Wahlprogramme 2025 im Vergleich
Die Bundestagswahl 2025 steht an und wir haben uns die Wahlprogrammentwürfe der Parteien angeschaut. Hier findest du einen Vergleich der Positionen zu den Themen Gesundheit.

Die Parteien
Die Themen
So geht's
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Union
Christlich Demokratische Union Deutschlands und Christlich-Soziale Union in Bayern
Ausschnitte
Wir stehen dabei zu den Grundpfeilern des deutschen Gesundheitssystems mit seiner bewährten Selbstverwaltung, zur Dualität von gesetzlicher und privater Krankenversicherung, zu unserem Bekenntnis zum Grundsatz der Freiberuflichkeit und zur solidarischen Beitragsfinanzierung.
Prävention in den Mittelpunkt stellen. Große Chancen sehen wir in der Verhinderung gängiger Volkskrankheiten. Wir wollen Präventionsangebote in allen Lebensbereichen verbessern und die Menschen in ihrer Eigenverantwortung und Gesundheitskompetenzstärken.
Hochwertige Versorgung in der Stadt und auf dem Land. Dies muss auch Grundgedanke einer Krankenhausreform sein. Die Planungshoheit der Länder für Krankenhäuser bleibt dabei unberührt. Die stationäre Versorgung mit einer flächendeckenden Grund- und Regelversorgung insbesondere im ländlichen Raum sowie der erforderlichen Konzentration von spezialisierten Leistungen denken wir zusammen mit der ambulanten haus- und fachärztlichen Versorgung sowie den Leistungen der anderen Gesundheitsberufe, die mehr Verantwortung für die Versorgung übernehmen sollen. Ziel muss sein, einen kalten Strukturwandel in der Krankenhauslandschaft zu verhindern. Fehlsteuerungen in Folge der Krankenhausreform werden wir korrigieren.
Prävention und Rehabilitation vor Pflege. Die Vermeidung von Pflegebedürftigkeit ist für uns nicht nur ein Gebot der Menschlichkeit. Mit Prävention und Reha wollen wir Pflegebedürftigkeit möglichst lange aufschieben. Somit entlasten wir das System tiefgreifend.
Kinder- und Jugendschutz statt beliebiger Identitätspolitik. Das Selbstbestimmungsgesetz der Ampel erlaubt bei Kindern und Jugendlichen, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen auch ohne Gutachten oder Beratung und gerichtliche Entscheidung zu ändern. Das lehnen wir entschieden ab. Gerade in der altersbedingt volatilen Lebensphase der Pubertät muss ausgeschlossen werden, dass Persönlichkeitszweifeln mit einem leichtfertigen Geschlechtswechsel begegnet wird. Es braucht in jedem Fall unabhängige psychologische Gutachten. Operative Eingriffe vor der Volljährigkeit lehnen wir grundsätzlich ab.
Kein leichtfertiger Geschlechtswechsel bei Erwachsenen. Der Wechsel des Geschlechtseintrags darf nicht der Beliebigkeit hingegeben werden. Auch gilt: Jeder geschlechtsangleichenden Operation muss eine ausführliche unabhängige Zweitberatung vorausgehen.
Steuererklärungspflichten für Rentner und Pensionäre vereinfachen. Wir führen einen Quellenabzug ein, damit im Regelfall keine Steuererklärung mehr abgegeben werden muss. Doppelbesteuerung von Renten vermeiden wir.
Für Verlässlichkeit beim Renteneintrittsalter. An der bestehenden gesetzlichen Regelung zum Renteneintrittsalter halten wir fest. Die Regelung für besonders langjährige Versicherte mit 45 Versicherungsjahren behalten wir mit Blick auf die Planungssicherheit für Unternehmen und rentennahe Jahrgänge bei.
Keine Rentenkürzungen. Wenn Menschen 45 Jahre Vollzeit gearbeitet und Beiträge ge-zahlt, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, muss die gesetzliche Rente deutlich oberhalb der Grundsicherung im Alter liegen. Mit der Union wird es keine Rentenkürzungen geben. Unser Ziel: ein durch wirtschaftliches Wachstum garantiertes stabiles Rentenniveau und weiterhin steigende Renten. Wer vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden muss, soll sich auf eine auskömmliche Alterssicherung verlassen können.
