Wahlprogramme 2025 im Vergleich
Die Bundestagswahl 2025 steht an und wir haben uns die Wahlprogrammentwürfe der Parteien angeschaut. Hier findest du einen Vergleich der Positionen zu den Themen Gesundheit.

Die Parteien
Die Themen
So geht's
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AfD
Alternative für Deutschland
Ausschnitte
In Deutschland sind die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung mit insgesamt 21,1 bis 21,7 % etwa doppelt so hoch wie in Österreich oder der Schweiz, ohne dass dies durch entsprechende höhere Leistungen gerechtfertigt wäre. Weitere Beitragssatzerhöhungen sind vorprogrammiert. Das werden wir verhindern, indem die beitragsfreie Mitversicherung der Bürgergeldempfänger, die heute zu zwei Dritteln vom Beitragszahler finanziert wird, zukünftig vollständig aus dem Bundeshaushalt aufgebracht wird. Ein weiterer Ansatzpunkt zur Senkung der Krankenversicherungsbeiträge sind die exorbitant hohen Verwaltungskosten, die wir durch eine Zusammenführung von Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Ver
In der stationären Versorgung hat sich das DRG-Fallpauschalensystem nicht bewährt. Ständige Anpassungen konnten die Grundprobleme, wie das Setzen von finanziellen Fehlanreizen und enormer bürokratischer Aufwand, nicht beseitigen. Auch die anstehende Krankenhausreform ist nicht geeignet, diese Probleme zu lösen. Notwendig ist die vollständige Abschaffung der Fallpauschalen und mittelfristig die Rückkehr zu individuellen Budgetvereinbarungen zwischen den Krankenhäusern und den Spitzenverbänden der GKV auf Landesebene.
Insbesondere im Facharztbereich ist die ambulante Versorgung aufgrund der weitgehend bestehenden Budgetierung ärztlicher Leistungen längst an ihre Grenzen gestoßen. Terminengpässe und monatelange Wartezeiten sind für die Patienten unzumutbar. Die Rationierung ärztlicher Leistungen durch den Zwang, Behandlungen ohne Vergütungsanspruch zu erbringen, muss beendet werden. Um einer ungesteuerten Leistungsausweitung durch Bagatellbehandlungen zu begegnen, sind gestaffelte Bonus- bzw. Rückvergütungssysteme sinnvoll. Die freiberuflich geführte Inhaberpraxis soll weiterhin das Rückgrat der ambulanten Versorgung bilden. Zur Förderung der Niederlassung von Ärzten im ländlichen Räumen sind finanzielle und organisatorische Niederlassungshilfen zu etablieren.
Pharmakologische und operative Eingriffe bei Minderjährigen zur Verzögerung der Geschlechtsentwicklung sowie zur Änderung des Geschlechts sind häufig fremdgesteuert und ideologisch begründet und können lebenslang psychische und physische Schäden bewirken. Deshalb werden wir Pubertätsblocker und nicht medizinisch indizierte Eingriffe zur Änderung des Geschlechts verbieten.
Der Konsum von Cannabis kann die Intelligenz beeinträchtigen und zu schweren gesundheitlichen, medizinischen und psychischen Schäden führen, wobei insbesondere das noch nicht vollständig entwickelte Gehirn von Jugendlichen anfällig für irreversible Schädigungen ist.
Die Freigabe des Cannabiskonsums außerhalb bestimmter medizinischer Indikationen halten wir für einen Fehler, der umgehend korrigiert werden muss. Unterstützend befürworten wir den Ausbau der suchtpsychiatrischen Versorgung, um die dauerhafte Abstinenz von Drogenkranken zu erreichen.
Das nicht zielführende Bürgergeld wollen wir mittels unseres Konzepts „Aktivierende Grundsicherung“ neugestalten. Die übrigen Systeme der Grundsicherung behalten wir bei wie bisher.
