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Wahlprogramme 2025 im Vergleich

Die Bundestagswahl 2025 steht an und wir haben uns die Wahlprogrammentwürfe der Parteien angeschaut. Hier findest du einen Vergleich der Positionen zu den Themen Gesundheit.

Die Parteien

Die Themen

So geht's

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Die Grünen

Bündnis 90/Die Grünen

Ausschnitte

Auch der demografische Wandel verstärkt die Arbeitskräftelücke. Daher müssen wir für ältere Arbeitnehmer*innen und Rentner*innen, die länger arbeiten möchten, finanzielle Anreize bei den Sozialversicherungsbeiträgen bieten.
Um insbesondere niedrige Einkommen, Alleinerziehende und auch Menschen, die mit Bürgergeld aufstocken müssen, zielgenau und unbürokratisch zu entlasten, führen wir Steuergutschriften ein. So ersparen wir den Menschen und unseren Behörden immer mehr und kompliziertere Antragsverfahren und erreichen, dass jede Stunde mehr an Erwerbsarbeit immer auch zu spürbar mehr verfügbarem Einkommen bei den Menschen führt. Den Grundfreibetrag erhöhen wir. Unser Ziel ist es auch, in Zukunft niedrige Einkommen zu entlasten. Den Solidaritätszuschlag werden wir in den Einkommensteuertarif integrieren.
Statt Patient*innen lange und aufwendig mit der Suche nach passenden Behandlungsterminen allein zu lassen, wollen wir insbesondere auch auf die stärkere Nutzung von Telemedizin, Digitalisierung und einer guten Allgemeinmedizin setzen. Praxen sollen aber auch weiterhin niedrigschwellig erreichbar sein. Deshalb werden wir die hausärztlich-zentrierte Primärversorgung stärken, um eine bessere Behandlungsqualität und Effizienz zu erreichen.
Gesundheitsfachberufe und Vertragsärzt*innen wollen wir von unnötiger Bürokratie und überflüssigen Regressverfahren entlasten und den Sprechstundenanteil für gesetzlich Versicherte erhöhen, damit Patient*innen schneller Termine erhalten.
Die Versorgung von Kindern und Jugendlichen werden wir weiter verbessern und hierbei auch auf eine verlässliche Arzneimittelversorgung und den Abbau von Versorgungslücken bei Kinderärzt*innen und -psychotherapeut*innen achten.
Wir wollen sowohl die Situation der pflegebedürftigen Menschen als auch derjenigen verbessern, die selbst Angehörige oder nahestehende Personen pflegen. Eine Aufgabe, die erfüllend sein kann, aber auch Kraft und Zeit kostet und ohne die die Versorgung der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland nicht möglich wäre. Wer die eigene Arbeitszeit für die Pflege reduziert, braucht finanzielle Unterstützung in Form eines zeitlich begrenzten Ausgleichs der entgangenen Einkünfte. Auch Beiträge für die Rente der pflegenden Angehörigen müssen übernommen werden. Die Leistung soll so ausgestaltet sein, dass mehrere Personen sich die Pflege teilen können. Berufliche Freistellungen sollen besser und flexibler möglich sein. So wie es zur guten Vereinbarkeit von Kindern und Beruf ausreichend Kitaplätze braucht, müssen zur besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf die Angebote der Tages- und Kurzzeitpflege gestärkt und ausgebaut werden. Das stärkt einerseits die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege von Angehörigen und schafft andererseits attraktive Arbeitsbedingungen in der Langzeitpflege jenseits von Schichtarbeit. Pflegebedürftige sollen Pflege, therapeutische Leistungen oder Unterstützung bei der Haushaltsführung von professionellen Anbietern sowie ehrenamtlichen oder privaten Netzwerken flexibler als bisher in Anspruch nehmen und miteinander kombinieren können, zum Beispiel in Form eines Pflegebudgets.
Unser Gesundheits- und Pflegesystem ist dafür da, Erkrankungen und Pflegebedürftigkeit vorzubeugen, kranke Menschen zu heilen und Pflegebedürftige gut zu pflegen. In den vergangenen Jahren wurden den Versicherungen jedoch viele Kosten zugeschoben, die aus Steuermitteln hätten finanziert werden sollen. Diesen Trend wollen wir umkehren und damit die Versicherten und die Arbeitgeber von versicherungsfremden Leistungen entlasten. Dazu gehört, dass wir die Finanzierung der Rentenbeiträge von pflegenden Angehörigen oder die Beiträge für Empfänger*innen von Bürgergeld angemessener über den Staat finanzieren. Damit bleibt auch mehr Geld im System, um in gute Gesundheit und Pflege zu investieren.
Wir setzen uns für eine Finanzierung von Gesundheit und Pflege unserer Gesellschaft ein, die verlässlicher und gerechter ist als der Status quo. Basis hierfür ist eine faire Beteiligung aller Versicherten an der Finanzierung. Unser Ziel ist die Bürgerversicherung, die neben den gesetzlich Krankenversicherten auch die Privatversicherten in den solidarischen Finanzausgleich des Gesundheitssystems einbezieht. Auch in der Pflege wollen wir auf dem Weg hin zu einer Pflegebürgerversicherung mit einem Ausgleich zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung dafür sorgen, dass sich alle gerecht an der Finanzierung des Pflegerisikos beteiligen. So tragen Versicherte mit finanziell starken Schultern stärker zur Finanzierung von Pflege und Gesundheit bei als solche, die nur über geringe Einkünfte verfügen. Die Beitragsbemessung werden wir reformieren und beispielsweise auch Kapitaleinnahmen zur Finanzierung unseres Gesundheitsund Pflegesystems heranziehen. Damit schützen wir auch Löhne und Gehälter vor höheren Beitragsabgaben. Um freiwillig versicherte, geringverdienende oder in Teilzeit beschäftigte Soloselbstständige besser abzusichern, werden wir die Mindestbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung reformieren. Für Menschen ohne Wohnung, ohne Papiere oder mit ungeklärtem Versicherungsstatus werden wir den Zugang zur Versorgung vereinfachen, beispielsweise über anonyme Behandlungsscheine. Ein flächendeckender Ausbau der Clearingstellen sowie multiprofessionelle Teams für aufsuchende, niedrigschwellige Versorgung wohnungsund obdachloser Menschen sind unerlässlich. Die zum Teil ehrenamtlich besetzten Anlaufstellen wollen wir ebenfalls stärker unterstützen. Auch die gesundheitliche Versorgung von Inhaftierten möchten wir verbessern. Für die Beamt*innen werden wir die Wahlfreiheit stärken und insbesondere eine pauschale Beihilfe auch für Bundesbeamt*innen einführen.
Daher werden wir das gesetzliche Rentenniveau bei mindestens 48 Prozent halten und nachhaltig stabilisieren. Auch Menschen mit geringem Einkommen unterstützen wir dabei, auskömmliche Rentenansprüche zu erwerben und so Altersarmut zu vermeiden. Die Grundrente werden wir zu einer Garantierente nach 30 Versicherungsjahren weiterentwickeln, die deutlich mehr Menschen als bisher einbezieht und finanziell besserstellt.
