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Wahlprogramme 2025 im Vergleich

Die Bundestagswahl 2025 steht an und wir haben uns die Wahlprogrammentwürfe der Parteien angeschaut. Hier findest du einen Vergleich der Positionen zu den Themen Gesundheit.

Die Parteien

Die Themen

So geht's

Wähle eine oder mehrere Parteien, um sie zu vergleichen. Wähle eines oder mehrere Themen, um die Ausschnitte aus den Wahlprogrammen danach zu filtern.

AfD

Alternative für Deutschland

Ausschnitte

Keine Ausschnitte vermerkt

BSW

Bündnis Sarah Wagenknecht

Ausschnitte

Das BSW will ein Ende der Zwei-Klassen-Medizin, die Kassenpatienten schon bei der Terminvergabe systematisch benachteiligt und ihnen immer mehr Kosten aufbürdet, die eigentlich von der Allgemeinheit zu tragen wären.

Wir fordern die Steuerfinanzierung von versicherungsfremden Leistungen (z. B. Beiträge von Bürgergeld-Empfängern).

Wir fordern die Abschaffung der Zusatzbeiträge und die Einführung einer Bürgerversicherung, in die alle Bürger nach ihrem Einkommen einzahlen und grundsätzlich gleiche Leistungen auf dem Niveau der höchsten medizinischen Standards erhalten.
Zur Anpassung an klimabedingte Wetterextreme wollen wir eine vom Bund anteilig finanzierte Mehrgefahrenversicherung für landwirtschaftliche Betriebe bundesweit etablieren. Zusätzlich unterstützen wir die Bildung einer steuerfreien betrieblichen Risikoausgleichsrücklage.
Prävention, alternative Behandlungsformen, Psychotherapie und die schlichte menschliche Betreuung kommen unter die Räder zugunsten einer immer teureren „Reparaturmedizin“, der Bevorzugung von eingriffsbezogenen Diagnosen und der Behandlung von Akuterkrankungen zuungunsten von chronischen Mehrfacherkrankungen. Diese Fehlanreize müssen überwunden werden.

Linke

Die Linke

Ausschnitte

Wir setzen uns für eine solidarische Gesundheits- und Pflegeversicherung ein. Alle zahlen ein, Beiträge werden auf alle Einkommen erhoben, alle werden gut versorgt. Die Beitragsbemessungsgrenze fällt weg. Auch für Einkommen aus Kapitalerträgen und andere Einkommensarten müssen Beiträge gezahlt werden. Privatversicherte werden in die gesetzliche Krankenversicherung übernommen. Dadurch fällt der Beitrag für die Krankenversicherung von derzeit 17,1 auf etwa13,3 Prozent des Bruttolohns. Für alle Menschen mit einem Monatseinkommen von unter etwa 7.100 Euro (brutto) sinken die Beiträge. Der allergrößte Teil der Bevölkerung wird durch dieses Konzept finanziell entlastet, auch viele Selbstständige und Rentner*innen
Wir stärken Präventions-, Beratungs- und Hilfsangebote.
Mit zunehmender Klimaerwärmung müssen wir unsere Städte umbauen. Die Hitze wird im Sommer unerträglich, und eine Gefahr für die Gesundheit und das Leben. Es kommt immer häufiger zu Trinkwasserknappheit. Das trifft besonders Menschen, die ihre Arbeit im Freien verrichten, aber auch Kinder auf Spielplätzen und alte Menschen. Klimaanpassung und Katastrophenschutz müssen als selbstverständliche Aufgaben der öffentlichen Versorgung definiert werden.
Wir wollen mehr öffentliche Parks und Grünflächen, Kleingärten und Gemeinschaftsgärten gegen die Hitze, öffentliche Toiletten und Wasserspender. Hierfür ist es erforderlich, dass das Kleingartenwesen gestärkt wird. Gebäude- und Flächenbegrünung wollen wir ausweiten, da Pflanzen eine kühlende Wirkung haben. Wir müssen Flächenentsiegelung vorantreiben, Städte müssen zu Schwammstädten werden und vor Flutkatastrophen geschützt werden. Den Luftaustausch zwischen der Stadt und dem Umland wollen wir durch eine bessere Raumplanung verbessern.
Die Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt muss i in Deutschland endlich vollständig umgesetzt werden. Dafür muss die Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention ihre Arbeit aufnehmen und die Gesamtstrategie zur Bekämpfung und Prävention von Gewalt gegen Frauen umgesetzt werden. Frauenhäuser müssen bedarfsgerecht, einzelfallunabhängig und verlässlich finanziert werden. Schutz und Beratung müssen für alle Frauen und ihre Kinder überall in Deutschland kostenfrei, anonym, pauschal und barrierefrei zur Verfügung stehen. Das Gewaltschutzgesetz und die Regelungen zum Umgangs- und Sorgerecht widersprechen sich teilweise. Hier muss eine Klarstellung erfolgen, dass der Schutz vor Gewalt gegen Frauen und Kinder Vorrang hat vor der Regelung des Umgangs.