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Wahlprogramme 2025 im Vergleich

Die Bundestagswahl 2025 steht an und wir haben uns die Wahlprogrammentwürfe der Parteien angeschaut. Hier findest du einen Vergleich der Positionen zu den Themen Gesundheit.

Die Parteien

Die Themen

So geht's

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AfD

Alternative für Deutschland

Ausschnitte

Die Situation der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen wollen wir erleichtern, indem wir die häusliche Pflege deutlich höher finanziell honorieren. So können es sich mehr Familien leisten, ihre pflegebedürftigen Angehörigen in vertrauter häuslicher Umgebung selbst zu betreuen. Die Unterstützung bei Krankheit oder Urlaubswunsch der pflegenden Angehörigen durch verbesserte ambulante und befristete stationäre Angebote ausgeweitet werden. Insgesamt werden so der Pflegebedürftige und pflegende Angehörige bessergestellt und gleichzeitig die Pflegekasse entlastet, da weniger und kürzere Heimbetreuungen anfallen.
Insbesondere im Facharztbereich ist die ambulante Versorgung aufgrund der weitgehend bestehenden Budgetierung ärztlicher Leistungen längst an ihre Grenzen gestoßen. Terminengpässe und monatelange Wartezeiten sind für die Patienten unzumutbar. Die Rationierung ärztlicher Leistungen durch den Zwang, Behandlungen ohne Vergütungsanspruch zu erbringen, muss beendet werden. Um einer ungesteuerten Leistungsausweitung durch Bagatellbehandlungen zu begegnen, sind gestaffelte Bonus- bzw. Rückvergütungssysteme sinnvoll. Die freiberuflich geführte Inhaberpraxis soll weiterhin das Rückgrat der ambulanten Versorgung bilden. Zur Förderung der Niederlassung von Ärzten im ländlichen Räumen sind finanzielle und organisatorische Niederlassungshilfen zu etablieren.
Seit der Einführung des DRG-Fallpauschalensystems im Krankenhaus ist ein anhaltendes Sinken der Verweildauer zu verzeichnen, die durch eine frühzeitige Krankenhausentlassung nichtselbständiger Patienten bewirkt wird. Dies führt zu einer weiteren Zunahme der Arbeitsverdichtung und -belastung des Pflegepersonals, was durch den zunehmenden Personalmangel noch verschärft wird. Eine bundeseinheitliche, gesetzliche Personalbemessung für alle pflegesensitiven Bereiche ist zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung unerlässlich. Eine angemessene Finanzierung des notwendigen Personalaufwuchses ist von existenzieller Bedeutung und sicherzustellen. Pflegekammern lehnen wir ab, da nur mit zusätzlicher Bürokratie, staatlichem Zugriff und Zwangsbeiträgen zu rechnen ist.
Pharmakologische und operative Eingriffe bei Minderjährigen zur Verzögerung der Geschlechtsentwicklung sowie zur Änderung des Geschlechts sind häufig fremdgesteuert und ideologisch begründet und können lebenslang psychische und physische Schäden bewirken. Deshalb werden wir Pubertätsblocker und nicht medizinisch indizierte Eingriffe zur Änderung des Geschlechts verbieten.
Wir wollen erwerbsfähige Grundsicherungsbezieher schneller wieder in Arbeit bringen, damit sie wieder auf eigenen Beinen stehen können. Gleichzeitig senken wir so die Kosten für die Steuerzahler, die unsere Grundsicherungssysteme finanzieren. Dabei gehen wir vom Grundsatz aus, dass jeder, der arbeiten kann, auch arbeiten soll, anstatt der Gesellschaft zur Last zu fallen. Dazu wollen wir

* erwerbsfähige Bürgergeldempfänger, die nach 6 Monaten noch immer im Leistungsbezug sind, zu gemeinnütziger Arbeit heranziehen,

* den gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet als Voraussetzung für den Grundsicherungsbezug wieder einführen und kontrollieren,

* Geflüchteten den Aufenthaltsstatus bei Reisen ins Heimatland entziehen,

* eine sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit ohne „aufstockende“ Sozialleistungen von mindestens zehn Jahren in Deutschland zur Voraussetzung für den Bürgergeld-Bezug ausländischer Staatsangehöriger machen und ihren Bürgergeld-Bezug auf ein Jahr begrenzen,

* ukrainische Kriegsflüchtlinge unter Beibehaltung ihrer Arbeitsmöglichkeiten aus dem Bürgergeld wieder ausgliedern und im Leistungsbezug den Asylbewerbern gleichstellen,

* die tatsächlich nicht erwerbsfähigen Bürgergeld-Bezieher aus den Jobcentern in die personengerechte Betreuung durch die Sozialämter überstellen bei gleichbleibender finanzieller Unterstützung, um die Jobcenter zu entlasten,

* Arbeitsagenturen und Jobcenter berufsfeldorientiert organisieren und vorrangig mit branchenerfahrenen Vermittlern besetzen,

* stellenorientierte, passgenauere „Matching“-Verfahren fürArbeitssuchende einführen,

* Weiterbildungsmaßnahmen nur noch bei Bildungsträgern durchführen, die den Vermittlungserfolg ihrer Maßnahmen nachweisen,

* die direkte Kontaktpflege zwischen Arbeitsvermittler und relevanten Arbeitgebern organisieren,

* die persönliche Sicherheit der Mitarbeiter in den Jobcentern erhöhen,

* den Mehrfachbezug von Bürgergeldleistungen durch biometrische Identitätsfeststellung und digitale Vernetzung der Jobcenter und Agenturen verhindern,

