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Wahlprogramme 2025 im Vergleich

Die Bundestagswahl 2025 steht an und wir haben uns die Wahlprogrammentwürfe der Parteien angeschaut. Hier findest du einen Vergleich der Positionen zu den Themen Gesundheit.

Die Parteien

Die Themen

So geht's

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AfD

Alternative für Deutschland

Ausschnitte

In Deutschland sind die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung mit insgesamt 21,1 bis 21,7 % etwa doppelt so hoch wie in Österreich oder der Schweiz, ohne dass dies durch entsprechende höhere Leistungen gerechtfertigt wäre. Weitere Beitragssatzerhöhungen sind vorprogrammiert. Das werden wir verhindern, indem die beitragsfreie Mitversicherung der Bürgergeldempfänger, die heute zu zwei Dritteln vom Beitragszahler finanziert wird, zukünftig vollständig aus dem Bundeshaushalt aufgebracht wird. Ein weiterer Ansatzpunkt zur Senkung der Krankenversicherungsbeiträge sind die exorbitant hohen Verwaltungskosten, die wir durch eine Zusammenführung von Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Ver
Die Situation der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen wollen wir erleichtern, indem wir die häusliche Pflege deutlich höher finanziell honorieren. So können es sich mehr Familien leisten, ihre pflegebedürftigen Angehörigen in vertrauter häuslicher Umgebung selbst zu betreuen. Die Unterstützung bei Krankheit oder Urlaubswunsch der pflegenden Angehörigen durch verbesserte ambulante und befristete stationäre Angebote ausgeweitet werden. Insgesamt werden so der Pflegebedürftige und pflegende Angehörige bessergestellt und gleichzeitig die Pflegekasse entlastet, da weniger und kürzere Heimbetreuungen anfallen.
In der stationären Versorgung hat sich das DRG-Fallpauschalensystem nicht bewährt. Ständige Anpassungen konnten die Grundprobleme, wie das Setzen von finanziellen Fehlanreizen und enormer bürokratischer Aufwand, nicht beseitigen. Auch die anstehende Krankenhausreform ist nicht geeignet, diese Probleme zu lösen. Notwendig ist die vollständige Abschaffung der Fallpauschalen und mittelfristig die Rückkehr zu individuellen Budgetvereinbarungen zwischen den Krankenhäusern und den Spitzenverbänden der GKV auf Landesebene.
Insbesondere im Facharztbereich ist die ambulante Versorgung aufgrund der weitgehend bestehenden Budgetierung ärztlicher Leistungen längst an ihre Grenzen gestoßen. Terminengpässe und monatelange Wartezeiten sind für die Patienten unzumutbar. Die Rationierung ärztlicher Leistungen durch den Zwang, Behandlungen ohne Vergütungsanspruch zu erbringen, muss beendet werden. Um einer ungesteuerten Leistungsausweitung durch Bagatellbehandlungen zu begegnen, sind gestaffelte Bonus- bzw. Rückvergütungssysteme sinnvoll. Die freiberuflich geführte Inhaberpraxis soll weiterhin das Rückgrat der ambulanten Versorgung bilden. Zur Förderung der Niederlassung von Ärzten im ländlichen Räumen sind finanzielle und organisatorische Niederlassungshilfen zu etablieren.
Seit der Einführung des DRG-Fallpauschalensystems im Krankenhaus ist ein anhaltendes Sinken der Verweildauer zu verzeichnen, die durch eine frühzeitige Krankenhausentlassung nichtselbständiger Patienten bewirkt wird. Dies führt zu einer weiteren Zunahme der Arbeitsverdichtung und -belastung des Pflegepersonals, was durch den zunehmenden Personalmangel noch verschärft wird. Eine bundeseinheitliche, gesetzliche Personalbemessung für alle pflegesensitiven Bereiche ist zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung unerlässlich. Eine angemessene Finanzierung des notwendigen Personalaufwuchses ist von existenzieller Bedeutung und sicherzustellen. Pflegekammern lehnen wir ab, da nur mit zusätzlicher Bürokratie, staatlichem Zugriff und Zwangsbeiträgen zu rechnen ist.
Den Versandhandel mit rezeptpflichtigen Medikamenten lassen wir nicht mehr zu, da er zu Wettbewerbsverzerrungen beiträgt. Unberührt davon bleibt der Versandhandel mit nicht rezeptpflichtigen Medikamenten. Die weitgehende, mögliche Rückverlagerung der pharmazeutischen Produktion nach Deutschland und in sichere Herkunftsländer ist ein Gebot für Versorgungssicherheit und gleichbleibende Qualität. Der Arzneimittelgroßhandel in Deutschland wird verpflichtet werden, mindestens die Menge der durchschnittlichen zwei Monatsbedarfe bei versorgungsrelevanten Arzneimitteln vorzuhalten.
Die Bereitschaft zur Organspende ist deutlich zurückgegangen. Deshalb wird zunehmend eine „Widerspruchsregelung“ ins Spiel gebracht, bei der im Falle eines „Hirntodes“ grundsätzlich und ohne Rücksprache mit den Angehörigen Organe entnommen werden können, sofern nicht ein ausdrücklicher Widerspruch des Betroffenen zu Lebzeiten beurkundet wurde. Die Entscheidung zur Organspende kann aber nur beim Betroffenen liegen, der diese in voller Kenntnis der hiermit zusammenhängenden Abläufe treffen muss. Dies beinhaltet auch eine Aufklärung über das Kriterium des "Hirntodes", welches nicht unumstritten ist. Insofern lehnen wir die Widerspruchsregelung und jede Form eines direkten oder indirekten Zwanges entschieden ab.
Pharmakologische und operative Eingriffe bei Minderjährigen zur Verzögerung der Geschlechtsentwicklung sowie zur Änderung des Geschlechts sind häufig fremdgesteuert und ideologisch begründet und können lebenslang psychische und physische Schäden bewirken. Deshalb werden wir Pubertätsblocker und nicht medizinisch indizierte Eingriffe zur Änderung des Geschlechts verbieten.
Die Sterbehilfe in der Form der „Tötung auf Verlangen“ ist in Deutschland aus gutem Grunde verboten. Ein „Rechtsanspruch“, wie er auch durch die Gerichte immer wieder thematisiert wird, ist strikt abzulehnen. Denn hierdurch könnte ein bestimmter Personenkreis (Ärzte, Pfleger) entgegen des individuellen Gewissens zur Vornahme entsprechender Handlungen verpflichtet werden. Stattdessen sind alle Möglichkeiten der palliativmedizinischen Behandlung zu nutzen. Mit der Sterbehilfe kann der Druck zur Selbsttötung auf schwerkranke Menschen erhöht werden.
Der Konsum von Cannabis kann die Intelligenz beeinträchtigen und zu schweren gesundheitlichen, medizinischen und psychischen Schäden führen, wobei insbesondere das noch nicht vollständig entwickelte Gehirn von Jugendlichen anfällig für irreversible Schädigungen ist.

