Geschlechtliche und sexuelle Selbstbestimmung werden gefestigt
sagt Heinz-Jürgen Voß
Mit dem Selbstbestimmungsgesetz, das bereits mehr als 20.000 Menschen in Anspruch genommen haben, gilt heute: Die Selbstbestimmung des Individuums ist im Zentrum, grenzverletzende Umgangsweisen werden als unzulässig ausgewiesen. Begleitet wird das Gesetz im medizinischen Bereich von Leitlinien, die im Hinblick auf trans*- sowie intergeschlechtliche Menschen die Selbstbestimmung der Person ernster nehmen und darauf abzielen, deren Integrität zu schützen.
Was durch das Selbstbestimmungsgesetz für das Geschlechtliche offenkundig ist, zeichnet sich auch für die sexuelle Selbstbestimmung ab. Seit dem Jahr 2010 sind Entwicklungen in Gang gekommen, die Grenzverletzungen und sexualisierte Gewalt als gesellschaftlich inakzeptabel einordnen und die sexuelle Selbstbestimmung des Menschen betonen. „Nein heißt Nein“, und immer deutlicher wird, nur ein „Ja heißt Ja“.
Die Integrität des Individuums zu achten und dessen Selbstbestimmung zu fördern, auch wenn es um Körper, Geschlecht und Sexualität geht, trägt den Artikeln 1 bis 3 des Grundgesetzes Rechnung. Nicht umsonst steht in der deutschen Verfassung das Individuum an erster Stelle, vor den staatlichen Instanzen. Damit trägt das Grundgesetz den Erfahrungen der Nazi-Zeit Rechnung, wo individuelle Rechte ausgehöhlt und die staatliche und strukturelle Gewalt zentral gesetzt wurden. Damals wurden „Volk“ und „Nation“ über die Integrität des Individuums gestellt, mit den bekannten Folgen.
Dass man dennoch diese Prognose bringen muss, dass die geschlechtliche und sexuelle Integrität und Selbstbestimmung des Individuums gefestigt werden, liegt an dem Rechtsruck, der u.a. die USA bereits erfasst hat. Auch hierzulande führt die rechtsextreme AfD die staatlichen und insbesondere die parlamentarischen Instanzen regelrecht vor. Die demokratischen Parteien – allen voran die CDU – übernehmen die von rechts soufflierten Plattitüden, die von einer liberalen, demokratischen Gesellschaft wegweisen. Themen der geschlechtlichen und sexuellen Integrität und Selbstbestimmung werden dabei immer wieder angeführt, allein um von anderen Themen abzulenken, etwa Problemen der wirtschaftlichen Entwicklung.
Entsprechend steht heute jede prognostizierte Entwicklung unter dem Vorbehalt, dass demokratische Politiker*innen eine grundgesetzbasierte Haltung bewahren und zeigen.