* die Regelbedarfssätze an die tatsächliche Inflationsentwicklungdes Bürgergeld-Warenkorbs anpassen.
Wir streben eine Rentenversicherung an, mit der Erwerbstätige sich wieder einen finanziell gesicherten Lebensabend erarbeiten können. Wir halten es dabei für zwingend erforderlich, auch unseren derzeitigen Senioren, die in einem langen Arbeitsleben unser Land und unseren Wohlstand aufgebaut haben, einen Lebensabend in Würde zu ermöglichen. Dazu gehört vor allem eine signifikante Erhöhung ihrer Renten. Unser ferneres Ziel ist es, in mehreren Schritten das durchschnittliche Rentenniveau der westeuropäischen Länder zu erreichen, das nach Rechnung der EU (Eurostat) derzeit bei gut 70 Prozent des letzten Nettoeinkommens und damit deutlich höher liegt als das deutsche.
Wir wollen der Rentenversicherung mehr Beitragszahler zuführen, die Verrentung flexibler und gerechter gestalten und Anreize für eine freiwillige Verlängerung der Lebensarbeitszeit setzen, indem wir:

* Verbeamtungen nur noch für diejenigen vorsehen, die mit Hoheitsaufgaben betraut sind, so dass die große Mehrheit der Staatsbediensteten in die Rentenversicherung einzahlt,

* Politiker in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen,

* ein flexibles Renteneintrittsalter, abschlagsfrei nach 45 beitragsberechtigten Arbeitsjahren, ermöglichen,

* alle nicht beitragsgedeckten Leistungen mittelfristig aus demBundeshaushalt finanzieren,

* das Fremdrentenrecht in Anbetracht der systematischen Benachteiligung von Spätaussiedlern reformieren,

* die anstehenden Rentenbeitragsanhebungen durch Steuersenkungen für Beschäftigte und Unternehmen ausgleichen,

* die Zuverdienste von Witwen und Witwern nicht auf die Hinterbliebenenrente anrechnen,

* die Elternschaft bei der Rente höher vergüten.
Die Chancen des Kapitalmarktes zur Sicherung unserer Renten wurden in den letzten Jahrzehnten sträflich vernachlässigt. Die AfD setzt sich dafür ein, dass die individuelle private wie auch betriebliche Altersvorsorge bspw. mit Aktien, ETFs und herkömmlichen Fonds endlich systematisch steuerlich gefördert wird. Dazu wollen wir von den erfolgreichen Modellen anderer Länder lernen und deren bewährte Konzepte an unsere Bedürfnisse anpassen. Die hochbürokratischen und komplexen bisherigen Modelle der Vorsorgeförderung wollen wir dabei ablösen.
Das „Junior-Spardepot“ ergänzt das bestehende Altersvorsorgesystem um eine aus Steuermitteln finanzierte, kapitalgedeckte Altersvorsorge. Für jedes neugeborene Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit und dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland wird ein individuelles Altersvorsorge-Depot eingerichtet. Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sollen monatlich 100 Euro aus Steuermitteln in einen ETF-Sparplan oder Aktienfonds-Sparplan eingezahlt werden. Ab dem 18. Geburtstag kann der Sparplan mit eigenen Beiträgen weitergeführt werden. Die Auszahlung erfolgt ab dem 65. Lebensjahr über einen Auszahlplan, wobei bis dahin eine Verwendung des Kapitals ausgeschlossen ist.