Beitragsstabilität sichern – im Sinne der Generationengerechtigkeit. Wir spielen Jung und Alt nicht gegeneinander aus. Unser Ziel ist es daher, die Beitragssätze stabil zu halten, auch um gerade kleine und mittlere Einkommen zu schützen.
Mehr Anreize für freiwilliges längeres Arbeiten. Wir wollen mehr Flexibilität beim Übergang vom Beruf in die Rente. Arbeiten im Alter machen wir mit einer Aktivrente attraktiv. Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet, bekommt sein Gehalt bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei. Darüber hinaus heben wir die Hinzuverdienstgrenzen bei Witwenrenten deutlich an.
Betriebliche und private Vorsorge stärken. Die Alterssicherung soll stabil auf mehreren Säulen beruhen, die gesetzliche Rente also wirksam durch zusätzliche betriebliche und private Vorsorge ergänzt werden. Dabei wollen wir insbesondere kleinere und mittlere Arbeitgeber bei Abschluss von Betriebsrenten unterstützen.
Altersvorsorge von Kindesbeinen an – Frühstart-Rente einführen. Junge Menschen sollen möglichst früh selbst kapitalgedeckt vorsorgen. So entwickeln sie ein Bewusstsein für Altersvorsorge und Kapitalbildung. Deshalb werden wir für jedes Kind vom 6. bis zum 18. Lebensjahr pro Monat 10 Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot einzahlen. Der in dieser Zeit angesparte Betrag kann durch private Einzahlungen ab dem 18. Lebensjahr bis zum Renteneintritt wei-ter bespart werden. Erst so entfaltet die Frühstart-Rente durch eine renditeorientierte, kapitalgedeckte Anlage ohne Garantien ihren vollen Effekt. Die Erträge aus dem Depot sollen bis zum Renteneintritt steuerfrei sein. Das Sparkapital ist vor staatlichem Zugriff geschützt und wird erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze ausgezahlt.
Altersvorsorge für Selbständige. Wir führen eine verbindliche Altersvorsorge für Selbständige ein, die nicht anderweitig ausreichend abgesichert sind.
BSW
Bündnis Sarah Wagenknecht
Ausschnitte
Das BSW will ein Ende der Zwei-Klassen-Medizin, die Kassenpatienten schon bei der Terminvergabe systematisch benachteiligt und ihnen immer mehr Kosten aufbürdet, die eigentlich von der Allgemeinheit zu tragen wären.
Wir fordern die Steuerfinanzierung von versicherungsfremden Leistungen (z. B. Beiträge von Bürgergeld-Empfängern).
Wir fordern die Abschaffung der Zusatzbeiträge und die Einführung einer Bürgerversicherung, in die alle Bürger nach ihrem Einkommen einzahlen und grundsätzlich gleiche Leistungen auf dem Niveau der höchsten medizinischen Standards erhalten.
Krankenhausschließungen und die aktuelle Krankenhausreform lehnen wir ab, da der ambulante Sektor die Versorgung nicht über-nehmen kann und die Reform nicht in eine wirksame Entwicklungsperspektive eingebunden ist.
Besonders Hausärzte als Ansprechpartner der Patienten müssen höher vergütet werden. Generell darf der Wegfall der Privatversicherung nicht zu Einkommenseinbußen für niedergelassene Ärzte und Zahnärzte führen
Nach dem neuen Selbstbestimmungsgesetz können sich Männer durch bloße Unterschrift zur Frau erklären und erhalten damit potenziell Zugang zu Bereichen wie Frauensport, Frauenumkleiden und -toiletten sowie Frauengefängnissen und anderen frauenspezifischen (Schutz-) Räumen. Das stellt eine Gefährdung und Beeinträchtigung für Frauen und Mädchen dar. Frauenrechte dürfen nicht auf dem Altar der politischen Korrektheit geopfert werden. Das neue Selbstbestimmungsgesetz, das einmal jährlich den Wechsel des Geschlechts ermöglicht, höhlt die Schutzrechte für Frauen aus. Wir lehnen dieses Gesetz ausdrücklich ab. Der Wechsel der Geschlechtsidentität sollte für die Wenigen, die ihn für ein zufriedenes Leben wirklich benötigen, diskriminierungsfrei mit einem ärztlichen Gutachten möglich sein.