Wir wollen erwerbsfähige Grundsicherungsbezieher schneller wieder in Arbeit bringen, damit sie wieder auf eigenen Beinen stehen können. Gleichzeitig senken wir so die Kosten für die Steuerzahler, die unsere Grundsicherungssysteme finanzieren. Dabei gehen wir vom Grundsatz aus, dass jeder, der arbeiten kann, auch arbeiten soll, anstatt der Gesellschaft zur Last zu fallen. Dazu wollen wir
* erwerbsfähige Bürgergeldempfänger, die nach 6 Monaten noch immer im Leistungsbezug sind, zu gemeinnütziger Arbeit heranziehen,
* den gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet als Voraussetzung für den Grundsicherungsbezug wieder einführen und kontrollieren,
* Geflüchteten den Aufenthaltsstatus bei Reisen ins Heimatland entziehen,
* eine sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit ohne „aufstockende“ Sozialleistungen von mindestens zehn Jahren in Deutschland zur Voraussetzung für den Bürgergeld-Bezug ausländischer Staatsangehöriger machen und ihren Bürgergeld-Bezug auf ein Jahr begrenzen,
* ukrainische Kriegsflüchtlinge unter Beibehaltung ihrer Arbeitsmöglichkeiten aus dem Bürgergeld wieder ausgliedern und im Leistungsbezug den Asylbewerbern gleichstellen,
* die tatsächlich nicht erwerbsfähigen Bürgergeld-Bezieher aus den Jobcentern in die personengerechte Betreuung durch die Sozialämter überstellen bei gleichbleibender finanzieller Unterstützung, um die Jobcenter zu entlasten,
* Arbeitsagenturen und Jobcenter berufsfeldorientiert organisieren und vorrangig mit branchenerfahrenen Vermittlern besetzen,
* stellenorientierte, passgenauere „Matching“-Verfahren fürArbeitssuchende einführen,
* Weiterbildungsmaßnahmen nur noch bei Bildungsträgern durchführen, die den Vermittlungserfolg ihrer Maßnahmen nachweisen,
* die direkte Kontaktpflege zwischen Arbeitsvermittler und relevanten Arbeitgebern organisieren,
* die persönliche Sicherheit der Mitarbeiter in den Jobcentern erhöhen,
* den Mehrfachbezug von Bürgergeldleistungen durch biometrische Identitätsfeststellung und digitale Vernetzung der Jobcenter und Agenturen verhindern,
* die Regelbedarfssätze an die tatsächliche Inflationsentwicklungdes Bürgergeld-Warenkorbs anpassen.
Linke
Die Linke
Ausschnitte
Es braucht eine wohnortnahe, kostenlose Gesundheitsversorgung. Dafür muss der Bund sektorenübergreifende Behandlung und regionale Grundversorgung verlässlich und ausreichend finanzieren und sektorenübergreifendes Arbeiten in öffentlicher oder gemeinnütziger Hand gesetzlich möglich machen.
Das Krankenhaus-Reformgesetz aus dem Hause Lauterbach verschärft den kalten Strukturwandel in der Kliniklandschaft. Das Sterben insbesondere von kleinen Krankenhäusern ist eingeplant und soll zur Hälfte auch noch mit Beiträgen der gesetzlichen Kassen finanziert werden. Eine bedarfsgerechte wohnortnahe Krankenhausplanung ist nicht vorgesehen. Die Fallpauschalen mit ihren falschen Anreizen und Auswirkungen auf die medizinische Behandlung sollen bleiben. Notwendige Strukturanpassungen aufgrund von Änderungen der medizinischen Versorgungsstrategien, des Forschungsstands, aber auch der Bevölkerungsstruktur müssen planvoll und bedarfsgerecht stattfinden statt über die kalte Strukturbereinigung durch Krankenhaus-Insolvenzen.
Wir wollen, dass die notwendigen Betriebskosten der Krankenhäuser von den Krankenkassen vollständig finanziert werden. Die Fallpauschalen müssen vollständig abgeschafft werden. Dadurch sind Gewinne und Verluste weitgehend unmöglich. Private Konzerne sollen zwar weiter Krankenhäuser betreiben dürfen, aber ohne Gewinnmöglichkeit werden sie daran kein Interesse haben. Wir wollen Krankenhäuser, die von privaten Betreibern aufgeben werden, in die öffentliche Hand überführen. Zu diesem Zweck können Kommunen und Länder auf einen sogenannten den Re-Kommunalisierungsfonds zugreifen [...].
