Mutterschutz nach Fehlgeburten: verbesserter Schutz mit Lücken
sagt Madeleine Sittner
Die seit Juni 2025 neu gestaffelte Mutterschutzregelung nach Fehlgeburten ist ein entscheidender Schritt hin zu mehr gesundheitlicher Gerechtigkeit in Deutschland. Offizielle Zahlen berichten etwa 30 000 Fehl- oder Totgeburten pro Jahr – eine Erfahrung, die auf dramatische Art und Weise körperlich wie seelisch belastend sein kann. So entwickelt jede zweite Betroffene eine schwere Depression, etwa jede vierte eine PTBS. Bis vor Kurzem bedeutete das für die Betroffenen, die ihr Kind vor dem letzten Tag der 23. Schwangerschaftswoche verloren: Am nächsten Tag wieder zur Arbeit, als wäre nichts passiert. Diese Grenze war medizinisch willkürlich und wurde dem tatsächlichen Erleben der Betroffenen nicht gerecht.
Mit der Reform gibt es neue Schutzfristen:
zwei Wochen ab der 13.,
sechs Wochen ab der 17.,
acht Wochen ab der 20. Schwangerschaftswoche sowie
14 Wochen bei einer Totgeburt ab der 24. Woche
Diese gestaffelten Regelungen geben sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten, Beamtinnen und Soldatinnen erstmals die Möglichkeit, unmittelbar nach einer Fehlgeburt zur Ruhe zu kommen – ohne sich rechtfertigen oder eine Krankschreibung erbitten zu müssen. Und: die Reform stärkt das Selbstbestimmungsrecht: Frauen entscheiden selbst, ob sie die Schutzfrist brauchen und wie lang, denn nicht jede Frau erlebt eine Fehlgeburt gleich.
Doch bei aller berechtigten Freude über diesen Fortschritt bleibt ein wichtiger Punkt offen: Die Regelung gilt nicht für rund 4 Millionen Minijobberinnen sowie etwa 1,2 Millionen selbstständige Frauen. Diese Gruppe arbeitet gesetzlich gesehen bis zum Tag der Geburt oder direkt nach einer Fehl- oder Totgeburt weiter – teils in körperlich belastenden oder gefährlichen Bereichen, zudem ohne Kündigungsschutz. So entsteht eine Lücke, die gesundheitliche Ungleichheit weiter verstärkt. Bleiben diese Schutzregelungen aus, können sich Unternehmen von Müttern häufig wirtschaftlich schlechter entwickeln als die von kinderlosen Frauen oder Männern. Für echte gesundheitliche Gerechtigkeit wird es daher entscheidend sein, diesen Reformschritt auch auf jene Frauen auszuweiten, die derzeit ungeschützt bleiben.