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Wahlprogramme 2025 im Vergleich

Die Bundestagswahl 2025 steht an und wir haben uns die Wahlprogrammentwürfe der Parteien angeschaut. Hier findest du einen Vergleich der Positionen zu den Themen Gesundheit.

Die Parteien

Die Themen

So geht's

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AfD

Alternative für Deutschland

Ausschnitte

In Deutschland sind die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung mit insgesamt 21,1 bis 21,7 % etwa doppelt so hoch wie in Österreich oder der Schweiz, ohne dass dies durch entsprechende höhere Leistungen gerechtfertigt wäre. Weitere Beitragssatzerhöhungen sind vorprogrammiert. Das werden wir verhindern, indem die beitragsfreie Mitversicherung der Bürgergeldempfänger, die heute zu zwei Dritteln vom Beitragszahler finanziert wird, zukünftig vollständig aus dem Bundeshaushalt aufgebracht wird. Ein weiterer Ansatzpunkt zur Senkung der Krankenversicherungsbeiträge sind die exorbitant hohen Verwaltungskosten, die wir durch eine Zusammenführung von Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Ver
Die Situation der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen wollen wir erleichtern, indem wir die häusliche Pflege deutlich höher finanziell honorieren. So können es sich mehr Familien leisten, ihre pflegebedürftigen Angehörigen in vertrauter häuslicher Umgebung selbst zu betreuen. Die Unterstützung bei Krankheit oder Urlaubswunsch der pflegenden Angehörigen durch verbesserte ambulante und befristete stationäre Angebote ausgeweitet werden. Insgesamt werden so der Pflegebedürftige und pflegende Angehörige bessergestellt und gleichzeitig die Pflegekasse entlastet, da weniger und kürzere Heimbetreuungen anfallen.
Seit der Einführung des DRG-Fallpauschalensystems im Krankenhaus ist ein anhaltendes Sinken der Verweildauer zu verzeichnen, die durch eine frühzeitige Krankenhausentlassung nichtselbständiger Patienten bewirkt wird. Dies führt zu einer weiteren Zunahme der Arbeitsverdichtung und -belastung des Pflegepersonals, was durch den zunehmenden Personalmangel noch verschärft wird. Eine bundeseinheitliche, gesetzliche Personalbemessung für alle pflegesensitiven Bereiche ist zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung unerlässlich. Eine angemessene Finanzierung des notwendigen Personalaufwuchses ist von existenzieller Bedeutung und sicherzustellen. Pflegekammern lehnen wir ab, da nur mit zusätzlicher Bürokratie, staatlichem Zugriff und Zwangsbeiträgen zu rechnen ist.
Pharmakologische und operative Eingriffe bei Minderjährigen zur Verzögerung der Geschlechtsentwicklung sowie zur Änderung des Geschlechts sind häufig fremdgesteuert und ideologisch begründet und können lebenslang psychische und physische Schäden bewirken. Deshalb werden wir Pubertätsblocker und nicht medizinisch indizierte Eingriffe zur Änderung des Geschlechts verbieten.
Das nicht zielführende Bürgergeld wollen wir mittels unseres Konzepts „Aktivierende Grundsicherung“ neugestalten. Die übrigen Systeme der Grundsicherung behalten wir bei wie bisher.
Wir wollen erwerbsfähige Grundsicherungsbezieher schneller wieder in Arbeit bringen, damit sie wieder auf eigenen Beinen stehen können. Gleichzeitig senken wir so die Kosten für die Steuerzahler, die unsere Grundsicherungssysteme finanzieren. Dabei gehen wir vom Grundsatz aus, dass jeder, der arbeiten kann, auch arbeiten soll, anstatt der Gesellschaft zur Last zu fallen. Dazu wollen wir

* erwerbsfähige Bürgergeldempfänger, die nach 6 Monaten noch immer im Leistungsbezug sind, zu gemeinnütziger Arbeit heranziehen,

* den gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet als Voraussetzung für den Grundsicherungsbezug wieder einführen und kontrollieren,

* Geflüchteten den Aufenthaltsstatus bei Reisen ins Heimatland entziehen,

* eine sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit ohne „aufstockende“ Sozialleistungen von mindestens zehn Jahren in Deutschland zur Voraussetzung für den Bürgergeld-Bezug ausländischer Staatsangehöriger machen und ihren Bürgergeld-Bezug auf ein Jahr begrenzen,