Die Freigabe des Cannabiskonsums außerhalb bestimmter medizinischer Indikationen halten wir für einen Fehler, der umgehend korrigiert werden muss. Unterstützend befürworten wir den Ausbau der suchtpsychiatrischen Versorgung, um die dauerhafte Abstinenz von Drogenkranken zu erreichen.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat während der Corona-Krise nicht die gebotene Neutralität gewahrt. Künftig muss dringend eine zuverlässige Überprüfung und Risiken abwägende Empfehlung von Impfstoffen sichergestellt werden.

Jeder Mensch muss selbst darüber entscheiden können, ob und was in seinen Körper injiziert wird. Das im Grundgesetz verankerte Selbstbestimmungsrecht und das Recht auf körperliche Unversehrtheit dürfen nicht angetastet werden. Daher setzen wir uns gegen jede Form von Impfpflicht oder Impfnötigung ein. Eine Ausgrenzung und Diskriminierung von Menschen, die eine Impfung ablehnen, darf es nicht mehr geben. Die faktische Masern-Impfpflicht für Kinder und Lehrpersonal wollen wir daher streichen.

Mit Zulassung der experimentellen mRNA-Injektionen während der Corona-Krise wurden verschiedene Berufsgruppen zu Impfungen genötigt. Die Betroffenen müssen nun bestmöglich unterstützt und straffreigestellt werden. Die Verantwortung für eine angemessene Versorgung Impfgeschädigter soll zukünftig auf die Berufsgenossenschaften übergehen, um eine deutlich verbesserte Behandlung und Rehabilitation zur beruflichen Wiedereingliederung sicherzustellen. Für den Nachweis von Impfschäden sind Beweislasterleichterungen vorzusehen.
Der in Deutschland bestehende Berufsstand des Heilpraktikers sieht sich Bestrebungen ausgesetzt, dieses Berufsbild abzuschaffen. Sicherlich muss das deutsche Heilpraktikergesetz nachgebessert werden, insbesondere im Hinblick auf die Einheitlichkeit von Qualitäts- und Prüfungsstandards. Eine Kostenerstattungspflicht der GKV (Gesetzlichen Krankenversicherung) ist hiermit jedoch nicht verbunden.