Das beste Mittel für eine verlässliche Altersvorsorge und einen möglichst geringen Rentenbeitragssatz sind gute Löhne und eine breite Basis derer, die in die Rente einzahlen. Deshalb fördern wir sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und verbessern insbesondere die Erwerbsmöglichkeiten für Frauen durch gleiche Löhne, gute Kinderbetreuung, gute Rahmenbedingungen für eine bessere Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit, Familie und Sorgearbeit sowie ein einfacheres Rückkehrrecht in Vollzeit. Durch qualifizierte Zuwanderung und Integration in den Arbeitsmarkt stärken wir unsere Wirtschaftskraft und steigern die Beitragszahlungen in die Rente. Und wir schaffen Anreize, um ältere Beschäftigte gesünder und länger im Erwerbsleben zu halten. Dafür investieren wir auch in Präventions- und Rehamaßnahmen und ermöglichen flexible Übergänge in die Altersrente. Um die Renten zu stärken, werden wir auch erneut den Mindestlohn anheben und prekäre Beschäftigung, insbesondere Minijobs, abbauen.
Um das Alterssicherungssystem gerechter und zukunftsfest zu machen, wollen wir die gesetzliche Rente schrittweise zu einer Bürgerversicherung weiterentwickeln. Dafür sollen auch Abgeordnete in die gesetzliche Rente einzahlen und auch nicht anderweitig abgesicherte Selbstständige wollen wir unter fairen Bedingungen einbeziehen. Auch Beamt*innen sollen perspektivisch, unter Beibehaltung des Alimentationsprinzips, in die gesetzliche Rente einbezogen werden.
Wir halten an der Rente mit 67 fest. Aber wir schaffen Anreize und machen es den Menschen leichter, länger zu arbeiten, wenn sie dies wollen, auch über die Regelaltersgrenze hinaus. Wir schaffen daher einen flexibleren Übergang in Altersteilzeit und Vorteile, damit sich die Weiterarbeit neben dem Rentenbezug noch mehr lohnt. Dafür werden wir den Arbeitgeberbeitrag zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung an die Arbeitnehmer*innen auszahlen, falls sie sich gegen freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung entscheiden.
Wir schaffen in der gesetzlichen Rentenversicherung eine ergänzende Kapitaldeckung – und zwar ausschließlich mittels Darlehen aus dem Bundeshaushalt und der Übertragung von Eigenmitteln vom Bund. Eine Kapitalanlage aus Rentenbeitragsmitteln schließen wir dagegen dauerhaft aus. Wir führen einen öffentlich verwalteten Bürger*innenfonds ein, der neben sozialen Kriterien auch Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt und sich am 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens ausrichtet. Dies stellen wir durch umfassende parlamentarische Kontrolle sicher. Der Bürger*innenfonds soll solide und professionell geführt werden und in die Realwirtschaft investieren. Die aus den staatlichen Einlagen resultierenden Erträge werden auch zur Finanzierung der Garantierente beitragen, was insbesondere Frauen und Menschen in den ostdeutschen Bundesländern unterstützt.
Darüber hinaus wollen wir, dass mehr Menschen als bisher von einer privaten Altersvorsorge profitieren. Auch hierfür greifen wir auf den Bürger*innenfonds zurück, der kostengünstig die Vorteile des Kapitalmarktes erschließt. Neben der Verwaltung der staatlichen Einlagen sollen in dem Fonds auch Bürger*innen Geld für ihre individuelle Altersvorsorge anlegen können. Sie sollen die Möglichkeit erhalten, zu sehr geringen Kosten in den öffentlich verwalteten Bürger*innenfonds zu investieren und ihre Erträge zur individuellen und freiwilligen Vorsorge zu verwenden. Alternativ dazu können sie auch andere private Angebote wie ETF-Sparpläne nutzen. Dafür werden wir die Freibeträge für Kleinsparer*innen erhöhen, sie dynamisch an die Inflation anpassen und die öffentliche Zulagenförderung auf niedrige und mittlere Einkommen fokussieren. Wer nicht teilnehmen möchte, kann widersprechen. Den Bürger*innenfonds öffnen wir als fairen und transparenten Weg auch für die betriebliche Altersversorgung, damit noch mehr Beschäftigte, insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen, von Betriebsrenten profitieren. Auch weitere Kapitalsammelstellen sollen den Bürger*innenfonds zur Geldanlage für die Altersvorsorge nutzen dürfen. Generell wollen wir mehr Anreize schaffen, um weitere kostengünstige und ertragreiche Alternativen für die private Altersvorsorge zu schaffen.
Menschen, die lange in die Rentenkasse eingezahlt haben, aber aus gesundheitlichen Gründen nicht länger arbeiten können, verdienen unsere solidarische Unterstützung. Deshalb wollen wir die Erwerbsminderungsrente verbessern. Für besonders langjährig Versicherte wollen wir die sogenannte Rente mit 63 beibehalten, welche insbesondere denjenigen zugutekommt, die nach jahrzehntelanger, anspruchsvoller und körperlicher Arbeit ihre Belastungsgrenze erreicht haben.
In herausfordernden Zeiten braucht es einen starken und verlässlichen Sozialstaat. Denn jeder Mensch hat das Recht auf soziale Teilhabe, auf ein würdevolles Leben. Deswegen haben wir Hartz IV überwunden und mit der Einführung des Bürgergeldes einen wichtigen Schritt hin zu mehr sozialer Gerechtigkeit gemacht. Das Bürgergeld soll vor Armut schützen, indem es ein soziokulturelles Existenzminimum gewährleistet und die Teilhabe an unserer Gesellschaft ermöglicht. Wir lassen nicht zu, dass der Regelsatz darunter sinkt. Deshalb passen wir das Bürgergeld regelmäßig an, damit das soziokulturelle Existenzminimum immer garantiert ist. Die Leistungen werden wir perspektivisch individualisieren. Statt arbeitslose und arbeitende Menschen gegeneinander auszuspielen, unterstützen wir die Menschen, fördern gesellschaftliche Teilhabe und sorgen gleichzeitig für gute und auskömmliche Arbeit. Denn unser Ziel ist es, dass Menschen, die arbeiten, immer mehr im Geldbeutel haben. Zu einer verlässlichen sozialen Sicherung gehört für uns daher auch, ein angemessener Mindestlohn und prekäre Beschäftigung abzubauen. So stärken wir Menschen in Zeiten des Wandels, geben Halt und Sicherheit und eröffnen Perspektiven für ein selbstbestimmtes Leben.
Wir verbessern die Anreize zur Aufnahme von Arbeit und schaffen in Zusammenarbeit mit Arbeitgebern und Kammern Maßnahmen, um Menschen wieder an den Arbeitsmarkt heranzuführen. Wenn Menschen trotz Arbeit auf zusätzliche Unterstützung angewiesen sind, soll es sich für sie noch mehr als bisher lohnen, ihren Stundenumfang zu erhöhen.