Prävention, alternative Behandlungsformen, Psychotherapie und die schlichte menschliche Betreuung kommen unter die Räder zugunsten einer immer teureren „Reparaturmedizin“, der Bevorzugung von eingriffsbezogenen Diagnosen und der Behandlung von Akuterkrankungen zuungunsten von chronischen Mehrfacherkrankungen. Diese Fehlanreize müssen überwunden werden.
In Deutschland ist die gesetzliche Rente aktuell für Millionen Bürger eine Armutsfalle. Jeder Fünfte hat nach 45 Jahren Arbeit weniger als 1200 Euro Rente. In Zukunft werden es noch weit mehr sein. Immer mehr Rentner beziehen Grundsicherung im Alter, wobei ein Großteil der Berechtigten gar keinen Antrag stellt, weil die bürokratischen Hürden zu hoch sind oder aus Angst vor Stigmatisierung.
Wir fordern eine Mindestrente von 1500 Euro nach 40 Versicherungsjahren. Wir plädieren – ähnlich wie bei unseren Nachbarländern – für ein Stufenmodell: Nach 30 Versicherungsjahren liegt die Mindestrente bei 1300 Euro und nach 15 Jahren bei 1200 Euro.
FPD
Freie Demokratische Partei
Ausschnitte
Wir bekennen uns zum dualen System aus gesetzlicher (GKV) und privater (PKV) Krankenversicherung. Daher lehnen wir eine Einheitskasse (sog. Bürgersversicherung) ab. In beiden Versicherungssystemen wollen wir Wechsel- und Wahlfreiheit der Versicherten stärken. Um die ungebremste Leistungsausgabenentwicklung in der GKV in den Griff zu bekommen, sollen in Zukunft die Ausgaben nicht stärker wachsen als die Einnahmen. Zusätzlich werden wir alle Leistungsausweitungen der letzten zehn Jahre einem Evidenz-, Effizienz- und Wirtschaftlichkeitscheck unterziehen. Leistungen, die sich nicht bewährt haben, sollen aus dem GKV-Leistungskatalog gestrichen werden.
Wir Freie Demokraten wollen eine aktive Präventionsstrategie starten. Die Digitalisierung bietet hierbei große Chancen, zum Beispiel durch Gesundheits-Apps, Telemedizin und Wearables. Wer Vorsorge betreibt, verursacht dadurch weniger Ausgaben für seine Krankenkasse. Deshalb wollen wir den Krankenkassen ermöglichen, für diese Versicherten einen reduzierten Zusatzbeitrag einzuführen. Auch in der psychischen Gesundheit und im Bereich Mental Health wollen wir durch Entstigmatisierung und niedrigschwellige, digitale Angebote die Lebensqualität der Betroffenen stärken. Wir setzen uns für eine bessere psychotherapeutische Versorgung ein und wollen die Wartezeit auf einen Therapieplatz auf unter vier Wochen verkürzen. Bis zur Verkürzung der Wartezeiten wollen wir das Kostenerstattungsverfahren unbürokratischer machen und stärker standardisieren.
Für uns Freie Demokraten ist die körperliche Selbstbestimmung ein zentraler Aspekt einer liberalen Gesellschaft. Wir wollen die Organspendezahlen steigern und dabei gleichzeitig die selbstbestimmte Entscheidung des Einzelnen wahren. Wir setzen uns außerdem dafür ein, Regelungen zur Lebendorganspende zu liberalisieren. Zu einem freien Leben gehört auch die Selbstbestimmung am Lebensende. Wir stehen fest zum Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben. Dazu gehört auch die Möglichkeit, Sterbehilfe rechtssicher in Anspruch zu nehmen. Zugleich muss der Staat jedem, der Suizidgedanken hat, die helfende Hand reichen. Die Suizidprävention wollen wir deshalb spürbar ausbauen.