Wir wollen, dass jeder Bürger selbst entscheiden kann, von wem er sich behandeln lässt und lehnen eine Abschaffung des Heilpraktikerberufs ab.
Medizinische Behandlungsdaten müssen aufgrund ihrer hohen Sensibilität den höchstmöglichen Schutz genießen. Die Schaffung einer zentralen Datenbank mit der Anbindung von Kliniken, Praxen, Psychotherapeuten und Apotheken zur Speicherung vertraulicher Patientendaten (Telematik-Infrastruktur – TI) ist abzulehnen. Wir befürworten die Speicherung eines Notfalldatensatzes, einschließlich eines Medikamentenplans und einer Patientenverfügung auf der Krankenversicherungskarte.
Die Finanzierung der WHO ist grundlegend zu reformieren, um die eklatante Abhängigkeit von privaten Geldgebern zu beseitigen und deren direkte Einflussnahme auszuschließen. Zukünftig soll der Haushalt der WHO im Wesentlichen durch Mitgliedsbeiträge der Länder bestritten werden, was eine deutliche Anpassung der strukturellen und der personellen Ausstattung dieser Organisation voraussetzt. Mit dem für 2025 geplanten Pandemievertrag werden der WHO bereits bei einer angeblich "drohenden Pandemie" unter Missachtung nationaler Parlamente umfangreiche Rechte gegenüber den nationalen Staaten eingeräumt, die weit in die Privatsphäre der Bürger eingreifen, bis hin zur Duldung medizinischer Eingriffe und der Beschneidung der persönlichen Freiheit und Selbstbestimmung. Dies lehnen wir grundsätzlich ab. Sollte diese Reform nicht möglich sein, sprechen wir uns für einen Austritt Deutschlands aus der WHO aus.
Bei medizinischem Fachpersonal, das sprachliche Defizite aufweist, kann weder eine Vertrauensbasis entstehen, noch können Missverständnisse im Behandlungsablauf ausgeschlossen werden. Sowohl die fachliche als auch sprachliche Qualifikation (Niveau C1) müssen uneingeschränkt dem deutschen Standard genügen. Es müssen vorrangig Studienplatzbewerber mit deutscher Staatsangehörigkeit für das Fach Medizin/Zahnmedizin ausgebildet werden. Wir fordern eine Ausweitung des Angebots an Studienplätzen in Zahn- und Humanmedizin. Derzeit besteht ein Mangel an diesen Studienplätzen.
Die Corona-Maßnahmen haben enorm vielen Menschen gesundheitlichen, sozialen und wirtschaftlichen Schaden zugefügt. Nach Veröffentlichung der RKI-Protokolle müssen die Maßnahmen auf allen Ebenen aufgearbeitet werden. Alle Entscheidungsträger von interessensgesteuerten, entgegen den Rat von Wissenschaftlern herbeigeführten Maßnahmen müssen zur Verantwortung gezogen werden. Dementsprechend müssen die zu Unrecht Verurteilten wieder vollständig rehabilitiert und entschädigt werden. Die im Zusammenhang mit der Corona-Krise geänderten Gesetze und Richtlinien sind zu überprüfen und gegebenenfalls zu streichen.
Die Bürokratie im Gesundheitswesen hat Ausmaße erreicht, die häufig von der Behandlung von Patienten abhält und erhebliche Kosten verursacht. Das ist Folge eines übertriebenen Sicherheitsbedürfnisses bei dem Aufwand und Nutzen in keinem akzeptablen Verhältnis stehen. Sie ist Ausdruck eines Misstrauens der Politik gegenüber den Leistungserbringern. Zudem ist die bisherige Regulierungsintensität die Begleiterscheinung eines übergriffigen und überbordenden Staatswesens. Die AfD setzt auf Deregulierung, Bürokratieabbau, Selbstverwaltung und auf Eigenverantwortung.
