Wahlprogramme 2025 im Vergleich
Die Bundestagswahl 2025 steht an und wir haben uns die Wahlprogrammentwürfe der Parteien angeschaut. Hier findest du einen Vergleich der Positionen zu den Themen Gesundheit.
Die Parteien
Die Themen
So geht's
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AfD
Alternative für Deutschland
Ausschnitte
In Deutschland sind die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung mit insgesamt 21,1 bis 21,7 % etwa doppelt so hoch wie in Österreich oder der Schweiz, ohne dass dies durch entsprechende höhere Leistungen gerechtfertigt wäre. Weitere Beitragssatzerhöhungen sind vorprogrammiert. Das werden wir verhindern, indem die beitragsfreie Mitversicherung der Bürgergeldempfänger, die heute zu zwei Dritteln vom Beitragszahler finanziert wird, zukünftig vollständig aus dem Bundeshaushalt aufgebracht wird. Ein weiterer Ansatzpunkt zur Senkung der Krankenversicherungsbeiträge sind die exorbitant hohen Verwaltungskosten, die wir durch eine Zusammenführung von Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Ver
In der stationären Versorgung hat sich das DRG-Fallpauschalensystem nicht bewährt. Ständige Anpassungen konnten die Grundprobleme, wie das Setzen von finanziellen Fehlanreizen und enormer bürokratischer Aufwand, nicht beseitigen. Auch die anstehende Krankenhausreform ist nicht geeignet, diese Probleme zu lösen. Notwendig ist die vollständige Abschaffung der Fallpauschalen und mittelfristig die Rückkehr zu individuellen Budgetvereinbarungen zwischen den Krankenhäusern und den Spitzenverbänden der GKV auf Landesebene.
Linke
Die Linke
Ausschnitte
Es braucht eine wohnortnahe, kostenlose Gesundheitsversorgung. Dafür muss der Bund sektorenübergreifende Behandlung und regionale Grundversorgung verlässlich und ausreichend finanzieren und sektorenübergreifendes Arbeiten in öffentlicher oder gemeinnütziger Hand gesetzlich möglich machen.
Das Krankenhaus-Reformgesetz aus dem Hause Lauterbach verschärft den kalten Strukturwandel in der Kliniklandschaft. Das Sterben insbesondere von kleinen Krankenhäusern ist eingeplant und soll zur Hälfte auch noch mit Beiträgen der gesetzlichen Kassen finanziert werden. Eine bedarfsgerechte wohnortnahe Krankenhausplanung ist nicht vorgesehen. Die Fallpauschalen mit ihren falschen Anreizen und Auswirkungen auf die medizinische Behandlung sollen bleiben. Notwendige Strukturanpassungen aufgrund von Änderungen der medizinischen Versorgungsstrategien, des Forschungsstands, aber auch der Bevölkerungsstruktur müssen planvoll und bedarfsgerecht stattfinden statt über die kalte Strukturbereinigung durch Krankenhaus-Insolvenzen.
Wir wollen, dass die notwendigen Betriebskosten der Krankenhäuser von den Krankenkassen vollständig finanziert werden. Die Fallpauschalen müssen vollständig abgeschafft werden. Dadurch sind Gewinne und Verluste weitgehend unmöglich. Private Konzerne sollen zwar weiter Krankenhäuser betreiben dürfen, aber ohne Gewinnmöglichkeit werden sie daran kein Interesse haben. Wir wollen Krankenhäuser, die von privaten Betreibern aufgeben werden, in die öffentliche Hand überführen. Zu diesem Zweck können Kommunen und Länder auf einen sogenannten den Re-Kommunalisierungsfonds zugreifen [...].
Wir stärken Präventions-, Beratungs- und Hilfsangebote.
Sämtliche Verhütungsmethoden sollen von den Krankenkassen bezahlt werden.
Selbstständige Schwangere brauchen eine faire finanzielle Absicherung. Wir setzen uns für eine gesetzliche Verankerung des Mutterschutzes und der Mutterschutzleistungen für Selbstständige ein.
Eine künstliche Befruchtung (Kinderwunschbehandlung) muss allen zur Verfügung stehen, unabhängig von sexueller Orientierung, geschlechtlicher Identität, Ehe oder Beziehungsstatus, auch Ledigen. Sie muss von den gesetzlichen Krankenkassen (teil-)finanziert werden.
Die Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt muss i in Deutschland endlich vollständig umgesetzt werden. Dafür muss die Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention ihre Arbeit aufnehmen und die Gesamtstrategie zur Bekämpfung und Prävention von Gewalt gegen Frauen umgesetzt werden. Frauenhäuser müssen bedarfsgerecht, einzelfallunabhängig und verlässlich finanziert werden. Schutz und Beratung müssen für alle Frauen und ihre Kinder überall in Deutschland kostenfrei, anonym, pauschal und barrierefrei zur Verfügung stehen. Das Gewaltschutzgesetz und die Regelungen zum Umgangs- und Sorgerecht widersprechen sich teilweise. Hier muss eine Klarstellung erfolgen, dass der Schutz vor Gewalt gegen Frauen und Kinder Vorrang hat vor der Regelung des Umgangs.