Die Grünen

Bündnis 90/Die Grünen

Ausschnitte

Auch der demografische Wandel verstärkt die Arbeitskräftelücke. Daher müssen wir für ältere Arbeitnehmer*innen und Rentner*innen, die länger arbeiten möchten, finanzielle Anreize bei den Sozialversicherungsbeiträgen bieten.
Wir wollen für alle Menschen eine angemessene und unkomplizierte soziale Absicherung, die die elementaren Dinge eines Lebens in Würde abdeckt und an der alle Bevölkerungsgruppen fair mitwirken. Das gilt für ein gutes und solidarisches Gesundheitssystem, das für alle da ist. Das gilt für ein Pflegesystem, das verlässlich und bezahlbar ist und allen Menschen ein Alter in Würde ermöglicht. Das gilt ganz besonders für Kinder und Jugendliche, deren Zukunft nicht von der Lotterie ihrer sozialen Umstände abhängen darf. Es gilt für Menschen, die unverschuldet ihre Arbeit verlieren. Und es gilt für eine soziale Sicherung im Alter, die Geleistetes würdigt und die Angst vor der Armut nimmt.
Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit: Dieser Slogan wird Wirklichkeit, wenn Frauen ihr Recht auf gleiche Bezahlung auch in der Praxis durchsetzen können. Die Realität sind aber Gender-Pay-Gap, Gender-Care-Gap und Gender-Pension-Gap. Deshalb werden wir die EU-Entgelttransparenzrichtlinie zügig und vollständig umsetzen. Wir wollen mehr Transparenz über Lohngefälle herstellen, die Regeln verbindlicher und besser einklagbar machen und dadurch Gleichstellung wirksam voranbringen. Die Erwerbsmöglichkeiten für Frauen verbessern wir durch gleiche Löhne und mehr Zeitsouveränität. Sie sollen mehr Einfluss nehmen können auf Lage und Dauer ihrer Arbeitszeit, um eine bessere Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Familie und eine gerechte Aufteilung von Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern zu ermöglichen. Dazu gehört auch die Möglichkeit, im Homeoffice und mobil zu arbeiten – mit klaren Regeln und fairen Absprachen. Die Brückenteilzeit und das damit verbundene Rückkehrrecht in Vollzeit wollen wir weiten und individueller gestalten. Eine gute Kinderbetreuung und ein verlässliches Pflegesystem sind dabei wesentliche Voraussetzung für die Erwerbstätigkeit aller Erziehenden und Pflegenden.
Junge Menschen haben das Anrecht auf einen besonderen Schutz. Besonders wichtig sind der Schutz und ein entschiedenes Vorgehen gegen sexualisierte und jede andere Form der Gewalt. Wir werden die vorhandenen Strukturen zum Kinder- und Jugendschutz mit einem ganzheitlichen Ansatz stärken und wissenschaftlich fundiert weiterentwickeln. Maßnahmen denken wir vom Kind aus – durch einheitliche Kinderschutzstandards, gesetzlich geregelte Mindeststandards für Gutachter*innen, eine gesetzliche Grundlage für die Arbeit des oder der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Strafverfolgung durch die Polizei im Netz und offline, bessere Meldestellen und gezielte Löschungen von Missbrauchsdarstellungen sowie Prävention in Schule, Jugendhilfe und Familie. Um Gewalt gegen Kinder zu verhindern, bevor sie geschieht, setzen wir uns zudem für täterbasierte Primärprävention ein.
Statt Patient*innen lange und aufwendig mit der Suche nach passenden Behandlungsterminen allein zu lassen, wollen wir insbesondere auch auf die stärkere Nutzung von Telemedizin, Digitalisierung und einer guten Allgemeinmedizin setzen. Praxen sollen aber auch weiterhin niedrigschwellig erreichbar sein. Deshalb werden wir die hausärztlich-zentrierte Primärversorgung stärken, um eine bessere Behandlungsqualität und Effizienz zu erreichen.
Wir wollen die interdisziplinäre Zusammenarbeit von Ärzt*innen und Angehörigen anderer Gesundheitsberufe wie zum Beispiel Community Health Nurses, Hebammen und Pflegekräfte weiter vorantreiben.
Gesundheitsfachberufe und Vertragsärzt*innen wollen wir von unnötiger Bürokratie und überflüssigen Regressverfahren entlasten und den Sprechstundenanteil für gesetzlich Versicherte erhöhen, damit Patient*innen schneller Termine erhalten.
Die Versorgung von Kindern und Jugendlichen werden wir weiter verbessern und hierbei auch auf eine verlässliche Arzneimittelversorgung und den Abbau von Versorgungslücken bei Kinderärzt*innen und -psychotherapeut*innen achten.
Alle pflegebedürftigen Menschen sollen die Pflege erhalten, die sie benötigen, egal ob durch Fachkräfte oder nahestehende Mitmenschen, ob zu Hause oder in einer Einrichtung. Wir wollen, dass Menschen sich darauf verlassen können, so lange und so weit wie möglich über ihre Pflege selbst zu bestimmen und würdevoll behandelt zu werden, wenn sie der Pflege bedürfen. Durch eine gute Versorgung mit Hilfsmitteln und Barrierefreiheit erhöhen wir dabei die Selbstständigkeit und entlasten die Pflegenden. Wir wollen Angebote im Quartier, also vor Ort, fördern und so auch Pflegebedürftigkeit hinauszögern. Wir schaffen den gesetzlichen Rahmen dafür, dass Länder und Kommunen mehr Möglichkeiten erhalten, die pflegerische Versorgung vor Ort verbindlich zu planen und zu gestalten