* ukrainische Kriegsflüchtlinge unter Beibehaltung ihrer Arbeitsmöglichkeiten aus dem Bürgergeld wieder ausgliedern und im Leistungsbezug den Asylbewerbern gleichstellen,

* die tatsächlich nicht erwerbsfähigen Bürgergeld-Bezieher aus den Jobcentern in die personengerechte Betreuung durch die Sozialämter überstellen bei gleichbleibender finanzieller Unterstützung, um die Jobcenter zu entlasten,

* Arbeitsagenturen und Jobcenter berufsfeldorientiert organisieren und vorrangig mit branchenerfahrenen Vermittlern besetzen,

* stellenorientierte, passgenauere „Matching“-Verfahren fürArbeitssuchende einführen,

* Weiterbildungsmaßnahmen nur noch bei Bildungsträgern durchführen, die den Vermittlungserfolg ihrer Maßnahmen nachweisen,

* die direkte Kontaktpflege zwischen Arbeitsvermittler und relevanten Arbeitgebern organisieren,

* die persönliche Sicherheit der Mitarbeiter in den Jobcentern erhöhen,

* den Mehrfachbezug von Bürgergeldleistungen durch biometrische Identitätsfeststellung und digitale Vernetzung der Jobcenter und Agenturen verhindern,

* die Regelbedarfssätze an die tatsächliche Inflationsentwicklungdes Bürgergeld-Warenkorbs anpassen.

BSW

Bündnis Sarah Wagenknecht

Ausschnitte

Das Pflegeheim darf nicht Armutsfalle sein! Die Eigenanteile für Pflegeheimbewohner müssen deutlich sinken. Deshalb fordern wir eine Pflegevollversicherung, die überwiegend mit Steuermitteln finanziert wird. Eine würdige Pflege im Alter darf keine Frage des Geldes sein.
Nach dem neuen Selbstbestimmungsgesetz können sich Männer durch bloße Unterschrift zur Frau erklären und erhalten damit potenziell Zugang zu Bereichen wie Frauensport, Frauenumkleiden und -toiletten sowie Frauengefängnissen und anderen frauenspezifischen (Schutz-) Räumen. Das stellt eine Gefährdung und Beeinträchtigung für Frauen und Mädchen dar. Frauenrechte dürfen nicht auf dem Altar der politischen Korrektheit geopfert werden. Das neue Selbstbestimmungsgesetz, das einmal jährlich den Wechsel des Geschlechts ermöglicht, höhlt die Schutzrechte für Frauen aus. Wir lehnen dieses Gesetz ausdrücklich ab. Der Wechsel der Geschlechtsidentität sollte für die Wenigen, die ihn für ein zufriedenes Leben wirklich benötigen, diskriminierungsfrei mit einem ärztlichen Gutachten möglich sein.
Prävention, alternative Behandlungsformen, Psychotherapie und die schlichte menschliche Betreuung kommen unter die Räder zugunsten einer immer teureren „Reparaturmedizin“, der Bevorzugung von eingriffsbezogenen Diagnosen und der Behandlung von Akuterkrankungen zuungunsten von chronischen Mehrfacherkrankungen. Diese Fehlanreize müssen überwunden werden.
Das Bürgergeld wollen wir durch eine leistungsstarke und leistungsgerechte Arbeitslosenversicherung und eine faire Grundsicherung ersetzen.

Langjährige Beitragszahler verdienen im Falle der Arbeitslosigkeit eine angemessene Absicherung. Das gilt insbesondere für ältere Arbeitnehmer, für die der Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt oft schwierig ist. Um das Abrutschen in die Grundsicherung zu verhindern, sollen langjährig Versicherte so lange 60 Prozent ihres letzten Nettogehalts erhalten, bis ihnen eine zumutbare Beschäftigung angeboten wird oder sie eigenständig eine gefunden haben. Die Frist zur Erfüllung der Versicherungszeiten soll verlängert werden, Zeiten der Kinderbetreuung und Pflege von Angehörigen müssen anerkannt werden. Für Selbstständige möchten wir den Zugang zur Arbeitslosenversicherung öffnen und die Beitrags- und Leistungsbedingungen, an denen der abhängig Beschäftigten orientieren.
Um mehr Menschen in Arbeit zu bringen, setzen wir zudem auf eine gezielte Unterstützung der Arbeitssuchenden. Mitwirkungspflichten bei Qualifizierungsangeboten sind notwendig, um Perspektiven zu schaffen. Wer Maßnahmen ohne triftige Gründe ablehnt, muss mit Konsequenzen rechnen.