Wir Freie Demokraten stehen für einen wirklich flexiblen Renteneintritt. Die Menschen sollen nach schwedischem Vorbild künftig selbst entscheiden, wann der Ruhestand beginnt, sofern dann keine Sozialleistungen beantragt werden müssen. Je später jemand in Rente geht, desto höher die Rente - wer früher geht, bekommt eine niedrigere Rente. Teilrenten sind unkompliziert möglich. Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, braucht weiter eine starke Unterstützung. Daneben wollen wir die Gesetzliche Aktienrente.
Linke
Die Linke
Ausschnitte
Gegen Altersarmut hilft unsere »Solidarische Mindestrente«: Für diejenigen, die wegen schlechter Jobs, erzwungener Teilzeit oder Erwerbslosigkeit keine auskömmliche Rente bekommen. Sie erhalten einen Zuschlag bis zur Höhe der Armutsrisikogrenze von derzeit rund 1.400 Euro. Dazu kommen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und in Regionen mit sehr hohen Wohnkosten ggf. einen Mietzuschuss.
Wir setzen uns für eine solidarische Gesundheits- und Pflegeversicherung ein. Alle zahlen ein, Beiträge werden auf alle Einkommen erhoben, alle werden gut versorgt. Die Beitragsbemessungsgrenze fällt weg. Auch für Einkommen aus Kapitalerträgen und andere Einkommensarten müssen Beiträge gezahlt werden. Privatversicherte werden in die gesetzliche Krankenversicherung übernommen. Dadurch fällt der Beitrag für die Krankenversicherung von derzeit 17,1 auf etwa13,3 Prozent des Bruttolohns. Für alle Menschen mit einem Monatseinkommen von unter etwa 7.100 Euro (brutto) sinken die Beiträge. Der allergrößte Teil der Bevölkerung wird durch dieses Konzept finanziell entlastet, auch viele Selbstständige und Rentner*innen
Es braucht eine wohnortnahe, kostenlose Gesundheitsversorgung. Dafür muss der Bund sektorenübergreifende Behandlung und regionale Grundversorgung verlässlich und ausreichend finanzieren und sektorenübergreifendes Arbeiten in öffentlicher oder gemeinnütziger Hand gesetzlich möglich machen.
Das Krankenhaus-Reformgesetz aus dem Hause Lauterbach verschärft den kalten Strukturwandel in der Kliniklandschaft. Das Sterben insbesondere von kleinen Krankenhäusern ist eingeplant und soll zur Hälfte auch noch mit Beiträgen der gesetzlichen Kassen finanziert werden. Eine bedarfsgerechte wohnortnahe Krankenhausplanung ist nicht vorgesehen. Die Fallpauschalen mit ihren falschen Anreizen und Auswirkungen auf die medizinische Behandlung sollen bleiben. Notwendige Strukturanpassungen aufgrund von Änderungen der medizinischen Versorgungsstrategien, des Forschungsstands, aber auch der Bevölkerungsstruktur müssen planvoll und bedarfsgerecht stattfinden statt über die kalte Strukturbereinigung durch Krankenhaus-Insolvenzen.
Wir wollen, dass die notwendigen Betriebskosten der Krankenhäuser von den Krankenkassen vollständig finanziert werden. Die Fallpauschalen müssen vollständig abgeschafft werden. Dadurch sind Gewinne und Verluste weitgehend unmöglich. Private Konzerne sollen zwar weiter Krankenhäuser betreiben dürfen, aber ohne Gewinnmöglichkeit werden sie daran kein Interesse haben. Wir wollen Krankenhäuser, die von privaten Betreibern aufgeben werden, in die öffentliche Hand überführen. Zu diesem Zweck können Kommunen und Länder auf einen sogenannten den Re-Kommunalisierungsfonds zugreifen [...].
Wir stärken Präventions-, Beratungs- und Hilfsangebote.
