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Wahlprogramme 2025 im Vergleich

Die Bundestagswahl 2025 steht an und wir haben uns die Wahlprogrammentwürfe der Parteien angeschaut. Hier findest du einen Vergleich der Positionen zu den Themen Gesundheit.

Die Parteien

Die Themen

So geht's

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AfD

Alternative für Deutschland

Ausschnitte

Das nicht zielführende Bürgergeld wollen wir mittels unseres Konzepts „Aktivierende Grundsicherung“ neugestalten. Die übrigen Systeme der Grundsicherung behalten wir bei wie bisher.
Wir wollen erwerbsfähige Grundsicherungsbezieher schneller wieder in Arbeit bringen, damit sie wieder auf eigenen Beinen stehen können. Gleichzeitig senken wir so die Kosten für die Steuerzahler, die unsere Grundsicherungssysteme finanzieren. Dabei gehen wir vom Grundsatz aus, dass jeder, der arbeiten kann, auch arbeiten soll, anstatt der Gesellschaft zur Last zu fallen. Dazu wollen wir

* erwerbsfähige Bürgergeldempfänger, die nach 6 Monaten noch immer im Leistungsbezug sind, zu gemeinnütziger Arbeit heranziehen,

* den gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet als Voraussetzung für den Grundsicherungsbezug wieder einführen und kontrollieren,

* Geflüchteten den Aufenthaltsstatus bei Reisen ins Heimatland entziehen,

* eine sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit ohne „aufstockende“ Sozialleistungen von mindestens zehn Jahren in Deutschland zur Voraussetzung für den Bürgergeld-Bezug ausländischer Staatsangehöriger machen und ihren Bürgergeld-Bezug auf ein Jahr begrenzen,

* ukrainische Kriegsflüchtlinge unter Beibehaltung ihrer Arbeitsmöglichkeiten aus dem Bürgergeld wieder ausgliedern und im Leistungsbezug den Asylbewerbern gleichstellen,

* die tatsächlich nicht erwerbsfähigen Bürgergeld-Bezieher aus den Jobcentern in die personengerechte Betreuung durch die Sozialämter überstellen bei gleichbleibender finanzieller Unterstützung, um die Jobcenter zu entlasten,

* Arbeitsagenturen und Jobcenter berufsfeldorientiert organisieren und vorrangig mit branchenerfahrenen Vermittlern besetzen,

* stellenorientierte, passgenauere „Matching“-Verfahren fürArbeitssuchende einführen,

* Weiterbildungsmaßnahmen nur noch bei Bildungsträgern durchführen, die den Vermittlungserfolg ihrer Maßnahmen nachweisen,

* die direkte Kontaktpflege zwischen Arbeitsvermittler und relevanten Arbeitgebern organisieren,

* die persönliche Sicherheit der Mitarbeiter in den Jobcentern erhöhen,

* den Mehrfachbezug von Bürgergeldleistungen durch biometrische Identitätsfeststellung und digitale Vernetzung der Jobcenter und Agenturen verhindern,

* die Regelbedarfssätze an die tatsächliche Inflationsentwicklungdes Bürgergeld-Warenkorbs anpassen.
Wir streben eine Rentenversicherung an, mit der Erwerbstätige sich wieder einen finanziell gesicherten Lebensabend erarbeiten können. Wir halten es dabei für zwingend erforderlich, auch unseren derzeitigen Senioren, die in einem langen Arbeitsleben unser Land und unseren Wohlstand aufgebaut haben, einen Lebensabend in Würde zu ermöglichen. Dazu gehört vor allem eine signifikante Erhöhung ihrer Renten. Unser ferneres Ziel ist es, in mehreren Schritten das durchschnittliche Rentenniveau der westeuropäischen Länder zu erreichen, das nach Rechnung der EU (Eurostat) derzeit bei gut 70 Prozent des letzten Nettoeinkommens und damit deutlich höher liegt als das deutsche.
Wir wollen der Rentenversicherung mehr Beitragszahler zuführen, die Verrentung flexibler und gerechter gestalten und Anreize für eine freiwillige Verlängerung der Lebensarbeitszeit setzen, indem wir:

* Verbeamtungen nur noch für diejenigen vorsehen, die mit Hoheitsaufgaben betraut sind, so dass die große Mehrheit der Staatsbediensteten in die Rentenversicherung einzahlt,

* Politiker in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen,

* ein flexibles Renteneintrittsalter, abschlagsfrei nach 45 beitragsberechtigten Arbeitsjahren, ermöglichen,

* alle nicht beitragsgedeckten Leistungen mittelfristig aus demBundeshaushalt finanzieren,

* das Fremdrentenrecht in Anbetracht der systematischen Benachteiligung von Spätaussiedlern reformieren,

* die anstehenden Rentenbeitragsanhebungen durch Steuersenkungen für Beschäftigte und Unternehmen ausgleichen,

* die Zuverdienste von Witwen und Witwern nicht auf die Hinterbliebenenrente anrechnen,