Linke

Die Linke

Ausschnitte

Unsere solidarische Pflegevollversicherung soll alle pflegerischen Leistungen abdecken. Menschen mit Pflegebedarf und ihre Familien zahlen häufig mehr als 3.000 Euro im Monat für einen Heimplatz – das würde dann entfallen. Keine Pflegeleistung darf aus Kostengründen verweigert werden!
Mit der Pflegevollversicherung werden die Kommunen entlastet, weil sie nicht mehr für die Eigenanteile der Pflegebedürftigen aufkommen müssen.
Wir unterstützen die Kämpfe um flächendeckende Entlastungstarifverträge und bessere Arbeitsbedingungen. Wir fordern eine bundesweite Offensive zur Rückanwerbung von Pflegekräften und anderen Gesundheitsarbeiter*innen, die ihren Beruf verlassen haben, außerdem eine Ausbildungsoffensive, die Refinanzierung von Tarifverträgen und dass Tarifverträge leichter für allgemeinverbindlich erklärt werden können [...].
Wir setzen uns für eine gesetzlich vorgeschriebene Personalbemessung ein, bei der es am Ende auch mehr Personal gibt, sowie für Schichtpläne ohne Stress. Es braucht mindestens 100 000 zusätzliche Pflegekräfte in den Krankenhäusern!
Die Länder sind für die Investitionskosten der Krankenhäuser zuständig, stellen dafür aber seit Jahrzehnten viel zu wenig Geld zur Verfügung. Dadurch haben wir einen massiven Investitionsstau. Obwohl Personalmittel für Baumaßnahmen eingesetzt werden, sind die Krankenhäuser baulich und hinsichtlich ihrer Ausstattung in einem schlechten Zustand. Bund und Ländermüssen nachhaltig in die Krankenhäuser investieren! Die Vermögensteuer kann ihnen dabei helfen.
Apotheker*innen, Pflegekräfte, Therapeut*innen, Hebammen, medizinische Fachangestellte und Notfall-sanitäter*innen bringen ihre speziellen Kompetenzen mit und sind für eine gute Versorgung unentbehrlich. Siesollen stärker eigenverantwortlich behandeln und beraten können. Wir wollen die Befugnisse der Heilberufe ausweiten und eine flächendeckende Versorgung gewährleisten.
Private Kapitalgesellschaften (insbesondere Private Equity) investieren in großem Stil in Pflegeeinrichtungen und medizinische Versorgungszentren (MVZ), trimmen sie auf Profite und verkaufen sie teurer weiter. Das wollen wir stoppen!
Die Eigenanteile in der Pflege sind so hoch, dass sie meist alle Rücklagen und die Rente auffressen, dann müssen die Kosten von den Kommunen getragen werden. Pflegeeinrichtungen gelten inzwischen als lukratives Investment. Die Gewinne steigen, aber das hat seinen Preis: Der Stress für die Pflegekräfte nimmt zu und die Versorgung der Bewohner*innen wird schlechter. Die Finanzierung muss auf Kostendeckung ausgerichtet werden. Wir setzen uns für einen Systemwechsel in der Pflege ein: Für gute Arbeitsbedingungen und Entlastung der Beschäftigten in den Pflegeeinrichtungen. Wir wollen Pflegekonzerne aus der stationären Pflege herausdrängen. Wir wollen private Pflegeeinrichtungen in öffentliche Hand überführen. Wir wollen die ineffektive Struktur kleiner Pflegeanbieter, die häufig auch zu schlechten Arbeitsbedingungen führen, ineffektivere öffentlich-gemeinnützige Strukturen überführen.
Die Kostenspirale der Eigenanteile muss gebrochen werden: Mit unserer Pflegevollversicherung wollen wir Eigenanteile langfristig abschaffen. Die nicht von der Pflegeversicherung erfassten Heimkosten (Unterbringung und Verpflegung) wollen wir deckeln und die Bundesländer verpflichten, die realen Investitionskosten und Ausbildungskosten zu übernehmen. Kurzfristig muss das Schonvermögen erhöht werden.
Es braucht 100 000 zusätzliche Pflegekräfte in den Pflegeheimen, um eine qualitativ hochwertige pflegerische Versorgung sicherstellen zu können, dies umfasst auch den Mix an Pflegefachpersonen. Hunderttausende Pflegekräfte können sich vorstellen, in den Beruf zurückzukehren – bei besseren Arbeitsbedingungen.