Damit sich die Menschen in unserem Sozialstaat zurechtfinden und ihn wieder als gerecht empfinden, muss er einfacher, unbürokratischer und transparenter werden. Die Leistungen sollen so pauschal wie möglich und so individuell wie nötig sein. Wer mehr arbeitet, hat am Ende auch mehr auf dem Konto. Niemand muss kompliziert beantragen, was einfach und nach klaren Regeln und Kriterien direkt ausgezahlt werden kann. Diese Reform erfordert einen breiten partizipativen Prozess.
Familie ist, wo Menschen füreinander Verantwortung übernehmen. Das gilt auch für Regenbogenfamilien. Wir passen deshalb das Familienrecht an, beenden schnellstmöglich die Diskriminierung von Regenbogenfamilien, insbesondere von lesbischen Müttern und ihren Kindern, im Abstammungsrecht und berücksichtigen dabei die Elternschaft von trans*, inter* und nicht binären Menschen. Wir verbessern die rechtliche Situation von Familien mit mehr als zwei Eltern. Außerdem ermöglichen wir es Menschen, jenseits einer Ehe rechtlich verbindlich füreinander sorgen zu können. Wir werden zudem queeres Leben im Alter stärker in den Mittelpunkt rücken. So wollen wir die Bedürfnisse von älteren LSBTIQ*- Personen auch in der Altenhilfe und in der Pflege besser berücksichtigen, damit sie auch im Alter diskriminierungsfrei teilhaben können. Auch junge queere Menschen wollen wir stärken und Beratungsstrukturen weiter ausbauen.