Für uns ist es wichtig, dass die Pflege wieder bezahlbar wird. Wer nichts ansparen konnte oder anderweitig vorgesorgt hat, soll nicht regelhaft auf Sozialhilfe angewiesen sein, weil die Pflegekosten über längere Zeiträume sehr teuer geworden sind. Deshalb haben wir die Leistungen der Pflegeversicherung erhöht und sorgen weiter für dringend benötigte Entlastung der Pflegebedürftigen. Die Verbesserung der Finanzierung ambulanter Pflegeangebote und Pflege-Wohngemeinschaften treiben wir voran
Wir wollen sowohl die Situation der pflegebedürftigen Menschen als auch derjenigen verbessern, die selbst Angehörige oder nahestehende Personen pflegen. Eine Aufgabe, die erfüllend sein kann, aber auch Kraft und Zeit kostet und ohne die die Versorgung der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland nicht möglich wäre. Wer die eigene Arbeitszeit für die Pflege reduziert, braucht finanzielle Unterstützung in Form eines zeitlich begrenzten Ausgleichs der entgangenen Einkünfte. Auch Beiträge für die Rente der pflegenden Angehörigen müssen übernommen werden. Die Leistung soll so ausgestaltet sein, dass mehrere Personen sich die Pflege teilen können. Berufliche Freistellungen sollen besser und flexibler möglich sein. So wie es zur guten Vereinbarkeit von Kindern und Beruf ausreichend Kitaplätze braucht, müssen zur besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf die Angebote der Tages- und Kurzzeitpflege gestärkt und ausgebaut werden. Das stärkt einerseits die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege von Angehörigen und schafft andererseits attraktive Arbeitsbedingungen in der Langzeitpflege jenseits von Schichtarbeit. Pflegebedürftige sollen Pflege, therapeutische Leistungen oder Unterstützung bei der Haushaltsführung von professionellen Anbietern sowie ehrenamtlichen oder privaten Netzwerken flexibler als bisher in Anspruch nehmen und miteinander kombinieren können, zum Beispiel in Form eines Pflegebudgets.
Pflegekräfte brauchen Arbeitsbedingungen, die ihnen die Zuwendung zu ihren Patient*innen möglich machen. Fachkräfte, die aufgrund von Überlastung den Job verlassen haben, wollen wir mit einer Rückkehroffensive zurückgewinnen. Hunderttausende wären dazu bereit, wenn sich die Arbeitsbedingungen verbessern – dazu zählt auch eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dieses Potenzial wollen wir durch die weitere Umsetzung höherer Personalschlüssel, mehr Kompetenzen und Eigenverantwortlichkeit für den Pflegeberuf sowie durch bessere Aufstiegschancen nutzen. Wir wollen die Repräsentanz der professionellen Pflege im Gemeinsamen Bundesausschuss weiter stärken.
Das Studium der Pflege wollen wir weiterentwickeln und stärken, um Karrieremöglichkeiten durch durchlässige Weiterentwicklungswege zu fördern – von der Pflegeassistenz bis hin zu akademischen Graden. Dazu gehört es, neue Rollen wie Advanced Practice Nurses (APN) und Community Health Nurses (CHN) auf Masterniveau zu etablieren. Unser Ziel sind eine starke berufsständische Vertretung der Pflege und eine hohe Tarifbindung in der Branche. Auch die Etablierung von Pflegekammern in allen Bundesländern sehen wir als wichtiges Selbstbestimmungsorgan der Berufsgruppe an. Wir wollen die Ausbildungsbedingungen verbessern und die Pflegeassistenzausbildung bundesweit einheitlich regeln.
Bei der Ausbildung wollen wir die besonderen Bedarfe der pflegebedürftigen Menschen besser berücksichtigen, etwa von LSBTIQ*, Menschen mit Behinderungen oder Menschen mit Migrationshintergrund. Und wir wollen Dokumentationspflichten und Bürokratie in der Pflege auf ein Mindestmaß reduzieren und die Möglichkeiten der KI zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen nutzen, damit Pflegekräfte wieder dafür Zeit haben, wofür sie ihren Beruf gewählt haben: den Menschen.
Bundesweit werden viele Tausend Pflegebedürftige zu Hause von Frauen aus dem östlichen Europa („Live-Ins“) betreut. Hierfür sorgen wir für eine rechtssichere Grundlage für die sogenannte 24-StundenBetreuung im familiären Bereich.
Unser Gesundheits- und Pflegesystem ist dafür da, Erkrankungen und Pflegebedürftigkeit vorzubeugen, kranke Menschen zu heilen und Pflegebedürftige gut zu pflegen. In den vergangenen Jahren wurden den Versicherungen jedoch viele Kosten zugeschoben, die aus Steuermitteln hätten finanziert werden sollen. Diesen Trend wollen wir umkehren und damit die Versicherten und die Arbeitgeber von versicherungsfremden Leistungen entlasten. Dazu gehört, dass wir die Finanzierung der Rentenbeiträge von pflegenden Angehörigen oder die Beiträge für Empfänger*innen von Bürgergeld angemessener über den Staat finanzieren. Damit bleibt auch mehr Geld im System, um in gute Gesundheit und Pflege zu investieren.
In Zeiten steigender Pflegekosten und Versicherungsbeiträge müssen wir auch dafür sorgen, dass öffentliches und beitragsfinanziertes Geld in der Versorgung bleibt und für die Menschen arbeitet. Neben dem bestehenden Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsgebot wollen wir auch das Ziel der Nachhaltigkeit stärker im Sozialgesetzbuch verankern. Spekulation und hohe Renditeerwartungen, die zulasten der Versorgungsqualität gehen, sind im Gesundheits- und Pflegebereich fehl am Platz. Wir wollen daher das Prinzip der Gemeinwohlorientierung stärker etablieren und öffentliche und gemeinnützige Träger fördern, denn eine Profitorientierung birgt Risiken für die Versorgungsqualität und -sicherheit. Den Einfluss von Finanzinvestoren begrenzen wir, stellen Transparenz über die Eigentumsverhältnisse von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen her und sorgen so für eine bezahlbare und gerechtere Kranken- und Pflegeversorgung.