Arztpraxen sind oft schlecht erreichbar und selten barrierefrei. Die Terminvereinbarung ist kompliziert und die Wartezeit hängt vom Versichertenstatus ab. Die Linke tritt für eine gute, fächendeckende, barrierefreie und bedarfsdeckende gesundheitliche Versorgung in Stadt und Land ein. Wir wollen kommunale Versorgungszentren als Rückgrat der wohnortnahen Gesundheitsversorgung fördern! Sie sollen zentrale Anlaufstelle für Patient*innen sein und die ambulante Versorgung mit akutstationären, notfallmedizinischen, psychotherapeutischen, (gemeinde-)pflegerischen und weiteren therapeutischen Behandlungen verbinden. Wir wollen, dass stationäre und ambulante Versorgung gemeinsam im Interesse des Gemeinwohls geplant und gestaltet wird.
Ein Verbot von Drogen reduziert weder den Drogenhandel noch senkt es wirksam den Konsum. Viele Probleme entstehen erst durch die Kriminalisierung, etwa Gesundheitsschäden durch Verunreinigungen, der soziale Absturz von Menschen mit Suchtproblemen und die Förderung der organisierten Kriminalität. Zugleich bindet die staatliche Repression erhebliche finanzielle Mittel.
Wir wollen ein Werbe- und Sponsoring-Verbot für Tabak, Alkohol, andere Drogen sowie Glücksspielangebote einführen, begleitet von Aufklärungskampagnen zu Alkohol-, Drogen und Spielsucht. Manche dieser Suchtmittel sind gesellschaftlich weitgehend akzeptiert, aber haben gravierende Folgen. Wir wollen wir Spielautomaten in Gaststätten verbieten.
Wir wollen Drogenkonsum vollständig entkriminalisieren und medizinische und sozialarbeiterische Interventionsprogramme schaffen, um Drogen endlich angemessen zu regulieren. Damit begegnen wir der inhumanen Verfolgung der Konsumierenden, aber auch der organisierten Kriminalität.
Wir wollen eine vollständige Legalisierung von Cannabis und die dafür notwendigen Änderungen auf EU- und UN-Ebene durchsetzen.
Für alle Drogen, inklusive Alkohol, werden Grenzwerte für die Blutkonzentration festgelegt, bei denen die Fahrtüchtigkeit nach wissenschaftlich-medizinischen Gesichtspunkten nicht beeinträchtigt wird. Höhere Konzentrationen im Straßenverkehr werden geahndet. Damit wollen wir das Nüchternheitsgebot endlich sachgerecht durchsetzen.
Im Vordergrund muss stehen: Leben retten. Deshalb wollen wir einen flächendeckenden Zugang zu Drogenkonsumräumen, sterilen Konsumutensilien und Medikamenten gegen Überdosierung. Die Analyse von Drogen auf gefährliche Beimischungen und Verunreinigungen (Drugchecking) muss flächendeckend verfügbar sein.
Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) ist in seiner jetzigen Form mangelhaft und muss verbessert werden. Absurde Regelungen etwa mit Blick auf den Kriegsfall oder rassistische Ausschlüsse (etwa von Geflüchteten) müssen gestrichen werden.
Der Regelsatz im Bürgergeld ist kleingerechnet: Der Paritätische Wohlfahrtsverband zeigt, dass der Regelsatz bei mindestens 813 Euro liegen müsste.
Wir wollen das Bürgergeld zu einer sanktionsfreien individuellen Mindestsicherung umbauen. Anspruch haben alle, die kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen haben. Um Armut zu verhindern, orientieren wir uns an der sogenannten Armutsgefährdungsgrenze, gegenwärtig rund 1.400 Euro monatlich (inklusive Miete und sonstigen Wohnkosten; in Regionen mit hohen Mieten entsprechend mehr). Mit einem Mindestlohn von mindestens 15 Euro – spätestens ab 2026 16 Euro – sowie Steuerentlastungen für kleine Einkommen stellen wir sicher, dass sich Erwerbsarbeit lohnt.