Wahlprogramme 2025 im Vergleich
Die Bundestagswahl 2025 steht an und wir haben uns die Wahlprogrammentwürfe der Parteien angeschaut. Hier findest du einen Vergleich der Positionen zu den Themen Gesundheit.
Die Parteien
Die Themen
So geht's
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Union
Christlich Demokratische Union Deutschlands und Christlich-Soziale Union in Bayern
Ausschnitte
Hochwertige Versorgung in der Stadt und auf dem Land. Dies muss auch Grundgedanke einer Krankenhausreform sein. Die Planungshoheit der Länder für Krankenhäuser bleibt dabei unberührt. Die stationäre Versorgung mit einer flächendeckenden Grund- und Regelversorgung insbesondere im ländlichen Raum sowie der erforderlichen Konzentration von spezialisierten Leistungen denken wir zusammen mit der ambulanten haus- und fachärztlichen Versorgung sowie den Leistungen der anderen Gesundheitsberufe, die mehr Verantwortung für die Versorgung übernehmen sollen. Ziel muss sein, einen kalten Strukturwandel in der Krankenhauslandschaft zu verhindern. Fehlsteuerungen in Folge der Krankenhausreform werden wir korrigieren.
Versorgung stärken. Wir entwickeln die Haus- und Kinderarztpraxen innovativ weiter. Sie soll eine stärkere Steuerungsfunktion der Patienten übernehmen, um zu einer besseren Koordination der Behandlungsabläufe beizutragen und die Wartezeiten auf Arzttermine zu senken. Gleichzeitig müssen wir alle Berufsgruppen von Bürokratie entlasten. Es gilt mehr Zeit für Behandlung zu schaffen. Geburtshilfe und medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen gestalten wir zukunftsfest um. Familien müssen dort, wo sie wohnen, bestmögliche medizinische Versorgung erhalten. Wir wollen die ambulanten und stationären Versorgungsangebote für psychische Erkrankungen bedarfsgerecht verbessern, insbesondere für Kinder und Jugendliche.
AfD
Alternative für Deutschland
Ausschnitte
In der stationären Versorgung hat sich das DRG-Fallpauschalensystem nicht bewährt. Ständige Anpassungen konnten die Grundprobleme, wie das Setzen von finanziellen Fehlanreizen und enormer bürokratischer Aufwand, nicht beseitigen. Auch die anstehende Krankenhausreform ist nicht geeignet, diese Probleme zu lösen. Notwendig ist die vollständige Abschaffung der Fallpauschalen und mittelfristig die Rückkehr zu individuellen Budgetvereinbarungen zwischen den Krankenhäusern und den Spitzenverbänden der GKV auf Landesebene.
Insbesondere im Facharztbereich ist die ambulante Versorgung aufgrund der weitgehend bestehenden Budgetierung ärztlicher Leistungen längst an ihre Grenzen gestoßen. Terminengpässe und monatelange Wartezeiten sind für die Patienten unzumutbar. Die Rationierung ärztlicher Leistungen durch den Zwang, Behandlungen ohne Vergütungsanspruch zu erbringen, muss beendet werden. Um einer ungesteuerten Leistungsausweitung durch Bagatellbehandlungen zu begegnen, sind gestaffelte Bonus- bzw. Rückvergütungssysteme sinnvoll. Die freiberuflich geführte Inhaberpraxis soll weiterhin das Rückgrat der ambulanten Versorgung bilden. Zur Förderung der Niederlassung von Ärzten im ländlichen Räumen sind finanzielle und organisatorische Niederlassungshilfen zu etablieren.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat während der Corona-Krise nicht die gebotene Neutralität gewahrt. Künftig muss dringend eine zuverlässige Überprüfung und Risiken abwägende Empfehlung von Impfstoffen sichergestellt werden.
Jeder Mensch muss selbst darüber entscheiden können, ob und was in seinen Körper injiziert wird. Das im Grundgesetz verankerte Selbstbestimmungsrecht und das Recht auf körperliche Unversehrtheit dürfen nicht angetastet werden. Daher setzen wir uns gegen jede Form von Impfpflicht oder Impfnötigung ein. Eine Ausgrenzung und Diskriminierung von Menschen, die eine Impfung ablehnen, darf es nicht mehr geben. Die faktische Masern-Impfpflicht für Kinder und Lehrpersonal wollen wir daher streichen.
Mit Zulassung der experimentellen mRNA-Injektionen während der Corona-Krise wurden verschiedene Berufsgruppen zu Impfungen genötigt. Die Betroffenen müssen nun bestmöglich unterstützt und straffreigestellt werden. Die Verantwortung für eine angemessene Versorgung Impfgeschädigter soll zukünftig auf die Berufsgenossenschaften übergehen, um eine deutlich verbesserte Behandlung und Rehabilitation zur beruflichen Wiedereingliederung sicherzustellen. Für den Nachweis von Impfschäden sind Beweislasterleichterungen vorzusehen.