Für eine gesunde Gesellschaft braucht es eine vorsorgende Politik, die die Ursachen von Krankheiten in den Blick nimmt und angeht. Prävention und Gesundheitsförderung wollen wir grundsätzlich als Querschnittsaufgabe in allen Politikbereichen verfolgen und unsere Gesetzesvorhaben nach dem Prinzip des „Health in All Policies“-Ansatz daraufhin prüfen. Nach dem Grundsatz der Verhältnisprävention wollen wir Produzenten von gesundheitsschädlichen Produkten wie Tabak und Alkohol stärker an den enormen Folgekosten am Gesundheitssystem beteiligen und die Werbung für diese Produkte stärker regulieren. Dabei setzen wir uns auch für einen starken Nichtraucher*innenschutz ein, unter anderem durch die Einführung von einheitlichen, neutralen Verpackungen ohne Markenlogos. Wir wollen den öffentlichen Gesundheitsdienst durch ein eigenes Bundesinstitut stärken und dabei auch Menschen in sozioökonomisch benachteiligten Verhältnissen in den Blick nehmen.
Die Aufklärungsarbeit über HIV sowie andere sexuell übertragbare Infektionen und aktuelle Behandlungs- und Präventionsmöglichkeiten wollen wir ausbauen und niederschwellig zugänglich machen.
Mit dem Cannabisgesetz haben wir Bürgerrechte sowie den Schutz von Gesundheit, Jugend und Verbraucher*innen in der Drogenpolitik in den Mittelpunkt gestellt. Unsere Drogenpolitik setzt auf Vernunft und Hilfe statt auf Kriminalisierung. Grundsätzlich soll sich die Regulierung von Drogen an den tatsächlichen gesundheitlichen und gesellschaftlichen Risiken orientieren. An dem Ziel des Verkaufs von Cannabis in lizenzierten Fachgeschäften halten wir weiter fest und setzen uns auf europäischer und internationaler Ebene dafür ein, auch um damit den Schwarzmarkt und die Organisierte Kriminalität weiter einzudämmen. Die Bekämpfung der Drogenkriminalität muss sich auf den organisierten Handel und die dahinterstehenden Strukturen der Organisierten Kriminalität fokussieren, dafür werden wir die Kriminalpolizei und den Zoll entsprechend stärken. Gleichzeitig wollen wir die Angebote für Prävention, Therapie und den Gesundheitsschutz auch bei legalen Suchtmitteln ausbauen und Menschen unterstützen, damit sie gar nicht erst abhängig werden oder ihnen besser geholfen werden kann, wenn sie suchtkrank sind. Hierzu wollen wir prüfen, wie sich – insbesondere in der Suchtberatung – bundesweit ein Mindestangebot sicherstellen lässt. Dazu gehören auch aufsuchende Sozialarbeit, Substanzanalysen, Aufklärungsmaßnahmen sowie Substitutions- und Diamorphinprogramme. Die wissenschaftliche Forschung wollen wir fördern. Den gesundheitsschädlichen Einfluss von Glücksspiel und süchtig machenden digitalen Angeboten – insbesondere auf Kinder und Jugendliche – möchten wir stärker in den Blick nehmen und wirksame Maßnahmen dagegen ergreifen.
Daher werden wir das gesetzliche Rentenniveau bei mindestens 48 Prozent halten und nachhaltig stabilisieren. Auch Menschen mit geringem Einkommen unterstützen wir dabei, auskömmliche Rentenansprüche zu erwerben und so Altersarmut zu vermeiden. Die Grundrente werden wir zu einer Garantierente nach 30 Versicherungsjahren weiterentwickeln, die deutlich mehr Menschen als bisher einbezieht und finanziell besserstellt.
Das beste Mittel für eine verlässliche Altersvorsorge und einen möglichst geringen Rentenbeitragssatz sind gute Löhne und eine breite Basis derer, die in die Rente einzahlen. Deshalb fördern wir sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und verbessern insbesondere die Erwerbsmöglichkeiten für Frauen durch gleiche Löhne, gute Kinderbetreuung, gute Rahmenbedingungen für eine bessere Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit, Familie und Sorgearbeit sowie ein einfacheres Rückkehrrecht in Vollzeit. Durch qualifizierte Zuwanderung und Integration in den Arbeitsmarkt stärken wir unsere Wirtschaftskraft und steigern die Beitragszahlungen in die Rente. Und wir schaffen Anreize, um ältere Beschäftigte gesünder und länger im Erwerbsleben zu halten. Dafür investieren wir auch in Präventions- und Rehamaßnahmen und ermöglichen flexible Übergänge in die Altersrente. Um die Renten zu stärken, werden wir auch erneut den Mindestlohn anheben und prekäre Beschäftigung, insbesondere Minijobs, abbauen.
Um das Alterssicherungssystem gerechter und zukunftsfest zu machen, wollen wir die gesetzliche Rente schrittweise zu einer Bürgerversicherung weiterentwickeln. Dafür sollen auch Abgeordnete in die gesetzliche Rente einzahlen und auch nicht anderweitig abgesicherte Selbstständige wollen wir unter fairen Bedingungen einbeziehen. Auch Beamt*innen sollen perspektivisch, unter Beibehaltung des Alimentationsprinzips, in die gesetzliche Rente einbezogen werden.