* die Elternschaft bei der Rente höher vergüten.
Die Chancen des Kapitalmarktes zur Sicherung unserer Renten wurden in den letzten Jahrzehnten sträflich vernachlässigt. Die AfD setzt sich dafür ein, dass die individuelle private wie auch betriebliche Altersvorsorge bspw. mit Aktien, ETFs und herkömmlichen Fonds endlich systematisch steuerlich gefördert wird. Dazu wollen wir von den erfolgreichen Modellen anderer Länder lernen und deren bewährte Konzepte an unsere Bedürfnisse anpassen. Die hochbürokratischen und komplexen bisherigen Modelle der Vorsorgeförderung wollen wir dabei ablösen.
Das „Junior-Spardepot“ ergänzt das bestehende Altersvorsorgesystem um eine aus Steuermitteln finanzierte, kapitalgedeckte Altersvorsorge. Für jedes neugeborene Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit und dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland wird ein individuelles Altersvorsorge-Depot eingerichtet. Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sollen monatlich 100 Euro aus Steuermitteln in einen ETF-Sparplan oder Aktienfonds-Sparplan eingezahlt werden. Ab dem 18. Geburtstag kann der Sparplan mit eigenen Beiträgen weitergeführt werden. Die Auszahlung erfolgt ab dem 65. Lebensjahr über einen Auszahlplan, wobei bis dahin eine Verwendung des Kapitals ausgeschlossen ist.

Linke

Die Linke

Ausschnitte

Gegen Altersarmut hilft unsere »Solidarische Mindestrente«: Für diejenigen, die wegen schlechter Jobs, erzwungener Teilzeit oder Erwerbslosigkeit keine auskömmliche Rente bekommen. Sie erhalten einen Zuschlag bis zur Höhe der Armutsrisikogrenze von derzeit rund 1.400 Euro. Dazu kommen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und in Regionen mit sehr hohen Wohnkosten ggf. einen Mietzuschuss.
Wir stärken Präventions-, Beratungs- und Hilfsangebote.
Die Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt muss i in Deutschland endlich vollständig umgesetzt werden. Dafür muss die Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention ihre Arbeit aufnehmen und die Gesamtstrategie zur Bekämpfung und Prävention von Gewalt gegen Frauen umgesetzt werden. Frauenhäuser müssen bedarfsgerecht, einzelfallunabhängig und verlässlich finanziert werden. Schutz und Beratung müssen für alle Frauen und ihre Kinder überall in Deutschland kostenfrei, anonym, pauschal und barrierefrei zur Verfügung stehen. Das Gewaltschutzgesetz und die Regelungen zum Umgangs- und Sorgerecht widersprechen sich teilweise. Hier muss eine Klarstellung erfolgen, dass der Schutz vor Gewalt gegen Frauen und Kinder Vorrang hat vor der Regelung des Umgangs.
Viele legen ihre jährliche „Renteninformation“ schnell wieder weg, weil sie wissen: Das wird nicht reichen. Immer weniger Menschen haben ein planbares Berufsleben und können sicher sein, dass ein erarbeiteter und erkämpfter Lebensstandard auch Bestand hat. Das muss so nicht sein. Die gesetzliche Rente hat kein Demografie-, sondern ein Gerechtigkeitsproblem:

Für ein gerechtes Rentensystem zahlen alle Menschen mit Erwerbseinkommen – auch Beamt*innen, Selbstständige, Freiberufler*innen, Manager*innen und Abgeordnete – in eine solidarische Erwerbstätigenversicherung ein. Das Rentenniveau kann dann steigen. Menschen mit sogenannten Riester-Verträgen und ähnlichen Zusatzrenten sollen ihre Verträge in die gesetzliche Rente überführen können. Es soll leichter möglich werden, freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, um so sicher zusätzlich für das Alter vorsorgen zu können. Ergänzend gibt es Betriebsrenten, die mindestens zu 50 Prozent von den Arbeitgebern finanziert sein müssen.
Wir wollen das Rentenniveau wieder auf 53 Prozent anheben und die Beitragsbemessungsgrenze verdoppeln. Die niedrigen Rentenansprüche von Niedrig- und Geringverdienenden, Erwerbslosen, Erziehenden und Pflegenden wollen wir aufwerten. Ostverdienste wollen wir noch bis 2030 hochwerten, damit sich Renten in Ost- und Westdeutschland angleichen. Dafür braucht es höhere Steuerzuschüsse. Dass die Beitragszahler*innen versicherungsfremde Leistungen wie z. B. die Anerkennung von Kindererziehungszeiten (bekannt als „Mütterrente“) und die Grundrente finanzieren, muss beendet werden.
Die gesetzliche Rente gehört nicht an die Börse! Die angedachte Aktienrente („Generationenkapital“) soll angeblich die Beiträge über den Kapitalmarkt stabil halten. Das ist riskant und teuer und der falsche Weg. Wir weisen das zusammen mit Sozialverbänden, Gewerkschaften und vielen Sachverständigen zurück.
Die Rente erst ab 67 bedeutet Rentenkürzungen für alle, insbesondere in Berufen, in denen Erwerbstätige nicht so lange durchhalten können. Wir fordern eine Regelaltersgrenze von 65 Jahren. Wer 40 Jahre lang gearbeitet und selbst Beiträge gezahlt hat, soll ab 60 abschlagsfrei in Rente gehen können.
Gegen Altersarmut hilft unsere „solidarische Mindestrente“: für diejenigen, die wegen schlechter Jobs, erzwungener Teilzeit oder Erwerbslosigkeit keine auskömmliche Rente bekommen. Sie erhalten einen Zuschlag bis zur Höhe der Armutsrisikogrenze von derzeit rund 1.400 Euro. Dazu kommen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und in Regionen mit sehr hohen Wohnkosten ggf. ein Mietzuschuss.