Pflegende Angehörige müssen viel besser unterstützt werden! Das Pflegeunterstützungsgeld reicht nicht aus: Wir wollen für alle Beschäftigten sechs Wochen Freistellung bei vollem arbeitgeberfinanziertem Lohnausgleich beim ersten Auftreten eines familiären Pflegefalls. Außerdem setzen wir uns dafür ein, dass alle pflegenden Angehörigen Geldleistungen und Rentenpunkte erhalten. Auch Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollen einen Anspruch auf Urlaub haben.
Die größte Entlastung sowohl für Menschen mit Pflege-bedarf als auch für ihre pflegenden Angehörigen sind Angebote einer wohnortnahen, nichtkommerziellen und von einer solidarischen Pflegevollversicherung abgedeckten professionellen Tages- und Kurzzeitpflege sowie andere unbürokratisch zugängliche Hilfen.
Keine Ausbeutung ausländischer Arbeitskräfte in der Pflege! Die „24-Stunden-Betreuung“ ist eine Zumutung für alle Beteiligten. Die prekäre Lage dieser Menschen in ihren Herkunftsländern wird für eine Beschäftigung unter inakzeptablen Bedingungen ausgenutzt. Es braucht endlich eine Regulierung dieser Beschäftigungsverhältnisse mit Sozialversicherungsschutz, gesetzlicher Arbeitszeit, Urlaub und Mindestlohn.
Wir stärken Präventions-, Beratungs- und Hilfsangebote.
Eine Ausrichtung der Gesundheitsversorgung und der Pflege an den Bedürfnissen der Patient*innen und Beschäftigten anstatt an Wettbewerb, Kostendruck und Profit. Wir unterstützen Modellprojekte für neue Versorgungsformen wie die bestehenden und entstehenden Stadtteilgesundheitszentren und Polikliniken [...].
Die Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt muss i in Deutschland endlich vollständig umgesetzt werden. Dafür muss die Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention ihre Arbeit aufnehmen und die Gesamtstrategie zur Bekämpfung und Prävention von Gewalt gegen Frauen umgesetzt werden. Frauenhäuser müssen bedarfsgerecht, einzelfallunabhängig und verlässlich finanziert werden. Schutz und Beratung müssen für alle Frauen und ihre Kinder überall in Deutschland kostenfrei, anonym, pauschal und barrierefrei zur Verfügung stehen. Das Gewaltschutzgesetz und die Regelungen zum Umgangs- und Sorgerecht widersprechen sich teilweise. Hier muss eine Klarstellung erfolgen, dass der Schutz vor Gewalt gegen Frauen und Kinder Vorrang hat vor der Regelung des Umgangs.
Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) ist in seiner jetzigen Form mangelhaft und muss verbessert werden. Absurde Regelungen etwa mit Blick auf den Kriegsfall oder rassistische Ausschlüsse (etwa von Geflüchteten) müssen gestrichen werden.
Es sollte alles getan werden, um eine wohnortnahe gesundheitliche und pflegerische Versorgung von Patient*innen und Klient*innen zu ermöglichen. Dies sollte zu einer kommunalen Pflichtaufgabe erhoben werden.
Der Regelsatz im Bürgergeld ist kleingerechnet: Der Paritätische Wohlfahrtsverband zeigt, dass der Regelsatz bei mindestens 813 Euro liegen müsste.
Wir wollen das Bürgergeld zu einer sanktionsfreien individuellen Mindestsicherung umbauen. Anspruch haben alle, die kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen haben. Um Armut zu verhindern, orientieren wir uns an der sogenannten Armutsgefährdungsgrenze, gegenwärtig rund 1.400 Euro monatlich (inklusive Miete und sonstigen Wohnkosten; in Regionen mit hohen Mieten entsprechend mehr). Mit einem Mindestlohn von mindestens 15 Euro – spätestens ab 2026 16 Euro – sowie Steuerentlastungen für kleine Einkommen stellen wir sicher, dass sich Erwerbsarbeit lohnt.