Die AfD unterstützt das Leitbild des mündigen Bürgers. Er soll in seinem Konsumverhalten nicht staatlich bevormundet werden. Deshalb lehnen wir jede Form der gesonderten Lebensmittelbesteuerung ab, wie z.B. eine Fleisch- oder Zuckersteuer. Dazu gehört die Aufklärung über gesundheitliche Risiken modischer Ernährungsformen und die Bewahrung unserer traditionellen Esskultur in öffentlichen Einrichtungen. Wir schätzen regionale und saisonale Lebensmittel aus Deutschland. Sie sichern unseren produzierenden und verarbeitenden Betrieben ein hinreichendes Einkommen – bei zugleich hohen Standards im Tier- und Umweltschutz. Die Versorgung der eigenen Bevölkerung sowie die Wirtschaftlichkeit heimischer Lebensmittelproduktion muss gewährleistet bleiben
Windenergieanlagen stellen grundsätzlich eine Gefährdung für Pflanzen und Tiere sowie eine Beeinträchtigung der Gesundheit und der Lebensqualität der Menschen dar.
Im Schlepptau des globalen Warenverkehrs dringen entlang der großen Fernhandelsstraßen und ausgehend von internationalen Häfen immer mehr gebietsfremde Invasoren in heimische Ökosysteme vor und stören das ökologische Gleichgewicht. Es zeigt sich, dass gebietsfremde Arten nicht nur negative Auswirkungen auf unsere hiesige Natur haben, sondern auch finanzielle und gesundheitliche Schäden verursachen. Wir werden größere Anstrengungen unternehmen, um die Einschleppung invasiver Tier- und Pflanzenarten zu verhindern und ihre Ausbreitung einzudämmen. Dabei müssen Prävention und Früherkennung eine noch wichtigere Rolle spielen. Eine invasive Eigenschaft wird als Entnahmegrund gesetzlich verankert.
Wir begrüßen die Zuwanderung qualifizierter Fachkräfte, die zum Erfolg unseres Landes beitragen können. Das gilt für alle Berufsfelder, in denen bei uns Mangel herrscht, beispielsweise im Handwerk, im Gesundheitswesen, in naturwissenschaftlichen und IT-Berufen.
Darüber hinaus streben wir an, dass die SED-Opferrente deutlich erhöht wird und verfolgungsbedingte Gesundheitsschäden analog der Regelung für geschädigte Soldaten leichter anerkannt werden können.
Das nicht zielführende Bürgergeld wollen wir mittels unseres Konzepts „Aktivierende Grundsicherung“ neugestalten. Die übrigen Systeme der Grundsicherung behalten wir bei wie bisher.
Wir unterstützen sinnvolle Maßnahmen, die Menschen mit Einschränkungen eine bessere Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Deshalb stehen wir ein für den Erhalt spezialisierter Förderschulen, die den Lebensweg behinderter Menschen erleichtern. Die häusliche Betreuung Behinderter durch Angehörige wollen wir besser honorieren und bürokratische Auflagen abschaffen, wie zum Beispiel die eingeschränkte Nutzung des Behinderten-PKW durch pflegende Angehörige. Behinderten in Werkstätten möchten wir durch Mittelumschichtung den Erhalt des Mindestlohns ermöglichen; ein weitestgehend selbstbestimmtes Leben für Menschen mit Einschränkungen ist unser übergeordnetes Ziel.
Wir wollen erwerbsfähige Grundsicherungsbezieher schneller wieder in Arbeit bringen, damit sie wieder auf eigenen Beinen stehen können. Gleichzeitig senken wir so die Kosten für die Steuerzahler, die unsere Grundsicherungssysteme finanzieren. Dabei gehen wir vom Grundsatz aus, dass jeder, der arbeiten kann, auch arbeiten soll, anstatt der Gesellschaft zur Last zu fallen. Dazu wollen wir