Wir halten an der Rente mit 67 fest. Aber wir schaffen Anreize und machen es den Menschen leichter, länger zu arbeiten, wenn sie dies wollen, auch über die Regelaltersgrenze hinaus. Wir schaffen daher einen flexibleren Übergang in Altersteilzeit und Vorteile, damit sich die Weiterarbeit neben dem Rentenbezug noch mehr lohnt. Dafür werden wir den Arbeitgeberbeitrag zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung an die Arbeitnehmer*innen auszahlen, falls sie sich gegen freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung entscheiden.
Wir schaffen in der gesetzlichen Rentenversicherung eine ergänzende Kapitaldeckung – und zwar ausschließlich mittels Darlehen aus dem Bundeshaushalt und der Übertragung von Eigenmitteln vom Bund. Eine Kapitalanlage aus Rentenbeitragsmitteln schließen wir dagegen dauerhaft aus. Wir führen einen öffentlich verwalteten Bürger*innenfonds ein, der neben sozialen Kriterien auch Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt und sich am 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens ausrichtet. Dies stellen wir durch umfassende parlamentarische Kontrolle sicher. Der Bürger*innenfonds soll solide und professionell geführt werden und in die Realwirtschaft investieren. Die aus den staatlichen Einlagen resultierenden Erträge werden auch zur Finanzierung der Garantierente beitragen, was insbesondere Frauen und Menschen in den ostdeutschen Bundesländern unterstützt.
Darüber hinaus wollen wir, dass mehr Menschen als bisher von einer privaten Altersvorsorge profitieren. Auch hierfür greifen wir auf den Bürger*innenfonds zurück, der kostengünstig die Vorteile des Kapitalmarktes erschließt. Neben der Verwaltung der staatlichen Einlagen sollen in dem Fonds auch Bürger*innen Geld für ihre individuelle Altersvorsorge anlegen können. Sie sollen die Möglichkeit erhalten, zu sehr geringen Kosten in den öffentlich verwalteten Bürger*innenfonds zu investieren und ihre Erträge zur individuellen und freiwilligen Vorsorge zu verwenden. Alternativ dazu können sie auch andere private Angebote wie ETF-Sparpläne nutzen. Dafür werden wir die Freibeträge für Kleinsparer*innen erhöhen, sie dynamisch an die Inflation anpassen und die öffentliche Zulagenförderung auf niedrige und mittlere Einkommen fokussieren. Wer nicht teilnehmen möchte, kann widersprechen. Den Bürger*innenfonds öffnen wir als fairen und transparenten Weg auch für die betriebliche Altersversorgung, damit noch mehr Beschäftigte, insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen, von Betriebsrenten profitieren. Auch weitere Kapitalsammelstellen sollen den Bürger*innenfonds zur Geldanlage für die Altersvorsorge nutzen dürfen. Generell wollen wir mehr Anreize schaffen, um weitere kostengünstige und ertragreiche Alternativen für die private Altersvorsorge zu schaffen.
Menschen, die lange in die Rentenkasse eingezahlt haben, aber aus gesundheitlichen Gründen nicht länger arbeiten können, verdienen unsere solidarische Unterstützung. Deshalb wollen wir die Erwerbsminderungsrente verbessern. Für besonders langjährig Versicherte wollen wir die sogenannte Rente mit 63 beibehalten, welche insbesondere denjenigen zugutekommt, die nach jahrzehntelanger, anspruchsvoller und körperlicher Arbeit ihre Belastungsgrenze erreicht haben.
Queere Menschen haben ein Recht auf gute und diskriminierungsfreie Gesundheitsversorgung. Deshalb soll unter anderem die Kostenübernahme durch die Krankenkassen für medizinische Transitionsmaßnahmen für alle Betroffenen diskriminierungsfrei gewährleistet sowie Beratungsangebote ausgebaut werden. Wir schließen die Gesetzeslücken, um nicht notwendige Operationen an intergeschlechtlichen Kindern zu verbieten. Zudem wollen wir das Unrecht gegenüber trans* und intergeschlechtlichen Menschen, deren körperliche Unversehrtheit verletzt oder Ehen zwangsgeschieden wurden, endlich anerkennen. Lücken beim Verbot sogenannter Konversionstherapien werden wir schließen und die Aufklärungsarbeit über HIV sowie andere sexuell übertragbare Krankheiten und aktuelle Behandlungs- und Präventionsmöglichkeiten bei Ärzt*innen vorantreiben. Wir ermöglichen den diskriminierungsfreien Zugang zu reproduktionsmedizinischen Leistungen für alle und stärken die diskriminierungssensible Weiterbildung von Mitarbeitenden bei der Versorgung rund um Schwangerschaft und Geburt.
Familie ist, wo Menschen füreinander Verantwortung übernehmen. Das gilt auch für Regenbogenfamilien. Wir passen deshalb das Familienrecht an, beenden schnellstmöglich die Diskriminierung von Regenbogenfamilien, insbesondere von lesbischen Müttern und ihren Kindern, im Abstammungsrecht und berücksichtigen dabei die Elternschaft von trans*, inter* und nicht binären Menschen. Wir verbessern die rechtliche Situation von Familien mit mehr als zwei Eltern. Außerdem ermöglichen wir es Menschen, jenseits einer Ehe rechtlich verbindlich füreinander sorgen zu können. Wir werden zudem queeres Leben im Alter stärker in den Mittelpunkt rücken. So wollen wir die Bedürfnisse von älteren LSBTIQ*- Personen auch in der Altenhilfe und in der Pflege besser berücksichtigen, damit sie auch im Alter diskriminierungsfrei teilhaben können. Auch junge queere Menschen wollen wir stärken und Beratungsstrukturen weiter ausbauen.