BSW

Bündnis Sarah Wagenknecht

Ausschnitte

Das BSW will ein Ende der Zwei-Klassen-Medizin, die Kassenpatienten schon bei der Terminvergabe systematisch benachteiligt und ihnen immer mehr Kosten aufbürdet, die eigentlich von der Allgemeinheit zu tragen wären.

Wir fordern die Steuerfinanzierung von versicherungsfremden Leistungen (z. B. Beiträge von Bürgergeld-Empfängern).

Wir fordern die Abschaffung der Zusatzbeiträge und die Einführung einer Bürgerversicherung, in die alle Bürger nach ihrem Einkommen einzahlen und grundsätzlich gleiche Leistungen auf dem Niveau der höchsten medizinischen Standards erhalten.
Gerade für die gesetzlich Versicherten hat sich die medizinische Versorgung in den letzten Jahren deutlich verschlechtert, trotzdem steigen die Zusatzbeiträge im Januar 2025 drastisch an. Kassenpatienten haben heute große Probleme,nzeitnah einen Facharzttermin zu bekommen, selbst ein neuer Hausarzt ist oft schwer zu finden. Es fehlt an Ärzten und Zahnärzten in der Fläche, besonders in Regionen mit einem geringen Anteil von Privatversicherten. Auch der Weg zum nächsten Krankenhaus wird länger, 40 Krankenhäuser und Notfallaufnahmen wurden allein in den vergangenen drei Jahren geschlossen. Notwendiges Pflegepersonal fehlt überall und klagt über miserable Arbeitsbedingungen. Apotheken sterben und viele Medikamente sind nicht mehr erhältlich.
Das Bürgergeld wollen wir durch eine leistungsstarke und leistungsgerechte Arbeitslosenversicherung und eine faire Grundsicherung ersetzen.