* erwerbsfähige Bürgergeldempfänger, die nach 6 Monaten noch immer im Leistungsbezug sind, zu gemeinnütziger Arbeit heranziehen,

* den gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet als Voraussetzung für den Grundsicherungsbezug wieder einführen und kontrollieren,

* Geflüchteten den Aufenthaltsstatus bei Reisen ins Heimatland entziehen,

* eine sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit ohne „aufstockende“ Sozialleistungen von mindestens zehn Jahren in Deutschland zur Voraussetzung für den Bürgergeld-Bezug ausländischer Staatsangehöriger machen und ihren Bürgergeld-Bezug auf ein Jahr begrenzen,

* ukrainische Kriegsflüchtlinge unter Beibehaltung ihrer Arbeitsmöglichkeiten aus dem Bürgergeld wieder ausgliedern und im Leistungsbezug den Asylbewerbern gleichstellen,

* die tatsächlich nicht erwerbsfähigen Bürgergeld-Bezieher aus den Jobcentern in die personengerechte Betreuung durch die Sozialämter überstellen bei gleichbleibender finanzieller Unterstützung, um die Jobcenter zu entlasten,

* Arbeitsagenturen und Jobcenter berufsfeldorientiert organisieren und vorrangig mit branchenerfahrenen Vermittlern besetzen,

* stellenorientierte, passgenauere „Matching“-Verfahren fürArbeitssuchende einführen,

* Weiterbildungsmaßnahmen nur noch bei Bildungsträgern durchführen, die den Vermittlungserfolg ihrer Maßnahmen nachweisen,

* die direkte Kontaktpflege zwischen Arbeitsvermittler und relevanten Arbeitgebern organisieren,

* die persönliche Sicherheit der Mitarbeiter in den Jobcentern erhöhen,

* den Mehrfachbezug von Bürgergeldleistungen durch biometrische Identitätsfeststellung und digitale Vernetzung der Jobcenter und Agenturen verhindern,

* die Regelbedarfssätze an die tatsächliche Inflationsentwicklungdes Bürgergeld-Warenkorbs anpassen.
Wir streben eine Rentenversicherung an, mit der Erwerbstätige sich wieder einen finanziell gesicherten Lebensabend erarbeiten können. Wir halten es dabei für zwingend erforderlich, auch unseren derzeitigen Senioren, die in einem langen Arbeitsleben unser Land und unseren Wohlstand aufgebaut haben, einen Lebensabend in Würde zu ermöglichen. Dazu gehört vor allem eine signifikante Erhöhung ihrer Renten. Unser ferneres Ziel ist es, in mehreren Schritten das durchschnittliche Rentenniveau der westeuropäischen Länder zu erreichen, das nach Rechnung der EU (Eurostat) derzeit bei gut 70 Prozent des letzten Nettoeinkommens und damit deutlich höher liegt als das deutsche.
Wir wollen der Rentenversicherung mehr Beitragszahler zuführen, die Verrentung flexibler und gerechter gestalten und Anreize für eine freiwillige Verlängerung der Lebensarbeitszeit setzen, indem wir:

* Verbeamtungen nur noch für diejenigen vorsehen, die mit Hoheitsaufgaben betraut sind, so dass die große Mehrheit der Staatsbediensteten in die Rentenversicherung einzahlt,

* Politiker in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen,

* ein flexibles Renteneintrittsalter, abschlagsfrei nach 45 beitragsberechtigten Arbeitsjahren, ermöglichen,

* alle nicht beitragsgedeckten Leistungen mittelfristig aus demBundeshaushalt finanzieren,

* das Fremdrentenrecht in Anbetracht der systematischen Benachteiligung von Spätaussiedlern reformieren,

* die anstehenden Rentenbeitragsanhebungen durch Steuersenkungen für Beschäftigte und Unternehmen ausgleichen,

* die Zuverdienste von Witwen und Witwern nicht auf die Hinterbliebenenrente anrechnen,

* die Elternschaft bei der Rente höher vergüten.
Die Chancen des Kapitalmarktes zur Sicherung unserer Renten wurden in den letzten Jahrzehnten sträflich vernachlässigt. Die AfD setzt sich dafür ein, dass die individuelle private wie auch betriebliche Altersvorsorge bspw. mit Aktien, ETFs und herkömmlichen Fonds endlich systematisch steuerlich gefördert wird. Dazu wollen wir von den erfolgreichen Modellen anderer Länder lernen und deren bewährte Konzepte an unsere Bedürfnisse anpassen. Die hochbürokratischen und komplexen bisherigen Modelle der Vorsorgeförderung wollen wir dabei ablösen.
Das „Junior-Spardepot“ ergänzt das bestehende Altersvorsorgesystem um eine aus Steuermitteln finanzierte, kapitalgedeckte Altersvorsorge. Für jedes neugeborene Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit und dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland wird ein individuelles Altersvorsorge-Depot eingerichtet. Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sollen monatlich 100 Euro aus Steuermitteln in einen ETF-Sparplan oder Aktienfonds-Sparplan eingezahlt werden. Ab dem 18. Geburtstag kann der Sparplan mit eigenen Beiträgen weitergeführt werden. Die Auszahlung erfolgt ab dem 65. Lebensjahr über einen Auszahlplan, wobei bis dahin eine Verwendung des Kapitals ausgeschlossen ist.