Die Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt muss i in Deutschland endlich vollständig umgesetzt werden. Dafür muss die Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention ihre Arbeit aufnehmen und die Gesamtstrategie zur Bekämpfung und Prävention von Gewalt gegen Frauen umgesetzt werden. Frauenhäuser müssen bedarfsgerecht, einzelfallunabhängig und verlässlich finanziert werden. Schutz und Beratung müssen für alle Frauen und ihre Kinder überall in Deutschland kostenfrei, anonym, pauschal und barrierefrei zur Verfügung stehen. Das Gewaltschutzgesetz und die Regelungen zum Umgangs- und Sorgerecht widersprechen sich teilweise. Hier muss eine Klarstellung erfolgen, dass der Schutz vor Gewalt gegen Frauen und Kinder Vorrang hat vor der Regelung des Umgangs.
Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) ist in seiner jetzigen Form mangelhaft und muss verbessert werden. Absurde Regelungen etwa mit Blick auf den Kriegsfall oder rassistische Ausschlüsse (etwa von Geflüchteten) müssen gestrichen werden.
Viele legen ihre jährliche „Renteninformation“ schnell wieder weg, weil sie wissen: Das wird nicht reichen. Immer weniger Menschen haben ein planbares Berufsleben und können sicher sein, dass ein erarbeiteter und erkämpfter Lebensstandard auch Bestand hat. Das muss so nicht sein. Die gesetzliche Rente hat kein Demografie-, sondern ein Gerechtigkeitsproblem:
Für ein gerechtes Rentensystem zahlen alle Menschen mit Erwerbseinkommen – auch Beamt*innen, Selbstständige, Freiberufler*innen, Manager*innen und Abgeordnete – in eine solidarische Erwerbstätigenversicherung ein. Das Rentenniveau kann dann steigen. Menschen mit sogenannten Riester-Verträgen und ähnlichen Zusatzrenten sollen ihre Verträge in die gesetzliche Rente überführen können. Es soll leichter möglich werden, freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, um so sicher zusätzlich für das Alter vorsorgen zu können. Ergänzend gibt es Betriebsrenten, die mindestens zu 50 Prozent von den Arbeitgebern finanziert sein müssen.
Wir wollen das Rentenniveau wieder auf 53 Prozent anheben und die Beitragsbemessungsgrenze verdoppeln. Die niedrigen Rentenansprüche von Niedrig- und Geringverdienenden, Erwerbslosen, Erziehenden und Pflegenden wollen wir aufwerten. Ostverdienste wollen wir noch bis 2030 hochwerten, damit sich Renten in Ost- und Westdeutschland angleichen. Dafür braucht es höhere Steuerzuschüsse. Dass die Beitragszahler*innen versicherungsfremde Leistungen wie z. B. die Anerkennung von Kindererziehungszeiten (bekannt als „Mütterrente“) und die Grundrente finanzieren, muss beendet werden.
Die gesetzliche Rente gehört nicht an die Börse! Die angedachte Aktienrente („Generationenkapital“) soll angeblich die Beiträge über den Kapitalmarkt stabil halten. Das ist riskant und teuer und der falsche Weg. Wir weisen das zusammen mit Sozialverbänden, Gewerkschaften und vielen Sachverständigen zurück.
Die Rente erst ab 67 bedeutet Rentenkürzungen für alle, insbesondere in Berufen, in denen Erwerbstätige nicht so lange durchhalten können. Wir fordern eine Regelaltersgrenze von 65 Jahren. Wer 40 Jahre lang gearbeitet und selbst Beiträge gezahlt hat, soll ab 60 abschlagsfrei in Rente gehen können.
Gegen Altersarmut hilft unsere „solidarische Mindestrente“: für diejenigen, die wegen schlechter Jobs, erzwungener Teilzeit oder Erwerbslosigkeit keine auskömmliche Rente bekommen. Sie erhalten einen Zuschlag bis zur Höhe der Armutsrisikogrenze von derzeit rund 1.400 Euro. Dazu kommen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und in Regionen mit sehr hohen Wohnkosten ggf. ein Mietzuschuss.