäßig an, damit das soziokulturelle Existenzminimum immer garantiert ist. Die Leistungen werden wir perspektivisch individualisieren. Statt arbeitslose und arbeitende Menschen gegeneinander auszuspielen, unterstützen wir die Menschen, fördern gesellschaftliche Teilhabe und sorgen gleichzeitig für gute und auskömmliche Arbeit. Denn unser Ziel ist es, dass Menschen, die arbeiten, immer mehr im Geldbeutel haben. Zu einer verlässlichen sozialen Sicherung gehört für uns daher auch, ein angemessener Mindestlohn und prekäre Beschäftigung abzubauen. So stärken wir Menschen in Zeiten des Wandels, geben Halt und Sicherheit und eröffnen Perspektiven für ein selbstbestimmtes Leben.
Wir verbessern die Anreize zur Aufnahme von Arbeit und schaffen in Zusammenarbeit mit Arbeitgebern und Kammern Maßnahmen, um Menschen wieder an den Arbeitsmarkt heranzuführen. Wenn Menschen trotz Arbeit auf zusätzliche Unterstützung angewiesen sind, soll es sich für sie noch mehr als bisher lohnen, ihren Stundenumfang zu erhöhen.

Damit sich die Menschen in unserem Sozialstaat zurechtfinden und ihn wieder als gerecht empfinden, muss er einfacher, unbürokratischer und transparenter werden. Die Leistungen sollen so pauschal wie möglich und so individuell wie nötig sein. Wer mehr arbeitet, hat am Ende auch mehr auf dem Konto. Niemand muss kompliziert beantragen, was einfach und nach klaren Regeln und Kriterien direkt ausgezahlt werden kann. Diese Reform erfordert einen breiten partizipativen Prozess.
Queere Menschen haben ein Recht auf gute und diskriminierungsfreie Gesundheitsversorgung. Deshalb soll unter anderem die Kostenübernahme durch die Krankenkassen für medizinische Transitionsmaßnahmen für alle Betroffenen diskriminierungsfrei gewährleistet sowie Beratungsangebote ausgebaut werden. Wir schließen die Gesetzeslücken, um nicht notwendige Operationen an intergeschlechtlichen Kindern zu verbieten. Zudem wollen wir das Unrecht gegenüber trans* und intergeschlechtlichen Menschen, deren körperliche Unversehrtheit verletzt oder Ehen zwangsgeschieden wurden, endlich anerkennen. Lücken beim Verbot sogenannter Konversionstherapien werden wir schließen und die Aufklärungsarbeit über HIV sowie andere sexuell übertragbare Krankheiten und aktuelle Behandlungs- und Präventionsmöglichkeiten bei Ärzt*innen vorantreiben. Wir ermöglichen den diskriminierungsfreien Zugang zu reproduktionsmedizinischen Leistungen für alle und stärken die diskriminierungssensible Weiterbildung von Mitarbeitenden bei der Versorgung rund um Schwangerschaft und Geburt.

BSW

Bündnis Sarah Wagenknecht

Ausschnitte

Krankenhausschließungen und die aktuelle Krankenhausreform lehnen wir ab, da der ambulante Sektor die Versorgung nicht über-nehmen kann und die Reform nicht in eine wirksame Entwicklungsperspektive eingebunden ist.

Besonders Hausärzte als Ansprechpartner der Patienten müssen höher vergütet werden. Generell darf der Wegfall der Privatversicherung nicht zu Einkommenseinbußen für niedergelassene Ärzte und Zahnärzte führen
Nach dem neuen Selbstbestimmungsgesetz können sich Männer durch bloße Unterschrift zur Frau erklären und erhalten damit potenziell Zugang zu Bereichen wie Frauensport, Frauenumkleiden und -toiletten sowie Frauengefängnissen und anderen frauenspezifischen (Schutz-) Räumen. Das stellt eine Gefährdung und Beeinträchtigung für Frauen und Mädchen dar. Frauenrechte dürfen nicht auf dem Altar der politischen Korrektheit geopfert werden. Das neue Selbstbestimmungsgesetz, das einmal jährlich den Wechsel des Geschlechts ermöglicht, höhlt die Schutzrechte für Frauen aus. Wir lehnen dieses Gesetz ausdrücklich ab. Der Wechsel der Geschlechtsidentität sollte für die Wenigen, die ihn für ein zufriedenes Leben wirklich benötigen, diskriminierungsfrei mit einem ärztlichen Gutachten möglich sein.
Prävention, alternative Behandlungsformen, Psychotherapie und die schlichte menschliche Betreuung kommen unter die Räder zugunsten einer immer teureren „Reparaturmedizin“, der Bevorzugung von eingriffsbezogenen Diagnosen und der Behandlung von Akuterkrankungen zuungunsten von chronischen Mehrfacherkrankungen. Diese Fehlanreize müssen überwunden werden.
Das Bürgergeld wollen wir durch eine leistungsstarke und leistungsgerechte Arbeitslosenversicherung und eine faire Grundsicherung ersetzen.

