Wahlprogramme 2025 im Vergleich | Upstream
Abonnieren

Wahlprogramme 2025 im Vergleich

Die Bundestagswahl 2025 steht an und wir haben uns die Wahlprogrammentwürfe der Parteien angeschaut. Hier findest du einen Vergleich der Positionen zu den Themen Gesundheit.

Die Parteien

Die Themen

So geht's

Wähle eine oder mehrere Parteien, um sie zu vergleichen. Wähle eines oder mehrere Themen, um die Ausschnitte aus den Wahlprogrammen danach zu filtern.

AfD

Alternative für Deutschland

Ausschnitte

Die Situation der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen wollen wir erleichtern, indem wir die häusliche Pflege deutlich höher finanziell honorieren. So können es sich mehr Familien leisten, ihre pflegebedürftigen Angehörigen in vertrauter häuslicher Umgebung selbst zu betreuen. Die Unterstützung bei Krankheit oder Urlaubswunsch der pflegenden Angehörigen durch verbesserte ambulante und befristete stationäre Angebote ausgeweitet werden. Insgesamt werden so der Pflegebedürftige und pflegende Angehörige bessergestellt und gleichzeitig die Pflegekasse entlastet, da weniger und kürzere Heimbetreuungen anfallen.
In der stationären Versorgung hat sich das DRG-Fallpauschalensystem nicht bewährt. Ständige Anpassungen konnten die Grundprobleme, wie das Setzen von finanziellen Fehlanreizen und enormer bürokratischer Aufwand, nicht beseitigen. Auch die anstehende Krankenhausreform ist nicht geeignet, diese Probleme zu lösen. Notwendig ist die vollständige Abschaffung der Fallpauschalen und mittelfristig die Rückkehr zu individuellen Budgetvereinbarungen zwischen den Krankenhäusern und den Spitzenverbänden der GKV auf Landesebene.
Seit der Einführung des DRG-Fallpauschalensystems im Krankenhaus ist ein anhaltendes Sinken der Verweildauer zu verzeichnen, die durch eine frühzeitige Krankenhausentlassung nichtselbständiger Patienten bewirkt wird. Dies führt zu einer weiteren Zunahme der Arbeitsverdichtung und -belastung des Pflegepersonals, was durch den zunehmenden Personalmangel noch verschärft wird. Eine bundeseinheitliche, gesetzliche Personalbemessung für alle pflegesensitiven Bereiche ist zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung unerlässlich. Eine angemessene Finanzierung des notwendigen Personalaufwuchses ist von existenzieller Bedeutung und sicherzustellen. Pflegekammern lehnen wir ab, da nur mit zusätzlicher Bürokratie, staatlichem Zugriff und Zwangsbeiträgen zu rechnen ist.
Die Bereitschaft zur Organspende ist deutlich zurückgegangen. Deshalb wird zunehmend eine „Widerspruchsregelung“ ins Spiel gebracht, bei der im Falle eines „Hirntodes“ grundsätzlich und ohne Rücksprache mit den Angehörigen Organe entnommen werden können, sofern nicht ein ausdrücklicher Widerspruch des Betroffenen zu Lebzeiten beurkundet wurde. Die Entscheidung zur Organspende kann aber nur beim Betroffenen liegen, der diese in voller Kenntnis der hiermit zusammenhängenden Abläufe treffen muss. Dies beinhaltet auch eine Aufklärung über das Kriterium des "Hirntodes", welches nicht unumstritten ist. Insofern lehnen wir die Widerspruchsregelung und jede Form eines direkten oder indirekten Zwanges entschieden ab.