Linke

Die Linke

Ausschnitte

Gegen Altersarmut hilft unsere »Solidarische Mindestrente«: Für diejenigen, die wegen schlechter Jobs, erzwungener Teilzeit oder Erwerbslosigkeit keine auskömmliche Rente bekommen. Sie erhalten einen Zuschlag bis zur Höhe der Armutsrisikogrenze von derzeit rund 1.400 Euro. Dazu kommen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und in Regionen mit sehr hohen Wohnkosten ggf. einen Mietzuschuss.
Unsere solidarische Pflegevollversicherung soll alle pflegerischen Leistungen abdecken. Menschen mit Pflegebedarf und ihre Familien zahlen häufig mehr als 3.000 Euro im Monat für einen Heimplatz – das würde dann entfallen. Keine Pflegeleistung darf aus Kostengründen verweigert werden!
Mit der Pflegevollversicherung werden die Kommunen entlastet, weil sie nicht mehr für die Eigenanteile der Pflegebedürftigen aufkommen müssen.
Wir unterstützen die Kämpfe um flächendeckende Entlastungstarifverträge und bessere Arbeitsbedingungen. Wir fordern eine bundesweite Offensive zur Rückanwerbung von Pflegekräften und anderen Gesundheitsarbeiter*innen, die ihren Beruf verlassen haben, außerdem eine Ausbildungsoffensive, die Refinanzierung von Tarifverträgen und dass Tarifverträge leichter für allgemeinverbindlich erklärt werden können [...].
Wir setzen uns für eine gesetzlich vorgeschriebene Personalbemessung ein, bei der es am Ende auch mehr Personal gibt, sowie für Schichtpläne ohne Stress. Es braucht mindestens 100 000 zusätzliche Pflegekräfte in den Krankenhäusern!
Die Länder sind für die Investitionskosten der Krankenhäuser zuständig, stellen dafür aber seit Jahrzehnten viel zu wenig Geld zur Verfügung. Dadurch haben wir einen massiven Investitionsstau. Obwohl Personalmittel für Baumaßnahmen eingesetzt werden, sind die Krankenhäuser baulich und hinsichtlich ihrer Ausstattung in einem schlechten Zustand. Bund und Ländermüssen nachhaltig in die Krankenhäuser investieren! Die Vermögensteuer kann ihnen dabei helfen.
Arztpraxen sind oft schlecht erreichbar und selten barrierefrei. Die Terminvereinbarung ist kompliziert und die Wartezeit hängt vom Versichertenstatus ab. Die Linke tritt für eine gute, fächendeckende, barrierefreie und bedarfsdeckende gesundheitliche Versorgung in Stadt und Land ein. Wir wollen kommunale Versorgungszentren als Rückgrat der wohnortnahen Gesundheitsversorgung fördern! Sie sollen zentrale Anlaufstelle für Patient*innen sein und die ambulante Versorgung mit akutstationären, notfallmedizinischen, psychotherapeutischen, (gemeinde-)pflegerischen und weiteren therapeutischen Behandlungen verbinden. Wir wollen, dass stationäre und ambulante Versorgung gemeinsam im Interesse des Gemeinwohls geplant und gestaltet wird.
Apotheker*innen, Pflegekräfte, Therapeut*innen, Hebammen, medizinische Fachangestellte und Notfall-sanitäter*innen bringen ihre speziellen Kompetenzen mit und sind für eine gute Versorgung unentbehrlich. Siesollen stärker eigenverantwortlich behandeln und beraten können. Wir wollen die Befugnisse der Heilberufe ausweiten und eine flächendeckende Versorgung gewährleisten.
Private Kapitalgesellschaften (insbesondere Private Equity) investieren in großem Stil in Pflegeeinrichtungen und medizinische Versorgungszentren (MVZ), trimmen sie auf Profite und verkaufen sie teurer weiter. Das wollen wir stoppen!
Die Eigenanteile in der Pflege sind so hoch, dass sie meist alle Rücklagen und die Rente auffressen, dann müssen die Kosten von den Kommunen getragen werden. Pflegeeinrichtungen gelten inzwischen als lukratives Investment. Die Gewinne steigen, aber das hat seinen Preis: Der Stress für die Pflegekräfte nimmt zu und die Versorgung der Bewohner*innen wird schlechter. Die Finanzierung muss auf Kostendeckung ausgerichtet werden. Wir setzen uns für einen Systemwechsel in der Pflege ein: Für gute Arbeitsbedingungen und Entlastung der Beschäftigten in den Pflegeeinrichtungen. Wir wollen Pflegekonzerne aus der stationären Pflege herausdrängen. Wir wollen private Pflegeeinrichtungen in öffentliche Hand überführen. Wir wollen die ineffektive Struktur kleiner Pflegeanbieter, die häufig auch zu schlechten Arbeitsbedingungen führen, ineffektivere öffentlich-gemeinnützige Strukturen überführen.
Die Kostenspirale der Eigenanteile muss gebrochen werden: Mit unserer Pflegevollversicherung wollen wir Eigenanteile langfristig abschaffen. Die nicht von der Pflegeversicherung erfassten Heimkosten (Unterbringung und Verpflegung) wollen wir deckeln und die Bundesländer verpflichten, die realen Investitionskosten und Ausbildungskosten zu übernehmen. Kurzfristig muss das Schonvermögen erhöht werden.
Es braucht 100 000 zusätzliche Pflegekräfte in den Pflegeheimen, um eine qualitativ hochwertige pflegerische Versorgung sicherstellen zu können, dies umfasst auch den Mix an Pflegefachpersonen. Hunderttausende Pflegekräfte können sich vorstellen, in den Beruf zurückzukehren – bei besseren Arbeitsbedingungen.
Pflegende Angehörige müssen viel besser unterstützt werden! Das Pflegeunterstützungsgeld reicht nicht aus: Wir wollen für alle Beschäftigten sechs Wochen Freistellung bei vollem arbeitgeberfinanziertem Lohnausgleich beim ersten Auftreten eines familiären Pflegefalls. Außerdem setzen wir uns dafür ein, dass alle pflegenden Angehörigen Geldleistungen und Rentenpunkte erhalten. Auch Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollen einen Anspruch auf Urlaub haben.
Die größte Entlastung sowohl für Menschen mit Pflege-bedarf als auch für ihre pflegenden Angehörigen sind Angebote einer wohnortnahen, nichtkommerziellen und von einer solidarischen Pflegevollversicherung abgedeckten professionellen Tages- und Kurzzeitpflege sowie andere unbürokratisch zugängliche Hilfen.
Keine Ausbeutung ausländischer Arbeitskräfte in der Pflege! Die „24-Stunden-Betreuung“ ist eine Zumutung für alle Beteiligten. Die prekäre Lage dieser Menschen in ihren Herkunftsländern wird für eine Beschäftigung unter inakzeptablen Bedingungen ausgenutzt. Es braucht endlich eine Regulierung dieser Beschäftigungsverhältnisse mit Sozialversicherungsschutz, gesetzlicher Arbeitszeit, Urlaub und Mindestlohn.
Wir stärken Präventions-, Beratungs- und Hilfsangebote.
Eine Ausrichtung der Gesundheitsversorgung und der Pflege an den Bedürfnissen der Patient*innen und Beschäftigten anstatt an Wettbewerb, Kostendruck und Profit. Wir unterstützen Modellprojekte für neue Versorgungsformen wie die bestehenden und entstehenden Stadtteilgesundheitszentren und Polikliniken [...].
Die Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt muss i in Deutschland endlich vollständig umgesetzt werden. Dafür muss die Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention ihre Arbeit aufnehmen und die Gesamtstrategie zur Bekämpfung und Prävention von Gewalt gegen Frauen umgesetzt werden. Frauenhäuser müssen bedarfsgerecht, einzelfallunabhängig und verlässlich finanziert werden. Schutz und Beratung müssen für alle Frauen und ihre Kinder überall in Deutschland kostenfrei, anonym, pauschal und barrierefrei zur Verfügung stehen. Das Gewaltschutzgesetz und die Regelungen zum Umgangs- und Sorgerecht widersprechen sich teilweise. Hier muss eine Klarstellung erfolgen, dass der Schutz vor Gewalt gegen Frauen und Kinder Vorrang hat vor der Regelung des Umgangs.
Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) ist in seiner jetzigen Form mangelhaft und muss verbessert werden. Absurde Regelungen etwa mit Blick auf den Kriegsfall oder rassistische Ausschlüsse (etwa von Geflüchteten) müssen gestrichen werden.
Es sollte alles getan werden, um eine wohnortnahe gesundheitliche und pflegerische Versorgung von Patient*innen und Klient*innen zu ermöglichen. Dies sollte zu einer kommunalen Pflichtaufgabe erhoben werden.
Viele legen ihre jährliche „Renteninformation“ schnell wieder weg, weil sie wissen: Das wird nicht reichen. Immer weniger Menschen haben ein planbares Berufsleben und können sicher sein, dass ein erarbeiteter und erkämpfter Lebensstandard auch Bestand hat. Das muss so nicht sein. Die gesetzliche Rente hat kein Demografie-, sondern ein Gerechtigkeitsproblem:

Für ein gerechtes Rentensystem zahlen alle Menschen mit Erwerbseinkommen – auch Beamt*innen, Selbstständige, Freiberufler*innen, Manager*innen und Abgeordnete – in eine solidarische Erwerbstätigenversicherung ein. Das Rentenniveau kann dann steigen. Menschen mit sogenannten Riester-Verträgen und ähnlichen Zusatzrenten sollen ihre Verträge in die gesetzliche Rente überführen können. Es soll leichter möglich werden, freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, um so sicher zusätzlich für das Alter vorsorgen zu können. Ergänzend gibt es Betriebsrenten, die mindestens zu 50 Prozent von den Arbeitgebern finanziert sein müssen.
Wir wollen das Rentenniveau wieder auf 53 Prozent anheben und die Beitragsbemessungsgrenze verdoppeln. Die niedrigen Rentenansprüche von Niedrig- und Geringverdienenden, Erwerbslosen, Erziehenden und Pflegenden wollen wir aufwerten. Ostverdienste wollen wir noch bis 2030 hochwerten, damit sich Renten in Ost- und Westdeutschland angleichen. Dafür braucht es höhere Steuerzuschüsse. Dass die Beitragszahler*innen versicherungsfremde Leistungen wie z. B. die Anerkennung von Kindererziehungszeiten (bekannt als „Mütterrente“) und die Grundrente finanzieren, muss beendet werden.
Die gesetzliche Rente gehört nicht an die Börse! Die angedachte Aktienrente („Generationenkapital“) soll angeblich die Beiträge über den Kapitalmarkt stabil halten. Das ist riskant und teuer und der falsche Weg. Wir weisen das zusammen mit Sozialverbänden, Gewerkschaften und vielen Sachverständigen zurück.
Die Rente erst ab 67 bedeutet Rentenkürzungen für alle, insbesondere in Berufen, in denen Erwerbstätige nicht so lange durchhalten können. Wir fordern eine Regelaltersgrenze von 65 Jahren. Wer 40 Jahre lang gearbeitet und selbst Beiträge gezahlt hat, soll ab 60 abschlagsfrei in Rente gehen können.
Gegen Altersarmut hilft unsere „solidarische Mindestrente“: für diejenigen, die wegen schlechter Jobs, erzwungener Teilzeit oder Erwerbslosigkeit keine auskömmliche Rente bekommen. Sie erhalten einen Zuschlag bis zur Höhe der Armutsrisikogrenze von derzeit rund 1.400 Euro. Dazu kommen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und in Regionen mit sehr hohen Wohnkosten ggf. ein Mietzuschuss.