Langjährige Beitragszahler verdienen im Falle der Arbeitslosigkeit eine angemessene Absicherung. Das gilt insbesondere für ältere Arbeitnehmer, für die der Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt oft schwierig ist. Um das Abrutschen in die Grundsicherung zu verhindern, sollen langjährig Versicherte so lange 60 Prozent ihres letzten Nettogehalts erhalten, bis ihnen eine zumutbare Beschäftigung angeboten wird oder sie eigenständig eine gefunden haben. Die Frist zur Erfüllung der Versicherungszeiten soll verlängert werden, Zeiten der Kinderbetreuung und Pflege von Angehörigen müssen anerkannt werden. Für Selbstständige möchten wir den Zugang zur Arbeitslosenversicherung öffnen und die Beitrags- und Leistungsbedingungen, an denen der abhängig Beschäftigten orientieren.
Um mehr Menschen in Arbeit zu bringen, setzen wir zudem auf eine gezielte Unterstützung der Arbeitssuchenden. Mitwirkungspflichten bei Qualifizierungsangeboten sind notwendig, um Perspektiven zu schaffen. Wer Maßnahmen ohne triftige Gründe ablehnt, muss mit Konsequenzen rechnen.

Linke

Die Linke

Ausschnitte

Es braucht eine wohnortnahe, kostenlose Gesundheitsversorgung. Dafür muss der Bund sektorenübergreifende Behandlung und regionale Grundversorgung verlässlich und ausreichend finanzieren und sektorenübergreifendes Arbeiten in öffentlicher oder gemeinnütziger Hand gesetzlich möglich machen.

Das Krankenhaus-Reformgesetz aus dem Hause Lauterbach verschärft den kalten Strukturwandel in der Kliniklandschaft. Das Sterben insbesondere von kleinen Krankenhäusern ist eingeplant und soll zur Hälfte auch noch mit Beiträgen der gesetzlichen Kassen finanziert werden. Eine bedarfsgerechte wohnortnahe Krankenhausplanung ist nicht vorgesehen. Die Fallpauschalen mit ihren falschen Anreizen und Auswirkungen auf die medizinische Behandlung sollen bleiben. Notwendige Strukturanpassungen aufgrund von Änderungen der medizinischen Versorgungsstrategien, des Forschungsstands, aber auch der Bevölkerungsstruktur müssen planvoll und bedarfsgerecht stattfinden statt über die kalte Strukturbereinigung durch Krankenhaus-Insolvenzen.
Wir wollen, dass die notwendigen Betriebskosten der Krankenhäuser von den Krankenkassen vollständig finanziert werden. Die Fallpauschalen müssen vollständig abgeschafft werden. Dadurch sind Gewinne und Verluste weitgehend unmöglich. Private Konzerne sollen zwar weiter Krankenhäuser betreiben dürfen, aber ohne Gewinnmöglichkeit werden sie daran kein Interesse haben. Wir wollen Krankenhäuser, die von privaten Betreibern aufgeben werden, in die öffentliche Hand überführen. Zu diesem Zweck können Kommunen und Länder auf einen sogenannten den Re-Kommunalisierungsfonds zugreifen [...].
Wir stärken Präventions-, Beratungs- und Hilfsangebote.
Die Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt muss i in Deutschland endlich vollständig umgesetzt werden. Dafür muss die Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention ihre Arbeit aufnehmen und die Gesamtstrategie zur Bekämpfung und Prävention von Gewalt gegen Frauen umgesetzt werden. Frauenhäuser müssen bedarfsgerecht, einzelfallunabhängig und verlässlich finanziert werden. Schutz und Beratung müssen für alle Frauen und ihre Kinder überall in Deutschland kostenfrei, anonym, pauschal und barrierefrei zur Verfügung stehen. Das Gewaltschutzgesetz und die Regelungen zum Umgangs- und Sorgerecht widersprechen sich teilweise. Hier muss eine Klarstellung erfolgen, dass der Schutz vor Gewalt gegen Frauen und Kinder Vorrang hat vor der Regelung des Umgangs.
Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) ist in seiner jetzigen Form mangelhaft und muss verbessert werden. Absurde Regelungen etwa mit Blick auf den Kriegsfall oder rassistische Ausschlüsse (etwa von Geflüchteten) müssen gestrichen werden.
Der Regelsatz im Bürgergeld ist kleingerechnet: Der Paritätische Wohlfahrtsverband zeigt, dass der Regelsatz bei mindestens 813 Euro liegen müsste.
Wir wollen das Bürgergeld zu einer sanktionsfreien individuellen Mindestsicherung umbauen. Anspruch haben alle, die kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen haben. Um Armut zu verhindern, orientieren wir uns an der sogenannten Armutsgefährdungsgrenze, gegenwärtig rund 1.400 Euro monatlich (inklusive Miete und sonstigen Wohnkosten; in Regionen mit hohen Mieten entsprechend mehr). Mit einem Mindestlohn von mindestens 15 Euro – spätestens ab 2026 16 Euro – sowie Steuerentlastungen für kleine Einkommen stellen wir sicher, dass sich Erwerbsarbeit lohnt.