Langjährige Beitragszahler verdienen im Falle der Arbeitslosigkeit eine angemessene Absicherung. Das gilt insbesondere für ältere Arbeitnehmer, für die der Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt oft schwierig ist. Um das Abrutschen in die Grundsicherung zu verhindern, sollen langjährig Versicherte so lange 60 Prozent ihres letzten Nettogehalts erhalten, bis ihnen eine zumutbare Beschäftigung angeboten wird oder sie eigenständig eine gefunden haben. Die Frist zur Erfüllung der Versicherungszeiten soll verlängert werden, Zeiten der Kinderbetreuung und Pflege von Angehörigen müssen anerkannt werden. Für Selbstständige möchten wir den Zugang zur Arbeitslosenversicherung öffnen und die Beitrags- und Leistungsbedingungen, an denen der abhängig Beschäftigten orientieren.
Um mehr Menschen in Arbeit zu bringen, setzen wir zudem auf eine gezielte Unterstützung der Arbeitssuchenden. Mitwirkungspflichten bei Qualifizierungsangeboten sind notwendig, um Perspektiven zu schaffen. Wer Maßnahmen ohne triftige Gründe ablehnt, muss mit Konsequenzen rechnen.
In Deutschland ist die gesetzliche Rente aktuell für Millionen Bürger eine Armutsfalle. Jeder Fünfte hat nach 45 Jahren Arbeit weniger als 1200 Euro Rente. In Zukunft werden es noch weit mehr sein. Immer mehr Rentner beziehen Grundsicherung im Alter, wobei ein Großteil der Berechtigten gar keinen Antrag stellt, weil die bürokratischen Hürden zu hoch sind oder aus Angst vor Stigmatisierung.

Wir fordern eine Mindestrente von 1500 Euro nach 40 Versicherungsjahren. Wir plädieren – ähnlich wie bei unseren Nachbarländern – für ein Stufenmodell: Nach 30 Versicherungsjahren liegt die Mindestrente bei 1300 Euro und nach 15 Jahren bei 1200 Euro.

Linke

Die Linke

Ausschnitte

Gegen Altersarmut hilft unsere »Solidarische Mindestrente«: Für diejenigen, die wegen schlechter Jobs, erzwungener Teilzeit oder Erwerbslosigkeit keine auskömmliche Rente bekommen. Sie erhalten einen Zuschlag bis zur Höhe der Armutsrisikogrenze von derzeit rund 1.400 Euro. Dazu kommen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und in Regionen mit sehr hohen Wohnkosten ggf. einen Mietzuschuss.
Wir setzen uns für eine solidarische Gesundheits- und Pflegeversicherung ein. Alle zahlen ein, Beiträge werden auf alle Einkommen erhoben, alle werden gut versorgt. Die Beitragsbemessungsgrenze fällt weg. Auch für Einkommen aus Kapitalerträgen und andere Einkommensarten müssen Beiträge gezahlt werden. Privatversicherte werden in die gesetzliche Krankenversicherung übernommen. Dadurch fällt der Beitrag für die Krankenversicherung von derzeit 17,1 auf etwa13,3 Prozent des Bruttolohns. Für alle Menschen mit einem Monatseinkommen von unter etwa 7.100 Euro (brutto) sinken die Beiträge. Der allergrößte Teil der Bevölkerung wird durch dieses Konzept finanziell entlastet, auch viele Selbstständige und Rentner*innen
Arztpraxen sind oft schlecht erreichbar und selten barrierefrei. Die Terminvereinbarung ist kompliziert und die Wartezeit hängt vom Versichertenstatus ab. Die Linke tritt für eine gute, fächendeckende, barrierefreie und bedarfsdeckende gesundheitliche Versorgung in Stadt und Land ein. Wir wollen kommunale Versorgungszentren als Rückgrat der wohnortnahen Gesundheitsversorgung fördern! Sie sollen zentrale Anlaufstelle für Patient*innen sein und die ambulante Versorgung mit akutstationären, notfallmedizinischen, psychotherapeutischen, (gemeinde-)pflegerischen und weiteren therapeutischen Behandlungen verbinden. Wir wollen, dass stationäre und ambulante Versorgung gemeinsam im Interesse des Gemeinwohls geplant und gestaltet wird.
Der Regelsatz im Bürgergeld ist kleingerechnet: Der Paritätische Wohlfahrtsverband zeigt, dass der Regelsatz bei mindestens 813 Euro liegen müsste.
Wir wollen das Bürgergeld zu einer sanktionsfreien individuellen Mindestsicherung umbauen. Anspruch haben alle, die kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen haben. Um Armut zu verhindern, orientieren wir uns an der sogenannten Armutsgefährdungsgrenze, gegenwärtig rund 1.400 Euro monatlich (inklusive Miete und sonstigen Wohnkosten; in Regionen mit hohen Mieten entsprechend mehr). Mit einem Mindestlohn von mindestens 15 Euro – spätestens ab 2026 16 Euro – sowie Steuerentlastungen für kleine Einkommen stellen wir sicher, dass sich Erwerbsarbeit lohnt.
Viele legen ihre jährliche „Renteninformation“ schnell wieder weg, weil sie wissen: Das wird nicht reichen. Immer weniger Menschen haben ein planbares Berufsleben und können sicher sein, dass ein erarbeiteter und erkämpfter Lebensstandard auch Bestand hat. Das muss so nicht sein. Die gesetzliche Rente hat kein Demografie-, sondern ein Gerechtigkeitsproblem:

Für ein gerechtes Rentensystem zahlen alle Menschen mit Erwerbseinkommen – auch Beamt*innen, Selbstständige, Freiberufler*innen, Manager*innen und Abgeordnete – in eine solidarische Erwerbstätigenversicherung ein. Das Rentenniveau kann dann steigen. Menschen mit sogenannten Riester-Verträgen und ähnlichen Zusatzrenten sollen ihre Verträge in die gesetzliche Rente überführen können. Es soll leichter möglich werden, freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, um so sicher zusätzlich für das Alter vorsorgen zu können. Ergänzend gibt es Betriebsrenten, die mindestens zu 50 Prozent von den Arbeitgebern finanziert sein müssen.
Wir wollen das Rentenniveau wieder auf 53 Prozent anheben und die Beitragsbemessungsgrenze verdoppeln. Die niedrigen Rentenansprüche von Niedrig- und Geringverdienenden, Erwerbslosen, Erziehenden und Pflegenden wollen wir aufwerten. Ostverdienste wollen wir noch bis 2030 hochwerten, damit sich Renten in Ost- und Westdeutschland angleichen. Dafür braucht es höhere Steuerzuschüsse. Dass die Beitragszahler*innen versicherungsfremde Leistungen wie z. B. die Anerkennung von Kindererziehungszeiten (bekannt als „Mütterrente“) und die Grundrente finanzieren, muss beendet werden.
Die gesetzliche Rente gehört nicht an die Börse! Die angedachte Aktienrente („Generationenkapital“) soll angeblich die Beiträge über den Kapitalmarkt stabil halten. Das ist riskant und teuer und der falsche Weg. Wir weisen das zusammen mit Sozialverbänden, Gewerkschaften und vielen Sachverständigen zurück.
Die Rente erst ab 67 bedeutet Rentenkürzungen für alle, insbesondere in Berufen, in denen Erwerbstätige nicht so lange durchhalten können. Wir fordern eine Regelaltersgrenze von 65 Jahren. Wer 40 Jahre lang gearbeitet und selbst Beiträge gezahlt hat, soll ab 60 abschlagsfrei in Rente gehen können.
Gegen Altersarmut hilft unsere „solidarische Mindestrente“: für diejenigen, die wegen schlechter Jobs, erzwungener Teilzeit oder Erwerbslosigkeit keine auskömmliche Rente bekommen. Sie erhalten einen Zuschlag bis zur Höhe der Armutsrisikogrenze von derzeit rund 1.400 Euro. Dazu kommen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und in Regionen mit sehr hohen Wohnkosten ggf. ein Mietzuschuss.